Rechtsprechung
| BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Zuhälterei in Tateinheit mit Nötigung - Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74
Mit den übrigen Aufklärungsrügen macht die Revision nur geltend, daß benutzte Beweismittel nicht ausgeschöpft worden seien; damit kann sie nicht gehört werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352/53). - BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62
Verletzung der Amtsaufklärungspflicht
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74
Mit den übrigen Aufklärungsrügen macht die Revision nur geltend, daß benutzte Beweismittel nicht ausgeschöpft worden seien; damit kann sie nicht gehört werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352/53). - BGH, 05.02.1974 - 1 StR 612/73
Voraussetzungen für die Annahme von ausbeuterischer Zuhälterei, Nötigung zur …
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74
Ein "Ausbeuten" im Sinne von § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. setzt eine für die Prostituierte spürbare Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage voraus (BGH, Urteil vom 5. Februar 1974 - 1 StR 612/73;… Lackner/Maaßen, StGB 8. Aufl. § 181 a Anm, 4 a); ob das der Fall war, kann das Revisionsgericht nach den Angaben des Urteils abschließend beurteilen.
- BGH, 28.08.1958 - 2 StR 313/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74
Wird die Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen ausgeschlossen, so ist der Beschluß dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßt, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (BGH, Urteil vom 28. August 1958 - 2 StR 313/58; BGH bei Dallinger, MDR 1957, 142; RGSt 43, 367, 369; 70, 109, 110). - RG, 29.04.1910 - V 323/10
Welche Arten von Prozeßvorgängen werden durch den Beschluß über die Ausschließung …
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74
Wird die Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen ausgeschlossen, so ist der Beschluß dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßt, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (BGH, Urteil vom 28. August 1958 - 2 StR 313/58; BGH bei Dallinger, MDR 1957, 142; RGSt 43, 367, 369; 70, 109, 110). - BGH, 22.12.1961 - 4 StR 458/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß die Nichtanhörung der Beteiligten vor dem Beschluß über die Ausschließung der Öffentlichkeit nicht den unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO verwirklicht, sondern lediglich auf Grund des § 33 StPO gerügt werden kann; mithin handelt es sich lediglich um einen Revisionsgrund nach § 337 StPO, der nur durchgreift, wenn das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht (BGH LM StPO § 33 Nr. 2; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1961 - 4 StR 458/61). - RG, 14.02.1936 - 1 D 63/36
Ist es ein unbedingter Revisionsgrund, wenn das Gericht in einer teilweise nicht …
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74
Wird die Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen ausgeschlossen, so ist der Beschluß dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßt, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (BGH, Urteil vom 28. August 1958 - 2 StR 313/58; BGH bei Dallinger, MDR 1957, 142; RGSt 43, 367, 369; 70, 109, 110).
- BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80
Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel - …
Wird die Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen ausgeschlossen, so ist die Entscheidung dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Erklärungen und Anträge der Verfahrensbeteiligten sowie alle Entscheidungen des Gerichts umfaßt, die mit der Vernehmung in unmittelbarem Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (BGH, Urteile vom 23. November 1956 - 1 StR 390/56. bei Dallinger MDR 1957, 142; vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - bei Dallinger MDR 1975, 198; vom 29. Juni 1976 - 1 StR 167/76 - sowie Beschluß vom 10. Mai 1977 - 4 StR 160/77 - m.w.Nachw.).Daß bei einem solchen inneren Zusammenhang mit dem Grund für den Ausschluß der Öffentlichkeit jedenfalls auch eine andere, bereits als Zeuge vernommene Beweisperson ohne Wiederherstellung der Öffentlichkeit vernommen werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (Urteile vom 23. November 1956 - 1 StR 390/56 - bei Dallinger MDR 1957, 142;… vom 28. Januar 1971 - 4 StR 518/70 - GA 1972, 184; vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - bei Dallinger MDR 1975, 198; Beschluß vom 10. Mai 1977 - 4 StR 160/77 -).
- BGH, 20.07.1976 - 1 StR 335/76
Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren, ohne Bekanntgabe des Grundes für den …
Der Grundsatz, daß der für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen angeordnete Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßt, die mit der Vernehmung in engem Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (BGH, Urteile vom 28. August 1958 - 2 StR 313/58 - und vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74), kann hier zu keiner anderen Beurteilung führen.Davon ist der Senat bereits im Urteil vom 7. Mai 1974 (1 StR 72/74 - UA S. 4/5) ausgegangen, wo es darum ging, daß das Landgericht für die Dauer der nochmaligen Vernehmung einer Zeugin die Öffentlichkeit ausgeschlossen hatte, ohne vorher über die Ausschließung zu verhandeln.
- BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74
Ausdrückliche Bekanntgabe von Gründen durch das Gericht bei Ausschluss der …
Abgesehen davon, daß der Angeklagte und sein Verteidiger von dem Ausschließungsantrag der Staatsanwaltschaft Kenntnis hatten und ihnen nicht verwehrt war, sich zu diesem Antrag zu äußern, bildet die Nichtanhörung der Beteiligten vor der Entscheidung über die Ausschließung keinen Revisionsgrund im Sinne von § 338 Nr. 6 StPO (BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 -).Selbst wenn die in dieser Beziehung nicht ganz eindeutige Entscheidung der Strafkammer dahin verstanden wird, daß sich die Ausschließung wegen Gefährdung der Sittlichkeit auf die Vernehmung der Zeugin R. beschränken sollte, so wäre sie doch dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßte, die mit der Vernehmung in enger Verbindung standen oder sich aus ihr entwickelten und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehörten, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen war (RGSt 43, 367; 70, 109; BGH, Urteile vom 7. Dezember 1954 - 1 StR 317/53 - und vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 -).
- BGH, 22.09.1981 - 1 StR 508/81
Revisionsgrund der Nichteinhaltung der für den Ausschluss der Öffentlichkeit …
Ein Verfahrensfehler ist daher insoweit nicht erwiesen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 198; BGH MDR 1979, 70). - BGH, 03.10.1978 - 1 StR 285/78
Verurteilung wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs von schutzbefohlenen …
Soweit die Revision beanstandet, daß der Angeklagte jeweils vor Ausschließung der Öffentlichkeit bei Vernehmung der Zeuginnen F. und W. nicht gehört worden sei, kommen allenfalls Verletzungen von § 33 Abs. 1 StPO und damit relative Verfahrensverstöße in Betracht (BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74). - BGH, 29.06.1976 - 1 StR 167/76
Strafbarkeit wegen Nötigung zur Unzucht, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, …
Es führt zur Aufhebung der Verurteilung im Falle VI der Urteilsgründe (Fall 19 der Anklageschrift), weil die Strafkammer ohne Ergänzung des die Öffentlichkeit für einen bestimmten Verfahrensabschnitt ausschließenden Beschlusses die Vernehmung der Zeugin L.in nichtöffentlicher Sitzung auf einen Fall erstreckt hat, der mit den Fällen 20 bis 22 und 30 und mit den Bekundungen der Zeugin L. dazu in keinem inneren Zusammenhang stand und dessen Einbeziehung sich, wie die Sitzungsniederschrift ergibt, auch nicht aus der Vernehmung der Zeugin zu diesen Fällen entwickelte (vgl. BGHSt 7, 218, 220;… BGH GA 1972, 184; BGH, Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - RGSt 43, 367, 369/370; 70, 109, 110). - BGH, 16.06.1978 - 4 StR 269/78
Revisionsrechtlicher Prüfungsumfang bezüglich des Ausschlusses der Öffentlichkeit …
Ein Beschluß über die Ausschließung der Öffentlichkeit nach § 172 GVG ist auslegungsfähig (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74). - BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Ein solcher Beschluß ist dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßt, die mit der Vernehmung oder dem Teil der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich daraus entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den der Beschluß gelten sollte (vgl. für § 172 GVG: BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - m.Nachw.). - BGH, 10.07.1984 - 5 StR 246/84
Verletzung des Fragerechts des Angeklagten nach seiner Wiederzulassung
Denn der Gerichtsbeschluß nach § 172 Nr. 4 GVG schloß alle Vorgänge ein, die mit der Vernehmung der 13jährigen Zeugin K. in enger Verbindung standen oder sich unmittelbar aus ihr entwickelten und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehörten, für den die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden war (…vgl. BGH GA 1972, 184; BGH Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 198 -). - BGH, 10.05.1977 - 4 StR 160/77
Anwendbarkeit des Strafgesetzbuches bei gleichzeitigem Vorliegen einer …
In späteren Entscheidungen hat er aber eindeutig ausgesprochen, daß sich der Ausschluß der Öffentlichkeit für einen bestimmten Verfahrensvorgang grundsätzlich auch auf alle Erklärungen und Anträge der Verfahrensbeteiligten sowie auf alle Entscheidungen des Gerichts bezieht, die sich aus der Zeugenvernehmung unmittelbar ergeben und mit ihr in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (…BGH, 4 StR 518/70 vom 28. Januar 1971 in GA 72, 184; BGH bei Dallinger MDR 1957, 142; BGH 2 StR 313/58, Urteil vom 28. August 1958; 1 StR 72/74, Urteil vom 7. Mai 1974, bei Dallinger MDR 1975, 198; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1975, 544 zu § 247 StPO). - BGH, 10.05.1977 - 5 StR 162/77
Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung - Ausschluss der Öffentlichkeit …
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