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   EuGH, 14.12.1977 - 59/77   

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https://dejure.org/1977,595
EuGH, 14.12.1977 - 59/77 (https://dejure.org/1977,595)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.1977 - 59/77 (https://dejure.org/1977,595)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1977 - 59/77 (https://dejure.org/1977,595)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Bloos

    WETTBEWERB - KARTELLE - ORDNUNGSGEMÄSS ANGEMELDETES ODER VON DER ANMELDUNG BEFREITES ALTKARTELL - RECHTSSTREIT VOR EINEM NATIONALEN GERICHT IN DER ZEIT VON DER ANMELDUNG BIS ZU DEM TAG , AN DEM EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ERGEHT

  • EU-Kommission

    Bloos

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über Anmeldungen von Alleinvertriebsverträgen und deren Gewähr von absolutem Gebietsschutz; Ausgangsverfahren über die Zahlung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrages über den Alleinvertrieb von Motorpflügen und ähnlichen Verträgen im ...

  • Judicialis

    EWG Art. 85 Abs. 1; ; EWG Art. 173; ; EWG Art. 177; ; VO 67/67 Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WETTBEWERB - KARTELLE - ORDNUNGSGEMÄSS ANGEMELDETES ODER VON DER ANMELDUNG BEFREITES ALTKARTELL - RECHTSSTREIT VOR EINEM NATIONALEN GERICHT IN DER ZEIT VON DER ANMELDUNG BIS ZU DEM TAG , AN DEM EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ERGEHT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1106
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.02.1973 - 48/72

    Brasserie de Haecht / Wilkin-Janssen

    Auszug aus EuGH, 14.12.1977 - 59/77
    Die Antwort auf diese Fragen könne aus den Urteilen Haecht II (6. Februar 1973, Rechtssache 48/72, Slg. 1973, 87) und Fonderies Roubaix Wattrelos (3. Februar 1976, Rechtssache 63/75, Slg. 1976, 111) entnommen werden.

    Der Gerichtshof hat, namentlich in seinem Urteil vom 6. Februar 1973 (Rechtssache 48/72 - Brasserie de Haecht - Slg. 1973, 86), bereits entschieden, daß im Hinblick auf Altkartelle, d. h. - nach der in Artikel 4 und 5 der Verordnung Nr. 17 getroffenen Unterscheidung - Kartelle, die vor dem 13. März 1962 bestanden, es "der vertragliche Vertrauensschutz [erfordert], daß insbesondere dann, wenn das Kartell den Bestimmungen der Verordnung Nr. 17 entsprechend angemeldet worden ist, der Richter über dessen Nichtigkeit erst befindet, nachdem die Kommission aufgrund dieser Verordnung eine Entscheidung getroffen hat".

  • EuGH, 09.07.1969 - 10/69

    Portelange / Smith Corona Marchant International

    Auszug aus EuGH, 14.12.1977 - 59/77
    Zur vierten Frage Unter Bezugnahme auf die Urteile Portelange (9. Juli 1969, Rechtssache 10/69, Slg. 1969, 309), Bilger (18. März 1970, Rechtssache 43/69, Slg. 1970, 127) und Rochas (30. Juni 1970, Rechtssache 1/70, Slg. 1970, 515) macht De Bloos geltend, wenn eine Vereinbarung angemeldet sei und die Kommission ein Verfahren eingeleitet habe, müßten die nationalen Gerichte sie als vorläufig wirksam betrachten und könnten die vorläufige Wirksamkeit auch nicht aufheben, weil die nationalen Gerichte dann nach Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 nicht mehr für die Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 zuständig seien.

    Auch hatte der Gerichtshof mit Urteil vom 9. Juli 1969 (Rechtssache 10/69 - Portelange - Slg. 1969, 316) bereits festgestellt: "Da es den Betroffenen an durchgreifenden rechtlichen Möglichkeiten fehlt, den Erlaß einer Entscheidung nach Artikel 85 Absatz 3 zu beschleunigen - was um so folgenreicher ist, je mehr Zeit für den Erlaß der Entscheidung benötigt wird -, würde es dem allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit widersprechen, daraus, daß die Wirksamkeit der angemeldeten Vereinbarungen noch nicht endgültig ist, zu folgern, die Vereinbarungen seien bis zur Entscheidung der Kommission gemäß Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages nicht voll wirksam." Daß diese Vereinbarungen schon voll wirksam sind, kann zwar unter Umständen zu praktischen Unzuträglichkeiten führen; die Schwierigkeiten, die sich aus der Unsicherheit der auf den angemeldeten Vereinbarungen.

  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus EuGH, 14.12.1977 - 59/77
    Im Anschluß an das Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1976 (Rechtssache 14/76 - De Bloos - Slg. 1497) stellte die Cour d'appel die örtliche Zuständigkeit der belgischen Gerichte fest und beschloß, daß nunmehr die Gültigkeit der Vereinbarung aus dem Jahr 1959 im Hinblick auf Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag zu prüfen sei.
  • EuGH, 09.07.1969 - 5/69

    Voelk / Vervaecke

    Auszug aus EuGH, 14.12.1977 - 59/77
    Die Kommission verweist darauf, daß selbst ein Alleinvertriebsvertrag mit absolutem Gebietsschutz nicht unter Artikel 85 fallen könne, wenn die Marktposition der Beteiligten besonders schwach sei (Urteil vom 9. Juli 1969, Rechtssache 5/69 - Völk/Vervaecke - Slg. 1969, 295).
  • EuGH, 18.03.1970 - 43/69

    Bilger / Jehle

    Auszug aus EuGH, 14.12.1977 - 59/77
    Zur vierten Frage Unter Bezugnahme auf die Urteile Portelange (9. Juli 1969, Rechtssache 10/69, Slg. 1969, 309), Bilger (18. März 1970, Rechtssache 43/69, Slg. 1970, 127) und Rochas (30. Juni 1970, Rechtssache 1/70, Slg. 1970, 515) macht De Bloos geltend, wenn eine Vereinbarung angemeldet sei und die Kommission ein Verfahren eingeleitet habe, müßten die nationalen Gerichte sie als vorläufig wirksam betrachten und könnten die vorläufige Wirksamkeit auch nicht aufheben, weil die nationalen Gerichte dann nach Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 nicht mehr für die Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 zuständig seien.
  • EuGH, 03.02.1976 - 63/75

    Fonderies Roubaix / Fonderies Roux

    Auszug aus EuGH, 14.12.1977 - 59/77
    Die Antwort auf diese Fragen könne aus den Urteilen Haecht II (6. Februar 1973, Rechtssache 48/72, Slg. 1973, 87) und Fonderies Roubaix Wattrelos (3. Februar 1976, Rechtssache 63/75, Slg. 1976, 111) entnommen werden.
  • EuGH, 30.06.1970 - 1/70

    Rochas / Bitsch

    Auszug aus EuGH, 14.12.1977 - 59/77
    Zur vierten Frage Unter Bezugnahme auf die Urteile Portelange (9. Juli 1969, Rechtssache 10/69, Slg. 1969, 309), Bilger (18. März 1970, Rechtssache 43/69, Slg. 1970, 127) und Rochas (30. Juni 1970, Rechtssache 1/70, Slg. 1970, 515) macht De Bloos geltend, wenn eine Vereinbarung angemeldet sei und die Kommission ein Verfahren eingeleitet habe, müßten die nationalen Gerichte sie als vorläufig wirksam betrachten und könnten die vorläufige Wirksamkeit auch nicht aufheben, weil die nationalen Gerichte dann nach Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 nicht mehr für die Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 zuständig seien.
  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    48 Nach ständiger Rechtsprechung können die nationalen Gerichte, solange die Kommission keine Entscheidung aufgrund der Verordnung Nr. 17 getroffen hat, nicht gemäß Artikel 85 Absatz 2 die Nichtigkeit von Vereinbarungen feststellen, die bereits vor dem 13. März 1962, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung, bestanden haben und ordnungsgemäß angemeldet worden sind (Urteil vom 6. Februar 1973 in der Rechtssache 48/72, Brasserie de Hächt, Slg. 1973, 77; Urteil vom 14. Dezember 1977 in der Rechtssache 59/77, De Bloos, Slg. 1977, 2359).
  • EuGH, 10.07.1980 - 253/78

    Procureur de la République / Giry und Guerlain

    Für das Vereinigte Königreich scheint es, daß in diesen vier Rechtssachen die Kommission - so wie sie es bereits in der Rechtssache 59/77, de Bloos/Bouyer, (Slg. 1977, 2359) getan habe - lediglich beschlossen habe, nicht einzuschreiten.

    Die Antragstellerin in den Rechtssachen 1 bis 3/79 bezieht sich auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache De Bloos/Bouyer (Slg. 1977, 2359).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-265/21

    AB und AB-CD (Titre de propriété sur des œuvres d'art)

    27 Vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 1977, de Bloos (59/77, EU:C:1977:207, Rn. 14 und 15), und vom 19. Februar 2002, Besix (C-256/00, EU:C:2002:99, Rn. 44).

    Vgl. auch Urteil vom 14. Dezember 1977, de Bloos (59/77, EU:C:1977:207, Rn. 11, 13, 15 und Tenor).

  • EuGH, 10.07.1980 - 99/79

    Lancôme / Etos

    i2 Wie der Gerichtshof - zuletzt in seinem Urteil vom 14. Dezember 1977 in der Rechtssache 59/77 (De Bloos/Bouyer, Slg. 1977, 2359) - für Recht erkannt hat, "[müssen] in der Zeit von der Anmeldung bis zu dem Tag, an dem eine Entscheidung der Kommission ergeht, ... die Gerichte, vor denen ein Rechtsstreit über ein ordnungsgemäß angemeldetes oder von der Anmeldung befreites Altkartell anhängig ist, diesem die nach dem anwendbaren Recht mit ihm verbundenen Rechtswirkungen zuerkennen, ohne daß diese Wirkungen in Zweifel gezogen werden könnten, weil etwa die Vereinbarkeit des Kartells mit Artikel 85 Absatz 1 bestritten wird".
  • EuGH, 20.03.1980 - 106/79

    VBBB / Eldi Records

    3. Die' Kommission weist darauf hin, daß die Fassung der Regelung von 1962 die drei Voraussetzungen für die vorläufige Gültigkeit erfülle, die der Gerichtshof namentlich in seinem Urteil vom 14. Dezember 1977 in der Rechtssache 59/77 (de Bloos/Bouyer, Slg. 2359) näher erläutert habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-39/96

    Koninklijke Vereeniging ter Bevordering van de Belangen des Boekhandels gegen

    "Nach ständiger Rechtsprechung können die nationalen Gerichte, solange die Kommission keine Entscheidung aufgrund der Verordnung Nr. 17 getroffen hat, nicht gemäß Artikel 85 Absatz 2 die Nichtigkeit von Vereinbarungen feststellen, die bereits vor dem 13. März 1962, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung, bestanden haben und ordnungsgemäß angemeldet worden sind (Urteil vom 6. Februar 1973 in der Rechtssache 48/72, Brasserie de Hächt, Slg. 1973, 77; Urteil vom 14. Dezember 1977 in der Rechtssache 59/77, De Bloos, Slg. 1977, 2359).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1980 - 106/79

    Vereeniging ter Bevordering van de Belangen des Boekhandels und andere gegen Eldi

    Nach dieser Rechtsprechung "erfordert der vertragliche Vertrauensschutz, daß insbesondere dann, wenn das Kartell den Bestimmungen der Verordnung Nr. 17 entsprechend angemeldet worden ist, der [einzelstaatliche] Richter über dessen Nichtigkeit erst befindet, nachdem die Kommission aufgrund dieser Verordnung eine Entscheidung getroffen hat" (vgl. die besonders aufschlußreichen Urteile vom 14. Dezember 1977 in der Rechtssache 59/77, De Bloos, Sig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1983 - 216/82

    Universität Hamburg gegen Hauptzollamt Hamburg-Kehrwieder. - Gemeinsamer

    Diese Fragen wurden in der Rechtssache 59/77 (De Bloos gegen Bouyer, Slg. 1977, S. 2359) aufgeworfen, brauchten vom Gerichtshof aber nicht entschieden zu werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1979 - 253/78

    Procureur de la République und andere gegen Bruno Giry und Guerlain SA und

    Soweit es sich dabei um sogenannte Altverträge handelt, die bei Inkrafttreten der Verordnung Nr. 17 (13. März 1962) schon bestanden haben, und soweit die Anmeldung rechtzeitig erfolgt ist oder Befreiung von der Anmeldepflicht galt - was wohl für die mit den Einzelhändlern geschlossenen Verträge nach Artikel 4 und 5 der Verordnung Nr. 17 zutrifft -, ist einmal das Urteil der Rechtssache 59/77 (De Bloos/Bouyer, Urteil vom 14. Dezember 1977, Slg. 1977, 2359) zu beachten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1979 - 99/79

    SA Lancôme und Cosparfrance Nederland BV gegen Etos BV und Albert Heyn Supermart

    Aus dem gleichen Grund konnte es auch nach der Rechtsprechung unseres Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1977 in der Rechtssache 59/77 - De Bloos/ Bouyer - Slg. 1977, 2359) die vorläufige Gültigkeit alter, rechtzeitig angemeldeter Vereinbarungen nicht beenden.
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Rechtsprechung
   FG Hessen, 08.02.1979 - V 59 - 62/77, V 59/77, V 60/77, V 61/77, V 62/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,14273
FG Hessen, 08.02.1979 - V 59 - 62/77, V 59/77, V 60/77, V 61/77, V 62/77 (https://dejure.org/1979,14273)
FG Hessen, Entscheidung vom 08.02.1979 - V 59 - 62/77, V 59/77, V 60/77, V 61/77, V 62/77 (https://dejure.org/1979,14273)
FG Hessen, Entscheidung vom 08. Februar 1979 - V 59 - 62/77, V 59/77, V 60/77, V 61/77, V 62/77 (https://dejure.org/1979,14273)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.06.1976 - II R 180/73

    Verfügungs- und Veränderungssperre - Fünfjahresfrist - Hindernis

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.1979 - V 59/77
    Eine Verfügungssperre und Veränderungssperre gemäß BBauG § 51, die während der Fünfjahresfrist in Kraft tritt, führt nicht zur Fristunterbrechung, wenn ihre nachteiligen Rechtswirkungen durch vorteilhafte Wirkungen derart überlagert werden, daß letztlich eine den steuerbegünstigten Zweck fördernde Maßnahme gegeben ist (Abweichung vom BFH-Urteil vom 1976-06-23, II R 180/73, BStBl II, 1976, 648).2.
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 10.08.1977 - V 59/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,14822
FG Baden-Württemberg, 10.08.1977 - V 59/77 (https://dejure.org/1977,14822)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.08.1977 - V 59/77 (https://dejure.org/1977,14822)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. August 1977 - V 59/77 (https://dejure.org/1977,14822)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1977 - 59/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,6017
Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1977 - 59/77 (https://dejure.org/1977,6017)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.11.1977 - 59/77 (https://dejure.org/1977,6017)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. November 1977 - 59/77 (https://dejure.org/1977,6017)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Établissements A. De Bloos SPRL gegen société en commandite par actions Bouyer.

    Angemeldete Altverträge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1977 - 59/77
    In seinem Urteil vom 6. Oktober 1976 (Slg. 1976, 1497) hat der Gerichtshof entschieden: "Werden Ausgleichsansprüche eingeklagt, so hat das innerstaatliche Gericht zu prüfen, ob es sich nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht um eine selbständige vertragliche Verpflichtung oder um eine Verpflichtung handelt, die an die Stelle der nichterfüllten vertraglichen Verpflichtung getreten ist." Das Urteil sagt nicht, ob unter "Ausgleichsansprüche" nur die zusätzliche Entschädigung des Artikels 3 des Gesetzes von 1961 zu verstehen ist oder ob damit auch die angemessene Entschädigung gemeint ist, die von der Einhaltung der in Artikel 2 des Gesetzes vorgesehenen Kündigungsfrist befreit.
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