Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; Vergleichbarkeit, unterschiedlicher Beurteilungszeitraum
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 33 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 3 Abs 1 SG
Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; Vergleichbarkeit, unterschiedlicher Beurteilungszeitraum - Wolters Kluwer
Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung bei der Besetzung eines Dienstpostens der Bundeswehr
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2; WBO § 3 Abs. 2
Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung bei der Besetzung eines Dienstpostens der Bundeswehr - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10
Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14
Rn. 37 bb) Die heranzuziehende letzte dienstliche Beurteilung kann die Funktion als Maßstab des Eignungs- und Leistungsvergleichs im Auswahlverfahren allerdings nur dann erfüllen, wenn es sich bei ihr nicht nur um die relativ aktuellste unter den für den Soldaten erstellten Beurteilungen handelt, sondern ihr auch - absolut gesehen - eine hinreichende Aktualität, d.h. zeitliche Nähe zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung, zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 60 Rn. 32).Rn. 39 Die Sonderbeurteilungen, die nach denselben verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Bestimmungen und auf demselben Vordruck abgefasst werden wie planmäßige Beurteilungen (zu der daraus folgenden Möglichkeit, bei Soldaten ggf. auch planmäßige und Sonderbeurteilungen miteinander zu vergleichen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 60 Rn. 37), wurden für den Antragsteller am 3. April 2014 und für den Beigeladenen am 25. März 2014 erstellt.
Für das Auswahlverfahren folgt hieraus, dass zur Wahrung der Chancengleichheit der Bewerber ein inhaltlicher Vergleich von dienstlichen (planmäßigen oder Sonder-) Beurteilungen nur zulässig ist, wenn er sich im Wesentlichen auf die gleichen Beurteilungszeiträume und die gleichen Beurteilungsstichtage erstreckt (vgl. insb. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 60 Rn. 33 …und vom 12. April 2013 - 1 WDS-VR 1.13 - juris Rn. 33).
- BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10
Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung; …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14
Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung - für alle Beurteilten gleichmäßig - die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst (vgl. für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 - juris Rn. 10 m.w.N.).Soweit der aktuelle beurteilende Vorgesetzte die Tätigkeit des Beigeladenen in der Zeit vor Beginn des Unterstellungsverhältnisses nicht aus eigener Anschauung beurteilen kann, hat er sich - ebenso wie das bei der Sonderbeurteilung des Antragstellers geschehen ist - die ihm fehlenden eigenen Erkenntnisse durch Anforderung und Auswertung eines Beurteilungsbeitrags des oder der früheren Vorgesetzten zu verschaffen (Nr. 503 ZDv 20/6; vgl. für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 - juris Rn. 11 f. m.w.N.).
- BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung oder Planstelleneinweisung - nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden oder - wie hier - wegversetzt zu bleiben, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 39 m.w.N.).Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 …und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36).
- BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11
Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14
Der Senat hat deshalb einen dem Beamtenrecht entsprechenden Bewerbungsverfahrensanspruch auch für soldatenrechtliche Konkurrenzverhältnisse anerkannt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - juris Rn. 40 m.w.N.).Rn. 36 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben dann, wenn mehrere Bewerber den Anforderungskriterien gerecht werden und deshalb über die erforderliche Eignung für den Dienstposten verfügen, - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (vgl., auch zum Folgenden, z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - juris Rn. 36 m.w.N.; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14
Dies gilt auch dann, wenn - wie im Falle des Beigeladenen - die Personalmaßnahmen, die der Tätigkeit zugrunde liegen, wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben wurden (vgl. für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 58 und 60). - BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14
Rn. 31 Aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt ferner die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 ). - BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14
Rn. 36 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben dann, wenn mehrere Bewerber den Anforderungskriterien gerecht werden und deshalb über die erforderliche Eignung für den Dienstposten verfügen, - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (vgl., auch zum Folgenden, z.B. BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - juris Rn. 36 m.w.N.; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ). - BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04
Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14
Rn. 30 a) Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung - nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ). - BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08
Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14
Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36). - BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09
Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit
Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14
Zur Dokumentation verpflichtet ist dabei primär die Stelle, die für die zu treffende Auswahlentscheidung zuständig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 WB 36.09 - Rn. 27). - BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13
Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere …
- BVerwG, 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14
Auswahlentscheidung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungszeitraum; …
Das Bundesministerium der Verteidigung wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, bis zu einer Entscheidung des Senats über den Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung gegen die Auswahlentscheidung des Abteilungsleiters Personal im Bundesministerium der Verteidigung vom 10. September 2014 (BVerwG 1 WB 44.14 ) die Versetzung des Beigeladenen auf den Dienstposten des ...leiters ... im ...amt ... vorläufig rückgängig zu machen.In der Hauptsache hat er mit Schriftsatz vom 26. September 2014 die gerichtliche Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht beantragt; dieses vom Bundesministerium der Verteidigung - R II 2 - mit einer Stellungnahme vom 6. Oktober 2014 vorgelegte Verfahren ist beim Senat unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 44.14 anhängig.
Die Unterlagen des Auswahlverfahrens, der Anlagenband zu der Stellungnahme des Präsidenten des ... vom 1. Dezember 2014, die Personalgrundakten des Antragstellers und des Beigeladenen, jeweils Hauptteile A bis D, und die Akten des Hauptsacheverfahrens (BVerwG 1 WB 44.14 ) haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
Sachlich zuständig ist das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der - bereits anhängigen (BVerwG 1 WB 44.14 ) - Hauptsache (§ 123 Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO).
Rn. 44 3. Zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG) des Antragstellers ist das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtet, bis zu einer Entscheidung des Senats über den Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung gegen die Auswahlentscheidung des Abteilungsleiters Personal im Bundesministerium der Verteidigung vom 10. September 2014 (BVerwG 1 WB 44.14 ) die Versetzung des Beigeladenen auf den Dienstposten des ...leiters ... im ... vorläufig rückgängig zu machen.
- OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2018 - 2 MB 18/18
(Keine) teilhaberechtliche Einladungspflicht für interne Stellenbewerber
Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung für alle Beamten gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst (BVerwG…, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 -, Rn. 16, juris; Beschluss vom 26. März 2015 - 1 WB 44.14 -, Rn. 41, juris).Ein inhaltlicher Vergleich von dienstlichen Beurteilungen ist nur zulässig ist, wenn er sich im Wesentlichen auf die gleichen Beurteilungszeiträume erstreckt (BVerwG, Beschluss vom 26. März 2015 - 1 WB 44.14 -, Rn. 41, juris;… Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 -, Rn. 33, juris).
- BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 6.15
Aufhebung einer dienstlichen Sonderbeurteilung; Konkurrentenstreit
Auf den vom Antragsteller gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hin hob der Senat die Auswahlentscheidung mit Beschluss vom 26. März 2015 (BVerwG 1 WB 44.14 ) auf und verpflichtete das Bundesministerium der Verteidigung, über die Besetzung des Dienstpostens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.Die Verfahrensakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: 827/15 und DL 854/15 -, die Akten des Hauptsacheverfahrens BVerwG 1 WB 32.15 , die Akten des abgeschlossenen Konkurrentenstreits um die Besetzung des Dienstpostens des Gruppenleiters ... im A (BVerwG 1 WB 44.14 und BVerwG 1 WDS-VR 2.14 ) und die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
Derartige Mängel hat das Bundesministerium der Verteidigung auch weder im vorliegenden Verfahren noch in dem Hauptsacheverfahren - BVerwG 1 WB 32.15 - oder in dem abgeschlossenen Konkurrentenstreit (BVerwG 1 WB 44.14 und BVerwG 1 WDS-VR 2.14 ) um die Besetzung des Dienstpostens des Gruppenleiters ... im A. (im Folgenden: A.) geltend gemacht.
Denn zur Herstellung einer den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG genügenden Vergleichbarkeit wäre es im dortigen Auswahlverfahren nicht erforderlich gewesen, die dem Eignungs- und Leistungsvergleich zugrundeliegende Sonderbeurteilung des Antragstellers vom 3. April 2014 zu ändern; erforderlich wäre vielmehr gewesen, den Beurteilungszeitraum der korrespondierenden Sonderbeurteilung für den Beigeladenen an denjenigen der Sonderbeurteilung für den Antragsteller anzugleichen (siehe BVerwG, Beschluss vom 26. März 2015 - 1 WB 44.14 - juris Rn. 46).
- BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14
Konkurrentenstreit; Vergleichbarkeit einer Sonderbeurteilung
Rn. 38 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben dann, wenn mehrere Bewerber den Anforderungskriterien gerecht werden und deshalb über die erforderliche Eignung für den Dienstposten verfügen, - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (…vgl., auch zum Folgenden, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - juris Rn. 36 m.w.N. und vom 26. März 2015 - 1 WB 44.14 - Rn. 36; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).Rn. 47 Ob - abgesehen von besonderen Konstellationen (wie in BVerwG, Beschluss vom 26. März 2015 - 1 WB 44.14 - juris Rn. 40 ff., wo eine Sonderbeurteilung inhaltlich auf einen nicht als solchen benannten "faktischen" Beurteilungszeitraum abstellte) - grundsätzlich Anderes zu gelten hat, wenn die Beurteilungszeiträume in extremem Ausmaß zeitlich divergieren und deshalb bei einem Bewerber zur Herstellung der zeitlichen Kompatibilität der Beurteilungslage auch dessen vorletzte planmäßige Beurteilung in den Eignungs- und Leistungsvergleich einzubeziehen sein könnte, kann offen bleiben.
- OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 228/17
Schadensersatz wegen unterlassener Beförderung - adäquate Kausalität; …
Aus Artikel 33 Abs. 2 i. V. m. Artikel 19 Abs. 4 GG folgt die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 26. März 2015 - 1 WB 44/14 - Rn. 31, juris). - VG Düsseldorf, 13.02.2019 - 13 L 3662/18 Rn. 54 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2015 - 1 WB 44/14 -, juris, Rn. 41; OVG NRW, Beschluss vom 28. November 2018 - 1 B 1466/18 -, juris, Rn. 21.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 6 B 1135/18
Anordnungsanspruch des nicht ausgewählten Bewerbers um eine Beförderungsstelle …
Rn. 19 Eine andere Bewertung ist entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht aufgrund der Entscheidung des Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2015 - 1 WB 44.14 -, juris Rn. 40 ff., veranlasst. - OVG Saarland, 21.03.2019 - 1 B 331/18
Konkurrentenstreit um das Amt des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts
Es trifft zwar zu, dass die heranzuziehende dienstliche Beurteilung ihre Funktion als Maßstab des Eignungs- und Leistungsvergleichs in einem Auswahlverfahren nur dann erfüllen kann, wenn ihr eine hinreichende Aktualität, d.h. zeitliche Nähe zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung, zukommt.(BVerwG, Beschluss vom 26.3.2015 - 1 WB 44.14 -, juris) Das Bundesverwaltungsgericht(…a.a.O., juris-Rdnr. 38) hat eine hinreichende Aktualität in Bezug auf eine länger als drei Jahre vor der Auswahlentscheidung vorgenommene Beurteilung verneint. - OVG Saarland, 05.09.2025 - 1 B 91/25
Konkurrentenstreitigkeit wegen Praxisaufstieg in die Laufbahngruppe des höheren …
Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung - für alle Beurteilten gleichmäßig - die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst.[BVerwG, Beschlüsse vom 26.03.2015 - 1 WB 44/14 -, juris, Rn. 41, und vom 12.04.2013 - 1 WDS-VR 1.13 -, juris, Rn. 33, vom 24.05.2011 - 1 WB 59.10 -, juris, Rn. 33, sowie Urteile vom 26.09.2012 - 2 A 2.10 -, juris, Rn. 10 m.w.N., und vom 18.07.2001 - 2 C 41/00 -, juris, Rn. 16 m.w.N.][BVerwG, Beschlüsse vom 26.03.2015 - 1 WB 44/14 -, juris, Rn. 41, und vom 12.04.2013 - 1 WDS-VR 1.13 -, juris, Rn. 33, vom 24.05.2011 - 1 WB 59.10 -, juris, Rn. 33, sowie Urteile vom 26.09.2012 - 2 A 2.10 -, juris, Rn. 10 m.w.N., und vom 18.07.2001 - 2 C 41/00 -, juris, Rn. 16 m.w.N.] Einschränkungen dieses Grundsatzes, die sich hinsichtlich des Beurteilungszeitraums aus besonderen äußeren Umständen ergeben können, sind dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur hinzunehmen, soweit sie auf zwingenden Gründen beruhen.[BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - 2 C 41/00 -, juris, Rn. 17][BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - 2 C 41/00 -, juris, Rn. 17] Auch das Bundesverfassungsgericht betont, dass "die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen durch einen einheitlichen Beurteilungsmaßstab und durch einen annähernd gemeinsamen Stichtag und - wenn möglich - gleichen Beurteilungszeitraum erreicht" wird.[BVerfG-K, (Nichtannahme-)Beschluss vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris, Rn. 89 m.w.N.][BVerfG-K, (Nichtannahme-)Beschluss vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris, Rn. 89 m.w.N.] Beurteilungszeiträume dürfen daher nicht in einem Ausmaß divergieren, das ihre Vergleichbarkeit ausschließt.[BVerwG, Beschluss vom 26.03.2015 - 1 WB 44/14 -, juris, Rn. 44][BVerwG, Beschluss vom 26.03.2015 - 1 WB 44/14 -, juris, Rn. 44]. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2018 - 1 B 1466/18
Erfordernis der Gewährleistung der Vergleichbarkeit für die Eignung aktueller …
Rn. 23 BVerwG, Beschlüsse vom 26. März 2015- 1 WB 44.14 -, juris, Rn. 41, und vom 12. April 2013 - 1 WDS-VR 1.13 -, juris, Rn. 33; ferner OVG NRW, Beschlüsse vom 25. November 2015- 6 B 1013/15 -, juris, Rn. 13 f., und vom 6. Juni 2017 - 6 B 33/17 -, juris, Rn. 12 f.; siehe auch schon OVG NRW, Beschluss vom 1. August 2011- 1 B 186/11 -, juris, Rn. 50 bis 52, nach dem ausgleichende Maßnahmen im Rahmen einer Auswahlentscheidung grundsätzlich nicht schon bei einem eher geringfügig abweichenden Beginn oder Ende der Beurteilungszeiträume erforderlich sind. - VG Ansbach, 11.07.2024 - AN 16 E 24.747
Konkurrenten-Eilverfahren um Beförderungsstelle, Bewerbungsverfahrenanspruch, …
- VG Kassel, 01.04.2019 - 1 L 26/19
Statusamtsbezogene Begründung des Gesamturteils erforderlich
- OVG Niedersachsen, 05.06.2015 - 5 ME 93/15
Auswahlverfahren; ausschärfende Betrachtung; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; …
- VG Kassel, 24.05.2022 - 1 L 1829/21
Dienstliche Beurteilungen müssen vergleichbar, hinreichend aktuell und inhaltlich …
- BVerwG, 12.11.2015 - 1 WB 32.15
Auferlegung der notwendigen Aufwendungen des Antragstellers gegenüber dem Bund …
- VG Schleswig, 14.03.2018 - 12 B 37/17
Beförderung auf eine Planstelle der Wertigkeit A9 mit Zulage
- VG Cottbus, 26.01.2018 - 4 L 449/17
Recht der Landesbeamten
- BVerwG, 24.02.2023 - 1 W-VR 25.22
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Nutzung einer erstellten dienstlichen …
- VG Köln, 23.08.2018 - 15 L 1396/18
- VG Potsdam, 27.09.2017 - 2 L 799/17
Recht der Landesbeamten
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".