Rechtsprechung
| BGH, 24.04.2001 - 1 StR 88/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Darlegung der Voraussetzungen eines erweiterten Verfalls für eine Verfallsandrohung gemäß § 73d Strafgesetzbuch (StGB); Anordnung von Wertersatzverfall; Widersprüchlichkeit von Strafzumessungserwägungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 a, § 73 d
Abgrenzung zwischen erweitertem Verfall und Wertersatz - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.10.2001 - 4 StR 411/01
Erweiterter Wertersatzverfall; Ansprüche Dritter
Als rechtliche Grundlage für die Verfallsanordnung kam daher nur § 73 StGB und nicht - wie das Landgericht meint - § 73 d StGB in Betracht (vgl. BGH, Beschl. vom 24. April 2001 - 1 StR 88/01;… Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 73 d Rdn. 11;… Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 73 d Rdn. 4;… Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 73 Rdn. 4, § 73 d Rdn. 6a). - BGH, 12.09.2007 - 1 StR 379/07
Vorsaussetzungen des erweiterten Verfalls
Der Senat kann den Verfallsausspruch entsprechend ändern, da sich der Angeklagte nicht anders als geschehen hätte verteidigen können und hier lediglich ein Wertungsfehler bei der Rechtsanwendung in Rede steht, der im Ergebnis auf die Höhe des für verfallen erklärten Betrages keinen Einfluss hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2001 - 1 StR 88/01).
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