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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 1 U 191/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,58937
OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 1 U 191/10 (https://dejure.org/2011,58937)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2011 - 1 U 191/10 (https://dejure.org/2011,58937)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 1 U 191/10 (https://dejure.org/2011,58937)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 104 SGB 7, § 110 Abs 1 SGB 7, § 111 S 1 SGB 7
    Haftung des Arbeitgebers - Dachdecker - für Arbeitsunfall bei grober Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Arbeitgebers; Arbeitgeberhaftung; Arbeitssicherheit; Arbeitsunfall; Berufsgenossenschaft; grobe Fahrlässigkeit; Unfallverhütungsvorschriften BGV C 22

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Haftung des Arbeitgebers - Dachdecker - für Arbeitsunfall bei grober Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 1 U 191/10
    Als grob fahrlässig im Sinne des § 110 Abs. 1 SGB VII ist ein Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu werten, der in objektiver Hinsicht schwer wiegt und auch subjektiv unentschuldbar ist (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Januar 2001, NJW 2001, S. 2092 ff. (= VersR 2001, S. 985 ff.).

    Ein objektiv schwerer Verstoß liegt immer dann vor, wenn gegen Vorschriften verstoßen wird, die sich mit Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor tödlichen Gefahren befassen und somit elementare Sicherungspflichten zum Inhalt haben; in einem solchen Fall liegt der Schluss auf ein auch subjektiv gesteigertes Verschulden nahe (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Januar 2001, NJW 2001, S. 2092, 2093).

    Insbesondere kann ein Absehen von den gebotenen technischen Sicherungsmitteln nicht damit begründet werden, dass nur kurzzeitige und einfache Arbeiten auszuführen gewesen seien; denn auch solche Arbeiten können bei einer Absturzhöhe von sieben Metern jederzeit zu einem tödlichen Unfall führen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Januar 2001, NJW 2001, S. 2092, 2094).

    Rn. 44 (1) Dass ein Sturz aus einer Höhe von mehr als fünf Metern - hier betrug die Absturz-höhe etwa sieben Meter - zum Tod führen kann, steht jedermann klar vor Augen (vgl. das bereits zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2001, NJW 2001, S. 2092, 2093).

  • BGH, 27.06.2006 - VI ZR 143/05

    Umfang des Rückgriffs des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 1 U 191/10
    Rn. 31 1. a. Nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 27. Juni 2006, NJW 2006, S. 3563 ff.) greift die in §§ 110 Abs. 1, 111 Satz 1 SGB VII vorgesehene Ausnahme von dem Haftungsprivileg der §§ 104 ff. SGB VII nur dann ein, wenn den Unternehmer ein besonders schwerer Vorwurf trifft und deshalb eine Belastung der Versichertengemeinschaft nicht zu vertreten wäre.

    Rn. 57 a. Ein solcher - fiktiver (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Juni 2006, NJW 2006, S. 3563, 3564) - Schadensersatzanspruch wäre durch ein hälftiges Mitverschulden des Versicherten gemindert, weil dieser die gebotene Eigensorgfalt in grober Weise missachtet hat.

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 1 U 191/10
    Dies ist insbesondere bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften anzunehmen, wenn sich in dem Unfall gerade die Gefahr verwirklicht hat, zu deren Verhinderung die Vorschriften erlassen worden sind (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Dezember 1994, NJW 1994, S. 945 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 1 U 191/10
    Dafür, dass die Außerachtlassung der gebotenen Eigensorgfalt für den Sturz des Versicherten mit ursächlich war, spricht ebenfalls der Beweis des ersten Anscheins (vgl. Bundesgerichtshof…, Urteil vom 3. Juli 1990, NJW 1990, S. 230 f.; Urteil vom 1. April 1980, NJW 1980, S. 2125 f., MünchKommBGB/Oetker, 5. Auflage 2007, § 254 Rn. 43).
  • OLG Dresden, 15.08.2018 - 1 U 242/18

    Grobe Fahrlässigkeit auf einer Baustelle

    a) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung greift die in §§ 110 Abs. 1, 111 Satz 1 SGB VII vorgesehene Ausnahme von dem in diesem Fall vorgesehenen Haftungsprivileg der §§ 104 ff. SGB VII jedoch nur dann ein, wenn den Unternehmer ein besonders schwerer Vorwurf trifft und deshalb eine Belastung der versicherten Gemeinschaft nicht zu vertreten wäre (…BGH, Urt. v. 30.01.2001, Az: VI ZR 49/00, Rn. 11;… BGH, Urt. v. 18.10.1988, Az: VI ZR 15/88; OLG Frankfurt,Urt. v. 14.12.2011, Az: 1 U 191/10;… OLG Koblenz, Urt. v. 22.05.2014, Az: 2 U 574/12; jew. juris).

    Im letzteren Fall kann der objektive Verstoß gegen elementare Sicherungspflichten ein solches Gewicht haben, dass der Schluss auf ein auch subjektiv gesteigertes Verschulden gerechtfertigt ist (…st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, z.B. BGH, Urt. v. 18.10.1988, Az: VI ZR 15/88, a.a.O.;… BGH, Urt. v. 10.01.2001, Az: VI ZR 49/00, a.a.O.; so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 14.12.2011, Az: 1 U 191/10;… OLG Koblenz, Urt. v. 22.05.2014, Az: 2 U 574/12, jew. a.a.O.).

    In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG Frankfurt, Urt. v. .14.12.2011, Az.: 1 U 191/10, juris) hat es keinerlei Sicherungsmaßnahmen gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 14.12.2011, Az.: 1 U 191/10., a.a.O., Rn. 44).

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