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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2021 - 1 StR 62/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,19108
BGH, 18.05.2021 - 1 StR 62/21 (https://dejure.org/2021,19108)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2021 - 1 StR 62/21 (https://dejure.org/2021,19108)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - 1 StR 62/21 (https://dejure.org/2021,19108)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 266 Abs. 1 StGB
    Untreue (Vermögensnachteil: erforderliche Bezifferung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Untreue im geschäftlichen Verkehr: Vorliegen eines Vermögensnachteils bei Abverfügungen und Überweisungen von einem Geschäftskonto zu eigenen Gunsten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266 StGB, § 612 Abs 2 BGB, § 675 BGB
    Untreue im geschäftlichen Verkehr: Vorliegen eines Vermögensnachteils bei Abverfügungen und Überweisungen von einem Geschäftskonto zu eigenen Gunsten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfahren wegen Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht und des Untreuetatbestandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren wegen Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht und des Untreuetatbestandes

  • rechtsportal.de

    Verfahren wegen Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht und des Untreuetatbestandes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untreue - oder: das vom Geschäftsführer eigenhändig abgebuchte Gehalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3206
  • NStZ-RR 2021, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 588/18

    Untreue (Treubruchstatbestand; Prinzip der Gesamtsaldierung; Weiterleitung von …

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - 1 StR 62/21
    Hat der Täter einen Geldanspruch gegen das von ihm verwaltete Vermögen, so fehlt es an einem Schaden, wenn er über das Vermögen in entsprechender Höhe zu eigenen Gunsten verfügt (für Honoraransprüche des Rechtsanwalts bei Zugriff auf Mandantengelder: vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 2 StR 588/18 Rn. 22).

    Unbeschadet der Frage, ob es der Einforderung eines Vergütungsanspruchs für die Geschäftsführertätigkeit gegenüber A. oder des Einverständnisses der Genossenschaftsmitglieder bedarf oder ob eine Vergütungsforderung ohne ausdrückliche Abrechnung einen werthaltigen oder zur Kompensation geeigneten Anspruch beinhaltet, ist Voraussetzung einer nachteilsausgleichenden Kompensation, dass ein Vermögenszuwachs auf Seiten des Geschäftsherrn zu verzeichnen ist, weil er durch die Untreuehandlung von einer Verbindlichkeit befreit wird (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 2 StR 588/18 Rn. 23 mwN).

  • BGH, 19.09.2018 - 1 StR 194/18

    BGH hebt Verurteilung von Pforzheimer Oberbürgermeisterin und Stadtkämmerin wegen …

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - 1 StR 62/21
    Der Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB ist ein selbständiges, neben den Voraussetzungen der Pflichtverletzung stehendes Tatbestandsmerkmal, das nicht in dem Merkmal der Pflichtwidrigkeit aufgehen darf (sog. Verschleifungsverbot, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 221 ff.;… BGH, Beschlüsse vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288 Rn. 43 und vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 Rn. 24 jeweils mwN).

    Er ist, abgesehen von einfach gelagerten und eindeutigen Fällen, eigenständig zu ermitteln, gegebenenfalls anhand üblicher Maßstäbe des Wirtschaftslebens zu konkretisieren und zu beziffern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 Rn. 24 mwN).

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - 1 StR 62/21
    Der Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB ist ein selbständiges, neben den Voraussetzungen der Pflichtverletzung stehendes Tatbestandsmerkmal, das nicht in dem Merkmal der Pflichtwidrigkeit aufgehen darf (sog. Verschleifungsverbot, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 221 ff.;… BGH, Beschlüsse vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288 Rn. 43 …und vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 Rn. 24 jeweils mwN).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB …

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - 1 StR 62/21
    Der Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB ist ein selbständiges, neben den Voraussetzungen der Pflichtverletzung stehendes Tatbestandsmerkmal, das nicht in dem Merkmal der Pflichtwidrigkeit aufgehen darf (sog. Verschleifungsverbot, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 221 ff.; BGH, Beschlüsse vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288 Rn. 43 …und vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 Rn. 24 jeweils mwN).
  • BGH, 22.09.2022 - 1 StR 171/22

    Untreue (Untreue eines Rechtsanwalts durch Einzahlung von Fremdgeldern auf sein …

    Die Vermögensminderung ist dabei nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung festzustellen; maßgeblich ist der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmende Vergleich der Vermögenswerte unmittelbar vor und nach der pflichtwidrigen Verhaltensweise zu Lasten des betroffenen Vermögens (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 1 StR 384/21 Rn. 5; vom 18. Mai 2021 - 1 StR 62/21 Rn. 8 …und vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 Rn. 22; je mwN).
  • BGH, 09.03.2023 - 1 StR 15/23

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 18. Mai 2021 (1 StR 62/21) das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben.
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