Rechtsprechung
| BGH, 20.10.2022 - 1 StR 70/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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§ 27 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Beihilfe (Konkurrenzen) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Konkurrenzverhältnis bei Ausstellen von Abdeckrechnungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 369 Abs 2 AO, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 27 StGB, § 28 Abs 1 StGB, § 52 StGB
Strafverurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Konkurrenzverhältnis bei Ausstellen von Abdeckrechnungen - Wolters Kluwer
Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 14 KLs 12/20
- BGH, 20.10.2022 - 1 StR 70/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 106
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07
Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer); …
Auszug aus BGH, 20.10.2022 - 1 StR 70/22
Dasselbe gilt wegen der Akzessorietät der Teilnahme, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (…BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 1 StR 436/21 Rn. 10;… vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19 Rn. 7 und vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2 Rn. 3; je mwN).Soweit die Angeklagten durch das Überlassen von Scheinrechnungen auch die weiteren Taten des Mitangeklagten A. nach § 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB und § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO hinsichtlich der monatlichen unvollständigen Meldungen der tatsächlich gezahlten Löhne zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Lohnsteuer förderten, führt dies zu keiner anderen konkurrenzrechtlichen Bewertung (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2 Rn. 4-7).
- BGH, 12.01.2022 - 1 StR 436/21
Umsatzsteuerhinterziehung (keine steuerbaren Umsätze durch den Handel mit …
Auszug aus BGH, 20.10.2022 - 1 StR 70/22
Dasselbe gilt wegen der Akzessorietät der Teilnahme, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 1 StR 436/21 Rn. 10;… vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19 Rn. 7 …und vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2 Rn. 3; je mwN). - BGH, 26.07.2022 - 1 StR 51/22
Mittelbare Täterschaft (Konkurrenzen)
- BGH, 21.04.2020 - 1 StR 486/19
Beihilfe (Tateinheit bei einer Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten)
Auszug aus BGH, 20.10.2022 - 1 StR 70/22
Dasselbe gilt wegen der Akzessorietät der Teilnahme, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (…BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 1 StR 436/21 Rn. 10; vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19 Rn. 7 …und vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2 Rn. 3; je mwN).
- BGH, 06.03.2024 - 1 StR 308/23
Geldbuße gegen juristische Person (Konkurrenzen: gesonderte Geldbuße für jede …
Dasselbe gilt wegen der Akzessorietät der Teilnahme, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 unter 2. a) mwN). - BGH, 09.06.2026 - 1 StR 446/25
Bestimmen der konkurrenzrechtlichen Würdigung beim Gehilfen von der Anzahl der …
Dasselbe gilt wegen der Akzessorietät der Teilnahme, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (BGH…, Urteil vom 6. März 2024 - 1 StR 308/23 Rn. 15;… Beschlüsse vom 5. März 2026 - 1 StR 64/26 Rn. 9 und vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 unter 2. a]; jeweils mwN).Damit ist im Ergebnis von neun Beihilfetaten der Angeklagten auszugehen; sämtliche, auch sich auf die monatlichen Beitrags- und Lohnsteueranmeldungen auswirkenden Gehilfenbeiträge gehen in der jeweiligen gegenüber der BG Bau abgegebenen Jahresanmeldung (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII; vier für die Bau GmbH und fünf für die S GmbH) auf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 unter 2. b] …und vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2 Rn. 4-7).
- BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
Beihilfe (Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen); Einziehung von Tatlohn …
Nur dann, wenn es an einem individuellen, ausschließlich je eine Einzeltat fördernden Tatbeitrag fehlt, ist von einer (einheitlichen) Beihilfe im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB auszugehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 unter 2.;… vom 12. Januar 2022 - 1 StR 436/21 Rn. 10 …und vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19 Rn. 7 f.;… Urteil vom 2. April 2020 - 1 StR 224/19 Rn. 23; je mwN).
- BGH, 30.04.2026 - 1 StR 367/25
Zurverfügungstellung von Scheinrechnungen durch den Angeklagten als Beihilfe zur …
Dasselbe gilt wegen der Akzessorietät der Teilnahme, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (…BGH, Beschlüsse vom 5. März 2026 - 1 StR 64/26 Rn. 9; vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 unter 2. a); jeweils mwN).Mit Blick auf die Teilidentität der Ausführungshandlungen liegt daher pro Monat jeweils nur ein Fall der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und zur Steuerhinterziehung vor (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2026 - 1 StR 64/26 Rn. 10 ff. und vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 unter 2. b)).
- BGH, 19.03.2026 - 1 StR 618/25
Änderung des Schuldspruchs durch Schuldigspreichen des Angeklagten zur Beihilfe …
Dasselbe gilt wegen der Akzessorietät der Teilnahme, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 unter 2. a) und vom 5. März 2026 - 1 StR 64/26 Rn. 9; jeweils mwN).Mit Blick auf die Teilidentität der Ausführungshandlungen liegt daher jeweils nur ein Fall der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und zur Steuerhinterziehung vor, soweit sich die Tatzeiträume überschneiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 unter 2. a) und vom 5. März 2026 - 1 StR 64/26 Rn. 11; jeweils mwN).
- BGH, 05.03.2026 - 1 StR 64/26
Verschleierung von Schwarzlohnzahlungen durch den Erwerb von sog. …
Dasselbe gilt wegen der Akzessorietät der Teilnahme, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 unter 2. a); vom 12. Januar 2022 - 1 StR 436/21 Rn. 10; vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19 Rn. 7 und vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2 Rn. 3; je mwN).Mit Blick auf die Tatidentität der Ausführungshandlungen liegt daher pro Kalenderjahr jeweils nur ein Fall der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und zur Steuerhinterziehung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 unter 2. b).
- BGH, 16.05.2023 - 1 StR 394/22
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil)
Aber das Landgericht hat sich jedenfalls - ungeachtet seiner weitergehenden, auch die Teilnahme am etwaigen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und am Verkürzen von Lohnsteuern umfassenden Kognitionspflicht (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 23. Mai 2019 - 4 StR 601/18 Rn. 11-14;… Beschlüsse vom 8. März 2023 - 1 StR 28/23 Rn. 3 und vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 mwN) - nicht mit dem sich aufdrängenden Umstand auseinandergesetzt, dass der Angeklagte keine Umsatzsteuern vom Fremdkonto an das Finanzamt unbar abführte; dies wäre aber der einzig denkbare Zahlungsweg gewesen. - BGH, 08.03.2023 - 1 StR 28/23
Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Soweit das Landgericht in den Fällen der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, zur Steuerhinterziehung und zum Betrug betreffend die Rechnungsempfänger A. und Y. vier beziehungsweise eine Tat sowie in den Fällen der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und zur Steuerhinterziehung betreffend die Rechnungsempfängerin M. drei Taten angenommen hat, steht dies in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats zur Tatidentität der Ausführungshandlungen bei gleichzeitiger Förderung monatlich und viertel- beziehungsweise jährlich abzugebender Erklärungen des Haupttäters (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 unter 2. mwN).
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