Rechtsprechung
| OLG Bremen, 16.10.2024 - 1 U 18/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberlandesgericht Bremen
BGB § 242, § 285, § 346 Abs. 1, § 346 Abs. 2, § 818 Abs. 1, § 818 Abs. 4, § 819 Abs. 1
Sonstiges Zivilrecht - RA Kotz
Auskunftsansprüche zur Geltendmachung eines Anspruchs aus § 285 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann besteht ein Auskunftsanspruch gegen den Vertragspartner?
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 04.03.2024 - 8 O 843/23
- OLG Bremen, 16.10.2024 - 1 U 18/24
Papierfundstellen
- NJW 2025, 170
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.10.1982 - V ZR 24/82
Auszug aus OLG Bremen, 16.10.2024 - 1 U 18/24
Nach diesen Grundsätzen ist auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt worden, dass ein Auskunftsanspruch auch hinsichtlich des Umfangs des erlangten Ersatzes zur Geltendmachung eines Anspruchs aus § 285 BGB bestehen kann (siehe BGH, Urteil vom 27.10.1982 - V ZR 24/82, juris Rn. 27, WM 1982, 1408).Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber zur Gesetzeslage vor der Schuldrechtsreform nach § 281 BGB a.F. entschieden, dass der Anspruch auf Herausgabe des stellvertretenden commodums auch im Rahmen des Rückabwicklungsverhältnisses nach erklärtem Rücktritt vom Vertrag Anwendung findet (siehe BGH, Urteil vom 27.10.1982 - V ZR 24/82, juris Rn. 27, NJW 1983, 929; so auch bereits das Reichsgericht in RG JW 1911, 321).
- BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01
Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers
Auszug aus OLG Bremen, 16.10.2024 - 1 U 18/24
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Auskunftsanspruch aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegeben, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (siehe BGH, Urteil vom 17.07.2002 - VIII ZR 64/01, juris Rn. 9, NJW 2002, 3771;… Urteil vom 03.09.2020 - III ZR 136/18, juris Rn. 51, NJW 2021, 765).Insbesondere gilt, dass dann, wenn die begehrte Auskunft einen vertraglichen Schadensersatzanspruch belegen soll, dieser nicht bereits dem Grund nach feststehen muss, sondern schon der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung ausreicht (siehe BGH, Urteil vom 22.01.1964 - Ib ZR 199/62, juris Rn. 41, MDR 1964, 570; Urteil vom 17.07.2002 - VIII ZR 64/01, juris Rn. 9, NJW 2002, -6-.
- BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 38/14
Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach Untergang des Fahrzeugs
Auszug aus OLG Bremen, 16.10.2024 - 1 U 18/24
Dagegen hat der Bundesgerichtshof für die Gesetzeslage nach der Schuldrechtsreform die Anwendbarkeit des § 285 BGB n.F. auf Rückgewähransprüche nach § 346 Abs. 1 BGB offengelassen und - allerdings obiter - die Argumente gegen eine solche Anwendung des § 285 BGB als beachtlich bezeichnet (siehe BGH, Urteil vom 25.03.2015 - VIII ZR 38/14, juris Rn. 21, NJW 2015, 1748).
- BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18
Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen
Auszug aus OLG Bremen, 16.10.2024 - 1 U 18/24
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Auskunftsanspruch aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegeben, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (siehe BGH…, Urteil vom 17.07.2002 - VIII ZR 64/01, juris Rn. 9, NJW 2002, 3771; Urteil vom 03.09.2020 - III ZR 136/18, juris Rn. 51, NJW 2021, 765). - BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16
Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegen einen Gesellschafter einer …
Auszug aus OLG Bremen, 16.10.2024 - 1 U 18/24
Das Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach § 242 BGB setzt dabei nicht notwendigerweise die Existenz eines Hauptanspruchs des Auskunftsfordernden gegen den Anspruchsgegner voraus, auf welchen der Auskunftsanspruch bezogen ist, sondern es kann insbesondere im Rahmen einer vertraglichen Sonderbeziehung die zumindest wahrscheinliche Existenz eines solchen Hauptanspruchs genügen (siehe BGH, Urteil vom 14.02.2019 - IX ZR 149/16, juris Rn. 91, BGHZ 221, 100). - BGH, 19.12.2019 - III ZB 28/19
Beschwer der zur Auskunftserteilung oder Rechnungslegung verurteilten Partei …
Auszug aus OLG Bremen, 16.10.2024 - 1 U 18/24
Bei einer Auskunftsklage ist die Beschwer eines zur Auskunft verurteilten Beklagten nach seinem Interesse zu bewerten, die Auskunft nicht erteilen zu müssen, und bemisst sich nicht nach dem Wert des Auskunftsanspruchs, sondern nach dem Zeit- und Kostenaufwand, den die Erteilung der Auskunft erfordert (siehe BGH, Beschluss vom 19.12.2019 - III ZB 28/19, juris Rn. 8, NJW-RR 2020, 189 m.w.N.). - BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 199/62
Rechtsfolgen eines "gentlemen's agreement" in einem eine "Meistbegünstigung" bei …
Auszug aus OLG Bremen, 16.10.2024 - 1 U 18/24
Insbesondere gilt, dass dann, wenn die begehrte Auskunft einen vertraglichen Schadensersatzanspruch belegen soll, dieser nicht bereits dem Grund nach feststehen muss, sondern schon der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung ausreicht (siehe BGH, Urteil vom 22.01.1964 - Ib ZR 199/62, juris Rn. 41, MDR 1964, 570; Urteil vom 17.07.2002 - VIII ZR 64/01, juris Rn. 9, NJW 2002, -6-. - OLG Hamm, 12.07.1985 - 20 U 148/85
Auskunftsanspruch; Rechtliche Sonderverbindung; Leistungsanspruch; Unmöglichkeit; …
Auszug aus OLG Bremen, 16.10.2024 - 1 U 18/24
Das Bestehen eines Auskunftsanspruchs hinsichtlich des Umfangs des erlangten Ersatzes als Mittel der Aufklärung zur Geltendmachung eines Anspruchs aus § 285 BGB setzt allerdings voraus, dass der Auskunftsfordernde jedenfalls die weiteren Voraussetzungen eines solchen Anspruchs auf Herausgabe des stellvertretenden commodums - abgesehen von der Höhe des erlangten Ersatzes - darlegen und gegebenenfalls beweisen kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.07.1985 - 20 U 148/85, juris Ls., VersR 1987, 316;… MüKo/Emmerich, 9. Aufl., § 285 BGB Rn. 39), wobei der Auskunftsfordernde auch für die Erlangung eines Ersatzes an sich darlegungs- und beweisbelastet ist (…so auch Grüneberg/Grüneberg, 83. Aufl., § 285 BGB Rn. 13;… Staudinger/Caspers, 2019, § 285 BGB Rn. 60).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".