Rechtsprechung
| LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 137/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigungsleistungen aus gesetzlicher Unfallversicherung; Minderung der Erwerbsfähigkeit um zwanzig Prozent als Voraussetzung für den infolge eines Arbeitsunfalls entstandenen Rentenanspruch; Anforderungen an die Bemessung des Grades der Minderung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Meiningen, 27.11.2003 - S 1 U 1356/01
- LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 137/04
- BSG, 13.10.2006 - B 2 U 105/06 B
- BSG - B 2 U 105/06 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R
Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert - …
Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 137/04
Hierbei kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an (BSGE SozR 3-2200 § 581 Nr. 8 m.w.N.).Die Feststellung der Höhe der MdE erfordert als tatsächliche Feststellung stets die Würdigung der hierfür notwendigen Beweismittel im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung nach § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG (vgl. BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8).
- BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R
Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern
Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 137/04
Die Bemessung des Grades der MdE, also die durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfangs der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht nach § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSG Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 - HV-Info 1988, 1210; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7 und 8, jeweils m.w.N.). - BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R
MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit - …
Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 137/04
Hierbei sind aber auch die zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie von dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze zu beachten, die zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend sind, aber Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis bilden und einem ständigen Wandel unterliegen (…vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 23 und 27; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 5 und 8).
- BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84
Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem …
Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 137/04
Hierbei sind aber auch die zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie von dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze zu beachten, die zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend sind, aber Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis bilden und einem ständigen Wandel unterliegen (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 23 und 27;… BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 5 und 8). - BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86
Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte …
Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 137/04
Die Bemessung des Grades der MdE, also die durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfangs der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht nach § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSG Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 - HV-Info 1988, 1210;… BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7 und 8, jeweils m.w.N.). - BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 137/04
Die Bemessung des Grades der MdE, also die durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfangs der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht nach § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSG Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 - HV-Info 1988, 1210;… BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7 und 8, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.01.2005 - I-1 U 137/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einbiegen auf einen in der Fahrbahnmitte angeordneten Parkplatz
Wird zitiert von ... (5)
- AG Duisburg, 05.10.2016 - 45 C 2243/15 7 Die Haftungsverteilung im Verhältnis zueinander hängt gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist (OLG Düsseldorf v. 17.01.2005, 1 U 137/04, Rn. 8 - zitiert nach juris).
Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beidseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind zulasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (…BGH v. 21.11.2006, VI ZR 115/05, Rn. 15; OLG Düsseldorf v. 17.01.2005, 1 U 137/04, Rn. 8, OLG Düsseldorf v. 15.03.2011, 1 U 152/10, Rn. 7 - alles zitiert nach juris).
- AG Duisburg, 20.07.2020 - 45 C 315/16 Rn. 48 Die Haftungsverteilung im Verhältnis zueinander hängt gemäß § 17 Abs. 1, 2 StVG davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2005, 1 U 137/04, Rn. 8 - zitiert nach juris).
Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beidseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind zulasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (BGH…, Urteil vom 21.11.2006, VI ZR 115/05, Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2005, 1 U 137/04, Rn. 8, OLG Düsseldorf…, Urteil vom 15.03.2011, 1 U 152/10, Rn. 7 - alles zitiert nach juris).
- AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13
Haftungsquote bei Zusammenstoß auf einer Kreuzung zwischen einem nach links …
Rn. 29 Die Haftungsverteilung im Verhältnis zueinander gem. § 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG hängt insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2005 - 1 U 137/04). - AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13 c) Die Haftungsverteilung im Verhältnis zueinander hängt insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2005 - 1 U 137/04).
- AG Dinslaken, 25.11.2013 - 31 C 65/13 Rn. 41 Die Haftungsverteilung im Verhältnis zueinander hängt insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2005 - 1 U 137/04).
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