Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 32b Abs. 1 Nr. 1
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für kapitalmarktrechtliche Klageverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 32b Abs. 1 Nr. 1
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzklagen aufgrund von Anlageverlusten im Zuge des sog. Diesel-Abgasskandals - rechtsportal.de
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3 ; ZPO § 32b Abs. 1 Nr. 1
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für kapitalmarktrechtliche Klageverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Getrennte örtliche Zuständigkeit für Schadensersatzklage wegen falscher Kapitalmarktinformation aus einheitlichem Lebenssachverhalt gegen mehrere Aktienemittenten an deren jeweiligem Sitz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Aktieninvestitionen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
VW-Abgasskandal - OLG Braunschweig klärt Zuständigkeit für Schadenersatzklagen von Aktienanlegern
- zbb-online.com (Leitsatz)
Getrennte örtliche Zuständigkeit für Schadensersatzklage wegen falscher Kapitalmarktinformation aus einheitlichem Lebenssachverhalt gegen mehrere Aktienemittenten an deren jeweiligem Sitz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abgasskandal: Schadensersatzklagen der Porsche- und VW-Aktionäre - Zuständigkeit der Gerichte
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abgasskandal: Schadensersatzklagen der Porsche- und VW-Aktionäre - Zuständigkeit der Gerichte geklärt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für kapitalmarktrechtliche Klageverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzklagen aufgrund von Anlageverlusten im Zuge des sog. Diesel-Abgasskandals
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 90
- ZIP 2018, 1512
- NZG 2018, 182
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- LG Stuttgart, 03.05.2011 - 12 O 3/11
Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
Rn. 40 Betroffen im Sinne des § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nach überwiegender Ansicht der Emittent oder Anbieter, dessen Wertpapier oder sonstige Vermögensanlage Gegenstand der fehlgeschlagenen Kapitalanlage ist (Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 28.02.2017 - 22 AR 1/17 Kap; Beschluss vom 03.05.2011 - 12 O 3/11 sowie Beschluss vom 29.02.2012 - 21 O 13/12; Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 04.03.2015 - 5 O 2077/11;… BeckOK ZPO/Touissant, Stand: 01.03.2017, § 32b Rn. 14;… Wieczorek/Schütze/Reuschle/Kruis, 4. Aufl., § 32b ZPO Rn. 82).Der Gesetzgeber hat vielmehr mit dem Tatbestandsmerkmal der Betroffenheit des Emittenten den notwendigen Bezug zwischen der (unterlassenen) Kapitalmarktinformation und ihrer Auswirkung auf die Vermögens-, Ertrags- oder Finanzlage des allgemeinen Geschäftsverlaufs des Emittenten hergestellt (vgl. auch LG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.2011 - 12 O 3/11).
Haftungsansprüche gegen die Marktakteure könnten dann nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 20a WpHG an verschiedenen Gerichtsständen nach §§ 12, 32 ZPO geltend gemacht werden (vgl. LG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.2011 - 12 O 3/11 sowie Beschluss vom 29.02.2012 - 21 O 13/12).
- BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13
Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen
Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
Diese Legaldefinition findet auch im Rahmen des § 32b Abs. 1 ZPO Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13, juris-Rn. 10).Dadurch soll eine Zersplitterung der örtlichen Zuständigkeit auf Grund verschiedener Gerichtsstände vermieden werden (BT-Druck. 15/5091 S. 33, BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13).
- BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93
Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils
Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
Dies ist sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.1993 - IX ZR 32/93, juris-Rn. 32 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10
Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als …
Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
Die Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 ZPO erfolgt nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris-Rn. 7; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 13.11.2013 - 11 SV 100/13, juris-Rn. 14). - BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69
Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf …
Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
Es gilt insoweit der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass sich der zuständige Richter möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergeben muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.04.1969 - 2 BvR 115/69, juris-Rn. 35). - OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 11 SV 100/13
Lntertemporaler Anwendungsbereich der Neufassung des § 32 b ZPO
Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
Die Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 ZPO erfolgt nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH…, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris-Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.11.2013 - 11 SV 100/13, juris-Rn. 14). - LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17
Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im …
Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
Rn. 40 Betroffen im Sinne des § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nach überwiegender Ansicht der Emittent oder Anbieter, dessen Wertpapier oder sonstige Vermögensanlage Gegenstand der fehlgeschlagenen Kapitalanlage ist (Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 28.02.2017 - 22 AR 1/17 Kap; Beschluss vom 03.05.2011 - 12 O 3/11 sowie Beschluss vom 29.02.2012 - 21 O 13/12; Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 04.03.2015 - 5 O 2077/11;… BeckOK ZPO/Touissant, Stand: 01.03.2017, § 32b Rn. 14;… Wieczorek/Schütze/Reuschle/Kruis, 4. Aufl., § 32b ZPO Rn. 82). - KG, 09.05.2016 - 2 AR 18/16
Verweisung wegen Unzuständigkeit: Bindungswirkung bei Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
Dies betrifft etwa die Fälle, dass der Sitz des Emittenten bzw. Anbieters und der Sitz der Fondsgesellschaft auseinanderfallen (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 09.05.2016 - 2 AR 18/16), dass ein Ankerbeklagter mehrere Sitze hat (…vgl. Heinrich, in: Musielak/Voit, 14. Aufl., § 32b Rn. 3;… Zöller/Vollkommer, 31. Aufl., § 32b Rn. 7) oder dass sowohl ein Emittent als auch ein Anbieter vorhanden sind und beide ihren Sitz in verschiedenen Gerichtsbezirken haben (…vgl. Toussaint, in: BeckOKZPO, Stand 01.03.2017, § 32b Rn. 23). - OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15
Gerichtsstandsbestimmung zur Vermeidung eines Zuständigkeitsstreits für eine …
Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
Die Zweifel am Bestehen eines gemeinsamen besonderen Gerichtsstands sind für die Eröffnung einer Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aber ausreichend (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.11.2015 - 14 AR 2/15). - BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 114/03
Zuständigkeitsbestimmung trotz Vorliegens eines besonderen gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
Stellt das bestimmende Gericht in einem solchen Fall das Bestehen eines gemeinsamen besonderen Gerichtsstandes fest, ist die hierdurch begründete örtliche Zuständigkeit durch eine deklaratorische Bestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auszusprechen (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 05.01.2006 - 28 AR 116/05, juris-Rn. 4; BayObLG, Beschluss vom 10.11.2003 - 1Z AR 114/03). - OLG München, 08.01.2013 - 34 AR 336/12
Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Klage gegen einen inländischen Anlageberater …
- KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05
Gerichtsstand: Gerichtsstandsbestimmung bei vorhandenen gemeinsamen besonderem …
- OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 AR 28/13
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Auswahl des Gerichts unter …
- LG Braunschweig, 04.03.2015 - 5 O 2077/11
Schadensersatzklagen gegen Porsche an das Landgericht Hannover verwiesen
- BayObLG, 17.09.2003 - 1Z AR 94/03
Gerichtsstandsbestimmung für eine Klage auf Schadensersatz wegen Verlustes einer …
- OLG Braunschweig, 12.08.2019 - 3 Kap 1/16
Kapitalanleger-Musterverfahren Deka ./. VW/Porsche: Teil-Musterentscheid zu …
Rn. 48 Diese Auffassung ist vom 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in mehreren Gerichtsstandsbestimmungsverfahren vertreten worden, die in beim Landgericht Braunschweig anhängigen bzw. anhängig gewesenen Ausgangsverfahren auf Antrag der Musterbeklagten zu 1) durchgeführt worden sind (Beschlüsse vom 30. Oktober 2017 - 1 W 31/17 -, ZIP 2018, 348; - 1 W 32/17-, ZIP 2018, 1512; - 1 W 33/17 -, AG 2018, 120; - 1 W 35/17 -, juris; - 1 W 34/17 -, ZIP 2018, 352). - LG Stuttgart, 06.12.2017 - 22 AR 2/17 (1) Relevanz des Feststellungsziels Nr. i 159 Im Rahmen des § 32b ZPO ist umstritten, ob die Vorschrift auch die Fallkonstellation erfasst, dass zwei Emittenten mit Sitz an unterschiedlichen Gerichten verklagt werden (…ablehnend Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl. [2014], § 32b Rdn. 10;… befürwortend LG Stuttgart, Vorlagebeschluss vom 28.2.2017, 22 AR 1/17 Kap Rdn. 120, zustimmend OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.10.2017, 1 W 32/17), was die Antragsteller mit dem Musterverfahrensziel Ziff. i geklärt wissen wollen.
- BayObLG, 14.04.2025 - 102 AR 20/25
Gerichtsstandsvereinbarung, Gerichtsstandsbestimmung, Bayerisches Oberstes …
Rn. 39 Besteht nach der Auffassung der Klagepartei, die der nach § 35 ZPO ausgeübten Wahl zugrunde gelegen hat, ein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand beim angerufenen Gericht und wird diese Annahme vom bestimmenden Gericht geteilt, vom angerufenen Gericht aber angezweifelt, kann im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO das angerufene Gericht deklaratorisch als zuständig bestimmt werden (BayObLG…, Beschluss vom 23. Juli 2020, 1 AR 31/20, juris Rn. 58;… Beschluss vom 20. März 2019, 1 AR 19/19, juris Rn. 27; OLG Braunschweig, Beschluss vom 30. Oktober 2017, 1 W 32/17, juris Rn. 35; KG…, Beschluss vom 5. Januar 2006, 28 AR 116/05, juris Rn. 4). - OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 34/17
Zulässigkeit eines Gerichtsstandsbestimmungsantrags des Beklagten
Rn. 42 Unabhängig hiervon fehlt ein schutzwürdiges Interesse an einer "verbindlichen Klärung" der Zuständigkeitsproblematik für den gesamten Verfahrenskomplex im vorliegenden Fall schon deshalb, weil der Senat in den parallelen Bestimmungsverfahren 1 W 31/17, 1 W 32/17, 1 W 33/17 und 1 W 35/17 die maßgeblichen Zuständigkeitsfragen in der Sache entscheidet.
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Rechtsprechung
| KG, 14.02.2017 - 1 W 29 - 32/17, 1 W 29/17, 1 W 30/17, 1 W 31/17, 1 W 32/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 164 BGB, § 167 BGB, § 19 GBO
Grundbuchsache: Fortdauer einer Untervollmacht bei zeitlicher Begrenzung der Hauptvollmacht - notar-drkotz.de
Grundbuchsache - Fortdauer Untervollmacht bei zeitlicher Hauptvollmachtbegrenzung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 164, 167; GBO § 19
Zeitlich begrenzte Vollmacht - zeitlich unbegrenzte Untervollmacht
- rechtsportal.de
BGB § 164 ; BGB § 167 ; GBO § 19
Wirksamkeit der Erteilung einer zeitlich unbegrenzten Untervollmacht auf Grund einer zeitlich begrenzt erteilten Vollmacht - Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Erteilung einer zeitlich unbegrenzten Untervollmacht auf Grund einer zeitlich begrenzt erteilten Vollmacht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Befristete Vollmacht schließt unbefristete Untervollmacht nicht aus!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- noerr.com (Kurzinformation)
Auswirkungen der zeitlichen Begrenzung einer Vollmacht
Papierfundstellen
- MDR 2017, 510
- Rpfleger 2017, 447
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.10.2012 - V ZB 5/12
Beanstandung der mangelnden Vertretungsmacht und Zurückweisung des einseitigen …
Auszug aus KG, 14.02.2017 - 1 W 29/17
Allerdings kann die Untervollmacht nicht weiter gehen als die Hauptvollmacht (BGH, NJW 2013, 297, 298). - BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung …
Auszug aus KG, 14.02.2017 - 1 W 29/17
Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, NJW-RR 2015, 645, 646;… NJW 1995, 1081, 1082, Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. Rdn. 172;… Demharter, a.a.O., § 19, Rdn. 28). - BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94
Mindestinhalt der Eintragungsbewilligung für den Rangvorbehalt des verzinslichen …
Auszug aus KG, 14.02.2017 - 1 W 29/17
Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, NJW-RR 2015, 645, 646; NJW 1995, 1081, 1082, Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. Rdn. 172;… Demharter, a.a.O., § 19, Rdn. 28).
- KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender gemeindlicher …
Auszug aus KG, 14.02.2017 - 1 W 29/17
Der Eintragungsantrag selbst ist nicht Gegenstand einer gegen eine Zwischenverfügung gerichteten Beschwerde (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 518/15 - ZWE 2016, 82 ;… Demharter, a.a.O., § 77, Rdn. 15). - OLG München, 29.05.2015 - 34 Wx 152/15
Aufhebung einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts
Auszug aus KG, 14.02.2017 - 1 W 29/17
Rn. 10 aa) Die Wirksamkeit der einmal erteilten Untervollmacht zur unmittelbaren Vertretung des Geschäftsherrn ist grundsätzlich nicht vom weiteren Fortbestand der Hauptvollmacht abhängig (OLG Frankfurt, NZG 2014, 909, 910; OLG München, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 34 Wx 152/15 - juris;… Senat, a.a.O.; Beschluss vom 21. Dezember 1908 - 1 Wx 412/08 - KGJ 37 A 239, 242;… Böttcher, in: Meikel, GBO, 11. Aufl., Einl E, Rdn. 34;… Reetz, in: Hügel, GBO, 3. Aufl., Vertretungsmacht, Rdn. 40;… Schaub, in: Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., AT VII, Rdn. 40;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 3565; Bous, RNotZ 2004, 483, 484). - OLG Frankfurt, 27.02.2014 - 20 W 548/11
Handelsregister: Fortdauer einer Untervollmacht
Auszug aus KG, 14.02.2017 - 1 W 29/17
Rn. 10 aa) Die Wirksamkeit der einmal erteilten Untervollmacht zur unmittelbaren Vertretung des Geschäftsherrn ist grundsätzlich nicht vom weiteren Fortbestand der Hauptvollmacht abhängig (OLG Frankfurt, NZG 2014, 909, 910; OLG München, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 34 Wx 152/15 - juris;… Senat, a.a.O.; Beschluss vom 21. Dezember 1908 - 1 Wx 412/08 - KGJ 37 A 239, 242;… Böttcher, in: Meikel, GBO, 11. Aufl., Einl E, Rdn. 34;… Reetz, in: Hügel, GBO, 3. Aufl., Vertretungsmacht, Rdn. 40;… Schaub, in: Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., AT VII, Rdn. 40;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 3565; Bous, RNotZ 2004, 483, 484). - KG, 14.07.2015 - 1 W 688/15
Grundbuchsache: Erteilung einer Eintragungsbewilligung durch …
Auszug aus KG, 14.02.2017 - 1 W 29/17
Bei Handlungen eines Unterbevollmächtigten ist die gesamte Vertretungskette nachzuweisen (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2015 - 1 W 688-689/15 - FGPrax 2015, 195 ).
- OLG Köln, 16.03.2018 - 2 Wx 123/18
Wirkungen einer transmortalen Vollmacht
2014, § 167 Rn. 68; MüKo-BGB/Schramm, 6. Aufl. 2012, § 167 Rn. 103; Erman/Maier-Reimer, BGB, 15. Aufl. 2017, § 167 Rn. 64; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 3565; Bous, RNotZ 2004, 483, 484; KG, Beschluss vom 14.02.2017 - 1 W 29/17, FGPrax 2017, 98, 99; OLG München, Beschluss vom 29.05.2015 - 34 Wx 152/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.02.2014 - 20 W 548/11, NJW-RR 2014, 1503-1507).Die den Beteiligten zu 9) und 10) erteilte Belastungsvollmacht dient wie regelmäßig in erster Linie dazu, die vertraglichen Ziele auch im Interesse der Erben zu erreichen und das hierzu erforderliche Verfahren zu vereinfachen (ebenso: KG, Beschluss vom 14.02.2017 - 1 W 29/17, FGPrax 2017, 98, 99 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 29.05.2015 - 34 Wx 152/15 m.w.N.).
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