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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7810
BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13 (https://dejure.org/2014,7810)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2014 - 1 StR 706/13 (https://dejure.org/2014,7810)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 1 StR 706/13 (https://dejure.org/2014,7810)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 5 StPO; § 337 StPO; § 249 Abs. 1 Satz 1 und 3 StPO
    Mangelnde Belehrung über die Rechtsfolgen (Risiken) einer Verständigung; Selbstleseverfahren (Anforderungen an das Protokoll)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann sind Urkunden und sonstigen Schriftstücke im Wege des Selbstleseverfahrens ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 185
  • NStZ-RR 2014, 211
  • StV 2015, 91 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13
    Beide Rechtsmittel haben bereits mit der Rüge, der jeweilige Angeklagte sei nicht gemäß § 257c Abs. 5 StPO über die Risiken einer Absprache belehrt worden, Erfolg (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 Rn. 99, NJW 2013, 1058, 1067; Senat, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StV 2013, 611 und vom 17. September 2013 - 1 StR 443/10).
  • BGH, 10.01.2012 - 1 StR 587/11

    Inbegriffsrüge (Selbstleseverfahren: Protokollierung der tatsächlichen …

    Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass Urkunden und sonstige Schriftstücke nur dann im Wege des Selbstleseverfahrens ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind, wenn nach dessen Durchführung zu Protokoll festgestellt ist, dass die Mitglieder des Gerichts vom Wortlaut der Urkunden und/oder sonstigen Schriftstücke Kenntnis genommen haben und die übrigen Verfahrensbeteiligten hierzu Gelegenheit hatten (§ 249 Abs. 2 Satz 1 und 3 StPO; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 1 StR 587/11, NStZ 2012, 346).
  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 443/10

    Unterbliebene Belehrung über die Risiken einer Absprache (Beruhen)

    Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13
    Beide Rechtsmittel haben bereits mit der Rüge, der jeweilige Angeklagte sei nicht gemäß § 257c Abs. 5 StPO über die Risiken einer Absprache belehrt worden, Erfolg (vgl. hierzu BVerfG…, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 Rn. 99, NJW 2013, 1058, 1067; Senat, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StV 2013, 611 und vom 17. September 2013 - 1 StR 443/10).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 33/11

    Rüge der mangelnden Anwesenheit eines Protokollführers; kein Verwertungsverbot …

    Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13
    Die Gelegenheit zur Kenntnisnahme genügt nur für weitere Verfahrensbeteiligte, für Berufsrichter und Schöffen muss unterschiedslos die erfolgte Kenntnisnahme festgestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 33/11, NStZ-RR 2011, 253).
  • BGH, 11.04.2013 - 1 StR 563/12

    Erfolgreiche Rüge der unterlassenen Belehrung über die Rechtsfolgen einer …

    Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13
    Beide Rechtsmittel haben bereits mit der Rüge, der jeweilige Angeklagte sei nicht gemäß § 257c Abs. 5 StPO über die Risiken einer Absprache belehrt worden, Erfolg (vgl. hierzu BVerfG…, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 Rn. 99, NJW 2013, 1058, 1067; Senat, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StV 2013, 611 und vom 17. September 2013 - 1 StR 443/10).
  • BGH, 10.05.2022 - 2 StR 501/21

    Selbstleseverfahren (Aufnahme im Protokoll: Fehlen des Vermerks, Inbegriffsrüge, …

    Dabei muss für die Berufsrichter und Schöffen die erfolgte Kenntnisnahme vom Wortlaut der Urkunden festgestellt werden, während für die übrigen Verfahrensbeteiligten die Feststellung der Gelegenheit zur Kenntnisnahme genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 706/13, juris Rn. 3).
  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14

    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung; …

    Anhaltspunkte dafür, dass ihm die Voraussetzungen für den Wegfall der Bindungswirkung bekannt waren, bestehen nicht (vgl. zu diesen Erwägungen auch BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2013 - 4 StR 446/13, und vom 5. Februar 2014 - 1 StR 706/13, wistra 2014, 283).
  • OLG Jena, 27.03.2015 - 1 OLG 101 Ss 111/14

    Strafverfahren wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung: Unzureichende …

    Die Gelegenheit zur Kenntnisnahme genügt nur für weitere Verfahrensbeteiligte, für Berufsrichter und Schöffen muss unterschiedslos die erfolgte Kenntnisnahme festgestellt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 185 und NStZ-RR 2011, 253; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.02.2015, 1 Rv 51/14, bei juris).
  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 616/18

    Selbstleseverfahren (Beruhen des Urteils bei unvollständigen Feststellung im …

    Das Urteil beruht jedenfalls nicht gemäß § 337 Abs. 1 StPO auf diesem durch das Protokoll bewiesenen Verstoß (§§ 274, 273 Abs. 1 Satz 1 StPO; zur Rechtsfehlerhaftigkeit der Feststellung, die nicht alle Richter einbezieht: BGH, Beschlüsse vom 15. März 2011 - 1 StR 33/11, NStZ 2011, 533; vom 5. Februar 2014 - 1 StR 706/13, wistra 2014, 283 und vom 30. September 2009 - 2 StR 280/09, wistra 2010, 31, 32).
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