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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.2018 - 1 VR 11.17, 1 VR 11.17 (1 A 14.16)   

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https://dejure.org/2018,5139
BVerwG, 23.02.2018 - 1 VR 11.17, 1 VR 11.17 (1 A 14.16) (https://dejure.org/2018,5139)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2018 - 1 VR 11.17, 1 VR 11.17 (1 A 14.16) (https://dejure.org/2018,5139)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - 1 VR 11.17, 1 VR 11.17 (1 A 14.16) (https://dejure.org/2018,5139)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 2 GG, § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 VereinsG, § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 VereinsG, § 8 Abs 1 VereinsG, § 9 Abs 1 S 1 VereinsG
    Ablehnung eines Antrages auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen ein Vereinsverbot

  • Wolters Kluwer

    Vorläufiges Rechtsschutzbegehren gegen ein von dem Bundesministerium des Innern erlassenes Verbot des Vereins Hells Angels Motorradclub Bonn; Erhebung von Klage und des Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in eigenem Namen "als (vermeintliche) Mitglieder" ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiges Rechtsschutzbegehren gegen ein von dem Bundesministerium des Innern erlassenes Verbot des Vereins Hells Angels Motorradclub Bonn; Erhebung von Klage und des Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in eigenem Namen "als (vermeintliche) Mitglieder" ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vereinsverbot - und die Anfechtungsbefugnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Vereinsverbot

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.11.2016 - 1 A 5.15

    Klagen gegen Betätigungsverbot für Vereinigung "Satudarah Maluku MC" abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 1 VR 11.17
    Einzelne Personen können eine vereinsrechtliche Verbotsverfügung jedoch im eigenen Namen anfechten, wenn die Verbotsverfügung zu ihren Händen ergangen ist und sie in materieller Hinsicht geltend machen, sie bildeten keinen Verein im Sinne des § 2 Abs. 1 VereinsG (…BVerwG, Urteile vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 11 m.w.N. und vom 4. November 2016 - 1 A 5.15 - juris Rn. 15 und Beschluss vom 2. März 2001 - 6 VR 1.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 34 S. 34).

    Besteht der verbotene Verein (noch), ist er befugt und berufen, selbst eine gerichtliche Prüfung herbeizuführen (…BVerwG, Urteile vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 11 m.w.N. und vom 4. November 2016 - 1 A 5.15 - juris Rn. 15 …sowie Beschluss vom 4. Juli 2008 - 6 B 39.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 45 Rn. 5).

    Der Klärung im Hauptsacheverfahren vorzubehalten ist auch die Frage, ob in einer Konstellation wie der vorliegenden, in der eine Ordnungsverfügung nach den §§ 3 und 8 bis 12 VereinsG zunächst von einer (verbands-)unzuständigen Verbotsbehörde erlassen wurde und die Verfügung nachfolgend von der gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder 2 VereinsG ausschließlich zuständigen Verbotsbehörde gestützt im Kern auf denselben Verbotsgrund und im Wesentlichen auf die gleichen Anknüpfungstatsachen erneut erlassen wird, mit Blick auf die besondere Bedeutung, die der Gesetzgeber dem in § 8 Abs. 1 VereinsG geregelten Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen beigemessen hat und weiterhin beimisst, insoweit eine Vorverlagerung des materiellrechtlich entscheidungserheblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Sachlage auf den Zeitpunkt des Ergehens der ersten Verfügung vorzunehmen und in diesem Punkt die bisherige Rechtsprechung zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt im öffentlichen Vereinsrecht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 4. November 2016 - 1 A 5.15 - juris Rn. 12) zu konkretisieren ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2016 - 7 B 10327/16

    Rheinland-pfälzisches Innenministerium unzuständig für Verbot des Vereins "Hells …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 1 VR 11.17
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hob diese Verfügung mit Urteil vom 17. Januar 2017 - 7 C 10326/16.OVG - wegen mangelnder (Verbands-)Zuständigkeit der Erlassbehörde auf, nachdem es bereits mit Beschluss vom 26. Juli 2016 - 7 B 10327/16.OVG - die aufschiebende Wirkung der seitens der Antragsteller "als Mitglieder des nicht rechtsfähigen Vereins" erhobenen Klage wiederhergestellt hatte.

    Rn. 12 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, des anhängigen Klageverfahrens und des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 7 B 10327/16.OVG sowie der von der Antragsgegnerin vorgelegten Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    Rn. 20 Die Antragsgegnerin ist dem Vorbringen der Antragsteller entgegengetreten, der verbotene Verein sei in dem Zeitraum zwischen der Zustellung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts vom 26. Juli 2016 - 7 B 10327/16.OVG - am 4. August 2016 und der Bekanntgabe der nunmehr angefochtenen Ordnungsverfügung des Bundesministeriums des Innern vom 11. November 2016 wirksam aufgelöst und auseinandergesetzt worden.

  • BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13

    Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 1 VR 11.17
    Einzelne Personen können eine vereinsrechtliche Verbotsverfügung jedoch im eigenen Namen anfechten, wenn die Verbotsverfügung zu ihren Händen ergangen ist und sie in materieller Hinsicht geltend machen, sie bildeten keinen Verein im Sinne des § 2 Abs. 1 VereinsG (BVerwG, Urteile vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 11 m.w.N. …und vom 4. November 2016 - 1 A 5.15 - juris Rn. 15 und Beschluss vom 2. März 2001 - 6 VR 1.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 34 S. 34).

    Besteht der verbotene Verein (noch), ist er befugt und berufen, selbst eine gerichtliche Prüfung herbeizuführen (BVerwG, Urteile vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 11 m.w.N. …und vom 4. November 2016 - 1 A 5.15 - juris Rn. 15 …sowie Beschluss vom 4. Juli 2008 - 6 B 39.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 45 Rn. 5).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 C 10326/16

    Eilentscheidung bestätigt: Rheinland-pfälzisches Innenministerium unzuständig für …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 1 VR 11.17
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hob diese Verfügung mit Urteil vom 17. Januar 2017 - 7 C 10326/16.OVG - wegen mangelnder (Verbands-)Zuständigkeit der Erlassbehörde auf, nachdem es bereits mit Beschluss vom 26. Juli 2016 - 7 B 10327/16.OVG - die aufschiebende Wirkung der seitens der Antragsteller "als Mitglieder des nicht rechtsfähigen Vereins" erhobenen Klage wiederhergestellt hatte.

    Auch wenn mit Blick auf die geltend gemachte Selbstauflösung Tätigkeiten der Vereinigung auch unabhängig von der sofortigen Vollziehbarkeit der angegriffenen Verbotsverfügung derzeit nicht zu erwarten sind, ermöglichte die Wiederherstellung der aufschiebende Wirkung der Klage, mit den bisherigen Mitgliedern oder anderen Personen eine Ersatzorganisation zu bilden oder - sollte sich die Selbstauflösung als nicht wirksam erweisen - die bestehende Organisation als Ersatzorganisation fortzuführen, an die in der angegriffenen Verbotsverfügung in Bezug genommenen, derzeit den Gegenstand eines strafgerichtlichen Verfahrens bildenden Aktivitäten anzuknüpfen und den nach Aktenlage vormals erhobenen Gebiets- und Machtanspruch in Teilen des Westerwalds, der nördlichen Eifel und in Teilbereichen des Großraums Bonn (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urteil vom 17. Januar 2017 - 7 C 10326/16.OVG - juris Rn. 35 f., 39 ff.) weiterzuverfolgen beziehungsweise zu erneuern.

  • BVerwG, 13.12.2018 - 1 A 14.16

    Klage gegen Verbot des Vereins "Hells Angels Motorradclub Bonn" abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 1 VR 11.17
    Die Klage ist unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 A 14.16 anhängig.
  • BVerwG, 04.05.2017 - 1 VR 6.16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein vom Bundesministerium des Innern (BMI) …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 1 VR 11.17
    Nimmt der Verein die Verbotsverfügung hin oder versäumt er einen möglichen Rechtsbehelf, so können nicht ersatzweise einzelne seiner Mitglieder oder sonstige interessierte Personen eine umfassende gerichtliche Kontrolle herbeiführen (BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 1 VR 6.16 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 04.07.2008 - 6 B 39.08

    Anforderungen an das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 1 VR 11.17
    Besteht der verbotene Verein (noch), ist er befugt und berufen, selbst eine gerichtliche Prüfung herbeizuführen (…BVerwG, Urteile vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 11 m.w.N. …und vom 4. November 2016 - 1 A 5.15 - juris Rn. 15 sowie Beschluss vom 4. Juli 2008 - 6 B 39.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 45 Rn. 5).
  • BVerwG, 02.03.2001 - 6 VR 1.01

    Berechtigung eines Mitgliedes einer verbotenen Vereinigung zur Anfechtung des …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 1 VR 11.17
    Einzelne Personen können eine vereinsrechtliche Verbotsverfügung jedoch im eigenen Namen anfechten, wenn die Verbotsverfügung zu ihren Händen ergangen ist und sie in materieller Hinsicht geltend machen, sie bildeten keinen Verein im Sinne des § 2 Abs. 1 VereinsG (…BVerwG, Urteile vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 11 m.w.N. …und vom 4. November 2016 - 1 A 5.15 - juris Rn. 15 und Beschluss vom 2. März 2001 - 6 VR 1.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 34 S. 34).
  • VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 CS 20.1962

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt Unverhältnismäßigkeit des nächtlichen …

    Das von der Antragsgegnerin für das gesamte Stadtgebiet angeordnete Verbot des Konsums alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ist nach vorläufiger Prüfung der Rechtslage und summarischer Prüfung der Sachlage (vgl. BVerwG, B.v. 23.2.2018 - 1 VR 11.17 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 74 - juris Rn. 15) rechtswidrig und verletzt den Antragsteller in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • VG Karlsruhe, 13.07.2023 - 2 K 712/23

    Nachbarrechtsbeeinträchtigung; Rücksichtslosigkeit der Bebauung

    Bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im mehrpoligen Rechtsverhältnis vorzunehmenden vorläufigen Prüfung der Rechts- und summarischen Prüfung der Sachlage (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.02.2018 - 1 VR 11.17 -, ZStV 2019, 31;… Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 41. EL Juli 2021, § 80 VwGO Rn. 400 m. w. N.) verletzt die von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 18.10.2021 in der Gestalt des Änderungsbescheids vom 20.07.2022 die Antragsteller jedoch voraussichtlich nicht in nachbarschützenden Vorschriften des Bauordnungs- oder Bauplanungsrechts (hierzu b)).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 1 A 14.16

    Klage gegen Verbot des Vereins "Hells Angels Motorradclub Bonn" abgewiesen

    Ihren am 18. Oktober 2017 gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung dieser Klage wiederherzustellen, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 23. Februar 2018 - 1 VR 11.17 - abgelehnt.

    Wegen deren Angaben und der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, des Verfahrens BVerwG 1 VR 11.17 und des vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz geführten Verfahrens 7 B 10327/16.OVG sowie der weiteren beigezogenen Akten verwiesen.

    Rn. 19 Der Senat hält an dieser Rechtsprechung auch in Ansehung der hier gegebenen besonderen Konstellation fest, in der eine unzuständige Verbotsbehörde eine Verfügung nach den §§ 3 und 9 bis 12 VereinsG erlässt und nach zwischenzeitlicher Anordnung der aufschiebenden Wirkung der gegen diese erhobenen Klage die sachlich zuständige Verbotsbehörde noch während des anhängigen Klageverfahrens, aber nach einer Selbstauflösung des Vereins das Vereinsverbot, gestützt im Wesentlichen auf die gleichen Anknüpfungstatsachen und Verbotsgründe, erneut ausspricht (offen noch BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 1 VR 11.17 -).

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