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   VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02   

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VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02 (https://dejure.org/2002,13148)
VK Sachsen, Entscheidung vom 05.09.2002 - 1/SVK/073-02 (https://dejure.org/2002,13148)
VK Sachsen, Entscheidung vom 05. September 2002 - 1/SVK/073-02 (https://dejure.org/2002,13148)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (28)

  • VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02

    Rechtsschutz bei bereits erfolgter Aufhebung

    Auszug aus VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02
    Durch Beschluss der Vergabekammer vom 21.08.2002 im Verfahren 1/SVK/077-02 (... ./. ...) wurde die Aufhebung der Ausschreibung aufgehoben und in den Gründen der Entscheidung fest gestellt, dass hinsichtlich des Konkurrenzangebotes des Unternehmens ... keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 25 Nr. 1 b VOB/A vorlägen, so dass auch die Voraussetzungen für die Aufhebung der Ausschreibung nach § 26 Nr. 1 a VOB/A nicht gegeben seien.

    So hat die Vergabekammer zum einen schon in ihrem Beschluss vom 21.08.2002 im Verfahren 1/SVK/077-02 (... ./. ...) in selbiger Sache entscheiden, dass das Angebot des Konkurrenzunternehmens ... mangels Ausschlussgrundes (Fehlen von Typangaben bei vorhandenen Fabrikatsangaben irrelevant) den Ausschreibungsbedingungen entsprach und eine lediglich mangelnde haushaltsrechtliche Deckung selbst des niedrigsten Angebotes jedenfalls im Rahmen des § 26 Nr. 1 a VOB/A keinerlei Bedeutung zukommt (vgl. Jasper in Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB, Teil A, § 26 Rdnr. 20 unter Hinweis auf VÜA Bund, 1 VÜ 10/97, WuE 1998, 110, 111).

    Übertragen auf die Erklärungen und Angaben der Antragstellerin in den monierten Leistungspositionen 3.1.10 und 3.3.390 bedeutet dies, dass die Antragstellerin nicht nur eine Typenangabe neben einer bestehenden Fabrikatsangabe weggelassen hat (so die Fallkonstellation im Verfahren 1/SVK/077-02), sondern dass sie zwar die geforderten Fabrikatsangaben mit den Herstellerangaben ,,F." und ,,D." eingetragen hat, diese verbindlichen Angaben aber durch den Zusatz ,,o. glw" (= oder gleichwertig) wieder relativiert hat.

    Eine Reduzierung der Gebühr - wie im Verfahren 1/SVK/077-02 kommt - nicht in Betracht, da Gegenstand des Verfahrens neben dem kostengeminderten Verfahren zur Aufhegung der Ausschreibung bis zur Einstellung auch noch das nach Aufhebung eingeleitete Verhandlungsverfahren des Auftraggebers war.

  • VK Sachsen, 07.05.2002 - 1/SVK/035-02

    Verdingungsunterlagen: Begriff und Abänderbarkeit

    Auszug aus VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02
    Nach dem eigenen Vorbringen des Auftraggebers in dem vorausgegangenen Nachprüfungsverfahren 1/SVK/035-02 bzw. dem Beschwerdeverfahren beim OLG Dresden sowie der Auffassung der Vergabekammer seien ordnungsgemäße Angebote eingegangen.

    Dadurch, dass sowohl im ersten Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (1/SVK/035-02) als auch im dazugehörigen Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht Dresden keine Ausschlussgründe im Hinblick auf das Angebot der Antragstellerin vorgetragen oder fest gestellt wurden und somit einem jetzigen Angebotsausschluss entgegenstehen, könnten nach der einschlägigen OLG-Rechtsprechung allenfalls noch zwingende Ausschlussgründe Berücksichtigung finden.

    Selbiges gilt auch im Hinblick auf den angeblich rechtskräftig festgestellten mangelnden Ausschlussgrund im Angebot der Antragstellerin durch das Vergabekammerverfahren 1/SVK/035-02 und das zugehörige Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht Dresden.

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02
    Dazu hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 18.06.2002 (Rechtssache C-92/00, Hospital Ingenieure Krankenhaustechnik Planungsgesellschaft mbH (HI) ./. Stadt Wien) für das vergleichbare österreichische Recht fest gestellt, dass Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665/EWG in seiner geänderten Fassung verlange, dass die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags zu widerrufen (= aufzuheben), in einem Nachprüfungsverfahren auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, überprüft und gegebenenfalls ausgehoben werden kann.

    Unzulässig wäre - auch nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes (vgl. Rz. 61-65 in der Rechtssache C-92/00) - eine eher restriktive Auslegung der gerichtlichen Kontrolle im Rahmen der vorgesehene Nachprüfungsbehörden oder eine reine Änderung der Rechtsansicht der Nachprüfungsbehörden.

    Nichtsdestotrotz gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung - nach Ansicht des EuGH -, der den Vergaberichtlinien zugrunde liegt und der eine Verpflichtung zur Transparenz einschließt, die Möglichkeit der Beachtung elementarer Grundsätze (EuGH, Urt. v. 18.06.2002, Rs. C-92/00, Rdnr. 45).

  • OLG Jena, 13.10.1999 - 6 Verg 1/99

    Preisvergleich im Bau-Finanzierungsmodell

    Auszug aus VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02
    Da der vom Auftraggeber für seinen Ausschluss am 25.06.2002 heran gezogene Umstand - unabhängig von den Regelungen der VOB/A ­ lediglich als ermessensgebundener Ausschlussgrund in Betracht kam, kann dieser aber nach der einschlägigen Rechtsprechung (OLG Jena, Beschl. v. 13.10.1999, 6 Verg 1/99, ZVgR 2000, 38) nicht mehr zu Lasten der Antragstellerin heran gezogen werden.

    Dies ist nach der einschlägigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (BayObLG, Beschl. v. 21.05.1999, Verg 1/99, NZBau 2000, 49; OLG Thüringen, Beschl. v. 13.10.1999, 6 Verg 1/99, ZVgR 2000, 38) im Rahmen des § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A auch nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist in dieser Weise zulässig.

  • EuGH, 11.08.1995 - C-433/93

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02
    Somit stellt sich von vorn herein nicht die bei dieser Sach- und Rechtslage durchaus komplizierte Situation im Lichte der einschlägigen Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 20.09.1988, Rs. 31/87, Gebroeders Beentjes BV/Niederlande, Slg. 1988, 4635; Urt. v. 22.06.1989, Rs. 103/88, Fratelli Costanzo SpA/Stadt Mailand, Slg. 1989, 1839; Urt. v. 14.07.1994, Rs. C-91/92, Paola Faccini Dori/Recreb Srl, Slg. 1994 1, 3325), ob sich ein Einzelner gegenüber den nationalen Nachprüfungsbehörden direkt auf Bestimmungen der EU- Richtlinien berufen kann (vgl. auch Urt. des EuGH v. 11.08.1995, Rs. C-433/93, Kommission/Deutschland, Slg. 1995 I, 2203 und v. 02.05.1996, Rs. C-253/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996 I. 2423), auch und gerade, wenn diese - wie Art. 8 Abs. 2 BKR ­ keine bindenden Vorgaben für die Aufhebung einer Ausschreibung vorsehen und zumindest auch Art. 1 und 2 der Rechtsmittelrichtlinie offen lässt, welche konkreten Maßnahmen unbedingt einer Primärrechtskontrolle unterliegen (müssen).

    Vielmehr kann das deutsche nationale Nachprüfungsrecht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zumindest nach der zitierten Rechtsprechung (insbesondere EuGH, Urt. v. 11.8.1995, Rs. C-433/93, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1995, I 2203; vgl. auch Boesen, Vergaberecht, Einleitung, Rdnr. 67, 68 unter Hinweis auf Art. 10 EG-Vertrag) richtlinienkonform in der Weise ausgelegt werden, dass effektiver primärer Rechtsschutz auch gegen die Aufhebung der Ausschreibung möglich ist und nicht nur auf Missbrauchsfälle beschränkt bleibt, wie dies auch die OLG-Rechtsprechung im Ausnahmefall anerkannte.

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02
    Während das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.04.1999, Verg 1/99) dem Unternehmen in der Regel zwei Wochen als Obergrenze bis zur Erklärung der Rüge belassen will, billigt die Literatur dem Antragsteller äußerstenfalls eine Frist zur Rüge von einer Woche zu (Ingenstau/Korbion, Kommentar zum Vergaberechtsänderungsgesetz, § 107 Rdnr. 5).

    Dies ist nach der einschlägigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (BayObLG, Beschl. v. 21.05.1999, Verg 1/99, NZBau 2000, 49; OLG Thüringen, Beschl. v. 13.10.1999, 6 Verg 1/99, ZVgR 2000, 38) im Rahmen des § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A auch nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist in dieser Weise zulässig.

  • EuGH, 02.05.1996 - C-253/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02
    Somit stellt sich von vorn herein nicht die bei dieser Sach- und Rechtslage durchaus komplizierte Situation im Lichte der einschlägigen Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 20.09.1988, Rs. 31/87, Gebroeders Beentjes BV/Niederlande, Slg. 1988, 4635; Urt. v. 22.06.1989, Rs. 103/88, Fratelli Costanzo SpA/Stadt Mailand, Slg. 1989, 1839; Urt. v. 14.07.1994, Rs. C-91/92, Paola Faccini Dori/Recreb Srl, Slg. 1994 1, 3325), ob sich ein Einzelner gegenüber den nationalen Nachprüfungsbehörden direkt auf Bestimmungen der EU- Richtlinien berufen kann (vgl. auch Urt. des EuGH v. 11.08.1995, Rs. C-433/93, Kommission/Deutschland, Slg. 1995 I, 2203 und v. 02.05.1996, Rs. C-253/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996 I. 2423), auch und gerade, wenn diese - wie Art. 8 Abs. 2 BKR ­ keine bindenden Vorgaben für die Aufhebung einer Ausschreibung vorsehen und zumindest auch Art. 1 und 2 der Rechtsmittelrichtlinie offen lässt, welche konkreten Maßnahmen unbedingt einer Primärrechtskontrolle unterliegen (müssen).

    Grundsätzlich kann sich ein Mitgliedsstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die (mögliche) Nichteinhaltung der in der Richtlinie fest gelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (EuGH, Urt. v. 02.05.1996, Rs. C-253/95, Slg. 1996 1, 2423).

  • VK Sachsen, 01.02.2002 - 1/SVK/139-01

    Angebotsfristen des § 18 a VOB/A sind Mindestfristen

    Auszug aus VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02
    Nachdem der Zuschlag zunächst auf das Nebenangebot eines Generalunternehmers erteilt werden sollte, stellte das Unternehmen ..., einen Nachprüfungsantrag (Verfahren 1/SVK/139-01).

    So hat der Auftraggeber noch im Verfahren 1/SVK/139-01 (... ./. ...) die Abgabe eines Nebenangebotes eines Generalunternehmers für (nach Aufklärungsgesprächen) wertbar erachtet (Niederschrift über die mündliche Verhandlung S. 7-9), obwohl dort keine einzige der anzugebenden Fabrikats- oder Typenangaben vom damaligen Bieter ... vorgelegen hatte.

  • VK Sachsen, 05.10.2001 - 1/SVK/87-01

    Darlegung des drohenden Schadens: keine überzogenen Anforderungen

    Auszug aus VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02
    Diese Sichtweise hat sich die Vergabekammer in ihrem Beschluss vom 05.10.2001 (1/SVK/87-01, wenn auch zur VOL/A) zu eigen gemacht.
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02
    Somit stellt sich von vorn herein nicht die bei dieser Sach- und Rechtslage durchaus komplizierte Situation im Lichte der einschlägigen Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 20.09.1988, Rs. 31/87, Gebroeders Beentjes BV/Niederlande, Slg. 1988, 4635; Urt. v. 22.06.1989, Rs. 103/88, Fratelli Costanzo SpA/Stadt Mailand, Slg. 1989, 1839; Urt. v. 14.07.1994, Rs. C-91/92, Paola Faccini Dori/Recreb Srl, Slg. 1994 1, 3325), ob sich ein Einzelner gegenüber den nationalen Nachprüfungsbehörden direkt auf Bestimmungen der EU- Richtlinien berufen kann (vgl. auch Urt. des EuGH v. 11.08.1995, Rs. C-433/93, Kommission/Deutschland, Slg. 1995 I, 2203 und v. 02.05.1996, Rs. C-253/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996 I. 2423), auch und gerade, wenn diese - wie Art. 8 Abs. 2 BKR ­ keine bindenden Vorgaben für die Aufhebung einer Ausschreibung vorsehen und zumindest auch Art. 1 und 2 der Rechtsmittelrichtlinie offen lässt, welche konkreten Maßnahmen unbedingt einer Primärrechtskontrolle unterliegen (müssen).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

  • OLG Bremen, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Anteil der vom Bieter selbst auszuführenden Leistungen; Ausschluß eines Angebots)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

  • BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

  • OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 11 Verg 1/00

    Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch beigeladenen Bieter

  • OLG Dresden, 13.07.2000 - WVerg 3/00

    Beendigung des Vergabeverfahrens durch Aufhebung

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2000 - Verg 20/00

    Auftrag für Naturwerksteinarbeiten, Dämmstoffe und Abdichtungsarbeiten

  • OLG Rostock, 02.08.2000 - 17 W 2/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages nach Aufhebung der Ausschreibung

  • KG, 12.04.2000 - KartVerg 9/99

    Kein Vergaberechtsschutz nach Auftragserteilung!

  • VK Sachsen, 29.11.2001 - 1/SVK/109-01

    unbegründete Verlängerungen von Zuschlagsfristen unzulässig

  • VK Sachsen, 04.03.2002 - 1/SVK/019-02

    Vergabeverfahren - Aufhebung der Ausschreibung

  • OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02

    Verdingungsunterlagen

  • VK Brandenburg, 30.07.2002 - VK 38/02

    Aufhebung der Aufhebung

  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Aktenzeichen: WVerg 0016/02 Verkündet am 10.07.2003 1/SVK/73-02 1. Vergabekammer Die Urkundsbeamtin: Fst.Sachsen.

    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 23.09.2002 wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 05.09.2002 - 1/SVK/73-02 - abgeändert und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

  • VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03

    Voraussetzungen für Aufhebung einer Aufhebung

    Die Bindefrist (§ 28 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A) kann nicht nur im Anwendungsbereich der VOB/A, sondern ebenfalls im Anwendungsbereich der VOL/A auch noch nach ihrem Ablauf verlängert werden (Thüringer OLG, Beschluss vom 13.10.1999, Az. 6 Verg 1/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.2001, Verg 22/01; OLG Jena, NZBau 2001, 39 ff.; BayObLG, NZBau 2000, 49 ff.; OLG Dresden, BauR 2000, 1591; 2. VK Bund, Beschluss vom 04.05.2001; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2002, Az. 1/SVK/073-02; VK bei der Finanzbehörde Hamburg, Beschluss vom 18.12.2001, Az. VgK FB 8/01).
  • VK Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - VK-SH 20/07

    Tariftreueerklärung des NU ist keine Verpflichtungserklärung!

    Entsprechend den zivilrechtlichen Grundsätzen wird dann allerdings der Vertrag nicht schon mit dem Zuschlag geschlossen; vielmehr stellt der Zuschlag in diesem Fall ein neues Angebot dar, das der Annahme durch den Bieter bedarf (§ 150 Abs. 1 BGB; in diesem Sinne BGH, Urt. v. 28.10.2003 - Az.: X ZR 248/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.09.2004 ­ Az 1 Verg 11/04; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 25.2.2002 - Az.: 1 Verg 1/01; BayObLG, Beschluss vom 1.10.2001 - Az.: Verg 6/0116/v/Str; OLG Dresden, Beschluss vom 9.11.2001 - Az.: WVerg 9/01; 1. VK Bund, Beschluss vom 12.11.2003 ­ Az.: VK 1-107/03; 1. VK Bremen, Beschluss vom 6.2.2003 - Az.: VK 1/03; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 5.9.2002 - Az.: 1/SVK/073-02).
  • VK Bremen, 13.11.2002 - VK 6/02

    Kunstfelsenbau im Botanischen Garten in Bremen

    Die Vergabekammer schließt sich dem und dem Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidenten Leipzig vom 05.09.2002 (1/SVK/73-02) insoweit an, der sich auf das Gebot der Rechtsmittelrichtlinie (Art. 1 Abs. 1) stützt, dass (sämtliche) Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und rasch auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesen oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, nachgeprüft werden können.
  • VK Sachsen, 24.03.2005 - 1/SVK/019-05

    Urteil "übersehen": Rügefrist läuft dennoch weiter!

    Eine direkte Geltung der Richtlinie oder eine völlige Unanwendbarkeit der umgesetzten Regelungen kann es daher nach Ansicht der Vergabekammer - auch nach der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 04.12.1997, Rs. 97/96 ,,Daihatsu"), aber auch der erkennenden Vergabekammer (B. v. 21.08.2002, 1/SVK/077-02 und v. 05.09.2002, 1/SVK/073-02) nicht geben (vgl. dazu Jarass/Beljin, ,,Die Bedeutung von Vorrang und Durchführung des EG- Rechts für die nationale Rechtsetzung und Rechtsanwendung, NVwZ 2004, 1; Blejin, JuS 2002, 989).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 VK 9/05

    Rechtswidrigkeit eines Vergabeverfahrens wegen Vermischung der Wertungsstufen;

    Dass 97 Abs. 4 Halbsatz 1 GWB , § 2 Nr. 3 , § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A bzw. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchstabe a VOL/A bieterschützende Wirkung haben, ist bislang unbestritten (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 06.05.2002; Az.: 12-04/02; VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2002, Az.: 1/SVK/073-02).
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