Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Judicialis
EinlALR § 74; ; EinlALR § 75; ; IRG § 15
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EinlALR § 74; EinlALR § 75; IRG § 15
Ansprüche des Betroffenen wegen erlittener Auslieferungshaft bei rechtmäßiger Haftanordnung und späterer Erklärung der Auslieferung für unzulässig - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ansprüche des Betroffenen wegen erlittener Auslieferungshaft bei rechtmäßiger Haftanordnung und späterer Erklärung der Auslieferung für unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.09.2008 - 4 O 512/07
- OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 282 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55
Begriff des Rechtsverhältnisses
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
Es handelt sich um einen einheitlichen Anspruch auf Leistung eines billigen, angemessenen Ausgleichs für die erlittene Einbuße; anders als bei Schadensersatzansprüchen begründen die Gesichtspunkte, welche für die Höhe des Ausgleichs von Bedeutung sind, nicht Einzelposten mit rechtlicher Selbständigkeit, sondern sind unselbständige Elemente und bloße Berechnungsgrundlagen des Aufopferungsanspruchs (BGH, Urt. v. 15.10.1956, BGHZ 22, 43 = NJW 1957, 21, 22;… Staudinger-Wurm, a.a.O., Rn. 512).Da - wie ausgeführt - der Aufopferungsanspruch keine einzelnen selbständigen Einzelposten kennt, kann mit einem Feststellungsantrag neben einem Leistungsantrag nicht auf einzelne noch nicht bezifferbare Einbußen materieller oder immaterieller Art abgehoben werden (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.1956, BGHZ 22, 43 = NJW 1957, 21, 22).
Zwar soll im Rahmen des Aufopferungsanspruchs nach überkommener Auffassung der immaterielle Schaden nicht zu ersetzen sein, also kein Schmerzensgeld verlangt werden können (…BGH, Urt. v. 13.02.1956, BGHZ 20, 61 [juris Rn. 12 ff]; Urt. v. 15.10.1956, BGHZ 22, 43 = NJW 1957, 21, 22 unter 3.a. der Gründe;… Palandt-Bassenge, a.a.O., unter Verweis auf BGHZ 45, 59/77;… Staudinger-Wurm, a.a.O., Rn. 512 a.E.).
- BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92
Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
a) Bestimmte Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, bei denen ihr ein Beurteilungsspielraum zusteht, sind im Amtshaftungsprozess nicht uneingeschränkt auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf zu überprüfen, ob sie vertretbar sind; die Vertretbarkeit darf nur dann verneint werden, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die Entscheidung nicht mehr verständlich ist (…BGH, Beschl. v. 27.09.1990, BGHR BGB § 839 Abs. 1 S 1 Staatsanwalt 3 [juris Rn. 3]; Urt. v. 29.04.1993, BGHZ 122, 268 [juris Rn. 20];… Staudinger-Wurm, BGB, 2007, § 839 Rn. 661).Der eingeschränkte Überprüfungsmaßstab gilt auch für den Richter, der über die Anordnung oder Fortdauer von Untersuchungshaft zu entscheiden hat (BGH, Urt. v. 29.04.1993, a.a.O., juris Rn. 21;… Staudinger-Wurm a.a.O., Rn. 659).
Maßstab ist auch für die Beurteilung, ob die Freiheitsentziehung "rechtmäßig" und "auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 EMRK erfolgte, allein die Vertretbarkeit der richterlichen Entscheidung (s. BGH, Urt. v. 29.04.1993, BGHZ 122, 268 [juris Rn. 20 und 21]).
- BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74
Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
(2) Ob der Antragsteller als etwaiger Alleingesellschafter der GmbH deren Vermögenseinbußen als eigene Vermögensbeeinträchtigung geltend machen könnte (so für bestimmte Schadensersatzansprüche BGH, Urt. v. 08.02.1977, NJW 1977, 1283 [juris Rn. 11 ff]), braucht für den hier in Rede stehenden Aufopferungsanspruch nicht näher erörtert zu werden.
- BGH, 13.02.1956 - III ZR 175/54
Verhältnis von Wehrdienstbeschädigung und 'Aufopferung'
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
Zwar soll im Rahmen des Aufopferungsanspruchs nach überkommener Auffassung der immaterielle Schaden nicht zu ersetzen sein, also kein Schmerzensgeld verlangt werden können (BGH, Urt. v. 13.02.1956, BGHZ 20, 61 [juris Rn. 12 ff];… Urt. v. 15.10.1956, BGHZ 22, 43 = NJW 1957, 21, 22 unter 3.a. der Gründe;… Palandt-Bassenge, a.a.O., unter Verweis auf BGHZ 45, 59/77;… Staudinger-Wurm, a.a.O., Rn. 512 a.E.). - BGH, 06.06.1966 - III ZR 167/64
Mutter des Pockenschutz-Erstimpflings - öffentlich-rechtlicher …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
Allgemein lässt sich die Aussage treffen, dass ein Mitverschulden, welches auch im Aufopferungsrecht zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 06.06.1966, BGHZ 45, 290 [juris Rn. 11 f]), die Opfergrenze weit hinausschiebt. - BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05
Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
Dabei ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkannt, dass eine Freiheitsentziehung grundsätzlich rechtmäßig ist, wenn sie aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung stattfindet (BGH, Urt. v. 18.05.2006, NVwZ 2006, 960 [juris Rn. 9];… EGMR, Große Kammer, Urt. v. 04.08.1999, NJW 2000, 2888 Rn. 44 und 45). - BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51
Aufopferungsanspruch bei Impfschäden
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
ac) Ein solcher hoheitlicher Eingriff kann einen Aufopferungsanspruch begründen, wenn dem Betroffenen damit ein Sonderopfer auferlegt wird, wenn er nämlich den Eingriff im Interesse der Allgemeinheit und im Gegensatz zu anderen, die sich in gleicher Lage befinden, hinnehmen muss, ohne sich ihm entziehen zu können, wobei der Eingriff und seine Folgen als einheitlicher Vorgang zu betrachten sind (BGH, Urt. v. 19.02.1953, BGHZ 9, 83 [juris Rn. 21];… Urt. v. 22.03.1972, BGHZ 60, 302 [juris Rn. 15] m.w.N.;… Maurer, a.a.O., Rn. 10). - BGH, 09.11.1978 - III ZR 116/77
Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände als Strafverfolgungsmaßnahme
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
Dieses Gesetz wird weithin als besondere Ausgestaltung des allgemeinen Aufopferungsanspruchs angesehen (s. BGH, Urt. v. 09.11.1978, BGHZ 72, 302 [juris Rn. 14];… Meyer, StrEG, 7. Aufl. 2008, Einl. Rn. 12 m.w.N) insbesondere auch für den Fall, dass die in einem Strafverfahren rechtmäßig angeordnete und vollzogene vorläufige Strafverfolgungsmaßnahme sich im Nachhinein als nicht erforderlich erweist (…Meyer, a.a.O., § 2 Rn. 1) oder durch das Verfahrensergebnis nicht gedeckt ist (…BGH, a.a.O.). - BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64
Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
Charakteristisch für den Aufopferungsanspruch ist, dass er nicht nur für rechtswidrige, sondern auch für rechtmäßige hoheitliche Eingriffe gilt, mit denen dem Betroffenen im Vergleich zu anderen ein Sonderopfer abverlangt wird, sofern der Anspruch nicht durch vorrangige spezialgesetzliche Regelungen ausgeschlossen ist (BGH, Urt. v. 31.01.1966, BGHZ 45, 58 [juris Rn. 64];… zu den Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen Tremml/Karger, Amtshaftungsprozess, 2. Aufl. 2004, Rn. 402 ff;… Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl. 2009, § 28 Rn. 8 ff). - BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05
Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
Auf die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers hob das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 04.07.2005 - 2 BvR 283/05 - den Beschluss des Strafsenats vom 03.05.2005 insoweit auf, als in ihm die Auslieferung für zulässig erklärt war; es sah nach damaligem Stand nicht das Erfordernis einer völkerrechtlich verbindlichen Zusage der Gewährleistung eines neuen rechtsstaatlichen Verfahrens nach dem Abwesenheitsurteil als gegeben an (amtl. Umdr. S. 9). - OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 71/05
Asylrecht: Anspruch eines Asylbewerbers auf Haftentschädigung bei Anordnung von …
- BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83
Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der …
- BGH, 22.02.1973 - III ZR 162/70
Aufopferungsanspruch aus haftbedingtem Gesundheitsschaden
- OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91
Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte …
- EGMR, 04.08.1999 - 31464/96
- OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 1 U 31/15
Kein Schmerzensgeld bei Aufopferung
Auch der Aufopferungsanspruch ist kein Schadensersatzanspruch, sondern ein Entschädigungsanspruch oder "einheitlicher Ausgleichsanspruch", der auf Leistung eines billigen, angemessenen Ausgleichs für die erlittene Einbuße gerichtet ist, und bei dem - anders als bei Schadensersatzansprüchen - die Gesichtspunkte, welche für die Höhe des Ausgleichs von Bedeutung sind, nicht Einzelposten mit rechtlicher Selbständigkeit, sondern unselbständige Elemente und bloße Berechnungsgrundlagen des Aufopferungsanspruchs sind (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.1956 - III ZR 226/55-BGHZ 22, 43 = NJW 1957, 21, 22;… Urteil vom 31. Januar 1966 - III ZR 118/64 -, BGHZ 45, 58-83, juris Rn. 52; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Mai 2009 - 1 W 10/09 -, Rn. 22, juris;… Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl., S. 146, 147;… Staudinger/Wurm, BGB 2013, § 839 Rn. 512).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 30.03.2009 - 1 W 10/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
ZPO § 485 Abs. 2; ZPO § 493 Abs. 1
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens bei Bestehen einer Schiedsgutachterabrede - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zulässigkeit bei Schiedsgutachterabrede
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens bei Bestehen einer Schiedsgutachterabrede
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahrens bei Schiedsgutachtenklausel unzulässig! (IBR 2009, 431)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 30.01.2009 - 1 OH 60/08
- OLG Bremen, 30.03.2009 - 1 W 10/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1294
- NZBau 2009, 599
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 15.07.1998 - 5 W 464/98
Selbständiges Beweisverfahren bei Schiedsgerichts- und Schiedsgutachterabrede
Auszug aus OLG Bremen, 30.03.2009 - 1 W 10/09
Jedes auf andere Weise gewonnene Beweisergebnis ist vollständig unbeachtlich - mit einer wesentlichen Einschränkung: Streiten sich die Parteien, ob das Schiedsgutachten entsprechend § 319 Abs. 1 BGB offenbar unrichtig ist, so können sich die Parteien auf das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens stützen (…von Bernuth, aaO.; s. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2002, OLG-Report 2002, 467 f; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.07.1998, Az. 5 W 464/98). - OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02
Selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Mängeln an Bauvorhaben
Auszug aus OLG Bremen, 30.03.2009 - 1 W 10/09
Jedes auf andere Weise gewonnene Beweisergebnis ist vollständig unbeachtlich - mit einer wesentlichen Einschränkung: Streiten sich die Parteien, ob das Schiedsgutachten entsprechend § 319 Abs. 1 BGB offenbar unrichtig ist, so können sich die Parteien auf das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens stützen (…von Bernuth, aaO.; s. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2002, OLG-Report 2002, 467 f; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.07.1998, Az. 5 W 464/98).
- BGH, 26.01.2022 - VII ZB 19/21
Feststellung von Mängeln an zur Verwendung bei der Neuerrichtung einer …
Danach ist die vorherige oder parallele Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens unzulässig, soweit der Gegenstand der Schiedsgutachtenabrede reicht (OLG Bremen, Beschluss vom 30. März 2009 - 1 W 10/09, NZBau 2009, 599, juris Rn. 9; LG Berlin…, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 94 OH 2/10, juris Rn. 7 ff.;… Musielak/Voit/Huber, ZPO, 18. Aufl., § 485 Rn. 14;… MünchKommZPO/Schreiber, 6. Aufl., § 485 Rn. 16;… Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl., § 486 Rn. 37;… Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl., § 485 Rn. 7a;… Weise, Selbständiges Beweisverfahren im Baurecht, 2. Aufl., Rn. 249; ders., NJW-Spezial 2015, 684 f.; Cuypers, NJW 1994, 1985, 1992; Zanner, BauR 1998, 1154, 1156 ff.), jedenfalls sofern sich der Gegner - wie hier die Antragsgegnerin - auf die Schiedsgutachtenabrede beruft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. April 1998 - 23 W 25/98, BauR 1998, 1111;… Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB Teile A und B, 21. Aufl., § 18 Abs. 4 VOB/B Rn. 13, Anhang 2 Rn. 58;… Heinzerling/Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Aufl., Rn. 501). - OLG Karlsruhe, 17.08.2015 - 9 W 30/15
Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens trotz Schiedsgutachtenabrede
(Vgl. zum rechtlichen Interesse an der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens im Falle einer Schiedsgutachtenvereinbarung OLG Koblenz, BauR 1999, 1055; OLG Köln, IBR 1999, 289; OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1537; OLG Köln, NJW-RR 2009, 159; OLG Bremen, NJW-RR 2009, 1294.) Im vorliegenden Fall wird das rechtliche Interesse der Antragstellerin an der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens durch die Schiedsgutachtenklausel jedoch nicht beseitigt. - OLG Köln, 15.03.2021 - 17 W 20/21
Kündigung eines Werkvertrages über den Bau einer neue Autobahnbrücke Unzulässiger …
Rn. 11 a) Dabei folgt der Senat anders als das Landgericht der Rechtsansicht, dass dann, wenn die Parteien - so wie hier - eine Schiedsgutachtenklausel in den Vertrag aufgenommen haben, die vorherige oder parallele Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens grundsätzlich unzulässig ist (OLG Bremen NJW-RR 2009, 1294; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 1537; OLG Düsseldorf BauR 1998, 1111; OLG Köln (19. ZS) BauR 2018, 870; LG Berlin IBR 2011, 497; LG München I IBR 2008, 486;… Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 21. Aufl., § 18 Abs. 3 VOB/B, Rn. 7;… Anh 2 Rn. 58;… Musielak/Voit/Huber, ZPO, 17. Aufl., § 485 Rn. 14;… Schreiber, in: MK-ZPO, 6. Aufl., § 485 Rn. 16;… Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 40. Aufl., § 485 Rn. 7a; Weise NJW-spezial 2015, 684;… Werner/Pastor/Frechen, Der Bauprozess, 17. Aufl., Rn. 67;… Werner/Pastor/Heinzerling, Rn. 501; Zanner BauR 1998, 1154, 1156;… Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 485 Rn. 7a; a. A. OLG Koblenz EWiR 1999, 235; OLG Karlsruhe BauR 2016, 1962; OLG Köln (20. ZS) IBR 1999, 289; von Bermuth EWiR 1999, 235). - LG Köln, 24.11.2020 - 37 OH 13/20 Rn. 15 Nach anderer Ansicht in Literatur und Rechtsprechung führt bereits die bloße Existenz einer wirksamen Schiedsgutachterabrede gemäß § 18 Abs. 4 VOB/B dazu, dass ein rechtliches Interesse an der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht gegeben ist.In einem solchen Fall hätten die Parteien durch Abschluss der Schiedsgutachterabrede in ihrem Werkvertrag ihren Willen dokumentiert, Streitigkeiten über tatsächliche Fragen nicht vor einem Gericht, sondern vor einer anderen Person auszutragen (…Schreiber in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 6. Auflage, § 485 Rn. 16;… Huber in Musielak, ZPO, 17. Auflage, § 485 Rn. 14;…Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 21. Auflage, § 18 Abs. 4 VOB/B Rn. 13;… Heinzerling/Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Auflage, Rn. 501 m.w.N.; OLG Bremen, Beschluss vom 30.03.2009, Az. 1 W 10/09, Rz. 9).
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