Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 01.09.2004 - 1 Verg 11/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: Folgen der Unterlassung der Unterrichtung der anderen Verfahrensbeteiligten durch Übermittlung einer Ausfertigung der Beschwerdeschrift
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit von Veränderungen des Inhalts eines abzuschließenden Vertrages unter Wahrung der Identität des ausgeschriebenen Auftrags im "Verhandlungsverfahren"; Annahme eines Dritten i.S.d. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) bei einem ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Änderung der Verdingungsunterlagen durch die Vergabestelle zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Bedingungsänderung im Verhandlungsverfahren
Verfahrensgang
- VK Sachsen-Anhalt, 09.08.2004 - VK 2-23/04
- OLG Naumburg, 01.09.2004 - 1 Verg 11/04
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- VK Sachsen-Anhalt, 09.08.2004 - VK 2-23/04
Auszug aus OLG Naumburg, 01.09.2004 - 1 Verg 11/04
1 Verg 11/04 OLG Naumburg VK 2-23/04 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt LSA.Auf Antrag der Antragstellerin wird die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 9. August 2004, VK 2-23/04, bis zur endgültigen Entscheidung über das Rechtsmittel angeordnet.
- OLG Naumburg, 17.06.2003 - 1 Verg 9/03
Beiladung eines Bieters im Beschwerdeverfahren
Auszug aus OLG Naumburg, 01.09.2004 - 1 Verg 11/04
Würde man einen solchen Umstand als einen den raschen Abschluss des Vergabeverfahrens rechtfertigenden Aspekt gegenüber dem Interesse des Beschwerdeführers an Gewährung effektiven Rechtsschutzes anerkennen, so hätte es die Vergabestelle in der Hand, den Primärrechtsschutz eines Bieters erheblich einzuschränken bzw. auszuschließen (vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Juni 2003, 1 Verg 9/03).
- OLG Jena, 30.10.2006 - 9 Verg 4/06
Zur vergaberechtlichen Bedeutung der Überschreitung der Zuschlags- und Bindefrist …
b) Hinsichtlich der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren des § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ergangenen Entscheidung des OLG Naumburg vom 01.09.2004 (Az. 1 Verg 11/04) ist eine Vorlage nach § 124 Abs. 2 S. 1 GWB schon deshalb nicht veranlasst, weil es sich um keine Hauptsacheentscheidung handelte, § 124 Abs. 2 S. 3 GWB analog (vgl. OLG Celle Beschl. vom 01.07.2004, Az. 13 Verg 8/04;… Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 124 Rn. 14). - OLG Naumburg, 11.10.2024 - 6 Verg 2/24
Baufachliche Prüfungen - Zuwendungsbauten
Zwar muss auch im Verhandlungsverfahren die Identität der ausgeschriebenen Leistungen gewahrt sein (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 02.12.2003 - WVerg 0015/03 - VergabeR 2004, 225, in juris Rz. 31; OLG Naumburg, Beschluss v. 01.09.2004 - 1 Verg 11/04 "Stadionneubau II" - in juris Rz. 14 f.; BayObLG,. - VK Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - VK-SH 20/07
Tariftreueerklärung des NU ist keine Verpflichtungserklärung!
Entsprechend den zivilrechtlichen Grundsätzen wird dann allerdings der Vertrag nicht schon mit dem Zuschlag geschlossen; vielmehr stellt der Zuschlag in diesem Fall ein neues Angebot dar, das der Annahme durch den Bieter bedarf (§ 150 Abs. 1 BGB;… in diesem Sinne BGH, Urt. v. 28.10.2003 - Az.: X ZR 248/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.09.2004 Az 1 Verg 11/04; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 25.2.2002 - Az.: 1 Verg 1/01; BayObLG, Beschluss vom 1.10.2001 - Az.: Verg 6/0116/v/Str; OLG Dresden, Beschluss vom 9.11.2001 - Az.: WVerg 9/01; 1. VK Bund, Beschluss vom 12.11.2003 Az.: VK 1-107/03; 1. VK Bremen, Beschluss vom 6.2.2003 - Az.: VK 1/03; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 5.9.2002 - Az.: 1/SVK/073-02).Nach herrschender Meinung kann und darf der Antragsgegner trotzdem den Zuschlag auf dieses ,,erloschene" Angebot erteilen, wobei im Zuschlag sein neues Angebot zu sehen ist(…in diesem Sinne BGH, Urt. v. 28.10.2003 - Az.: X ZR 248/02; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 25.02.2002 1 Verg 1/01; BayObLG, Beschluss vom 12.09.2000 Verg 4/00; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.09.2004 Az.: 1 Verg 11/04; ,VK Bund, Beschluss vom 26.02.2007-VK2-09/07; erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005 VK-SH 1/05; VK Bremen, Beschluss vom 06.02.2003 VK 1/03).
- BayObLG, 29.10.2004 - Verg 22/04
Auftraggebereigenschaft eines privatrechtlichen Vereins bei Errichtung staatlich …
(3) Auch wenn im Verhandlungsverfahren der Inhalt des abzuschließenden Vertrags veränderbar ist, so muss doch die Identität des ausgeschriebenen Auftrags gewahrt bleiben (OLG Naumburg Beschluss vom 1.9.2004, 1 Verg 11/04). - VK Sachsen, 10.09.2015 - 1/SVK/022-15
Angebotsbedingungen nicht eingehalten: Ausschluss auch im VOF-Verfahren!
Allerdings führt nach Auffassung der Vergabekammer in Anlehnung an die hierzu ergangene höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung (BGH Urt. v. 28.10.2003 - X ZR 248/02, nachfolgend OLG München, B. v. 23.06.2009 - Verg 8/09, OLG Düsseldorf B. v. 9.12.2008 - Verg 70/08, OLG Naumburg, B. v. 01.09.2004 - 1 Verg 11/04) das Erlöschen eines Angebotes nicht dazu, dass diese im Vergabeverfahren keine Beachtung mehr finden könnte und dürfte. - VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05
Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung
Dieser Antrag des Auftraggebers auf Abschluss eines abgeänderten Vertrages bedarf zu seiner Wirksamkeit deshalb noch einer Annahmeerklärung des Bieters, die dem Auftraggeber auch noch zugehen muss (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 01.09.2004, 1 Verg 11/04; VK Sachsen, Beschluss vom 12.06.2003, 1/SVK/54-03). - VK Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - VK 2 LVwA LSA-16/06
Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen
Die Vergabestelle hätte jedoch die Bieter zur Verlängerung der Bindefrist auffordern müssen, dies ist hier nicht geschehen (vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 01.09.2004, 1 Verg 11/04 m.w.N.). - VK Brandenburg, 22.08.2008 - VK 19/08
Neubau eines Gebäudes im Rahmen des ÖPP-Modells
Eine grundlegende Änderung der zu vergebenden Leistung ist nicht zulässig; die Identität des Beschaffungsvorhabens, so wie es der öffentliche Auftraggeber zum Gegenstand der Ausschreibung gemacht hat, muss auch im Verhandlungsverfahren gewahrt bleiben, weil sonst die Ausschreibungsverpflichtung als Ausgangspunkt aller vergaberechtlichen Rechte und Pflichten der Beteiligten ins Leere liefe (OLG Dresden, Beschluss vom 3. Dezember 2003 WVerg 15/03; OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2002 13 Verg 1/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 1. September 2004 1 Verg 11/04). - VK Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - VK 2 LVwA LSA-17/06
Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen
Die Vergabestelle hätte jedoch die Bieter zur Verlängerung der Bindefrist auffordern müssen, dies ist hier nicht geschehen (vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 01.09.2004, 1 Verg 11/04 m.w.N.).
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