Rechtsprechung
| OLG Bremen, 20.06.2014 - 1 W 19/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
§ 1626 BGB; Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG; § 21 Abs. 1 Nr. 1 PStG
"Waldmeister" ist kein zulässiger Vorname - Oberlandesgericht Bremen
BGB § 1626, GG Art. 6 Abs. 2 Satz 2; PStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Sonstiges Zivilrecht - IWW
Kurzfassungen/Presse (18)
- bremen.de
(Pressemitteilung)
"Waldmeister" ist kein zulässiger Vorname
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Waldmeister ist kein zulässiger Vorname
- lawblog.de (Kurzinformation)
Hallo, ich bin der Waldmeister
- lto.de (Kurzinformation)
Kindsnamen - "Waldmeister" kein zulässiger Vorname
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein Kind namens Waldmeister
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Waldmeister ist kein Vorname
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Standesamt muss Vornamen "Waldmeister" nicht eintragen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
"Waldmeister" ist kein zulässiger Vorname
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Junge darf nicht "Waldmeister" heißen - So ein Vorname gibt ein Kind der Lächerlichkeit preis
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
"Waldmeister" kein geeigneter Vorname
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Standesamt muss Vornamen "Waldmeister" nicht eintragen
- isuv.de (Kurzinformation)
BGB §1626
Namensrecht - unterhalt24.com (Kurzinformation)
Waldmeister statt Weltmeister? - OLG Bremen: Waldmeister ist kein zulässiger Vorname
- haerlein.de (Kurzinformation)
Waldmeister ist kein zulässiger Vorname - Eltern dürfen ihrem Kind diesen Vornamen nicht geben
- ar-law.de (Kurzinformation)
Recht auf Vornamenswahl für ein Kind
- juraforum.de (Kurzinformation)
"Waldmeister" nicht als Jungen-Vorname geeignet
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Waldmeister" ist kein zulässiger Vorname - Vornamen darf Namensträger nicht der Lächerlichkeit preisgeben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grenzen bei der elterlichen Wahl eines Vornamens für ihr Kind im Rahmen der Personensorge
Verfahrensgang
- AG Bremen, 15.11.2013 - 48 III 36/10
- OLG Bremen, 20.06.2014 - 1 W 19/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1156
- MDR 2014, 901
- FamRZ 2015, 59
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 16.09.1983 - 3 W 79/83
Elterliches Recht der Vornamensgebung als Bestandteil der Personensorge für das …
Auszug aus OLG Bremen, 20.06.2014 - 1 W 19/14
Namen können nicht nur erteilt, sondern nach verbreiteter Auffassung als sprachliche Kennzeichnung einer Person auch erfunden werden (…vgl. nur Hepting, Deutsches und Internationales Familienrecht im Personenstandsrecht, 1. Auflage 2010, Rn. IV 392; a.A. noch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.09.1983 - 3 W 79/83, NJW 1984, 1360). - BGH, 15.04.1959 - IV ZB 286/58
Weibliche Vornamen für Knaben
Auszug aus OLG Bremen, 20.06.2014 - 1 W 19/14
Zudem kennzeichnet er den Träger als eigene Persönlichkeit (vgl. BGHZ 30, 132, 135;… Staudinger/Coester, BGB, 2007, § 1616 Rn. 21).
- BGH, 01.10.2025 - XII ZB 503/23
Ausrichtung der Bestimmung des Geburtsnamens durch die sorgeberechtigten Eltern …
Zumal § 1617 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Kindeswohlprüfung nicht vorsieht und bei der Wahl des Familiennamens - anders als bei der gesetzlich nicht geregelten Vornamensbestimmung - eine verantwortungslose Namenswahl (…vgl. dazu BVerfG FamRZ 2009, 294 Rn. 12; OLG Bremen NJW-RR 2014, 1156 f.) sowie ein damit verbundener Missbrauch des Elternrechts regelmäßig ausscheidet, besteht grundsätzlich keine Veranlassung für eine staatliche Reglementierung der von den sorgeberechtigten Eltern zu treffenden Namensbestimmung. - BGH, 01.10.2025 - XII ZB 504/23
Personenstandsverfahren betreffend die Berichtigung des Geburtenregisters nach …
Zumal § 1617 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Kindeswohlprüfung nicht vorsieht und bei der Wahl des Familiennamens - anders als bei der gesetzlich nicht geregelten Vornamensbestimmung - eine verantwortungslose Namenswahl (…vgl. dazu BVerfG FamRZ 2009, 294 Rn. 12; OLG Bremen NJW-RR 2014, 1156 f.) sowie ein damit verbundener Missbrauch des Elternrechts regelmäßig ausscheidet, besteht grundsätzlich keine Veranlassung für eine staatliche Reglementierung der von den sorgeberechtigten Eltern zu treffenden Namensbestimmung.
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