Rechtsprechung
| OLG Bremen, 11.10.1988 - 1 U 79/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 403
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- KG, 06.10.1986 - 12 U 6341/84
Voraussetzungen der Ersatzansprüche Dritter bei Tötung; Maßstäbe zur Bestimmung …
Auszug aus OLG Bremen, 11.10.1988 - 1 U 79/88
Somit ist insoweit zumindest auf fiktive Einkünfte des Verstorbenen abzustellen (vgl. KG NJW-RR 1987, 1095 mwN).Diese Voraussetzung muß für einen Anspruch nach § 844 Abs. 2 BGB, der einen Schadensersatzanspruch darstellt, in der Tat erfüllt sein, andernfalls ein solcher Anspruch auch nicht auf die Klägerin hätte übergehen können (vgl. dazu BGH FamRZ 1974, 441; KG NJW-RR 1987, 1095;… Schäfer in Staudinger, BGB 12. Aufl. § 844 Rdn. 56;… Göppinger, Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 1523).
- OLG Hamm, 14.03.2005 - 13 U 194/04
Haftungsausschluss bei Trunkenheitsfahrt, entgangener Unterhalt
Zwar scheidet ein Anspruch aus § 844 Abs. 2 BGB aus, wenn sicher festgestellt werden kann, dass der Unterhaltsanspruch gegen den getöteten Unterhaltspflichtigen niemals hätte beigetrieben werden können, dem Unterhaltsberechtigten also insoweit kein Schaden entstanden ist (BGH NJW 1974, 1373; OLG Bremen FamRZ 1990, 403).Dabei dürfen die Anforderungen an die Darlegungslast des Geschädigten nicht überspannt werden ( OLG Bremen, FamRZ 1990, 403, 404).
- OLG Stuttgart, 24.10.2024 - 2 U 74/23
Schadensersatzanspruch der Hinterbliebenen in Form einer Unterhaltsrente nach …
Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein Unterhaltsanspruch gegen einen erwerbsfähigen Unterhaltsschuldner auch realisierbar gewesen wäre (OLG Hamm…, Urteil vom 14. März 2005 - 13 U 194/04, juris Rn. 14; OLG Bremen, Urteil vom 11. Oktober 1988 - 1 U 79/88, FamRZ 1990, 403;… Röthel/Croon-Gestefeld in: Staudinger, Kommentar zum BGB (2023), § 844 BGB Rn. 93).Dass in diesem Zusammenhang strenge Anforderungen an eine negative Prognose zu stellen sind, entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, die teilweise sogar noch strengere Maßstäbe als das vorliegende Urteil aufstellt (…OLG Hamm, a.a.O.;… OLG Bremen, a.a.O., gebilligt durch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1989, VI ZR 306/88, FamRZ 1990, 403).
- LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98
Verkehrsunfallhaftung: Überwiegendes Mitverschulden eines tödlich verunglückten …
Rn. 164 Auch die weiteren Voraussetzungen - eine hinreichende Leistungsfähigkeit des Getöteten, welche bei Nichtvorliegen bereits zum Entfallen des Unterhaltsanspruches als solchem führt (vgl. §§ 1581, 1603 BGB) und die hinreichende Durchsetzbarkeit des Anspruches, welche im Falle des Fehlens lediglich den Schaden entfallen lässt (vgl. dazu BGH NJW 1974, 1373; OLG Bremen FamRZ 1990, 403, 404), sind vorliegend gegeben.
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