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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1955 - 1 StR 757/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,2983
BGH, 15.03.1955 - 1 StR 757/54 (https://dejure.org/1955,2983)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1955 - 1 StR 757/54 (https://dejure.org/1955,2983)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1955 - 1 StR 757/54 (https://dejure.org/1955,2983)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 997
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 07.11.1961 - 5 StR 477/61

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf diese grundsätzlich bei jeder Verurteilung wegen Meineides zu verhängende Nebenstrafe bei einer Verurteilung wegen versuchten Meineides nicht ausgesprochen werden, wenn das Gericht die Strafe nach § 44 StGB ermäßigt (BGH NJW 1955, 997 und für den gleichliegenden Fall der Beihilfe zum Meineid BGHSt 1, 156; 6, 373) [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53].
  • BGH, 05.02.1957 - 5 StR 499/56

    Rechtmäßigkeit einer Aberkennung der Eidesfähigkeit bei Vorliegen des …

    Das Landgericht beruft sich für seine gegenteilige Rechtsansicht zu Unrecht auf die Entscheidungen BGHSt 6, 373 und BGH NJW 1955, 997.
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 564/55

    Rechtsmittel

    Hat der Tatrichter dagegen die Strafe nicht ermäßigt, so muß er auf Verlust der Eidesfähigkeit erkennen; dies hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidung 5 StR 414/55 vom 8. November 1955 ausgesprochen, der sich der erkennende Senat - unter Aufgabe der in dem Urteil 1 StR 757/54 vom 15. März 1955 (NJW 1955, 997 Nr. 17) für den Meineidsversuch vertretenen Rechtsansicht, daß in solchen Fällen auf Verlust der Eidesfähigkeit erkannt werden könne , - anschließt.
  • BGH, 17.07.1964 - 4 StR 95/64

    Rechtsmittel

    Sollte das Landgericht jedoch - die jetzigen Strafzumessungserwägungen lassen es nicht zweifelsfrei entnehmen - die Strafe nach Versuchsgrundsätzen bemessen, so wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Aberkennung der Eidesfähigkeit überhaupt nicht möglich (BGH NJW 1955, 997; 5 StR 477/61 vom 7. November 1961).
  • BGH, 27.02.1959 - 4 StR 36/59

    Rechtsmittel

    - Da der Tatrichter die Strafe für den - von ihm angenommenen - versuchten Meineid nach § 44 StGB gemildert hat (S. 5, 6 UA), durfte er auf Eidesunfähigkeit (§ 161 Abs. 1 StGB) nicht erkennen, weil § 45 StGB eine solche Nebenfolge nicht vorsieht (BGHSt 6, 373; BGH NJW 1955, 997 Nr. 17).
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