Rechtsprechung
| KG, 18.02.2009 - 1 W 37/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 93; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 4 Abs. 1; ; GKG § 63 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93
Veranlassung zur Klageerhebung bei Aufforderung zum Nachweis der Erbenstellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Veranlassung zur Klageerhebung bei Aufforderung zum Nachweis der Erbenstellung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.11.2007 - 53 O 104/06
- KG, 18.02.2009 - 1 W 37/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1073
- MDR 2009, 523
- FamRZ 2009, 1701
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.06.2005 - XI ZR 311/04
Nachweis des Erbrechts durch notarielles Testament
Auszug aus KG, 18.02.2009 - 1 W 37/08
Ob dieser Nachweis nur durch Vorlage eines Erbscheins geführt werden kann (…so offenbar Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg a.a.O.) oder auch in anderer Weise (vgl. BGH NJW 2005, 2779 zum Nachweis des Erbrechts gegenüber einer Bank) kann im vorliegenden Fall dahinstehen, denn die Kläger haben dem Beklagten ihr Erbrecht vorprozessual auch nicht in anderer Weise nachgewiesen. - OLG Celle, 27.10.2003 - 2 W 111/03
Anfechtbarkeit der in einem Schlussurteil ergangenen Entscheidung über die Kosten …
Auszug aus KG, 18.02.2009 - 1 W 37/08
Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Landgericht über die Kosten hinsichtlich des Teilanerkenntnisses - zutreffend - im Schlussurteil vom 20. November 2007 entschieden hat (vgl. OLG Celle, ZinsO 2003, 1048 f.). - OLG Hamburg, 23.04.2002 - 14 W 22/02
Anlass zur Klageerhebung i.S. von § 93 ZPO
Auszug aus KG, 18.02.2009 - 1 W 37/08
Um sich nicht der Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme auszusetzen, war der Beklagte grundsätzlich berechtigt, von den Klägern einen Nachweis ihrer Erbenstellung zu verlangen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, OLGR 2003, 101;… Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 93 Rdn. 6 zum Stichwort Erbe;… MK Giebel, ZPO, 6. Aufl., § 93 Rdn. 22; vgl. auch KGR Berlin 1999, 188 zum Nachweis der Erbenstellung bei Hinterlegung sowie KG WRP 1982, 609 zum Nachweis der Aktivlegitimation bei Wettbewerbsverletzung). - KG, 11.05.1998 - 25 VA 14/97
Auszahlung eines hinterlegten Betrages ; Abwendung der Zwangsvollstreckung aus …
Auszug aus KG, 18.02.2009 - 1 W 37/08
Um sich nicht der Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme auszusetzen, war der Beklagte grundsätzlich berechtigt, von den Klägern einen Nachweis ihrer Erbenstellung zu verlangen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, OLGR 2003, 101;… Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 93 Rdn. 6 zum Stichwort Erbe;… MK Giebel, ZPO, 6. Aufl., § 93 Rdn. 22; vgl. auch KGR Berlin 1999, 188 zum Nachweis der Erbenstellung bei Hinterlegung sowie KG WRP 1982, 609 zum Nachweis der Aktivlegitimation bei Wettbewerbsverletzung). - OLG Hamm, 18.02.1982 - 4 U 247/81
Auch ein Fenster will gepflegt sein
Auszug aus KG, 18.02.2009 - 1 W 37/08
Um sich nicht der Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme auszusetzen, war der Beklagte grundsätzlich berechtigt, von den Klägern einen Nachweis ihrer Erbenstellung zu verlangen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, OLGR 2003, 101;… Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 93 Rdn. 6 zum Stichwort Erbe;… MK Giebel, ZPO, 6. Aufl., § 93 Rdn. 22; vgl. auch KGR Berlin 1999, 188 zum Nachweis der Erbenstellung bei Hinterlegung sowie KG WRP 1982, 609 zum Nachweis der Aktivlegitimation bei Wettbewerbsverletzung).
- OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 11 W 44/13
Anfechtung der Kostenentscheidung des Gerichts im Falle eines sofortigen …
Als maßgeblich erweist sich dabei stets das vorprozessuale Handeln des späteren Beklagten, wobei es indes auf Verschuldensfragen nicht ankommt; jedoch gibt er grundsätzlich keine Veranlassung zur Klage, wenn er vorgerichtlich nur mit einem offenbar nicht schlüssig begründeten Anspruch konfrontiert wird oder wenn ein Gläubiger, der Rechte verfolgt, die ihm ursprünglich nicht oder nicht allein zustanden, vor Klageeinreichung seine Sachlegitimation nicht nachgewiesen hat (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 27.06.1979 - VIII ZR 233/78, Rdn. 22 ff., aaO; Beschl. v. 03.03.2004 - IV ZB 21/03, WM 2004, 833 = NJW-RR 2004, 999; KG, Beschl. v. 18.02.2009 - 1 W 37/08, Rdn. 2, MDR 2009, 523 = NJW-RR 2009, 1073, m.w.N. [Beleg der Erbenstellung];… OLG Hamm, Beschl. v. 29.12.2005 - 2 WF 426/05, Rdn. 9 ff., MDR 2006, 890 = FamRZ 2006, 1770;… Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl., § 93 Rdn. 2). - LG Lübeck, 02.03.2021 - 7 T 48/21
Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Klageveranlassung bei …
Auf Treu und Glauben kann die Pflicht zur Auskunft und zur Vorlage von Belegen gestützt werden, wenn der Schuldner auf die Auskunft und die Belege angewiesen ist und sie sich nicht anderweitig beschaffen kann und wenn dem Gläubiger die Vorlage zugemutet werden kann (…Jaspersen in: BeckOK, 39. Edition (Stand: 01.12.2020), § 93 ZPO, Rn. 30; vgl. auch OLG Koblenz BeckRS 2019, 4853 betreffend Klage gegenüber Bürgen betreffend einer Werklohnforderung; OLG Dresden ZIP 1997, 327 für die Pflichten des Gläubigers gegenüber dem Insolvenzverwalter, wenn der Gläubiger eine Forderung zur Tabelle anmeldet; OLG Karlsruhe BeckRS 2003, 09463 für die Pflicht des Unterhaltsgläubigers zur Vorlage einer Schulbescheinigung; KG NJW-RR 2009, 1073 für die Pflicht des Erben des bisherigen Gläubigers, seine Erbenstellung nachzuweisen).
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