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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1779
BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53 (https://dejure.org/1954,1779)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1954 - 1 StR 688/53 (https://dejure.org/1954,1779)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1954 - 1 StR 688/53 (https://dejure.org/1954,1779)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53
    Daran ändert sich nichts dadurch, daß § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB höchstpersönliche Rechtsgüter der Mädchen schützt (BGHSt 1, 20; Urteile des erkennenden Senats 1 StR 187/51vom 19. Juni. 1951, 1 StR 160/53 vom 14. April 1953 und 1 StR 797/52 vom 16. Juni 1953).
  • BGH, 19.02.1953 - 3 StR 425/52
    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53
    Dabei übersieht die Strafkammer, daß der Angeklagte die Kinder schon dadurch zur Unzucht verleitete, daß er sie veranlaßte, bei dem von ihm vorgenommenen Küssen der Geschlechtsteile der anderen Mädchen und bei seiner Selbstbefriedigung geflissentlich zuzusehen (RGSt 70, 316; 73, 246, 249; BGH NJW 1953, 710).
  • RG, 03.07.1939 - 3 D 191/39

    Das bloße "Zeigen" des entblößten Geschlechtsteiles gegenüber einem Kind ist …

    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53
    Dabei übersieht die Strafkammer, daß der Angeklagte die Kinder schon dadurch zur Unzucht verleitete, daß er sie veranlaßte, bei dem von ihm vorgenommenen Küssen der Geschlechtsteile der anderen Mädchen und bei seiner Selbstbefriedigung geflissentlich zuzusehen (RGSt 70, 316; 73, 246, 249; BGH NJW 1953, 710).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 797/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53
    Daran ändert sich nichts dadurch, daß § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB höchstpersönliche Rechtsgüter der Mädchen schützt (BGHSt 1, 20; Urteile des erkennenden Senats 1 StR 187/51vom 19. Juni. 1951, 1 StR 160/53 vom 14. April 1953 und 1 StR 797/52 vom 16. Juni 1953).
  • RG, 05.12.1935 - 3 D 738/35

    Ist es ein unbedingter Revisionsgrund, wenn das erkennende Gericht es unterlassen …

    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53
    Hiervon sind die Entscheidungen RGSt 69, 401 und RG HRR 1939 Nr. 1567 abgegangen; in ihnen wird ausgeführt, daß § 338 Nr. 6 StPO nur die Verletzung derjenigen Verfahrensvorschriften zum unbedingten Revisionsgrund machen wolle, die eine sachliche Entscheidung über die Öffentlichkeit betreffen oder gerade dem Verfahren über ihre Ausschließung eigentümlich sind; die Anhörungspflicht gelte aber nach § 33 StPO für das gesamte Strafverfahren.
  • RG, 29.10.1889 - 2114/89

    Muß in jedem Falle über den Antrag auf Ausschließung der Öffentlichkeit mit den …

    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53
    Richtig ist, daß die frühere Rechtsprechung überwiegend die Verletzung der Anhörungspflicht bei der Verhandlung über den Ausschluß der Öffentlichkeit als zwingenden Revisionsgrund angesehen hat (RGSt 1, 50; 10, 92; 20, 21; 35, 103; 57, 26, 264; RG JW 1931, S 1619 Nr. 81 und S 2505 Nr. 33).
  • RG, 11.02.1884 - 123/84

    1. Verlangt der §. 175 G.V.G.'s, daß dem Beschlusse, welcher die Öffentlichkeit …

    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53
    Richtig ist, daß die frühere Rechtsprechung überwiegend die Verletzung der Anhörungspflicht bei der Verhandlung über den Ausschluß der Öffentlichkeit als zwingenden Revisionsgrund angesehen hat (RGSt 1, 50; 10, 92; 20, 21; 35, 103; 57, 26, 264; RG JW 1931, S 1619 Nr. 81 und S 2505 Nr. 33).
  • RG, 31.01.1902 - 4107/01

    Liegt eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens im …

    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53
    Richtig ist, daß die frühere Rechtsprechung überwiegend die Verletzung der Anhörungspflicht bei der Verhandlung über den Ausschluß der Öffentlichkeit als zwingenden Revisionsgrund angesehen hat (RGSt 1, 50; 10, 92; 20, 21; 35, 103; 57, 26, 264; RG JW 1931, S 1619 Nr. 81 und S 2505 Nr. 33).
  • RG, 15.09.1936 - 4 D 575/36

    Kann ein Verbrechen nach § 176 Abs. 1 Nr. 3, zweite Begehungsform, durch …

    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53
    Dabei übersieht die Strafkammer, daß der Angeklagte die Kinder schon dadurch zur Unzucht verleitete, daß er sie veranlaßte, bei dem von ihm vorgenommenen Küssen der Geschlechtsteile der anderen Mädchen und bei seiner Selbstbefriedigung geflissentlich zuzusehen (RGSt 70, 316; 73, 246, 249; BGH NJW 1953, 710).
  • BGH, 14.04.1953 - 1 StR 160/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53
    Daran ändert sich nichts dadurch, daß § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB höchstpersönliche Rechtsgüter der Mädchen schützt (BGHSt 1, 20; Urteile des erkennenden Senats 1 StR 187/51vom 19. Juni. 1951, 1 StR 160/53 vom 14. April 1953 und 1 StR 797/52 vom 16. Juni 1953).
  • RG, 13.03.1922 - I 1497/21

    Zum Begriff der Verhandlung im Sinn des § 175 GVG.

  • RG, 09.01.1880 - 745/79

    1. Liegt die Verletzung einer Rechtsnorm vor, wenn einem Angeklagten nicht das …

  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung …

    Soweit der Entscheidung BGH 1 StR 688/53 (LM § 33 StPO Nr. 2) eine abweichende Ansicht zu Grunde liegen sollte, hält der 1. Strafsenat nach Anfrage daran nicht fest.
  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 601/53

    Rechtsmittel

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob dem Urteil des 1. Strafsenatsvom 2. Februar 1954 - 1 StR 688/53 - zu folgen ist, nach dem die Nichtanhörung der Prozeßbeteiligten vor dem Beschluß über die Ausschliessung der Öffentlichkeit kein Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO ist.
  • BGH, 15.02.1957 - 1 StR 522/56

    Rechtsmittel

    Daß diese Entscheidung, jedenfalls nach dem Wortlaut der hierfür maßgebenden Sitzungsniederschrift (vgl § 274 StPO), ohne Anhörung der Prozeßbeteiligten ergangen war, verstieß zwar bereits gegen das Gesetz (§ 33 StPO), hätte der Revision aber nur dann zum Erfolg verhelfen, wenn das Urteil auf der Gesetzesverletzung beruhte, wenn also zu erwarten gewesen wäre, daß bei Anhörung der prozeßbeteiligten die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen, worden wäre ( BGH 1 StR 688/53 vom 2. Februar 1954 LM Nr. 2 zu § 33 StPO).
  • BGH, 18.11.1955 - 5 StR 496/55

    Rechtsmittel

    Über einen völlig gleichliegenden Sachverhalt hatte der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil 1 StR 688/53 vom 2. Februar 1954 zu entscheiden.
  • BGH, 13.05.1954 - 4 StR 802/52

    Rechtsmittel

    Das Landgericht wird in der erneuten Hauptverhandlung Gelegenheit haben, den insoweit erhobenen Beanstandungen der Revision Rechnung zu tragen (vgl. jedoch BGH 1 StR 688/53 vom 2.2.1954 über das Unterbleiben der Anhörung der Beteiligten vor Ausschluss der Öffentlichkeit), insbesondere die Vernehmung des Zeugen Dr. Lettow durchzuführen.
  • BGH, 05.12.1961 - 1 StR 465/61

    Maßstab zur Feststellung einer fortgesetzten oder selbstständigen Handlungen bei …

    Daran würde sich auch dadurch nichts ändern, daß § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB höchst persönliche Rechtsgüter der Kinder schützt (BGHSt 1, 20; 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; Urt. v. 2. Februar 1954 - 1 StR 688/53 - und v. 9. Dezember 1958 - 1 StR 560/58).
  • BGH, 23.11.1956 - 1 StR 390/56

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte und sein Verteidiger haben den Beschluß des Gerichts auch nicht beanstandet (vgl BGH 1 StR 688/53 vom 2. Februar 1954 - LM Nr. 2 zu § 33 StPO).
  • BGH, 03.05.1955 - 2 StR 521/54

    Rechtsmittel

    Der 1. Senat des Bundesgerichtshofs hat in seinemUrteil vom 2. Februar 1954 - 1 StR 688/53 = LM § 33 StPO (2), dem der erkennende Senat folgt, ausgeführt, daß in diesem Falle nicht die Vorschriften über die Öffentlichkeit verletzt sind, sondern nur § 33 StPO, so daß zu prüfen ist, ob das Urteil auf dem Verstoß beruht (§ 337 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 16.11.1954 - 5 StR 531/54

    Rechtsmittel

    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Verletzung unter § 338 Nr. 5 StPO fällt (verneinend für den ähnlich liegenden Fall der Nichtanhörung der Beteiligten vor Ausschluß der Öffentlichkeit BGH 1 StR 688/53 vom 2.2.1954 = LM Nr. 2 zu § 33 StPO), da auch § 337 StPO zur Aufhebung des Urteils zwingen würde.
  • BGH, 18.10.1955 - 1 StR 323/55

    Rechtsmittel

    Im übrigen ist auch nicht ersichtlich, inwiefern das Urteil auf der Ausschließung der Öffentlichkeit ohne vorherige persönliche Anhörung des Angeklagten beruhen sollte (§ 337 Abs. 1 StPO); der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO ist in einem solchen Falle nach der Rechtsprechung nicht gegeben (RGSt 69, 401; BGH 1 StR 688/53 vom 2. Februar 1954 = LM Nr. 2 zu § 33 StPO; 3 StR 876/53 vom 8. Juli 1954).
  • BGH, 08.03.1955 - 1 StR 752/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.07.1954 - 3 StR 876/53

    Rechtsmittel

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