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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,29613
BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23 (https://dejure.org/2024,29613)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.2024 - 1 WB 36.23 (https://dejure.org/2024,29613)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 2024 - 1 WB 36.23 (https://dejure.org/2024,29613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2, Art. 80 Abs. 1 Satz 2; SG § 3 Abs. 1, §§ 27, 27a, 93 Abs. 1 Nr. 2; SLV §§ 2, 3, 47; Allgemeine Regelung C1-1340/49-5000 "Potenzialfeststellung für Unteroffiziere"
    Die Potenzialfeststellung für Unteroffiziere bedarf einer gesetzlichen Grundlage

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Potenzialfeststellung bedarf gesetzlicher Grundlage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Potenzialfeststellung bei der Bundeswehr - aber nur auf gesetzlicher Grundlage

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Potenzialfeststellung bedarf gesetzlicher Grundlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 183, 299
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22

    Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23
    Rn. 38 aa) Regelungen, die in das grundrechtsgleiche Recht der Soldaten auf ein dienstliches Fortkommen nach Eignung, Befähigung und Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) eingreifen oder die dieses Recht maßgeblich ausgestalten, unterliegen dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes (vgl. zum gesamten Folgenden zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 36 ff. und - 1 WB 64.22 - BVerwGE 180, 140 Rn. 32 ff.).

    Dies betraf insbesondere das gesamte Feld der dienstlichen Beurteilungen, die die maßgebliche Grundlage in allen Auswahlverfahren und für alle Maßnahmen der Personalentwicklung bilden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 41 ff.).

    Eine Abweichung von der Unanwendbarkeitsfolge kommt vor allem in Betracht, wenn die Rechtsprechung in der Vergangenheit von der Rechtmäßigkeit eines Handelns durch Verwaltungserlass ausgegangen ist und wenn durch die mangelnde Beachtung einer Verwaltungsvorschrift in einer Übergangszeit ein Zustand entstünde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 - BVerfGE 150, 345 Rn. 81 f.; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 …sowie Beschlüsse vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35 und vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 44 ff.).

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17

    Auswahlverfahren; Beurteilung; Eignungskriterien; Gültigkeitsdauer einer …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23
    Soweit der Senat bisher eine Regelung durch Verwaltungsvorschriften für ausreichend erachtet hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - juris Rn. 40, vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - juris Rn. 29 …und vom 30. April 2020 - 1 WB 58.19 - juris Rn. 33), hält er daran nicht mehr fest.

    Zum anderen hat das Bundesamt für das Personalmanagement bereits in der Vergangenheit für den Auswahljahrgang 2019 von der Einbeziehung einer Potenzialfeststellung abgesehen, weil nicht für alle Bewerber hinreichend aktuelle Potenzialfeststellungen vorlagen (zum Erfordernis der Aktualität vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - juris Rn. 29 bis 32) und diese mangels ausreichender personeller Kapazitäten auch nicht nachträglich erstellt werden konnten (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2019 - 1 WDS-VR 8.19 - juris Rn. 27 …und vom 30. April 2020 - 1 WB 58.19 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 58.19

    Wehrbeschwerdeverfahren bezüglich der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23
    Soweit der Senat bisher eine Regelung durch Verwaltungsvorschriften für ausreichend erachtet hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - juris Rn. 40…, vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - juris Rn. 29 und vom 30. April 2020 - 1 WB 58.19 - juris Rn. 33), hält er daran nicht mehr fest.

    Zum anderen hat das Bundesamt für das Personalmanagement bereits in der Vergangenheit für den Auswahljahrgang 2019 von der Einbeziehung einer Potenzialfeststellung abgesehen, weil nicht für alle Bewerber hinreichend aktuelle Potenzialfeststellungen vorlagen (zum Erfordernis der Aktualität vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - juris Rn. 29 bis 32) und diese mangels ausreichender personeller Kapazitäten auch nicht nachträglich erstellt werden konnten (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2019 - 1 WDS-VR 8.19 - juris Rn. 27 und vom 30. April 2020 - 1 WB 58.19 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 64.22

    Personalentwicklungsbewertung aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23
    Rn. 38 aa) Regelungen, die in das grundrechtsgleiche Recht der Soldaten auf ein dienstliches Fortkommen nach Eignung, Befähigung und Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) eingreifen oder die dieses Recht maßgeblich ausgestalten, unterliegen dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes (vgl. zum gesamten Folgenden zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 36 ff. und - 1 WB 64.22 - BVerwGE 180, 140 Rn. 32 ff.).

    Das Fehlen einer hinreichenden normativen Grundlage wurde ferner für das mit dem neuen Beurteilungssystem zum 31. Juli 2021 eingeführte Instrument der Personalentwicklungsbewertung beanstandet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 64.22 - BVerwGE 180, 140 Rn. 38 ff.).

  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17

    Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23
    Eine Abweichung von der Unanwendbarkeitsfolge kommt vor allem in Betracht, wenn die Rechtsprechung in der Vergangenheit von der Rechtmäßigkeit eines Handelns durch Verwaltungserlass ausgegangen ist und wenn durch die mangelnde Beachtung einer Verwaltungsvorschrift in einer Übergangszeit ein Zustand entstünde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 - BVerfGE 150, 345 Rn. 81 f.; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 sowie Beschlüsse vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35 …und vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 44 ff.).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23
    Eine Abweichung von der Unanwendbarkeitsfolge kommt vor allem in Betracht, wenn die Rechtsprechung in der Vergangenheit von der Rechtmäßigkeit eines Handelns durch Verwaltungserlass ausgegangen ist und wenn durch die mangelnde Beachtung einer Verwaltungsvorschrift in einer Übergangszeit ein Zustand entstünde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 - BVerfGE 150, 345 Rn. 81 f.; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 …sowie Beschlüsse vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35 …und vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 44 ff.).
  • BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09

    Zur Bindung des Vermittlungsausschusses an den Vermittlungsauftrag - Nichtigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23
    Eine Abweichung von der Unanwendbarkeitsfolge kommt vor allem in Betracht, wenn die Rechtsprechung in der Vergangenheit von der Rechtmäßigkeit eines Handelns durch Verwaltungserlass ausgegangen ist und wenn durch die mangelnde Beachtung einer Verwaltungsvorschrift in einer Übergangszeit ein Zustand entstünde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 - BVerfGE 150, 345 Rn. 81 f.; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 …sowie Beschlüsse vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35 …und vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 44 ff.).
  • BVerwG, 25.09.2024 - 2 VR 1.24

    Konkurrentenstreit um höherwertigen Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23
    So hielt es zuletzt der für das Beamtenrecht zuständige 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25. September 2024 - 2 VR 1.24 - Rn. 32 f.) im Ergebnis für zulässig, dass bei der Entscheidung über die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens beim Bundesnachrichtendienst unter den verbliebenen Bewerbern ein Assessmentverfahren durchgeführt wurde, nachdem zuvor in fünf stetig verfeinerten Durchgängen die dienstlichen Beurteilungen ausgewertet und verglichen worden waren und sich dabei nach dem Grundsatz der Bestenauslese kein Bewerber gegenüber den anderen durchsetzen konnte.
  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10

    Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23
    Soweit der Senat bisher eine Regelung durch Verwaltungsvorschriften für ausreichend erachtet hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - juris Rn. 40…, vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - juris Rn. 29 …und vom 30. April 2020 - 1 WB 58.19 - juris Rn. 33), hält er daran nicht mehr fest.
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23
    Als wesentlich sind also Regelungen zu verstehen, die für die Verwirklichung von Grundrechten erhebliche Bedeutung haben und sie besonders intensiv betreffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u. a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 52 m. w. N.).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Nichtannahmebeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische …

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - …

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale …

  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie; …

  • BVerwG, 21.12.2020 - 2 B 63.20

    Gehörsverstoß durch vorzeitige Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist; …

  • BVerwG, 25.02.2021 - 1 WB 32.20

    Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …

  • BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17

    Altersdiskriminierung; Kosten-Nutzen-Analyse; Laufbahn; Offiziere des …

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der …

  • BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12

    Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge; Bestenauslese; Körperliche Eignung; Laufbahn …

  • BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 50.21

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

  • BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 10.21

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes für das …

  • BVerwG, 03.03.2025 - 2 VR 4.24

    Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung einer vom Dienst …

    Abweichungen hat der Senat nur für die "ergänzende" Heranziehung zusätzlicher Auswahlinstrumente in Situationen gebilligt, in denen ein Vorsprung auch unter "Ausschöpfung" der dienstlichen Beurteilungen nicht festgestellt werden kann oder wenn eine abschließende Entscheidung über Eignung, fachliche Leistung und Befähigung der Bewerber auf der Grundlage der dienstlichen Beurteilungen - etwa angesichts ihrer Verschiedenartigkeit oder wegen des Fehlens entsprechender Aussagen (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 3 und 4 BLV) - nicht möglich ist (BVerwG…, Beschluss vom 25. September 2024 - 2 VR 1.24 - NVwZ 2024, 1933 Rn. 32 f.; vgl. zur "Potenzialfeststellung" bei der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes auch BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2024 - 1 WB 36.23 - juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 25.06.2026 - 1 WB 64.25

    Zulassung eines Soldaten zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen …

    Für die Ablehnung des Antrages auf Laufbahnwechsel komme es nicht darauf an, dass die Personalentwicklungsbewertung und die Potentialfeststellung wegen der Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 2023 - 1 WB 64.22 - und vom 29. Oktober 2025 - 1 WB 36.23 - nicht berücksichtigt werden dürften.

    Allerdings fehlt es an einer hinreichenden normativen Grundlage für das im Auswahlverfahren für den Laufbahnaufstieg bedeutsame Verfahren der Potentialfeststellung (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2024 - 1 WB 36.23 - BVerwGE 183, 299 Rn. 21, 37 ff.).

    Auch dem Verfahren zur Potentialfeststellung fehlte zum damaligen Zeitpunkt eine hinreichende normative Grundlage und ihr Ergebnis ist daher nur in engen - hier voraussichtlich nicht gewahrten - Grenzen anwendbar (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2024 - 1 WB 36.23 - BVerwGE 183, 299 Rn. 37 ff.).

  • BVerwG, 29.09.2023 - 1 W-VR 13.23

    Mindestanforderungen bei der Zulassung zur Laufbahn der Offizierinnen und …

    Der Antrag, das Bundesministerium der Verteidigung im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Antragstellerin vorläufig bis zu einer Entscheidung über ihren Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 11. August 2023 (BVerwG 1 WB 36.23) zu dem am 18. Oktober 2023 beginnenden Offizierlehrgang zuzulassen, wird abgelehnt.

    Über diesen Hauptsacheantrag (BVerwG 1 WB 36.23 ) ist noch nicht entschieden.

    Dem Senat haben bei der Beratung die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung, die auch eine Auswahlliste für das strittige Auswahlverfahren enthält, die Personalgrundakte der Antragstellerin und die Akten des Hauptsacheverfahrens (BVerwG 1 WB 36.23 ) vorgelegen.

    Rn. 12 Für die von der Antragstellerin begehrte Anordnung, vorläufig bis zu einer Entscheidung über ihren Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 11. August 2023 (BVerwG 1 WB 36.23 ) zu dem am 18. Oktober 2023 beginnenden Offizierlehrgang teilnehmen zu können, ist zwar ein Anordnungsgrund gegeben (§ 123 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO).

  • BVerwG, 15.09.2025 - 1 W-VR 16.25

    Vorläufige Zulassung eines Berufssoldaten zu einem Lehrgang

    Für die Ablehnung des Antrages auf Laufbahnwechsel komme es nicht darauf an, dass die Personalentwicklungsbewertung und die Potentialfeststellung wegen der Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 2023 - 1 WB 64.22 - und vom 29. Oktober 2024 - 1 WB 36.23 - nicht berücksichtigt werden dürften.

    Diese normativen Regelungen beruhen zwar in wesentlichen Teilen auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG) und stehen mit dieser in Einklang (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 WB 32.20 - BVerwGE 171, 357 Rn. 17 ff., vom 31. März 2022 - 1 WB 50.21 - juris Rn. 33 und vom 29. September 2023 - 1 W-VR 13.23 - BVerwGE 183, 299 Rn. 16).

    Allerdings fehlt es an einer hinreichenden normativen Grundlage für das im Auswahlverfahren für den Laufbahnaufstieg bedeutsame Verfahren der Potentialfeststellung (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2024 - 1 WB 36.23 - BVerwGE 183, 299 Rn. 21, 37 ff.).

    Auch dem Verfahren zur Potentialfeststellung fehlte zum damaligen Zeitpunkt eine hinreichende normative Grundlage und ihr Ergebnis ist daher nur in engen - hier voraussichtlich nicht gewahrten - Grenzen anwendbar (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2024 - 1 WB 36.23 - BVerwGE 183, 299 Rn. 37 ff.).

  • OVG Sachsen, 09.12.2024 - 2 B 150/24

    Aufstiegsausbildung; Polizei; Auswahlinstrumente; Computertest; Strukturiertes …

    Die als Auswahlkriterium für die Aufstiegsausbildung bei der Polizei verwendeten Instrumentarien des Computertests und des strukturierten Interviews bedürfen einer gesetzlichen Grundlage; die allein auf Verwaltungsvorschriften gestützte Praxis wird dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts im Bereich des Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf nicht gerecht (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 2024 - 1 WB 36/23 -, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für eine vergleichbare Konstellation (sog. Potenzialfeststellung als Auswahlkriterium für den Aufstieg in die Offizierslaufbahn des militärfachlichen Dienstes) u. a. ausgeführt (BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 2024 - 1 WB 36.23 -, juris Rn. 37 ff.):.

    Das Bundesverwaltungsgericht führt insoweit aus (Beschl. v. 29. Oktober 2024 - 1 WB 36.23 -, juris Rn. 54 f.): Der Mangel einer erforderlichen gesetzlichen Grundlage führt in der Regel zur Unbeachtlichkeit darauf gestützter Verwaltungsvorschriften.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2026 - 6 B 261/25
    Rn. 18 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.10.2024 - 1 WB 36.23 -, BVerwGE 183, 299 = juris Rn. 38 ff. und vom 20.5.2025 - 2 VR 3.25 -, BVerwGE 185, 385 = juris Rn. 36.

    Rn. 20 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.2024 - 1 WB 36.23 -, BVerwGE 183, 299 = juris Rn. 43.

    Rn. 28 Zu einem solchen Verfahren siehe BVerwG, Beschluss vom 29.10.2024 - 1 WB 36.23 -, BVerwGE 183, 299 = juris Rn. 23 f.

  • BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 37.24

    Unzureichend begründete Ablehnung eines Laufbahnwechsels

    Damit ist eine rückwirkende Zulassung rechtlich zulässig (vgl. zur Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung bei der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2024 - 1 WB 36.23 - NVwZ-RR 2025, 233 Rn. 18 m. w. N.).
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