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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.07.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 121.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1598
BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 121.83 (https://dejure.org/1987,1598)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1987 - 1 WB 121.83 (https://dejure.org/1987,1598)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1987 - 1 WB 121.83 (https://dejure.org/1987,1598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Antrags auf Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen einer Verwaltungsgerichtsverfahrens - Rechtliche Ausgestaltung der Gleichberechtigung von Frau und Mann im Rahmen der nachehelichen Ausübung des Sorgerechts für die Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 320
  • NJW 1988, 1927 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 121.83
    Dieser sogenannte Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nach dem auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nur dann zulässig, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 47.84

    Entlassener Berufsoffizier - Feststellungsinteresse - Schadensersatzanspruch - …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 121.83
    Dabei kommt es darauf an, ob und inwieweit die begehrte gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Position des Antragstellers in einem dieser drei Bereiche zu verbessern; dies wäre dann der Fall, wenn der Antragsteller dadurch in den Stand versetzt würde, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen oder sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten (BVerwG Beschluß vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 47/84 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.1979 - 1 WB 128.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 121.83
    Der Antragsteller kann allein mit der Behauptung, die Ablehnung seines Verpflichtungsbegehrens sei rechtswidrig, kein berechtigtes Interesse an der dahingehenden Feststellung dartun; denn durch die genannten Anforderungen soll vermieden werden, daß die Gerichte mit der Prüfung erledigter Vorgänge belastet werden, ohne daß der Antragsteller hieran ein über die begehrte Feststellung hinausgehendes rechtliches, wirtschaftliches oder ideelles Interesse hat (BVerwG Beschlüsse vom 13. Dezember 1978 - 1 WB 98, 277/77 - und vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 128/79).
  • BVerwG, 27.02.1974 - I WB 34.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 121.83
    Ein Feststellungsantrag, der die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches vorbereiten soll, wird zwar im allgemeinen zulässig sein; er setzt aber voraus, daß die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme oder ihrer Unterlassung für den in Erwägung gezogenen Schadensersatzprozeß überhaupt von Bedeutung sein kann (BVerwG Beschlüsse vom 27. Februar 1974 - 1 WB 34/73 - m.w.N. und vom 29. April 1986 -1 WB 77/85).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 104.94

    Rechtsmittel

    Dabei kommt es darauf an, ob und inwieweit die begehrte gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Position des Antragstellers in einem dieser drei Bereiche zu verbessern; dies wäre dann der Fall, wenn der Antragsteller dadurch in den Stand versetzt würde, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen oder sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten (vgl. Beschluß vom 2. September 1987 - BVerwG 1 WB 121.83 - <BVerwGE 83, 320 [f.] m.w.N.>).

    Denn durch die genannten Anforderungen soll vermieden werden, daß die Gerichte mit der Prüfung erledigter Vorgänge belastet werden, ohne daß der Antragsteller hieran ein über die begehrte Feststellung hinausgehendes rechtliches, wirtschaftliches oder ideelles Interesse hat (vgl. Beschluß vom 2. September 1987 a.a.O. m.w.N.).

    Ein Feststellungsantrag, der die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs vorbereiten soll, wird zwar im allgemeinen zulässig sein; er setzt aber voraus, daß die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme oder ihre Unterlassung für einen in Erwägung gezogenen Schadensersatzprozeß überhaupt von Bedeutung sein kann (vgl. Beschluß vom 2. September 1987 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 98.95

    Einweisung in einen höher dotierten Dienstposten - Antrag auf …

    Die vom Senat begehrte Feststellung wäre nicht geeignet, die Entscheidung in der Statusangelegenheit zu beeinflussen (vgl. Beschluß vom 2. September 1987 - BVerwG 1 WB 121.83 - <BVerwGE 83, 320 [322]>).
  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 101.94

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags eines Zeitsoldaten - …

    Das für einen solchen Antrag erforderliche berechtigte Interesse (vgl. hierzu Beschluß vom 2. September 1987 - BVerwG 1 WB 121.83 - <BVerwGE 83, 320 [f.]> m.w.N.) ist hinreichend dargetan.
  • BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 54.90

    Abfindung nach der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV) als Abgeltung für über …

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Antrags ist allerdings, daß die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme für einen in Erwägung gezogenen Schadensersatzanspruch überhaupt von Bedeutung sein kann (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 1974 - BVerwG 1 WB 34.73 -, vom 29. April 1986 - BVerwG 1 WB 77.85 -, vom 2. September 1987 - BVerwG 1 WB 121.83 - und vom 23. März 1988 - BVerwG 1 WB 105.87 -).
  • BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 102.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Verkürzung einer Kommandierung

    Dabei kommt es darauf an, ob und inwieweit die begehrte gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Position des Antragstellers in einem dieser drei Bereiche zu verbessern; dies wäre dann der Fall, wenn der Antragsteller dadurch in den Stand versetzt würde, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen oder sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten (vgl. Beschluß vom 2. September 1987 - BVerwG 1 WB 121.83 - <BVerwGE 83, 320 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.1987 - 1 WB 101.86

    Rechtsmittel

    das Verfahren auszusetzen, bis über die "Verfassungsbeschwerde" (richtig: den Vorlagebeschluß) "in der Sache 1 WB 121/83" (= BVerwG NZWehrr 1984, 251 = RiA 1985, 20 = DVBl 1985, 445) entschieden sei.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3107
BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83 (https://dejure.org/1984,3107)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1984 - 1 WB 121.83 (https://dejure.org/1984,3107)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - 1 WB 121.83 (https://dejure.org/1984,3107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betreuungsurlaub für männliche Offiziere - Gleichberechtigung - Sonderurlaub - Wegfall der Bezüge - Kann-Bestimmung - Wehrbeschwerdesachen - Mündliche Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2968 (Ls.)
  • DVBl 1985, 445
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.10.1973 - I WB 85.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Dabei ist sich der Senat bewußt, daß angesichts des Verteidigungsauftrags der Bundeswehr (vgl. Art. 87 a GG) den dienstlichen Gründen, die gegen die Gewährung von Sonderurlaub jeder Art sprechen, ein besonderes Gewicht zukommt und die für einen Betreuungsurlaub sprechenden Gründe besonders triftig sein müssen (vgl. BVerwGE 46, 173 f.); das sind sie hier.
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Das ergibt sich außer aus Wortlaut, Sinn und Entstehungsgeschichte der beiden Bestimmungen auch aus der Systematik des § 28 SG (vgl. BVerfGE 11, 126, 130 [BVerfG 17.05.1960 - 2 BvL 11/59]; BVerwG NZWehrr 1983, 105 f.).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Denn es ist nicht einzusehen, wieso bei sonst gleichen Voraussetzungen Frauen - über die durch Schwangerschaft, Geburt, anschließende Erholungsbedürftigkeit als Mutter und Stillzeit biologisch und funktional veranlaßten Schutzvorschriften hinaus (vgl. Verordnung über den Mutterschutz für Frauen in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1984 - VMBl S. 58 - BVerfGE 15, 337, 343) [BVerfG 20.03.1963 - 1 BvR 505/59] - die Möglichkeit der Beurlaubung zur Betreuung und Pflege von Kindern unter 16 Jahren zustehen soll, aber Männern nicht.
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage wird auch nicht durch die Überlegung berührt, daß im Falle der Nichtigerklärung des § 28 Abs. 5 Satz 1 Buchst. a SG der Gesetzgeber die Vergünstigung, so er zu ihr nicht aus höherrangigem Recht verpflichtet ist, nicht auf männliche Soldaten erstrecken muß (auch nicht etwa in einer sachlich auf die gravierendsten Fälle der Notwendigkeit von Betreuung und Pflege von Kleinkindern beschränkten Form), sondern es bei ihrer Beseitigung bewenden lassen kann (vgl. BVerfGE 17, 210, 215 f. [BVerfG 12.02.1964 - 1 BvL 12/62];… Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG 6. Aufl. Art. 100 RdNr. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Die Verfassungswidrigkeit der Beschränkung der Beurlaubungsmöglichkeit auf Frauen wird besonders deutlich, wenn man mit einem verheirateten weiblichen Sanitätsoffizier, der in seiner häuslichen Gemeinschaft etwa ein vierzehnjähriges Kind betreut und sonach aufgrund von § 28 Abs. 5 SG grundsätzlich beurlaubt werden kann, einen alleinstehenden männlichen Offizier (oder anderen Soldaten) vergleicht, dem wie im vorliegenden Fall durch das Familiengericht das Sorgerecht für zwei dreijährige Kleinkinder übertragen worden ist und der sich nach dem Wortlaut des Gesetzes von vorneherein nicht auf diese Bestimmung berufen kann (vgl. BVerfGE 52, 369 zur Verfassungswidrigkeit der Beschränkung des arbeitsfreien Hausarbeitstags in Nordrhein-Westfalen auf weibliche Arbeitnehmer).
  • BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69

    Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte …

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Anders als etwa bei einem Antrag auf oder gegen die Entlassung aus der Bundeswehr handelt es sich bei einem Antrag auf Gewährung von Urlaub um eine Angelegenheit des militärischen Subordinationsverhältnisses, nicht des Status des Antragstellers; darüber hat der Vorgesetzte als solcher, nicht als Organ des Dienstherrn zu entscheiden (BVerwGE 33, 307 f.).
  • BVerwG, 20.11.1979 - 1 WB 161.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Endentscheidungen trifft der Senat im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung jedoch auch dann, wenn er entsprechend der Regel des § 18 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO ohne die der "Hauptverhandlung" des disziplinargerichtlichen Verfahrens gleichzusetzende "mündliche Verhandlung" entscheidet, in seiner vollen Besetzung mit drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern (BVerwGE 63, 289, 292 unter 2.).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 6/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    In der Zusammensetzung, in der er Endentscheidungen trifft, also in voller Besetzung, hat er auch über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG zu entscheiden (BVerfGE 1, 80; 16, 305) [BVerfG 23.07.1963 - 1 BvL 6/61].
  • BSG, 19.10.1983 - 3 RK 19/82

    Beschränkung des Mutterschaftsgeldes - Mutterschaftsurlaub - Vereinbarkeit mit …

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    Der verlängerte sechsmonatige Mutterschaftsurlaub nach § 3 a Abs. 1 Satz 1 der Mutterschutz Verordnung für weibliche Sanitätsoffiziere ist mit der hier in Rede stehenden Beurlaubungsmöglichkeit zur Betreuung von Kindern unter dem 16. Lebensjahr nicht vergleichbar, so daß das gefundene Ergebnis durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 1983 - 3 RK 19/82 - (NJW 1984, 631) zur entsprechenden Bestimmung des Mutterschutzgesetzes nicht berührt wird.
  • BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvL 14/51

    Anforderungen an den Vorlagebeschluß nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
    In der Zusammensetzung, in der er Endentscheidungen trifft, also in voller Besetzung, hat er auch über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG zu entscheiden (BVerfGE 1, 80; 16, 305) [BVerfG 23.07.1963 - 1 BvL 6/61].
  • BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 282/81

    Adoptivmutter - Mutterschaftsurlaub - Leibliche Mutter

  • VG Stuttgart, 27.05.1982 - VRS 1 K 1700/82
  • BVerwG, 26.08.1987 - 1 WB 101.86

    Rechtsmittel

    das Verfahren auszusetzen, bis über die "Verfassungsbeschwerde" (richtig: den Vorlagebeschluß) "in der Sache 1 WB 121/83" (= BVerwG NZWehrr 1984, 251 = RiA 1985, 20 = DVBl 1985, 445) entschieden sei.

    Der Senat hat für die Geltendmachung eines Kinderbetreuungsurlaubs gemäß § 28 Abs. 5 SG durch einen männlichen Soldaten die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten bejaht und die in der genannten Bestimmung enthaltene Regelung wegen Verstoßes gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) für verfassungswidrig angesehen (BVerwG RiA 1985, 20; BVerwG DVBl 1985, 445).

  • BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 42.04

    Betreuungsurlaub; Elternzeit; Ermessen; Verwendungszeitraum.

    Die Gewährung oder der Widerruf eines Betreuungsurlaubes stellt eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, für deren gerichtliche Überprüfung der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (Beschlüsse vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 121.83 - <NZWehrr 1984, 251 = DVBl 1985, 445 = RiA 1985, 20> und vom 12. Juni 1996 -BVerwG 1 WB 94.95 - NZWehrr 1996, 211>).
  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 WB 71.87

    Wehrbeschwerde - Erziehungsurlaub - Rechtsweg

    Der Senat hat für die Geltendmachung eines Kinderbetreuungsurlaubs gemäß § 28 Abs. 5 SG durch einen männlichen Soldaten die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten bejaht und die in der genannten Bestimmung enthaltene Regelung wegen Verstoßes gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) für verfassungswidrig angesehen (BVerwG RiA 1985, 20; BVerwG DVBl 1985, 445).
  • BVerwG, 08.09.1987 - 1 WB 130.86

    Rechtsmittel

    Der Senat hat für die Geltendmachung eines Kinderbetreuungsurlaubs gemäß § 28 Abs. 5 SG durch einen männlichen Soldaten die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten bejaht und die in der genannten Bestimmung enthaltene Regelung wegen Verstoßes gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) für verfassungswidrig angesehen (BVerwG RiA 1985, 20; BVerwG DVBl 1985, 445).
  • BVerwG, 03.09.1987 - 1 WB 19.87

    Unzulässigkeit des Rechtsweges zum Bundesverwaltungsgericht - Anforderungen an …

    Der Senat hat für die Geltendmachung eines Kinderbetreuungsurlaubs gemäß § 28 Abs. 5 SG durch einen männlichen Soldaten die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten bejaht und die in der genannten Bestimmung enthaltene Regelung wegen Verstoßes gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) für verfassungswidrig angesehen (BVerwG RiA 1985, 20; BVerwG DVBl 1985, 445).
  • BVerwG, 27.08.1987 - 1 WB 32.87

    Unzulässigkeit des Rechtsweges zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) - …

    Der Senat hat für die Geltendmachung eines Kinderbetreuungsurlaubs gemäß § 28 Abs. 5 SG durch einen männlichen Soldaten die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten bejaht und die in der genannten Bestimmung enthaltene Regelung wegen Verstoßes gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) für verfassungswidrig angesehen (BVerwG RiA 1985, 20; BVerwG DVBl 1985, 445).
  • BVerwG, 22.04.1987 - 1 WB 27.87

    Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung - …

    Auch wenn gegen die Beschränkung der Gewährung entsprechenden Betreuungs- oder Erziehungsurlaubs im Bereich der Bundeswehr auf weibliche Sanitätsoffiziere erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht werden können (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. Juli 1984 - 1 WB 121/83 = NZWehrr 1984, 251), so ist doch so lange von der Gültigkeit jedenfalls der gesetzlichen Bestimmungen auszugehen, solange das Bundesverfassungsgericht nicht ihre Nichtigkeit festgestellt hat.
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