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Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.03.2014

Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10206
BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14 (https://dejure.org/2014,10206)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2014 - 1 StR 82/14 (https://dejure.org/2014,10206)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - 1 StR 82/14 (https://dejure.org/2014,10206)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO
    Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungspflicht für letztinstanzliche Entscheidungen

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2808
  • NStZ-RR 2014, 222
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …

    Auszug aus BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14
    Eine weitere Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfG NJW 2006, 136; StraFo 2007, 463).
  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn …

    Auszug aus BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14
    Das gilt auch dann, wenn in der Gegenerklärung die Sachrüge weiter ausgeführt worden ist (BGH NStZ-RR 05, 14; BGH NStZ 03, 103).
  • BGH, 21.08.2008 - 3 StR 229/08

    Unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Begründung eines …

    Auszug aus BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14
    Auch eine Mitteilung des Gerichts, warum es die nachgeschobene Beanstandung für unbegründet erachtet, ist nicht erforderlich (BGH NStZ 09, 52; NStZ-RR 08, 385; 09, 119).
  • BGH, 14.09.2004 - 1 StR 124/04

    Rechtliches Gehör im Revisionsverfahren (Begründungspflicht; faires Verfahren)

    Auszug aus BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14
    Das gilt auch dann, wenn in der Gegenerklärung die Sachrüge weiter ausgeführt worden ist (BGH NStZ-RR 05, 14; BGH NStZ 03, 103).
  • BGH, 02.09.2008 - 5 StR 225/08

    Anhörungsrüge bei nachgeschobenen Ausführungen zur Sachrüge

    Auszug aus BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14
    Auch eine Mitteilung des Gerichts, warum es die nachgeschobene Beanstandung für unbegründet erachtet, ist nicht erforderlich (BGH NStZ 09, 52; NStZ-RR 08, 385; 09, 119).
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 81/13

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2013 - 1 StR 81/13 mwN).
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 521/13

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14
    Bei diesem Verfahrensgang ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 521/13 mwN).
  • BGH, 08.10.2019 - 2 StR 101/18

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Entbehrlichkeit der …

    Die Vorschrift des § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses vor (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14, juris Rn. 7 mwN; BVerfG, Beschluss vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05, NJW 2006, 136; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, wistra 2014, 434 Rn. 13 ff. mwN).

    Das gilt auch dann, wenn in einer Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts die Sachrüge weiter ausgeführt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14, juris Rn. 8 mwN).

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14, juris Rn. 9).

  • BGH, 08.07.2014 - 1 StR 605/13

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 559/16

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Eine weitere Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05, NJW 2006, 136; BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14, NStZ-RR 2014, 222 mwN).

    Eine Mitteilung des Gerichts, warum es die nachgeschobene Beanstandung für unbegründet erachtet, ist nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14, NStZ-RR 2014, 222 mwN).

    cc) Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14, NStZ-RR 2014, 222 mwN).

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