Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2019 - 1 StR 99/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34581
BGH, 05.09.2019 - 1 StR 99/19 (https://dejure.org/2019,34581)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2019 - 1 StR 99/19 (https://dejure.org/2019,34581)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2019 - 1 StR 99/19 (https://dejure.org/2019,34581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,34581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 370 Abs. 1 AO
    Einziehung (ersparte Aufwendungen als erlangtes Etwas: ersparte Einkommensteuer durch Steuerhinterziehung; Verbot der Doppelbelastung durch Besteuerung und Vermögensabschöpfung: keine gleichzeitige Einziehung von Taterträgen und ersparten Aufwendungen durch ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr: Einziehung ersparter Einkommensteuer auf Schmiergelder

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 StGB, § 73c StGB, § 299 StGB, § 22 Nr 3 EStG
    Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr: Einziehung ersparter Einkommensteuer auf Schmiergelder

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 73c StGB, § 299 Abs. 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 22 Nr. 3 EStG, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in 62 Fällen und wegen Steuerhinterziehung; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen ; Vermeidung einer Doppelbelastung durch Besteuerung und Vermögensabschöpfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in 62 Fällen und wegen Steuerhinterziehung; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Vermeidung einer Doppelbelastung durch Besteuerung und Vermögensabschöpfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3798
  • StV 2020, 232 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.2019 - 1 StR 479/18

    Einziehung (Erlangtes Etwas bei der Hinterziehung von Tabaksteuer: erforderliches …

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 1 StR 99/19
    Dies ist im Ansatz rechtsfehlerfrei; denn bei dem Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas' i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuer erspart (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 und Beschluss vom 23. Mai 2019 - 1 StR 479/18 Rn. 9, jeweils mwN).

    Nur dann hat der Täter durch die ersparten (steuerlichen) Aufwendungen auch wirtschaftlich etwas erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 1 StR 479/18 Rn. 9).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 1 StR 99/19
    Dies wäre aber nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu vereinbaren, wonach es durch Besteuerung und Vermögensabschöpfung nicht zu einer doppelten Belastung des Täters kommen darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 4/87 u.a. Rn. 32, BVerfGE 81, 228).
  • BFH, 16.06.2015 - IX R 26/14

    Erhalt von Bestechungsgeldern - Herausgabe an den Arbeitgeber - Verzicht von …

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 1 StR 99/19
    Dies ist hier der Fall, weil es sich bei der verkürzten Steuer um die Einkommensteuer auf die gemäß § 22 Nr. 3 EStG als Einnahmen aus sonstigen Leistungen steuerpflichtigen Bestechungsleistungen handelt (vgl. BFH, Urteil vom 16. Juni 2015 - IX R 26/14 Rn. 11, wistra 2016, 35 mwN sowie Jäger in Klein, AO, 14. Aufl., § 370 Rn. 416), die das Vermögen des Angeklagten vermehrt haben.
  • BFH, 14.05.2014 - X R 23/12

    Abzugsverbot für Bestechungsgelder umfasst auch Kosten des Strafverfahrens und …

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 1 StR 99/19
    Denn im Hinblick darauf, dass nach einer Einziehung der Wert der Bestechungsleistungen im Rahmen der steuerlichen Einkünfteermittlung wieder als Werbungskosten abgezogen werden muss (vgl. Maciejewski/Schumacher, DStR 2017, 2021, 2024; vgl. auch BFH, Urteil vom 14. Mai 2014 - X R 23/12, BStBl. II 2014, 684), verbleibt dieser Steuerbetrag dem Steuerfiskus im Fall der Einziehung im Ergebnis nicht dauerhaft.
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 36/17

    Verfall (Erlangtes bei durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen in Höhe …

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 1 StR 99/19
    Dies ist im Ansatz rechtsfehlerfrei; denn bei dem Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas' i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuer erspart (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 …und Beschluss vom 23. Mai 2019 - 1 StR 479/18 Rn. 9, jeweils mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2024 - 24 KLs 7480 Js 208433/21

    Cum-Ex: Dreieinhalb Jahre Haft für ehemaligen Freshfields-Anwalt

    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.09.2019 (Az.: 1 StR 99/19) spricht letztlich für die hier vertretene Einschätzung.
  • BGH, 27.11.2024 - 1 StR 473/23

    Zusätzliche Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Zweck der Norm: Abschöpfung von …

    Etwaige Doppelbelastungen sollen stattdessen auf steuerrechtlicher Ebene vermieden werden (sogenannte steuerrechtliche Lösung; vgl. BGH…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22 Rn. 53; Beschlüsse vom 31. Januar 2024 - 4 StR 129/23 unter 2.; vom 19. September 2023 - 1 StR 281/23 unter 2. c) und vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 3 Rn. 9; BT-Drucks. 18/11640 S. 78 f.).

    Dieses verbietet es lediglich, nebeneinander in voller Höhe sowohl die aus der Tat erlangten Erträge (Substrat) und die hierauf ersparten Steuern einzuziehen, weil beim Täter dann mehr eingezogen würde, als er tatsächlich erlangt hat (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2024 - 4 StR 129/23 unter 2.;… vom 10. März 2022 - 1 StR 515/21 Rn. 14;… vom 10. August 2021 - 1 StR 399/20 Rn. 41 und vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 3 Rn. 8).

    Dies ist der sogenannten steuerrechtlichen Lösung immanent und Folge der Periodizität der Einkommensteuer (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 3 Rn. 11; Maciejewski/Schumacher, DStR 2017, 2021, 2024).

  • BGH, 06.08.2020 - 1 StR 198/20

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung: Erfolgseintritt bei Steueranmeldungen, …

    Im Falle der Hinterziehung von Einkommensteuer spiegeln sich die für verkürzte Steuern ersparten Aufwendungen im Vermögen des Täters jedenfalls dann wider, wenn bei diesem ein der Einkommensteuer unterliegender Zuwachs vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19 Rn. 6).
  • BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22

    BGH hebt Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen …

    Insofern unterscheidet sich der Fall von der Entscheidung des 1. Strafsenats vom 5. September 2019 (1 StR 99/19, NJW 2022, 3798 f.) für das Zusammentreffen von Geldzuflüssen aus Bestechlichkeiten und den ersparten Aufwendungen für die hierauf anfallende Einkommenssteuer bei der mitausgeurteilten Steuerverkürzung, zumal letztere im Falle des strafrechtlichen Einzugs als Tatertrag steuerrechtlich ohnehin durch die Steuerverwaltung zugunsten des Täters auszugleichen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19, aaO S. 3799).
  • BGH, 10.08.2021 - 1 StR 399/20

    Einziehung (Einziehung unmittelbar bei einem für eine Personengesellschaft …

    Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf eine Einziehungsanordnung in anderen Veranlagungszeiträumen steuerlich wieder in Ansatz gebracht werden können (vgl. zur Abschöpfung von Bestechungsgeldern und hierauf zu entrichtender Einkommensteuer beim Bestochenen BGH, Beschlüsse vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19 Rn. 8 …und vom 25. März 2021 - 1 StR 242/20 Rn. 10).
  • BFH, 25.09.2024 - XI R 6/23

    Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung …

    Nach der Rechtsprechung des BGH wird durch die Einziehung sowohl des Wertes der Bestechungsgelder als auch des Wertes der hierauf angefallenen Steuern dem Steuerpflichtigen im Ergebnis ein höherer Betrag entzogen, als ihm durch die Tat zugeflossen ist (vgl. z.B. BGH-Beschlüsse vom 05.09.2019 - 1 StR 99/19, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2019, 3798, Rz 8; vom 25.03.2021 - 1 StR 242/20, Zeitschrift für Wirtschaft- und Steuerstrafrecht --wistra-- 2021, 366, Rz 10).

    Der Ausgleich findet damit erst im Rahmen der steuerlichen Veranlagung für den Veranlagungszeitraum statt, in dem die Einziehung (des Wertes) der Bestechungsgelder stattgefunden hat (vgl. BGH-Beschluss vom 05.09.2019 - 1 StR 99/19, NJW 2019, 3798, Rz 9).

  • BGH, 19.09.2023 - 1 StR 281/23

    Einziehung (keine Berücksichtigung der auf das Erlangte gezahlten Steuern für den …

    Dem ist bei Bestimmung des Einziehungsumfangs jedoch nur dann Rechnung zu tragen, wenn die Tatbeute als "Substrat" und zugleich die vom Täter durch nachfolgende Steuerverkürzungen erzielte Ersparnis in Höhe der auf das Erlangte anfallenden Umsatz- und Ertragsteuern im Wege der Titulierung des staatlichen Zahlungsanspruchs abgeschöpft werden sollen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2023 - 1 StR 436/22 Rn. 4;… vom 10. März 2022 - 1 StR 515/21 Rn. 14;… vom 10. August 2021 - 1 StR 399/20 Rn. 41;… vom 25. März 2021 - 1 StR 242/20 Rn. 10 und vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 3 Rn. 8-11).

    Die infolge der Einziehung gebotenen steuerlichen Korrekturen sind dem Besteuerungsverfahren zugewiesen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 3 Rn. 9).

  • BGH, 10.03.2022 - 1 StR 515/21

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Tatvollendung bei Veranlagungsteuern: …

    Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf eine Einziehungsanordnung in anderen Veranlagungszeiträumen steuerlich wieder in Ansatz gebracht werden können (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2021 - 1 StR 399/20 Rn. 41 und vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19 Rn. 10; je mwN).
  • BGH, 28.11.2024 - 1 StR 340/24

    Einziehung (keine Einziehung sowohl des Erlangten als auch der hinsichtlich des …

    Dem ist bei Bestimmung des Einziehungsumfangs auch dann Rechnung zu tragen, wenn die Tatbeute als "Substrat" und zugleich die vom Täter durch nachfolgende Steuerverkürzungen erzielte Ersparnis in Höhe der auf das Erlangte anfallenden Umsatz- und Ertragsteuern im Wege der Titulierung des staatlichen Zahlungsanspruchs abgeschöpft werden sollen; in diesem Fall unterläge sonst ein höherer als der insgesamt zugeflossene Betrag der Einziehung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2023 - 1 StR 281/23 Rn. 3;… vom 5. April 2023 - 1 StR 436/22, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 8 Rn. 4;… vom 10. März 2022 - 1 StR 515/21 Rn. 14;… vom 10. August 2021 - 1 StR 399/20 Rn. 41;… vom 25. März 2021 - 1 StR 242/20 Rn. 10 und vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 3 Rn. 8-11).

    Das gilt auch dann, wenn Zahlungen auf eine Einziehungsanordnung in anderen Veranlagungszeiträumen steuerlich wieder in Ansatz gebracht werden können (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. März 2022 - 1 StR 515/21 Rn. 14;… vom 10. August 2021 - 1 StR 399/20 Rn. 41 und vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19 aaO Rn. 10; jeweils mwN).

  • BGH, 25.03.2021 - 1 StR 242/20

    Steuerhinterziehung (keine strafbare Hinterziehung von Kirchensteuer); Einziehung …

    Denn durch die Einziehung sowohl des Wertes der Bestechungsgelder als auch des Wertes der hierauf angefallenen Steuern wird dem Angeklagten im Ergebnis ein höherer Betrag entzogen, als ihm durch die Tat zugeflossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19 Rn. 8).
  • BGH, 05.04.2023 - 1 StR 436/22

    Einziehung (keine gleichzeitige Einziehung von Taterträgen und hinsichtlich der …

  • FG Schleswig-Holstein, 18.02.2022 - 4 V 148/20

    Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung: Umsatzsteuerbarkeit von sog. …

  • BGH, 07.03.2024 - 1 StR 438/23

    Einziehung (ersparte Aufwendungen durch Steuerhinterziehung: keine …

  • BGH, 26.02.2025 - 2 StR 356/24

    Anhörungsrüge (Statthaftigkeit; Frist; spätere Entscheidung eines anderen Senats; …

  • LG Hamburg, 15.12.2023 - 620 KLs 3/22

    Verurteilungen u.a. wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit im geschäftlichen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht