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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14705
BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18 (https://dejure.org/2019,14705)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.2019 - 1 WB 18.18 (https://dejure.org/2019,14705)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 2019 - 1 WB 18.18 (https://dejure.org/2019,14705)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16

    Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).

    Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15

    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18
    Erfährt die Fürsorgepflicht auf diese Weise eine allgemeine Regelung in Verwaltungsvorschriften, insbesondere in dem Zentralerlass (ZE) B-1300/46 "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung", so sind diese im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) grundsätzlich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenzen maßgeblich, soweit im Übrigen der gesetzliche Rahmen nicht überschritten wird (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Rn. 33 Bei einer Versetzungsentscheidung sind aus Fürsorgegründen (§ 10 Abs. 3 SG) sowie wegen der Schutzpflichten für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) auch die persönlichen und familiären Interessen des Soldaten angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 36 mit zahlreichen Nachweisen).

  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des …

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18
    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich nach der Rechtsprechung des Senats aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 19).

    Wird das Feststellungsinteresse auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats einschränkend, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; nur in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für das nachfolgende Schadensersatzverfahren zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 21 …und vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18
    Rn. 28 Da nach ständiger Rechtsprechung des Senats für einen Verpflichtungsantrag die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist (BVerwG…, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 7.09 - Buchholz 11 Art. 3 Abs. 1 GG Nr. 18 Rn. 25 m.w.N.), ist ein Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO (bzw. entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) nach Erledigung des Verpflichtungsbegehrens ohne Weiteres statthaft, wenn sich die Feststellung auf die Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (genauer: im Zeitpunkt unmittelbar vor Eintritt des erledigenden Ereignisses) bezieht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12. August 2008 - 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 Rn. 32 und Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 C 33.13 - BVerwGE 151, 36 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission; …

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18
    Andernfalls läge eine Antragsänderung vor, die im Verwaltungsprozess unter den Voraussetzungen des § 91 VwGO zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 C 8.06 - BVerwGE 129, 27 Rn. 17 f. zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO).
  • BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16

    Ausforschungsantrag; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Chancengleichheit; …

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18
    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträgen, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken könnte, brauchen dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahezulegen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 1995 - 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 Rn. 4 und vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 7).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18
    Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18
    Ob eine entsprechende Antragsänderung vorliegend sachdienlich wäre, ist - entgegen der Rechtsauffassung des Antragstellers - unerheblich, weil eine Antragsänderung im Sinne des § 91 VwGO im Wehrbeschwerdeverfahren unzulässig ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09

    Anzugsordnung; Ausländisches Fallschirmspringerabzeichen; Außenwirkung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18
    Rn. 28 Da nach ständiger Rechtsprechung des Senats für einen Verpflichtungsantrag die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 7.09 - Buchholz 11 Art. 3 Abs. 1 GG Nr. 18 Rn. 25 m.w.N.), ist ein Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO (bzw. entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) nach Erledigung des Verpflichtungsbegehrens ohne Weiteres statthaft, wenn sich die Feststellung auf die Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (genauer: im Zeitpunkt unmittelbar vor Eintritt des erledigenden Ereignisses) bezieht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12. August 2008 - 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 Rn. 32 …und Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 C 33.13 - BVerwGE 151, 36 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige …

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; …

  • BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18

    Nachträgliche Korrektur von Versetzungsverfügungen

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der …

  • BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07

    Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes; Repatriierung; Befehl; …

  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 40.13

    Anforderungen an die Verfristung einer Wehrbeschwerde gegen einen …

  • VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613

    Klage gegen Versetzung an einen anderen Dienstort, hier: Postbeamtin in …

    Rn. 40 Auch aus der Berufstätigkeit des Ehegatten am bisherigen Wohnort folgt regelmäßig keine Unzumutbarkeit der Versetzung (…vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2004 - 3 CS 04.239 - juris Rn. 2;… VG Ansbach, B.v. 21.10.2010 - AN 11 S 10.02114 - juris Rn. 48; für die Versetzung eines Soldaten: BVerwG, B.v. 17.4.2019 - 1 WB 18/18 - juris Rn. 35).

    Mag die Antragstellerin dies auch als besondere persönliche Härte empfinden, weil sie während der beschäftigungslosen Zeit bisher problemlos zur Betreuung ihrer Kinder in der Lage war, so ist die Antragstellerin dadurch objektiv nicht mehr oder minder betroffen als alle anderen Beamte mit minderjährigen Kindern (vgl. ebenso BVerwG, B.v. 17.4.2019 - 1 WB 18/18 - juris Rn. 35).

  • VG Karlsruhe, 28.10.2021 - 6 K 2961/21

    Einstweiliger Rechtschutz zur Beauftragung von Teststellen

    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.04.2019 - 1 WB 18.18 -, juris Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 78.19

    Verlängerung einer Beurlaubung eines Stabshauptmanns bis zum Dienstzeitende zur …

    Erst wenn die mit einer Rückkehr in den Dienst verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, muss das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, den Soldaten dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hintangestellt werden (…BVerwG, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 1 WDS-VR 1.17 - Rn. 27 f. und vom 17. April 2019 - 1 WB 18.18 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 6 Rn. 33).
  • VG Frankfurt/Main, 05.03.2025 - 5 K 2388/23
    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, welcher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens der Klägerin ist (für die Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung: BVerwG, Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 18/18 -, Rn. 28, juris; bzgl. der TestV: VG Karlsruhe…, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 6 K 2961/21 -, Rn. 10, juris; nicht beanstandet von VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 1 S 3449/21 -, Rn. 10, juris; VG Würzburg…, Beschluss vom 15. Mai 2023 - W 8 K 23.240 -, Rn. 24, juris; a. A. VG Karlsruhe…, Beschluss vom 7. Februar 2024 - 2 K 2565/23 -, Rn. 32, juris; VG Münster…, Urteil vom 11. März 2024 - 5 K 1987/23 -, Rn. 18, juris), da die wesentlichen Vorschriften der Coronavirus-Testverordnung (nachfolgend: TestV) von Januar 2022 als frühestmöglichen Zeitpunkt bis heute weitgehend unverändert geblieben sind.
  • BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24

    Feststellung der Rechtswidrigkeit des Hinausschiebens der Einplanung für eine …

    Streitgegenstand eines solchen Fortsetzungsfeststellungsantrags kann aber nur die Frage sein, ob die Weigerung der Behörde, den Antragsteller in eine frühere Anwärtercrew einzuplanen, im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses rechtswidrig war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 C 33.13 - BVerwGE 151, 36 Rn. 21 und Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 18.18 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WRB 6.18

    Rechtsbeschwerde in einem Wahlanfechtungsverfahren; Verletzung des rechtlichen …

    Beweisermittlungs- oder - ausforschungsanträgen, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken könnte, brauchen dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahezulegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 1 WB 18.18 - Rn. 40 m.w.N. …und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 17.01.2024 - 1 W-VR 9.23

    Erfolgloser Eilantrag eines Soldaten gegen eine Spannungsversetzung aus dem …

    Die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten steht in keinem inneren Zusammenhang mit seinem Wehrdienstverhältnis, sodass die personalbearbeitenden Stellen nicht verpflichtet sind, bei der Gestaltung der dienstlichen Verhältnisse eines Soldaten diese Berufstätigkeit zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 18.18 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 58.19

    Wehrbeschwerdeverfahren bezüglich der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …

    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken könnte, brauchen dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahezulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 18.18 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 6 Rn. 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 9.19

    Bestellung zum Betreuer der Lebensgefährtin; Ermessensausübung; Versetzung; …

    Erfährt die Fürsorgepflicht auf diese Weise eine allgemeine Regelung in Verwaltungsvorschriften, wie hier insbesondere in dem Zentralerlass (ZE) B-1300/46 "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung", so sind diese im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) grundsätzlich maßgeblich, soweit im Übrigen der gesetzliche Rahmen nicht überschritten wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 18.18 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 6 Rn. 31, jeweils m.w.N.).
  • VG Ansbach, 30.05.2025 - AN 16 E 24.3141

    Beförderungsdienstposten - unbestimmte oder wertende Merkmale eines konstitutiven …

    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträgen, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken könnte, brauchen dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahezulegen (vgl. BVerwG, B.v. 17.4.2019 - 1 WB 18.18 - juris Rn. 40 m. w. N. und v. 26.9.2019 - 1 WB 26.18 - juris).
  • BVerwG, 27.02.2025 - 1 WB 51.24

    Versetzung aus familiären Gründen

  • BVerwG, 06.01.2020 - 1 WDS-VR 13.19

    Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz für eine Zulassung zur Laufbahn der …

  • BVerwG, 26.09.2019 - 1 WB 26.18

    Anfechtung der Versetzung eines Soldaten; Dienstliches Bedürfnis für die …

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