Rechtsprechung
| KG, 18.05.1973 - 1 W 2135/72 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prozeßvergleich; Protokollinhalt; Durchsicht; Kostenfestsetzung; Titel; Rechtspfleger
Papierfundstellen
- NJW 1973, 2115
- VersR 1973, 769
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.01.1983 - VII ZR 32/82
Haftung des Vertreters bei Inanspruchnahme des Vertretenen aufgrund …
Dagegen lehnt die herrschende Meinung die Anwendung der §§ 177 ff BGB (und damit auch des § 179 Abs. 1 BGB) ab, wenn sich der Vertretene den Vertrag nach den Grundsätzen einer Anscheinsvollmacht zurechnen lassen muß (vgl. BGHZ 61, 59, 68 f zu Art. 8 VVG für den Fall, daß der Gläubiger den angeblich Vertretenen kraft Rechtsscheins tatsächlich in Anspruch nehmen kann, mit Anmerkung v. G. Fischer, NJW 1973, 2188 ff [KG Berlin 18.05.1973 - 1 W 2135/72], Ziff. II; OLG Hamm, BauR 1971, 138;… Steffen in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 167 Rdn. 19 und § 179 Rdn. 2;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 167 Rdn. 44;… Palandt/Heinrichs, BGB, 42. Aufl., Anm. 1 a Vorbemerkung zu §§ 177-180 BGB bei § 178;… Soergel/Leptien, BGB, 11. Aufl., § 179 Rdn. 3;… Erman/Brox, BGB, 7. Aufl., § 179 Rdn. 3). - BGH, 17.01.1990 - VIII ZR 292/88
Fixe Geltung von Lieferterminen- und fristen
Ob und in welchem Umfang solche und vergleichbare besondere Vertragssituationen eine formularmäßige Abweichung von der gesetzlichen Verjährungsfrist erlauben, entzieht sich einer generellen Entscheidung und schematischen Festlegung (…ebenso z.B. Hensen aaO;… Soergel/Stein aaO § 9 AGBG Rdnr. 71; Graf von Westphalen ZIP 1984, 529, 532;… Thamm/Hesse aaO; Heinze NJW 1973, 2182, 2184) [KG Berlin 18.05.1973 - 1 W 2135/72] und bedarf hier auch keiner abschließenden Stellungnahme. - BayObLG, 27.09.1990 - BReg. 2 Z 47/90
BGB-Gesellschaft als Wohnungseigentümer
Das Antragsrecht gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG steht jedem zu, der bei Antragstellung Wohnungseigentümer ist (wegen der näheren Einzelheiten vgl. Senatsbeschluß vom 11.4.1990 BReg. 2 Z 7/90 = BayObLGZ 1990, 101/102); bei einer Mehrheit von Berechtigten ist die Rechtsform, in der sie als Wohnungseigentümer verbunden sind, dafür maßgebend, ob jeder einzeln oder alle gemeinschaftlich das Antragsrecht haben (…Palandt/Bassenge BGB 49. Aufl. § 43 WEG Anm. 1 b aa; a.A. Ziege NJW 1973, 2185 [KG Berlin 18.05.1973 - 1 W 2135/72] /2188;… wohl auch Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 43 WEG Rn. 12 b).Ein vergleichbarer Ausnahmefall liegt hier nicht vor, weil ein bewußt gesellschaftswidriges Verhalten im Zusammenwirken mit anderen Wohnungseigentümern weder dargetan noch sonst ersichtlich ist (vgl. auch Ziege NJW 1973, 2185 [KG Berlin 18.05.1973 - 1 W 2135/72] /2188 Fußnote 27).
- OLG Karlsruhe, 05.11.2002 - 11 W 124/02
Streitverkündung: Wirksamkeit der Streitverkündung; Entscheidung über die Kosten …
Dabei bedarf es hier keiner Stellungnahme zu der - umstrittenen - Frage, ob der Kostenfestsetzungsbeschluss in einem solchen Fall auch von Amts wegen, also ohne einen darauf gerichteten Antrag der beschwerten Partei, aufgehoben werden kann (…vgl. dazu Münchener-Kommentar-Belz, ZPO, 2. Auflage, § 104 Rdn. 127f. m.w.N.; OLG München, NJW 1968, 945, 946; KG, NJW 1973, 2115).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".