Rechtsprechung
| LG Köln, 24.04.1996 - 1 T 82/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18
Einstweilige Verfügung: Zugang des Erben zur früheren Ehewohnung des Erblassers …
Der Erbe kann daher gemäß §§ 861, 858, 857 BGB verlangen, dass Nachlassgegenstände in das Haus des Erblassers zurückgebracht werden, die ein Mitglied der (unstreitig bestehenden) Erbengemeinschaft von dort mitgenommen hat (vgl. AG Rostock, NJW-RR 2005, 1533, eingereicht von der Verfügungsklägerin als Anlage ASt 24), und der Erbe des Mieters kann vom Vermieter verlangen, dass dieser ihm nicht den Zutritt zur Wohnung verweigert, wenn keine berechtigten Zweifel an seiner Erbenstellung bestehen (so im Fall des LG Köln, Beschluss vom 24. April 1996 - 1 T 82/96 -, Rz. 1, juris).
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