Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 12.08.2009 - 1 U 20/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28186
OLG Bremen, 12.08.2009 - 1 U 20/09 (https://dejure.org/2009,28186)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.08.2009 - 1 U 20/09 (https://dejure.org/2009,28186)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. August 2009 - 1 U 20/09 (https://dejure.org/2009,28186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweislastverteilung für eine Pflichtverletzung i.S.d. § 280 Abs. 1 BGB insbesondere im Hinblick auf einen Vertragsschluss und dessen Inhalt; Voraussetzungen für einen Ersatz von Rechtsberatungskosten zur Abwehr einer unberechtigten Forderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen …

    Auszug aus OLG Bremen, 12.08.2009 - 1 U 20/09
    Die dafür bei der Beklagten angefallenen Kosten in Höhe einer 1.3 Geschäftsgebühr (§§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VVRVG) nach einem Gegenstandswert von EUR 45.231,60, also EUR 1359, 80, hat der Kläger der Beklagten zu ersetzen, weil er unter Verstoß gegen seine (nach -)vertraglichen (Neben-)Pflichten aus dem von den Parteien geschlossenen Kaufvertrag zu Unrecht von der Beklagten die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 45.231,60 verlangt hat, § 280 Abs. 1 BGB (siehe BGH NJW 2007, 1458, 1459).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …

    Auszug aus OLG Bremen, 12.08.2009 - 1 U 20/09
    Die Beklagte durfte zur Abwehr dieses unberechtigten Anspruchs anwaltliche Hilfe für erforderlich halten und diese in Anspruch nehmen (BGHZ 127, 348, 351).
  • OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei einem Verkehrsunfall nach …

    Dies bedeutet, dass eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1970, 946; NJW 2004, 777; NJW-RR 2007, 312; Senat in ständiger Rspr., vgl. Beschlüsse vom 11.07.2007, Az.: 1 U 86/07; vom 29.10.2008, Az.: 1 U 120/08; vom 25.03.2009, Az.: 1 U 20/09).
  • OLG Bamberg, 08.12.2010 - 1 U 120/10

    Private Unfallversicherung: Schlafwandeln des Versicherten als …

    Dies bedeutet, dass eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1970, 946; NJW 2004, 777; NJW-RR 2007, 312; Senat in ständiger Rspr., vgl. Beschlüsse vom 11.07.2007, Az.: 1 U 86/07; vom 29.10.2008, Az.: 1 U 120/08; vom 25.03.2009, Az.: 1 U 20/09).
  • OLG Bamberg, 17.08.2015 - 1 U 143/14

    Beweiswürdigung im Rahmen einer Kapitalanlagesache

    Dies bedeutet, dass eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1970, 946; NJW 2004, 777; NJW-RR 2007, 312; Senat in ständiger Rspr., vgl. Beschlüsse vom 11.07.2007, Az.: 1 U 86/07; vom 29.10.2008, Az.: 1 U 120/08; vom 25.03.2009, Az.: 1 U 20/09; vom 19.09.2011, Az.: 1 U 77/11; vom 02.01.2012, Az.: 1 U 126/11).
  • OLG Bamberg, 22.02.2010 - 1 U 7/10

    Private Rentenversicherung: Beratungspflichten eines Versicherers gegenüber einem …

    Dies bedeutet, dass eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1970, 946; NJW 2004, 777; NJW-RR 2007, 312; Senat in ständiger Rspr., vgl. Beschlüsse vom 11.07.2007, Az.: 1 U 86/07; vom 29.10.2008, Az.: 1 U 120/08; vom 25.03.2009, Az.: 1 U 20/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Bremen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht