Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 30.06.2005 - 1 U 17/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Streit über die Verteilung von auf zwei Konten eingezahlte Erlöse aus der Verwertung von Kraftfahrzeugen zwischen Insolvenzverwalter und Bank; Bank als Vorbehaltseigentümerin materiell Berechtigte; Absonderungsrecht über Neufahrzeuge; Vereinbarkeit der Einbeziehung von ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über die Verteilung von auf zwei Konten eingezahlte Erlöse aus der Verwertung von Kraftfahrzeugen zwischen Insolvenzverwalter und Bank; Bank als Vorbehaltseigentümerin materiell Berechtigte; Absonderungsrecht über Neufahrzeuge; Vereinbarkeit der Einbeziehung von ...
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 15.04.2003 - 14 O 406/02
- OLG Oldenburg, 30.06.2005 - 1 U 17/05
- BGH, 14.12.2006 - IX ZR 220/05
- BGH, 19.02.2007 - IX ZR 220/05
- BGH, 27.03.2008 - IX ZR 220/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97
Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.2005 - 1 U 17/05
Rn. 102 Eine evtl. eintretende nachträgliche Übersicherung (wofür es ebenfalls keinen Anhaltspunkt im Parteivortrag gibt) hätte jedenfalls nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungsübereignung geführt, sondern nach neuerer Rechtsprechung des BGH einen Freigabeanspruch der Autohändlerin begründet (vgl. BGHZ 137, 212 [BGH 27.11.1997 - GSZ - 1/97];… Palandt/Heinrichs, § 138 BGB, Rdnr. 97, m.w.N.). - BGH, 21.05.1953 - IV ZR 192/52
Allgemeines Vertragsrecht-Gutgl. Erwerb d. aufschiebend bedingt übereig. Sache
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.2005 - 1 U 17/05
Dies ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BGHZ 10, 69, 71 [BGH 21.05.1953 - IV ZR 192/52]; BGHZ 42, 53, 56 [BGH 15.06.1964 - VIII ZR 305/62]/57 betr. Eigentumsübertragung nach Abtretung des Kaufpreisanspruchs;… Erman/B.Grunewald, BGB, 11. Aufl., § 449, Rdnr. 24;… MK/H.P.Westermann, BGB, 4. Aufl., § 449, Rdnr. 23 a.E.;… Staudinger/Beckmann, BGB, Bearb. 2004, § 449, Rdnr. 64, 83). - BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 305/62
Übergang des erweiterten Eigentumsvorbehalts
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.2005 - 1 U 17/05
Dies ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BGHZ 10, 69, 71 [BGH 21.05.1953 - IV ZR 192/52]; BGHZ 42, 53, 56 [BGH 15.06.1964 - VIII ZR 305/62]/57 betr. Eigentumsübertragung nach Abtretung des Kaufpreisanspruchs;… Erman/B.Grunewald, BGB, 11. Aufl., § 449, Rdnr. 24;… MK/H.P.Westermann, BGB, 4. Aufl., § 449, Rdnr. 23 a.E.;… Staudinger/Beckmann, BGB, Bearb. 2004, § 449, Rdnr. 64, 83).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 04.08.2005 - 1 U 17/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsnatur der zusätzlich übernommenen Verpflichtung des Verkäufers zur Löschung einer vom Käufer übernommenen Grunddienstbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.01.2005 - 303 O 549/03
- OLG Hamburg, 04.08.2005 - 1 U 17/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 09.01.2003 - 6 U 36/02
Inhalt und Auslegung einer der Aussichtsgerechtigkeit dienenden …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.08.2005 - 1 U 17/05
Da die Beklagte zu 1) von der Klägerin spätestens durch das Schreiben vom 17.4.2002 (Anl. K 7) in Verzug gesetzt worden ist, war sie gemäß §§ 284 Abs. 1, 286 Abs. 1 BGB a. F. verpflichtet, der Klägerin die nach diesem Zeitpunkt im Vorprozess der Eheleute Hartwig - Berechtigte der Aussichtsgerechtigkeit - gegen die Klägerin vor dem Landgericht Hamburg zum Az. 328 O 409/00 = Hans OLG 6 U 36/02 angefallenen Kosten zu ersetzen.Das gilt umso mehr, als die Beklagte zu 1), nachdem ihr im Vorprozess mit der Berufungseinlegung von der Klägerin der Streit verkündet worden war, als Nebenintervenientin auf Seiten der Klägerin und dortigen Beklagten dem Rechtsstreit beigetreten war und dort u.a. selbst geltend gemacht hat, dass die Aussichtsgerechtigkeit obsolet geworden sei, der Anspruch mangels jahrzehntelanger Nichtausübung verwirkt sei und durch die Grunddienstbarkeit lediglich ein "Fernblick geschützt sei, der durch die vorgenommene Bebauung nicht beeinträchtigt werde (vgl. insoweit Seite 4 des Berufungsurteils vom 9.1.2003 im Vorprozess 6 U 36/02, Bl. 220 R der beigezogenen Akte).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 12.07.2005 - 1 U 17/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.03.2023 - VI ZB 74/22
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners
Aufgrund der Regelung des § 124 Abs. 1 VVG, nach der ein rechtskräftiges Urteil, das zwischen dem Geschädigten und dem Versicherer ergangen ist und durch das festgestellt wird, dass dem Geschädigten ein Anspruch auf Ersatz des Schadens nicht zusteht, auch zugunsten des Versicherungsnehmers wirkt, wäre es vielmehr sinnlos und daher unverständlich, würde sich die Berufung des Klägers nur gegen die Beklagte zu 1, nicht aber gegen die Beklagte zu 2 richten (…so auch OLG Hamm, MDR 2000, 539 f., juris Rn. 11; aA OLG Naumburg, Urteil vom 12. Juli 2005 - 1 U 17/05, juris Rn. 8).
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