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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1973 - 1 StR 83/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,5474
BGH, 24.07.1973 - 1 StR 83/73 (https://dejure.org/1973,5474)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1973 - 1 StR 83/73 (https://dejure.org/1973,5474)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83/73 (https://dejure.org/1973,5474)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unbefugter Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs und wegen Führens einer Schußwaffe ohne Waffenschein - Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für den Strafklageverbrauch

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …

    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 83/73
    Unter Berufung auf die Entscheidung BGHSt 23, 141 hält sie aber die Verurteilung wegen der einzelnen Diebstähle für zulässig, weil diese nach sachlichem Recht durch das Vergehen gegen § 21 StVG nicht zu einer Einheit verbunden werden könnten, aber auch verfahrensrechtlich nicht eine Tat angenommen werden dürfe.

    Freilich kann auch bei Tatmehrheit (§ 74 StGB) verfahrensrechtlich nur eine Tat gegeben sein (BGHSt 6, 92, 96, 97; 13, 21, 25; 23, 141, 145) mit der Wirkung, daß ein Verbrauch der Strafklage eintritt.

    Das vom Landgericht für seine im Ergebnis zutreffende Entscheidung herangezogene Urteil BGHSt 23, 141 betraf einen anderen Fall im Bereich des Verkehrsstrafrechts.

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 83/73
    Freilich kann auch bei Tatmehrheit (§ 74 StGB) verfahrensrechtlich nur eine Tat gegeben sein (BGHSt 6, 92, 96, 97; 13, 21, 25; 23, 141, 145) mit der Wirkung, daß ein Verbrauch der Strafklage eintritt.

    Die bloße zeitliche oder örtliche Aufeinanderfolge der einzelnen Vorgänge genügt für sich allein ebensowenig wie der Umstand, daß der Täter aus der gleichen Grundsituation oder aus einer einheitlichen inneren Grundhaltung heraus gehandelt hat oder im Zuge der Verwirklichung eines Gesamtplans tätig geworden ist" (so zutreffend Löwe-Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 264 Anm. 2 im Anschluß an die Entscheidung des erkennenden Senats BGHSt 13, 21, 26, 27).

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 …

    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 83/73
    Der Bundesgerichtshof hat Tateinheit bejaht, wenn der Täter das fremde Kraftfahrzeug in Zueignungsabsicht wegfuhr, ohne eine Fahrerlaubnis zu haben (BGHSt 18, 66, 69).
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 83/73
    Freilich kann auch bei Tatmehrheit (§ 74 StGB) verfahrensrechtlich nur eine Tat gegeben sein (BGHSt 6, 92, 96, 97; 13, 21, 25; 23, 141, 145) mit der Wirkung, daß ein Verbrauch der Strafklage eintritt.
  • BGH, 24.07.1973 - 1 StR 84/73

    Strafbarkeit wegen unbefugter Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs und wegen …

    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 83/73
    Verbundverfahren: BGH - 24.07.1973 - AZ: 1 StR 84/73.
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer …

    Das gilt auch für die hier zu beurteilende Frage, ob der Abtransport der Diebesbeute vom Tatort mit einem Kraftfahrzeug noch zur Begründung des neuen Gewahrsams gehört oder ob er erst nach der Vollendung der Diebstahlstat, etwa nur zur Sicherung und Erhaltung der Beute, durchgeführt wird (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1975 - 2 StR 596/75 - bei Hürxthal DRiZ 1976, 141 unter 1 - einerseits und BGH, Urteil vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 - andererseits).

    Deshalb kommt es hier auf die von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs vertretene unterschiedliche Rechtsauffassung nicht an, ob Tateinheit nur bis zur Vollendung des Diebstahls (…vgl. GA 1961, 346; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 -, vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74) oder bis zu dessen Beendigung (BGH, Urteile vom 13. Dezember 1955 - 5 StR 221/54 -, vom 19. Februar 1965 - 4 StR 22/65 -, vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66 -, vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74 = BGHSt 26, 24, 27/28 -, sowie Beschlüsse vom 18. Juni 1980 - 2 StR 89/80 - und vom 28. November 1980 - 2 StR 630/80) anzunehmen ist.

    Diese besonderen Voraussetzungen der inneren Verknüpfung der Tat miteinander sind zwischen Begehungsakten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahls- und Betrugshandlungen in aller Regel nicht gegeben (…BGH GA 1961, 346, 347; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 - und vom 9. Januar 1979 - 1 StR 551/78 -).

  • BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78

    Fortgesetztes verbotenes Tragen von Uniformen - Verbrauch der Strafklage - …

    Es liegt hier ähnlich wie in dem Falle, in dem der erkennende Senat die Tatidentität zwischen fortgesetztem Fahren ohne Fahrerlaubnis und mehreren Diebstählen verneint hat, die zeitlich und örtlich zwischen den Teilakten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis lagen; denn entscheidend ist dort wie hier das Argument, daß maßgebend sein müsse "die natürliche Betrachtung und der Grundsatz gerechter Gesetzesanwendung" (BGH, Urteil vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 - unter Hinweis auf BGHSt 23, 141, 150).
  • BGH, 24.09.1974 - 1 StR 364/74

    Hehlerei, Bandendiebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fehlerhafte Vornahme …

    Keine Ausführungshandlung verwirklicht hier zugleich ein gesetzliches Merkmal der beiden Tatbestände des § 242 StGB und des § 21 StVG; insbesondere ist der Diebstahl bereits mit dem Verladen der Beute auf das Fahrzeug vollendet, während sowohl das Anfahren wie das Abfahren außerhalb des Diebstahlstatbestandes liegen (…BGH GA 1961, 346; BGH, Urteil vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73).
  • BGH, 24.07.1973 - 1 StR 84/73

    Strafbarkeit wegen unbefugter Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs und wegen …

    Volltext siehe unter: BGH - 24.07.1973 - AZ: 1 StR 83/73.
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