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Weitere Entscheidung unten: FG München, 19.10.2007

Rechtsprechung
   FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12845
FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07 (https://dejure.org/2007,12845)
FG Saarland, Entscheidung vom 05.12.2007 - 1 V 1502/07 (https://dejure.org/2007,12845)
FG Saarland, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 1 V 1502/07 (https://dejure.org/2007,12845)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    §§ 3 Nr. 40d; 3c Abs. 2; 8 Abs. 2; 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG
    Verdeckte Gewinnausschüttungen in der Einkommensteuer

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 4; ; FGO § ... 90 Abs. 1 S. 2; ; FGO § 113; ; EStG § 3 Nr. 40d; ; EStG § 3c Abs. 2 S. 1 Hs. 1; ; EStG § 8 Abs. 2 S. 2; ; EStG § 8 Abs. 2 S. 3; ; EStG § 8 Abs. 2 S. 4; ; EStG § 8 Abs. 2 S. 5; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 19; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; ; AO § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Einkommenssteuerbescheiden eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH wegen der Anrechnung verdeckter Gewinnausschüttungen; Private Nutzung eines betrieblichen Pkw als verdeckte Gewinnausschüttung; Einkommenssteuerliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Bewertung der privaten Fahrzeugnutzung in Form verdeckter Gewinnausschüttung

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 390
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (19)

  • FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07

    Betriebsvermögen und Ansparrücklage

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07
    Wegen Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf den Beschluss des Senats vom 23. August 2007 1 V 1253/07 Bezug genommen.

    Der Antragsgegner berufe sich deshalb zu Unrecht auf den gegenüber der GmbH ergangenen Beschluss vom 30. August 2007 1 V 1253/07.

    Unabhängig davon, dass insofern keine vGA vorlägen (Hinweis auf die Begründung im Verfahren 1 V 1253/07), seien in gleicher Höhe Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen.

    Der Senat hat durch den gegenüber der GmbH ergangenen Beschluss vom 23. August 2007 1 V 1253/07, S. 11 ff. zum Ausdruck gebracht, dass er bei summarischer Prüfung keine Zweifel an der Existenz von vGA in der vom Antragsgegner angesetzten Höhe hat.

    Der Senat hat durch Beschluss vom 23. August 2007 1 V 1253/07, S. 13 ff. gegenüber der GmbH entschieden, dass er bei summarischer Prüfung keine Zweifel an der Existenz von vGA in der vom Antragsgegner angesetzten Höhe hat, weil die fraglichen Aufwendungen auf gesellschaftsrechtlichen Erwägungen beruht haben.

    Der Senat hat durch Beschluss vom 23. August 2007 1 V 1253/07, S. 14 gegenüber der GmbH entschieden, dass bei summarischer Prüfung keine Zweifel daran bestehen, dass die Kosten für den Erstanschluss eines Grundstücks an die allgemeine Ver- und Entsorgung (Wasser, Gas, Strom) normalerweise vom Vermieter getragen werden und eine abweichende Vereinbarung mit der GmbH zu vGA führt.

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07
    Einkunftstatbestände könnten nur durch ein tatsächliches, nicht durch ein fiktives Geschehen verwirklicht werden (BFH, GrS vom 26. Oktober 1987, BStBl II 1988, 348).

    Nichts anderes geht aus dem Beschluss des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BStBl. II 1988, 348 hervor, der zu der (hier nicht einschlägigen) Frage der Nutzungseinlage ergangen ist.

  • BFH, 23.02.2005 - I R 70/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung - Pensionszusage im Jahr der …

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07
    Wenn die Privatnutzung - auch im Hinblick auf BFH vom 23. Februar 2005 I R 70/04, BStBl. II 2005, 882 - anhand der sog. 1% Regelung zu bemessen sei, so betreffe dies dann aber alle Fahrzeuge, für die eine Privatnutzung in Frage komme.

    Der Senat hat wegen eines solchen Wertungswiderspruchs mit Urteil vom 23. Oktober 2007 1 K 1405/03 die Revision zugelassen (zur KFZ-Überlassung an den Gesellschafter-Geschäftsführer: BFH, Urteil vom 23. Februar 2005 I R 70/04, BStBl. II. 2005, 882 einerseits undUrteil vom 19. Dezember 2003 VI B 281/01, BFH/NV 2004, 488 andererseits).

  • BFH, 26.04.2006 - X R 35/05

    Keine abgeltende Bewertung der Nutzungsentnahme zur Erzielung anderweitiger …

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07
    Sie enthält keine abschließende Regelung für die Bewertung sämtlicher Kfz-Nutzungsentnahmen zu außerbetrieblichen Zwecken (für die Nutzung eines betrieblichen KfZ zur Erzielung von Überschusseinkünften: BFH, Urteil vom 26. April 2006 X R 35/05, BStBl. II 2007, 445 unter II 4 a; Niedersächsisches FG, Urteil vom 28. Juni 2007, 11 K 502/06, EFG 2007, 1582 mit Anm. Hoffmann).
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 34/06

    VGA; Entnahmen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07
    Dies gilt sowohl für die vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG als auch für die vGA i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 34/06, BFH/NV 2007, 2291 m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2003 - VI B 281/01

    Gesellschafter-Geschäftsführer: betriebliches Kfz - private Nutzung

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07
    Der Senat hat wegen eines solchen Wertungswiderspruchs mit Urteil vom 23. Oktober 2007 1 K 1405/03 die Revision zugelassen (zur KFZ-Überlassung an den Gesellschafter-Geschäftsführer: BFH, Urteil vom 23. Februar 2005 I R 70/04, BStBl. II. 2005, 882 einerseits undUrteil vom 19. Dezember 2003 VI B 281/01, BFH/NV 2004, 488 andererseits).
  • BFH, 04.11.1986 - VIII R 322/83

    Entwässerungsbeiträge für Ersatz einer eigenen Kläranlage sowie …

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07
    Diese Aufwendungen sind dem Grundstück, nicht dem Gebäude zuzuordnen und können deshalb auch nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH vom 4. November 1986 VIII R 322/83, BStBl. II 1987, 333 unter 1).
  • FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 1405/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch private PKW-Nutzung des GmbH-Geschäftsführers …

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07
    Der Senat hat wegen eines solchen Wertungswiderspruchs mit Urteil vom 23. Oktober 2007 1 K 1405/03 die Revision zugelassen (zur KFZ-Überlassung an den Gesellschafter-Geschäftsführer: BFH…, Urteil vom 23. Februar 2005 I R 70/04, BStBl. II. 2005, 882 einerseits undUrteil vom 19. Dezember 2003 VI B 281/01, BFH/NV 2004, 488 andererseits).
  • FG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 K 502/06

    Abgeltung von Fahrten zur Überschusseinkünfteerzielung durch die 1%-Regelung; …

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07
    Sie enthält keine abschließende Regelung für die Bewertung sämtlicher Kfz-Nutzungsentnahmen zu außerbetrieblichen Zwecken (für die Nutzung eines betrieblichen KfZ zur Erzielung von Überschusseinkünften: BFH, Urteil vom 26. April 2006 X R 35/05, BStBl. II 2007, 445 unter II 4 a; Niedersächsisches FG, Urteil vom 28. Juni 2007, 11 K 502/06, EFG 2007, 1582 mit Anm. Hoffmann).
  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89

    Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07
    Der Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung sei bei der Einkommensteuer des Gesellschafters unabhängig von der Behandlung bei der GmbH zu prüfen (BFH vom 27. Oktober 1992, BStBl II 1993, 569;… vom 21. Juli 1995, BFH/NV 1996, 103).
  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: "Goyim Partei …

  • BFH, 15.11.2005 - IX R 25/03

    Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg

  • BFH, 24.02.2000 - IV R 75/98

    Kein Drittaufwand bei Dauerschuldverhältnissen

  • BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95

    Bei einer doppelten Haushaltsführung kein Werbungskostenabzug der Miete für die …

  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger …

  • BFH, 13.07.1994 - I R 43/94

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen unzureichender tatsächlicher …

  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines …

  • BFH, 27.11.2001 - XI B 123/01

    Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • BFH, 21.07.1995 - I B 214/94

    Abweichende Beurteilung bei der Lohn- und Körperschaftsteuer

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2017 - 10 V 1044/17

    Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung bei verbilligter Überlassung einer …

    Rn. 26 aa) Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis hat (…BFH-Urteil vom 6. Dezember 2005 - VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722, unter II.1.a) der Gründe; FG des Saarlandes, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 1 V 1502/07, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2008, 390, Tz. 36; Ratschow in Blümich, EStG, KStG, GewStG, § 20 EStG Rn. 112 [Dokumentenstand August 2015]; Gebel/Merz, Deutsche Steuer-Zeitung [DStZ] 2011, 145, 148).

    Weder ist ein entsprechender Körperschaftsteuerbescheid der Kapitalgesellschaft Grundlagenbescheid für den Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters noch ist der Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters Grundlagenbescheid für den Körperschaftsteuerbescheid der Kapitalgesellschaft (FG des Saarlandes, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 1 V 1502/07, EFG 2008, 390, Tz. 39; ebenso, insbesondere im Hinblick auf § 32a KStG Gebel/Merz, DStZ 2011, 146, 148 f.; vgl. auch BFH-Urteil vom 18. September 2012 - VIII R 9/09, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2013, 149).

    Als verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Besteuerung des Gesellschafters seien wegen des Gebots der in sich widerspruchsfreien Rechtsanwendung in verschiedenen Rechtsgebieten jeweils die Beträge anzusetzen, die bei der Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung festgesetzt worden sind oder festzusetzen gewesen wären, und zwar in nämlicher Höhe (FG des Saarlandes, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 1 V 1502/07, EFG 2008, 390, Tz. 45 für die Bewertung einer unentgeltlichen Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an einen Gesellschafter; zust. Gebel/Merz, DStZ 2011, 145, 149 f.).

  • FG Saarland, 07.01.2015 - 1 V 1407/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung auf Grund der ausschließlich privaten Nutzung eines …

    Rn. 8 Die vom Antragsgegner angeführte Rechtsprechung des Finanzgerichts des Saarlandes (FG Saarland vom 5. Dezember 2007 1 V 1502/07, EFG 2008, 390) verfange vorliegend nicht, denn sie sei zum Einkommensteuerrecht 2003 ergangen, ohne Berücksichtigung späterer Entscheidungen des BFH und der Verwaltungsauffassung.

    Rn. 12 Auch das Finanzgericht des Saarlandes wende § 8 Abs. 2 EStG in solchen Fällen nicht an (FG Saarland vom 5. Dezember 2007, 1 V 1502/07, EFG 2008, 390).

    Rn. 21 Der Senat hatte mit Beschluss vom 5. Dezember 2007 die Bewertung nach Fremdvergleichsmaßstäben und damit einen Gleichlauf zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene bejaht (FG des Saarlandes vom 5. Dezember 2007 1 V 1502/07, EFG 2008, 390).

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Rechtsprechung
   FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07   

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https://dejure.org/2007,16117
FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07 (https://dejure.org/2007,16117)
FG München, Entscheidung vom 19.10.2007 - 1 V 1502/07 (https://dejure.org/2007,16117)
FG München, Entscheidung vom 19. Oktober 2007 - 1 V 1502/07 (https://dejure.org/2007,16117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel eines Bauträgers

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und nicht steuerbarer Vermögensverwaltung; Berufliche Nähe des Steuerpflichtigen zum Immobiliensektor als Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit; Ausschluss eines gewerblichen Grundstückshandels trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel eines Bauträgers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (21)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07
    Eine nichtsteuerbare Vermögensverwaltung ist im Regelfall dann anzunehmen, wenn nicht mehr als drei Wohneinheiten - innerhalb von in der Regel 5 Jahren - angeschafft bzw. errichtet und veräußert werden (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BStBl II 2002, 291, m. w. N.).

    Auf diese Beweisanzeichen kommt es allerdings dann nicht an, wenn sich bereits aus anderen -ganz besonderen -Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 291, m.w.N.).

    d) Trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze kann im Einzelfall ein gewerblicher Grundstückshandel nicht anzunehmen sein, wenn eindeutige Anhaltspunkte gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht sprechen (BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 291).

  • BFH, 27.05.1998 - IV B 119/97

    Veräußerungsabsicht bei langfristigen Mietverträgen

    Auszug aus FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07
    c) Bei gewerblichen Objekten kann nach der Rechtsprechung des BFH eine bedingte Veräußerungsabsicht auch dann vorliegen, wenn über die Objekte vor der Veräußerung langfristige Mietverträge abgeschlossen worden sind (BFH-Beschluss vom 27. Mai 1998 IV B 119/97, BFH/NV 1998, 1475;… BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089).

    Auch können Objekte, die einem anderweitig bestehenden Gewerbebetrieb zuzuordnen sind, zusammen mit anderen Objekten einen gewerblichen Grundstückshandel begründen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1475).

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 1572/01

    Zu den Voraussetzungen der Annahme gewerblichen Grundstückshandels i.S. des § 15 …

    Auszug aus FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07
    Vgl. hierzu auch den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2005 2 BvR 1572/01, DStRE 2005, 698, BFH/NV 2005, Beilage 2, 112.
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …

    Auszug aus FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschließt, wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Beschluss des Großen Senats vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 BStBl II 1995, 617, m.w.N.).
  • BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung

    Auszug aus FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07
    Zutreffend ist insoweit, dass bei Sanierung eines zuvor vermieteten Objekts mit dem Ende der Sanierung eine neue Beurteilungsphase beginnt (vgl. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BStBl 2003, 16).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07
    Ein Überschreiten des Fünf-Jahres-Zeitraums hat lediglich zur Folge, dass die von dem zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung hinsichtlich des Vorliegens einer bereits im Zeitpunkt des Erwerbs oder der Errichtung bestehenden (bedingten) Veräußerungsabsicht verringert wird und ggf. durch andere Anhaltspunkte (z.B. durch eine höhere Anzahl der veräußerten Objekte) ergänzt werden muss (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060, unter 1., 5. und 6. Abs., und in BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, unter II. 2., letzter Abs.).
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07
    Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf grundsätzlich unbeachtlich, denn sie sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, m.w.N.;…vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 23. Februar 1998 X B 136/97, BFH/NV 1998, 1084).
  • BFH, 16.10.2002 - X R 74/99

    Eigengenutzte Wohnung und gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07
    Dementsprechend hat es die Rechtsprechung des BFH für unbeachtlich angesehen, dass der Verkauf der betreffenden Objekte z.B. auf Finanzierungsschwierigkeiten oder unvorhergesehenen Finanzbedarf zurückzuführen war (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BStBl II 2003, 245).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren …

    Auszug aus FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07
    Ein Überschreiten des Fünf-Jahres-Zeitraums hat lediglich zur Folge, dass die von dem zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung hinsichtlich des Vorliegens einer bereits im Zeitpunkt des Erwerbs oder der Errichtung bestehenden (bedingten) Veräußerungsabsicht verringert wird und ggf. durch andere Anhaltspunkte (z.B. durch eine höhere Anzahl der veräußerten Objekte) ergänzt werden muss (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060, unter 1., 5. und 6. Abs., und in BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, unter II. 2., letzter Abs.).
  • BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99

    Zufluß von Arbeitslohn bei Aktienoptionsrechten

    Auszug aus FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07
    Der AdV-Antrag ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BStBl II 1994, 756;… BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994;vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674; undvom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BStBl II 1999, 684).
  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die …

  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen …

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97

    Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel

  • BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00

    Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist

  • BFH, 09.11.1994 - I R 67/94

    1. Die Festsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer ist Grundlagenbescheid …

  • BFH, 19.09.2002 - X R 160/97

    Realteilung einer GbR und gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 17.02.2005 - X B 185/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: langfristige Gewerbevermietung

  • BFH, 23.02.1998 - X B 136/97

    Beurteilung von vermögensverwaltenden Einkünfte auf der Ebene der …

  • FG Düsseldorf, 07.04.2006 - 12 K 3679/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Berufliche Nähe; Grundstücksgeschäfte einer GbR; …

  • FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03

    Anerkennung von Kirchensteuer als Sonderausgabe im Jahr der wirtschaftlichen …

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