Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 06.11.2007 - 1 U 79/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 240; ZPO § 249 Abs. 3
Berufungsverwerfung trotz erfolgter Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit einer Beschlussverwerfung einer unzulässigen Berufung nach einer Verfahrensunterbrechung
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 13.08.2007 - 9 O 2152/06
- OLG Naumburg, 06.11.2007 - 1 U 79/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98
Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen …
Auszug aus OLG Naumburg, 06.11.2007 - 1 U 79/07
Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters war nicht mit der Auferlegung eines allgemeinen Verfügungsverbots für den Schuldner verbunden gewesen, sondern nur mit der Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts (§ 11 Abs. 2 InsO) und hatte damit keine Unterbrechungswirkung (§ 240 Abs. 2; BGH NJW 99, 2822;… Zöller/Greger, ZPO, 26. A., Rdn. 5 zu § 240). - OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 21 U 25/00
Verwerfung der Berufung als unzulässig während Unterbrechung aufgrund Insolvenz
Auszug aus OLG Naumburg, 06.11.2007 - 1 U 79/07
Dieser Sachverhalt rechtfertigt eine entsprechende Anwendung von § 249 Abs. 3 ZPO (BGH, NJW 1959, 532; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 470; zustimmend HK-ZPO/Wöstmann, § 249 Rdn.11;… Thomas-Putzo/Hüßtege, ZPO, 27.A., § 249 Rdnr. 10;… Musielak/Stadler, ZPO, 5.A., § 249 Rdn. 5 a.E.). - BGH, 16.01.1959 - I ZR 33/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Naumburg, 06.11.2007 - 1 U 79/07
Dieser Sachverhalt rechtfertigt eine entsprechende Anwendung von § 249 Abs. 3 ZPO (BGH, NJW 1959, 532; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 470; zustimmend HK-ZPO/Wöstmann, § 249 Rdn.11;… Thomas-Putzo/Hüßtege, ZPO, 27.A., § 249 Rdnr. 10;… Musielak/Stadler, ZPO, 5.A., § 249 Rdn. 5 a.E.).
- OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 10 U 156/18
Unzulässige Berufung wegen formunwirksamer Unterzeichnung
Ein - wie hier - bereits vor der Unterbrechung eingelegtes unzulässiges Rechtsmittel kann trotz des Verfahrensstillstandes in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - III ZR 358/13, zitiert nach BeckRS; OLG Naumburg, Beschluss vom 6.11.2007 - 1 U 79/07, zitiert nach BeckRS;… BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 35. Edit., § 249 Rn. 21;… Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. § 249 Rn. 6). - OLG Brandenburg, 18.09.2024 - 4 U 34/24
Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer …
Ist aber - wie im Fall einer nicht fristgerecht eingelegten oder begründeten Berufung (§ 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO eine Entscheidung auch während der Unterbrechung des Verfahrens ergehen, wenn keine Fristen mehr laufen, alle erforderlichen Prozesshandlungen vor Eintritt der Unterbrechung vorgenommen worden sind, der Rechtsmittelführerführer wegen des Ablaufs der Begründungsfrist vor Eintritt der Unterbrechung mit weiterem Vortrag zur Begründung ausgeschlossen ist und durch die Zustellung der Entscheidung keine Frist in Lauf gesetzt wird (BGH, Beschlüsse vom 20.12.2018 - IX ZR 82/16 - Rn 5, vom 03.12.2019 - III ZR 344/17 - vom 10.10.2013 - III ZR 358/13 - und vom 16.01.1959 - I ZR 33/58 - BFH, Beschluss vom 27.05.2015 - X B 72/14 - Rn 10; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.01.2017 - 4 U 159/16 - Rn 3; OLG Naumburg, Beschluss vom 06.11.2007 - 1 U 79/07 - Rn 5).
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