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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,11088
OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84 (https://dejure.org/1984,11088)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.10.1984 - 1 U 76/84 (https://dejure.org/1984,11088)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Oktober 1984 - 1 U 76/84 (https://dejure.org/1984,11088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Schaffung von Gelegenheiten zur Ausübung der Prostitution; Beweislast bei sittenwidrigen Geschäften; Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften; Sittenwidrigkeit sog. Hostess-Anzeigen; Anbieten von entgeltlichen sexuellen Handlungen durch Zeitungsanzeigen; Anmieten von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 319
  • VersR 1985, 866
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • RG, 30.06.1939 - GSZ 4/38

    Wucherkredit - § 817 S. 2 BGB, 'Leistung'

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
    Eine solche Kenntnis ist zu vermuten (vgl. RGZ 161, 52, 57;… Heimann-Trosien a.a.O.) und nicht widerlegt.

    Im übrigen gilt auch in den hier erörterten Zusammenhang, daß die Kenntnis des Leistenden von der Sittenwidrigkeit seines Verhaltens, sofern diese nur objektiv feststeht, vermutet wird (RGZ 161, 52, 57;… Heimann-Trosien a.a.O.).

  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
    Hierfür kann namentlich auf die grundsätzlichen Ausführungen des Bundesgerichtshofs in BGHZ 67, 119, denen der Senat sich anschließt, verwiesen werden.

    Wenn die Rechtsprechung einen einzelnen Miet- oder Pachtvertrag über Räume für Prostituierte als rechtswirksam behandelt, dann geschieht das nicht etwa deshalb, weil ein solcher Vertrag nunmehr als sittlich billigenswert zu beurteilen wäre, sondern weil der Gesetzgeber die "normale" Überlassung von Unterkünften an Prostituierte aus kriminalpolitischen Gründen (BGHZ 67, 119) von der früheren Strafandrohung ausgenommen hat und es danach folgerichtig erscheint, derartige Verträge auch zivilrechtlich zu dulden, wenn sie zur Festigung einer gewissen Ordnung beitragen können (vgl. BGH NJW 1970, 1979, 1980) [OLG Frankfurt am Main 22.01.1970 - 6 W 505/69] , schließlich auch im Hinblick auf das Interesse daran, daß Prostituierte überwachbare Unterkünfte beziehen, um dadurch der Abhängigkeit von Zuhältern entgehen zu können (vgl. BGHZ 63, 365 [BGH 08.01.1975 - VIII ZR 126/73] ).

  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 126/73

    Bordellpacht

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
    In diesen Zusammenhäng wäre zu beachten, daß die Rechtsprechung dazu übergegangen ist, Mietverträge mit Prostituierten (BGH NJW 1970, 1179) und sogar einen Pachtvertrag über ein Bordell (BGHZ 63, 365 [BGH 08.01.1975 - VIII ZR 126/73] ) als rechtswirksam anzusehen, falls solche Verträge nicht durch überhöhte Entgelte oder andere Umstände auf ein Partizipieren des Vertragspartners an der Prostitution hinauslaufen oder ein Anwerben oder ein Anhalten zur Prostitution bewirken.

    Wenn die Rechtsprechung einen einzelnen Miet- oder Pachtvertrag über Räume für Prostituierte als rechtswirksam behandelt, dann geschieht das nicht etwa deshalb, weil ein solcher Vertrag nunmehr als sittlich billigenswert zu beurteilen wäre, sondern weil der Gesetzgeber die "normale" Überlassung von Unterkünften an Prostituierte aus kriminalpolitischen Gründen (BGHZ 67, 119) von der früheren Strafandrohung ausgenommen hat und es danach folgerichtig erscheint, derartige Verträge auch zivilrechtlich zu dulden, wenn sie zur Festigung einer gewissen Ordnung beitragen können (vgl. BGH NJW 1970, 1979, 1980) [OLG Frankfurt am Main 22.01.1970 - 6 W 505/69] , schließlich auch im Hinblick auf das Interesse daran, daß Prostituierte überwachbare Unterkünfte beziehen, um dadurch der Abhängigkeit von Zuhältern entgehen zu können (vgl. BGHZ 63, 365 [BGH 08.01.1975 - VIII ZR 126/73] ).

  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 40/79

    Wirksamkeit eines Verleihvertrages bezüglich eines pornographischen Films - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
    Allenfalls bei untypischen Fallgestaltungen, z.B. wenn der Partner durch ein besonderes Verhalten die berechtigte Erwartung begründet hat, er werde seine unwirksame Verpflichtung erfüllen, mag im Einzelfall § 817 Satz 2 BGB im Hinblick auf § 242 BGB nicht anzuwenden sein, und dann mag - wenn auch unzutreffend - von einer "unzulässigen Rechtsausübung" des Beklagten gesprochen werden können (vgl. z.B. BGH NJW 1981, 1439 [BGH 23.01.1981 - I ZR 40/79] ).
  • BGH, 12.07.1962 - VII ZR 28/61

    Spielbank I - § 134 BGB; § 762 Abs. 1 BGB; § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB, …

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
    Verträge, die auf die Verwirklichung des Tatbestandes des § 120 Absatz 1 Satz 2 OWiG gerichtet sind, sind nichtig, mindestens dann, wenn beide Partner bei Durchführung des Vertrages gegen die Verbotsnorm verstoßen müssen (vgl. BGHZ 37, 365 [BGH 12.07.1962 - VII ZR 28/61] ; 53, 157) [BGH 12.01.1970 - VII ZR 48/68] .
  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
    Verträge, die auf die Verwirklichung des Tatbestandes des § 120 Absatz 1 Satz 2 OWiG gerichtet sind, sind nichtig, mindestens dann, wenn beide Partner bei Durchführung des Vertrages gegen die Verbotsnorm verstoßen müssen (vgl. BGHZ 37, 365 [BGH 12.07.1962 - VII ZR 28/61] ; 53, 157) [BGH 12.01.1970 - VII ZR 48/68] .
  • BGH, 17.04.1970 - I ZR 124/68

    Rechtliche Bewertung der Einnahmen aus Zimmervermietung an Prostituierte - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
    In diesen Zusammenhäng wäre zu beachten, daß die Rechtsprechung dazu übergegangen ist, Mietverträge mit Prostituierten (BGH NJW 1970, 1179) und sogar einen Pachtvertrag über ein Bordell (BGHZ 63, 365 [BGH 08.01.1975 - VIII ZR 126/73] ) als rechtswirksam anzusehen, falls solche Verträge nicht durch überhöhte Entgelte oder andere Umstände auf ein Partizipieren des Vertragspartners an der Prostitution hinauslaufen oder ein Anwerben oder ein Anhalten zur Prostitution bewirken.
  • OLG Karlsruhe, 13.05.1977 - 3 Ss (B) 29/77
    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
    Insoweit genügt es, auf die zutreffenden Ausführungen des OLG Karlsruhe in NJW 1978, 61 [OLG Karlsruhe 13.05.1977 - 3 Ss B 29/77] zu verweisen.
  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 134/90

    Nichtigkeit von Verträgen bei sexualbezogenen Kontaktanzeigen

    Von dieser Zielsetzung des Gesetzgebers ausgehend bejaht daher die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung (OLG Schleswig DÖV 1977, 543; OLG Karlsruhe NJW 1978, 61 [OLG Karlsruhe 13.05.1977 - 3 Ss B 29/77]; OLG Koblenz GewA 1979, 149; BayObLG JZ 1981, 637; OLG Stuttgart NStZ 1982, 77; OLG Hamburg MDR 1985, 319 [OLG Hamburg 26.10.1984 - 1 U 76/84]; OLG Frankfurt AfP 1985, 40; vgl. auch AG Frankfurt NStE Nr. 1 zu § 120 OWiG) und im Schrifttum (…Kurz in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, § 120 Rdn. 23;… Göhler, OWiG, 9. Aufl., § 120 Rdn. 11; Erbs/Kohlhaas/Meyer OWiG § 120 Anm. 3 a;… Rebmann/Roth/Herrmann OWiG § 120 Rdn. 11) mit Recht einen Gesetzesverstoß nicht nur bei Anzeigen, die nach ihrem Wortlaut ausdrücklich für entgeltliche sexuelle Handlungen werben, sondern auch dann, wenn die Werbung in verdeckter "dezenter" Form als "schlichte" Kontaktanzeige erfolgt, sofern sich diese nach ihrem objektiv erkennbaren Inhalt auf Prostitution bezieht.
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