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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 09.10.2024

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.07.2024 - 1 U 59/24 e   

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https://dejure.org/2024,18088
OLG Bamberg, 25.07.2024 - 1 U 59/24 e (https://dejure.org/2024,18088)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.07.2024 - 1 U 59/24 e (https://dejure.org/2024,18088)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Juli 2024 - 1 U 59/24 e (https://dejure.org/2024,18088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VVG § 5a (idF bis 31.7.2001); VAG § 10a (idF bis 31.12.1999); BGB § 242, § 812, § 818
    Erfolgreicher Widerspruch gegen eine im Policenmodell geschlossene Lebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung einer kapitalbildenden Lebensversicherung und eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrags nach Widerspruch; Rückforderung der gezahlten Prämien aus ungerechtfertigter Bereicherung

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Widerspruch: Zur Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2025, 600
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.06.2024 - IV ZR 401/22

    Nach dem Policenmodell abgeschlossener Lebensversicherungsvertrag: Fehlerhafte …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.07.2024 - 1 U 59/24
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auch bei einer fehlenden oder fehlerhaften Widerspruchsbelehrung die Geltendmachung des Widerspruchsrechts ausnahmsweise gegen Treu und Glauben verstoßen und damit unzulässig sein, wenn besonders gravierende Umstände des Einzelfalles gegeben sind, die vom Tatrichter festzustellen sind (BGH…, Beschluss vom 08.09.2021, Az. IV ZR 133/20, Rn. 17; zuletzt: BGH, Urteil vom 19.06.2024, Az. IV ZR 401/22, Rn. 21, beide juris).

    Rn. 26 (1) An das Umstandsmoment dürfen selbst bei längerem Zeitablauf - wie hier - keine geringeren Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2021, Az. IV ZR 67/20; BGH, Urteil vom 19.06.2024 a.a.O., Rn. 25), was vom Landgericht nicht ausreichend beachtet wurde (vgl. LGU S. 7 f.: "Wechselwirkung von Umstands- und Zeitmoment" und "Unter Berücksichtigung des bestehenden Zeitmoments liegt auch das Umstandsmoment vor.").

    Rn. 32 Allein die Tatsache, dass der Kläger eine den Wert seiner Beitragszahlungen übersteigende Ablaufleistung entgegengenommen hat, gehört grundsätzlich zur gewöhnlichen Vertragsdurchführung und kann deshalb keinen besonders gravierenden Umstand darstellen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 19.06.2024, a.a.O., Rn. 28 m.w.N.).

    Rn. 33 (4) Dass der Kläger mit der Erklärung seiner Widersprüche vorwiegend den Zweck der Renditeoptimierung verfolgt haben dürfte, ist ebenfalls nicht geeignet, einen besonders gravierenden Umstand zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 19.06.2024, a.a.O., Rn. 26 m.w.N.).

  • BGH, 29.04.2020 - IV ZR 5/19

    Widerspruch gegen Versicherungsvertrag: Berechnung der herauszugebenden Nutzungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.07.2024 - 1 U 59/24
    Er kann seinen Tatsachenvortrag nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe stützen (vgl. BGH…, Urteil vom 11.11.2015, Az. IV ZR 513/14, Rn. 48; Urteil vom 29.04.2020, Az. IV ZR 5/19, Rn. 16, beide juris).

    Rn. 42 (3) Hinsichtlich der geltend gemachten Nutzungen hat die Beklagte in der Klageerwiderung unter Hinweis auf ein Urteil des BGH vom 29.04.2020 (a.a.O.) lediglich die Rechtsauffassung vertreten, dass die Klägerseite nicht unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgetragen habe, weshalb der Vortrag unschlüssig sei (vgl. S. 22 f. der Klageerwiderung).

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 513/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.07.2024 - 1 U 59/24
    Er kann seinen Tatsachenvortrag nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe stützen (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2015, Az. IV ZR 513/14, Rn. 48;… Urteil vom 29.04.2020, Az. IV ZR 5/19, Rn. 16, beide juris).
  • BGH, 22.06.2021 - VI ZR 353/20

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.07.2024 - 1 U 59/24
    Die Klagepartei hat darzulegen und im Streitfall zu beweisen, dass sie ihren Prozessbevollmächtigten zunächst lediglich mit ihrer außergerichtlichen Vertretung beauftragt oder ihm einen nur bedingten Prozessauftrag erteilt hat (BGH, Urteil vom 22.06.2021, Az. VI ZR 353/20).
  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 103/15

    Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.07.2024 - 1 U 59/24
    Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa Urteil vom 08.04.2015, Az. IV ZR 103/15) ist der nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. geltend gemachte Bereicherungsanspruch nicht schon mit jeder einzelnen Prämienzahlung, sondern erst mit Ausübung des Widerspruchsrechts im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden.
  • OLG Celle, 10.09.2020 - 8 U 45/20

    Verwirkung des sog. "ewigen" Widerspruchsrechts wegen unwirksamer Belehrung über …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.07.2024 - 1 U 59/24
    Rn. 36 aa) Der Kläger kann dem Grunde nach die gezahlten Prämien aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) zurückverlangen, weil er diese rechtsgrundlos geleistet hat (vgl. etwa. OLG Celle, Urteil vom 10.09.2020, Az. 8 U 45/20, Rn. 73, juris).
  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 21 U 163/08

    Begriff des Herstellers i.S. von § 4 Abs. 1 ProdHaftG

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.07.2024 - 1 U 59/24
    Rn. 49 Im Übrigen ist schon nach dem klägerischen Vorbringen erst durch die vorgerichtlichen Rechtsanwalts-Schreiben Verzug eingetreten (vgl. S. 32 der Klageschrift), weshalb die vorgerichtlichen Anwaltskosten ohnehin keinen kausalen Verzugsschaden darstellen (st. Rspr., vgl. etwa OLG Hamm, BeckRS 2010, 28859; OLG Stuttgart, NJW 2011, 3172).
  • BGH, 10.02.2016 - IV ZR 19/15

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrages nach …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.07.2024 - 1 U 59/24
    Mangels abweichender Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass der Versicherer diesen Prämienanteil nicht zur Kapitalanlage nutzen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2016, Az. IV ZR 19/15, Rn. 20 m.w.N., juris), während bei Verwaltungskosten gezogene Nutzungen bei ausreichendem Tatsachenvortrag grundsätzlich verlangt werden können (…vgl. BGH a.a.O., Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 10 U 147/10

    Bauvertrag: Fälligkeit der Werklohnforderung bei Verurteilung zur …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.07.2024 - 1 U 59/24
    Rn. 49 Im Übrigen ist schon nach dem klägerischen Vorbringen erst durch die vorgerichtlichen Rechtsanwalts-Schreiben Verzug eingetreten (vgl. S. 32 der Klageschrift), weshalb die vorgerichtlichen Anwaltskosten ohnehin keinen kausalen Verzugsschaden darstellen (st. Rspr., vgl. etwa OLG Hamm, BeckRS 2010, 28859; OLG Stuttgart, NJW 2011, 3172).
  • BGH, 15.02.2023 - IV ZR 353/21

    Geringfügige Belehrungsfehler können Verstoß gegen Treu und Glauben bei Ausübung …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.07.2024 - 1 U 59/24
    Abweichend von den Sachverhaltskonstellationen im vom Landgericht zitierten Beschluss des erkennenden Senats vom 02.10.2023, Az. 1 U 119/23 e, bzw. im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.02.2023, Az. IV ZR 353/21, hat der Kläger im streitgegenständlichen Fall die Verträge allerdings nicht gekündigt, ist also nicht selbst aktiv geworden.
  • BGH, 08.09.2021 - IV ZR 133/20

    Altvertrag über eine private Rentenversicherung im sog. Policenmodell: …

  • BGH, 29.11.2023 - IV ZR 117/22

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrags nach Widerspruch

  • BGH, 13.01.2021 - IV ZR 67/20

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels …

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2018 - 24 U 13/18

    Verwirkung des aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung …

  • OLG Rostock, 05.03.2021 - 4 U 151/20

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im Policenmodell: Anzuwendendes Recht bei …

  • BGH, 29.11.2023 - IV ZR 322/22

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Renten- und eines …

  • LG Bamberg, 07.03.2024 - 45 O 727/23

    Verwirkung des Widerspruchs- und Rücktrittsrechts

  • OLG Jena, 17.12.2025 - 4 U 904/23

    Rückabwicklungsanspruch nach Widerspruch gegen einen …

    Rn. 155 Der Fondswechsel zum 18.11.2016 vermag als übliche Maßnahme im Rahmen der Vertragsdurchführung weder für sich genommen, noch in der Gesamtschau mit den übrigen Umständen die Annahme einer Verwirkung zu rechtfertigen (vgl. zur Fondsumschichtung: BGH…, Urteil vom 10. Juli 2024 - IV ZR 196/22 -, Rn. 11; zum Fondswechsel z.B.: OLG Köln…, Urteil vom 13. September 2024 - I-20 U 33/23 -, Rn. 39; OLG Bamberg, Urteil vom 25. Juli 2024 - 1 U 59/24 e -, Rn. 33; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 18. Juni 2024 - 12 U 203/23 -, Rn. 55; OLG Oldenburg…, Urteil vom 4. September 2019 - 5 U 109/19 -, Rn. 33; jeweils zitiert nach juris).
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   OLG Karlsruhe, 09.10.2024 - 1 U 59/24   

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OLG Karlsruhe, 09.10.2024 - 1 U 59/24 (https://dejure.org/2024,47755)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.10.2024 - 1 U 59/24 (https://dejure.org/2024,47755)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Oktober 2024 - 1 U 59/24 (https://dejure.org/2024,47755)
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