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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22, 1 WB 24.22, 1 WB 12.22, 1 WB 24.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,20699
BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22, 1 WB 24.22, 1 WB 12.22, 1 WB 24.22 (https://dejure.org/2023,20699)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2023 - 1 WB 12.22, 1 WB 24.22, 1 WB 12.22, 1 WB 24.22 (https://dejure.org/2023,20699)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2023 - 1 WB 12.22, 1 WB 24.22, 1 WB 12.22, 1 WB 24.22 (https://dejure.org/2023,20699)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1; SGB IX § 179 Abs. 2; WBO § 19 Abs. 1 Satz 3; Allgemeine Regelung A-1336/1 ("Militärische Personalführung für Freigestellte, Entlastete oder Beurlaubte")

  • rechtsinformationen.bund.de

    Neubildung der Referenzgruppe infolge von Ruhestandsversetzungen; Benachteiligungsverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG, § 179 Abs 2 SGB 9 2018, § 19 Abs 1 S 3 WBO
    Neubildung der Referenzgruppe infolge von Ruhestandsversetzungen; Benachteiligungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines vom militärischen Dienst freigestellten Soldaten (hier: Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen) auf eine Neubildung der Referenzgruppe; Referenzgruppe als hinreichend taugliche Grundlage für eine Fortschreibung der beruflichen Entwicklung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Neubildung der Referenzgruppe infolge von Ruhestandsversetzungen; Benachteiligungsverbot

Papierfundstellen

  • BVerwGE 178, 23
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21

    Rechtsschutz gegen eine nach Ruhestandsversetzung gebildete Referenzgruppe

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22
    Sie hat sich damit "auf andere Weise" im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG (zur Anwendung dieser Vorschrift mit Blick auf Referenzgruppen BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 1 WB 8.21 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 115 Rn. 18 m. w. N.) erledigt und ist unwirksam.

    Rn. 55 (1) Nach dem Dienstzeitende des Antragstellers kommt die förmliche Neubildung einer Referenzgruppe, die der Antragsteller ggf. wiederum vor dem Wehrdienstgericht anfechten müsste, nicht mehr in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 1 WB 8.21 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 115 Rn. 18).

  • BVerwG, 23.11.2022 - 1 WB 21.21

    Die Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22
    Die Förderung basiert mithin nicht auf der Annahme eigener individueller Leistungssteigerungen des Soldaten während der Freistellungsphase, sondern darauf, dass er entsprechend seinem Rangplatz in der Referenzgruppe "mitgezogen" wird, wenn die Zahl der aus der Referenzgruppe geförderten Soldaten diesen Rangplatz erreicht (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 23. November 2022 - 1 WB 21.21 - juris Rn. 37 m. w. N.).

    Der Senat hat zwar mit Beschluss vom 23. November 2022 - 1 WB 21.21 - (…juris LS 2 und Rn. 40 ff.) entschieden, dass die ausschließlich auf Verwaltungsvorschriften gestützte Förderpraxis nach dem Referenzgruppenmodell dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts nicht gerecht wird.

  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22
    Spätestens damit wird zugleich die angefochtene Referenzgruppe gegenstandslos, weil sie ihre Funktion, dem Antragsteller die Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 15 dotierten Dienstposten und eine entsprechende Planstelleneinweisung zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 19 …und vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 25 und 55).

    Rn. 28 Der Antragsteller hat ein berechtigtes Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs dargelegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 24 …und vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Bildung einer Referenzgruppe; fiktive …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22
    Spätestens damit wird zugleich die angefochtene Referenzgruppe gegenstandslos, weil sie ihre Funktion, dem Antragsteller die Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 15 dotierten Dienstposten und eine entsprechende Planstelleneinweisung zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 19 und vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 25 und 55).

    Rn. 28 Der Antragsteller hat ein berechtigtes Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs dargelegt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 24 und vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 04.05.2017 - 1 WB 5.16

    Anspruch auf Einsicht in die Sachakte; Auskunftsanspruch; Benachteiligungsverbot; …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22
    Rn. 22 Eine Referenzgruppe, die der fiktiven Fortschreibung der beruflichen Entwicklung freigestellter Soldaten dient, stellt eine dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) und damit einen statthaften Antragsgegenstand dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 95 Rn. 18 ff.).

    Auf seine späteren Einwände gegen die ursprüngliche Referenzgruppenbildung kommt es nicht an, weil der Antragsteller die Referenzgruppe vom 6. April 2011 nicht fristgerecht mit der Beschwerde angefochten hat und diese damit in Bestandskraft erwachsen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 95 Rn. 27 ff.).

  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 11.14

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Beförderung; …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22
    Rn. 47 Dieses Ergebnis stimmt überein mit den Erwägungen, die dem Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - (…Buchholz 449 § 3 SG Nr. 76 LS und Rn. 15) zugrunde liegen.
  • BVerwG, 25.02.2021 - 1 WB 32.20

    Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22
    Nur etwa fünf Prozent der Berufssoldaten treten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 1 SG mit Erreichen der allgemeinen Altersgrenze (für Oberstleutnante in der Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes: Vollendung des 62. Lebensjahres) in den Ruhestand; weniger als ein Prozent überschreiten im Pensionierungszeitpunkt die allgemeine Altersgrenze (Zahlenangaben für 2020 bis 2022 nach Nr. 5 der amtlichen Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Februar 2023; vgl. im Zusammenhang mit § 48 BHO auch BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 WB 32.20 - BVerwGE 171, 357 Rn. 40).
  • BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21

    Unbegründeter Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22
    Er hat mit Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - (…juris LS und Rn. 22 ff.) jedoch weiter ausgesprochen, dass die bisherige Praxis für freigestellte Personalratsmitglieder im Hinblick auf das für sie geltende gesetzliche Benachteiligungsverbot (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BPersVG i. V. m. § 62 Abs. 3 Satz 1 SBG) noch für eine Übergangszeit bis Ende des Jahres 2023 fortgeführt werden kann.
  • BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22

    Neubildung einer Referenzgruppe

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22
    Rn. 57 (3) Sofern bei der Prüfung, wie der Antragsteller auf der Grundlage einer korrekten Neubildung der Referenzgruppe zum 1. Oktober 2017 stünde, Schwierigkeiten auftreten sollten, eine ausreichende Zahl von Referenzpersonen zu identifizieren, ist es auch zulässig, Abstriche bei der beruflich-fachlichen Homogenität der Referenzpersonen zu machen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris LS und Rn. 37 ff.).
  • BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Verfahrensart

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22
    Dem Antragsteller geht es nicht um Rechte aus seiner Funktion als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, über die in entsprechender Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a und Abs. 2 ArbGG die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren entscheiden (vgl. - jeweils zur Kostentragungspflicht des Arbeitgebers 179 Abs. 8 Satz 1 SGB IX> - BVerwG…, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 1 WB 79.19 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 110 Rn. 11 ff. und BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - BAGE 134, 51 Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12

    Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge; Bestenauslese; Körperliche Eignung; Laufbahn …

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der …

  • BVerwG, 13.10.2020 - 1 WB 79.19

    Verweisung an das Arbeitsgericht

  • BVerwG, 03.03.2025 - 2 VR 4.24

    Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung einer vom Dienst …

    Rn. 45 Demgegenüber hat der für das truppendienstgerichtliche Verfahren der Soldaten zuständige 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner jüngeren Rechtsprechung für die berufliche Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gefordert (…BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2022 - 1 WB 21.21 - BVerwGE 177, 121 Rn. 23 ff., vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - NVwZ-RR 2024, 420 Rn. 22 sowie - 1 WB 45.22 - juris Rn. 19 und vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22 u. a. - juris Rn. 56) - ausdrücklich auch für die freigestellte Gleichstellungsbeauftragte (BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 3.22 - BVerwGE 177, 360 Rn. 25 ff.).

    Sie bedürfen daher eines Ausgleichs oder einer Korrektur, um Verzerrungen in der Förderung aufgrund der Vergleichsgruppe zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22 u. a. - BVerwGE 178, 23 Rn. 43).

    Im Hinblick darauf, dass die Vergleichsgruppe ohne den in den Ruhestand versetzten Beamten nur noch aus vier Personen bestanden hätte - und damit nach Auffassung des BND keine hinreichend taugliche Grundlage für die Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung der Antragstellerin mehr bilden konnte -, ist sie angepasst worden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22 u. a. - BVerwGE 178, 23 Rn. 34).

  • BVerwG, 21.05.2026 - 1 WB 52.25
    Dem Antragsteller geht es nicht um Rechte aus seiner Funktion als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, über die in entsprechender Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a und Abs. 2 ArbGG die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22 und 1 WB 24.22 - NZWehrr 2024, 254 Rn. 20 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 47.22

    Unzulässiger Fortsetzungsfeststellungsantrag eines Soldaten

    Ist die Erledigung dagegen bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten, so ist der Beschwerdeführer gehalten, seine Schadensersatzklage unmittelbar beim zuständigen (Verwaltungs- oder ordentlichen) Gericht zu erheben, das - neben den übrigen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs - inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme bzw. der Unterlassung überprüft (BVerwG…, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 - juris Rn. 10; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22, 1 WB 24.22 - juris Rn. 28).

    Die Frage, ob eine fiktive Versetzung des Antragstellers auf einen höher dotierten Dienstposten zu Unrecht unterblieben ist, ist hierfür unerheblich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22, 1 WB 24.22 - juris Rn. 29 f.).

  • BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 44.24

    Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; …

    Ist die Erledigung dagegen bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten, so ist der Beschwerdeführer gehalten, seine Schadensersatzklage unmittelbar beim zuständigen (Verwaltungs- oder ordentlichen) Gericht zu erheben, das - neben den übrigen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs - inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme bzw. der Unterlassung überprüft (BVerwG…, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 - juris Rn. 10; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22, 1 WB 24.22 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 21.23

    Unzulässiger Fortsetzungsfeststellungsantrag; Konkurrentenstreit; …

    Ist die Erledigung dagegen bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten, so ist der Beschwerdeführer gehalten, seine Schadensersatzklage unmittelbar beim zuständigen (Verwaltungs- oder ordentlichen) Gericht zu erheben, das - neben den übrigen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs - inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme bzw. der Unterlassung überprüft (BVerwG…, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 - juris Rn. 10; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22 u. a. - BVerwGE 178, 23 Rn. 28).
  • BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 43.24
    Ist die Erledigung dagegen bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten, so ist der Beschwerdeführer gehalten, seine Schadensersatzklage unmittelbar beim zuständigen (Verwaltungs- oder ordentlichen) Gericht zu erheben, das - neben den übrigen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs - inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme bzw. der Unterlassung überprüft (BVerwG…, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 - juris Rn. 10; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22, 1 WB 24.22 - BVerwGE 178, 23 Rn. 28).
  • BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 2.24

    Fiktive Versetzung eines Personalratsmitglieds; Referenzgruppenmodell; …

    Rn. 38 Zwar ist dem System der Förderung nach Maßgabe von Referenzgruppen die Möglichkeit immanent, dass ein Mitglied der Referenzgruppe zur Ruhe gesetzt wird, ohne bis dahin gefördert zu sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22 und 24.22 - juris Rn. 39).
  • VG Münster, 11.05.2026 - 5 K 394/24

    Anspruch auf Beförderung, Soldat, Stabsfeldwebel, Bewerbungsverfahrensanspruch, …

    Rn. 58 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22, 1 WB 24.22 -, juris, Rn. 35 ff., m.w.N.
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