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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19413
BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13 (https://dejure.org/2014,19413)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2014 - 1 WB 55.13 (https://dejure.org/2014,19413)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 1 WB 55.13 (https://dejure.org/2014,19413)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 2; WBO § 17 Abs. 1 Satz 1; SG § 3 Abs. 1; Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten" vom 1. August 2011
    Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2
    Auswahlentscheidung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Grundsatz der Bestenauslese; Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens; Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle; nicht-dienstpostengerechte Verwendung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 17 Abs 1 S 1 WBO, § 3 Abs 1 SG
    Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens zur vorübergehenden vertretungsweisen Wahrnehmung durch Soldatinnen u. Soldaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens zur vorübergehenden vertretungsweisen Wahrnehmung durch Soldatinnen u. Soldaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorübergehende Übertragung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens - und die Konkurrentenklage

 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12

    Dienstliche Maßnahme; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13
    Rn. 45 Nach der Rechtsprechung des Senats ist zwar die Entscheidung über die Zustimmung zu einer nicht-dienstpostengerechten Verwendung für den betroffenen Soldaten eine nach § 17 Abs. 1 und 3 WBO anfechtbare dienstliche Maßnahme (vgl. - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 26. Februar 2013 - BVerwG 1 WB 15.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 86 Rn. 34 ff. …und vom 30. April 2013 - BVerwG 1 WB 37.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 66 Rn. 17 ff.).

    Die "reguläre", von der personalbearbeitenden Stelle verfügte Verwendung des betroffenen Soldaten, hier des Beigeladenen, bleibt unverändert; erteilt (oder versagt) wird in dem in Nr. 2 des Erlasses geregelten Melde- und Zustimmungsverfahren lediglich das Einverständnis der personalbearbeitenden Stelle mit einer vorübergehenden, von der verfügten "regulären" Verwendung abweichenden (nicht-dienstpostengerechten) Übertragung von Aufgaben (vgl. im Einzelnen Beschlüsse vom 26. Februar 2013 a.a.O. Rn. 40 f. …und vom 30. April 2013 a.a.O. juris Rn. 20 f. ).

  • BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 37.12

    Nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der zuständigen …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13
    Rn. 45 Nach der Rechtsprechung des Senats ist zwar die Entscheidung über die Zustimmung zu einer nicht-dienstpostengerechten Verwendung für den betroffenen Soldaten eine nach § 17 Abs. 1 und 3 WBO anfechtbare dienstliche Maßnahme (…vgl. - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 26. Februar 2013 - BVerwG 1 WB 15.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 86 Rn. 34 ff. und vom 30. April 2013 - BVerwG 1 WB 37.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 66 Rn. 17 ff.).

    Die "reguläre", von der personalbearbeitenden Stelle verfügte Verwendung des betroffenen Soldaten, hier des Beigeladenen, bleibt unverändert; erteilt (oder versagt) wird in dem in Nr. 2 des Erlasses geregelten Melde- und Zustimmungsverfahren lediglich das Einverständnis der personalbearbeitenden Stelle mit einer vorübergehenden, von der verfügten "regulären" Verwendung abweichenden (nicht-dienstpostengerechten) Übertragung von Aufgaben (…vgl. im Einzelnen Beschlüsse vom 26. Februar 2013 a.a.O. Rn. 40 f. und vom 30. April 2013 a.a.O. juris Rn. 20 f. ).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung oder Planstelleneinweisung - nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. Beschluss vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, jeweils Rn. 39 m.w.N.).

    Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 …und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 jeweils Rn. 36).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13
    Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 jeweils Rn. 36).

    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. - auch zum Folgenden - insb. Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50, jeweils LS 2 und Rn. 45 ff.) genügt eine im gerichtlichen Verfahren vorgelegte Begründung, mit der Auswahlerwägungen für die getroffene Entscheidung nachgeholt werden, nicht der Dokumentationspflicht; sie kann deshalb auch nicht zur Begründung der Rechtmäßigkeit der getroffenen Entscheidung herangezogen werden.

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13
    Die Unterlagen des Auswahlverfahrens, die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - R II 2 - Az.: 1094/13 -, die Akten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes (BVerwG 1 WDS-VR 23.13 ) und des weiteren Verfahrens des Antragstellers BVerwG 1 WB 54.13 sowie die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Rn. 39 Soweit sich der Antrag mit dem Antrag im Parallelverfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 54.13 deckt, steht seiner Zulässigkeit das Prozesshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG) entgegen.

  • BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 56.11

    Zulässigkeit eines Verpflichtungsantrags eines ausgebildeten …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13
    Das gerichtliche Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung dient damit ausschließlich dem individuellen subjektiven Rechtsschutz des Soldaten; es ist kein Instrument einer objektiven Rechtskontrolle oder einer allgemeinen Aufsicht über die Bundeswehr (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 56.11 - Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13
    Aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt ferner die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 = NVwZ 2007, 1178 = ZBR 2008, 169).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13
    a) Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung - nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (vgl. Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32 Rn. 18).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13
    Der Senat hat deshalb einen dem Beamtenrecht entsprechenden Bewerbungsverfahrensanspruch auch für soldatenrechtliche Konkurrenzverhältnisse anerkannt (vgl. z.B. Beschluss vom 29. Januar 2013 - BVerwG 1 WB 60.11 - = NVwZ 2013, 1227 Rn. 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13
    Rn. 34 Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. - auch zum Folgenden - insb. Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - BVerwGE 136, 36 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 54, jeweils Rn. 29 ff.) die Dokumentationspflicht, die primär der Stelle obliegt, die für die zu treffende Auswahlentscheidung zuständig ist, auch von der gemäß § 9 Abs. 1 WBO zuständigen Beschwerdestelle erfüllt werden, wenn sie eine eigene Sachentscheidung trifft.
  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere …

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich, …

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse; …

  • BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 56.12

    Wehrbeschwerde; Antrag auf Offenlegung von Perspektivkonferenzergebnissen; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - 6 A 277/16

    Dokumentation; Auswahlerwägungen; Befangenheit; Gleichstellungsbeauftragte

    Rn. 6 Vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 = juris, Rn. 20 ff.; BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 55.13 -, juris, Rn. 27; OVG NRW, Urteil vom 21. Juni 2012 - 6 A 1991/11 -, DÖD 2012, 228 = juris, Rn. 89, sowie Beschluss vom 25. August 2014 - 6 B 759/14 -, juris, Rn. 34 f.

    Rn. 28 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 55.13 -, juris, Rn. 31.

  • BVerwG, 09.04.2014 - 1 WDS-VR 23.13

    Auswahlentscheidung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Grundsatz der Bestenauslese; …

    Der Bundesminister der Verteidigung wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, bis zu einer Entscheidung des Senats über den Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung gegen die Auswahlentscheidung des Präsidenten des ...amts ... vom 14. November 2013 (BVerwG 1 WB 55.13 ) die Versetzung des Beigeladenen auf den Dienstposten des Referatsleiters ... im ...amt ... vorläufig rückgängig zu machen.

    Der Bundesminister der Verteidigung legte den Antrag mit seiner Stellungnahme vom 6. November 2013 dem Senat vor; das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 55.13 beim Senat anhängig.

    Rn. 12 Mit Schreiben vom 6. Januar 2014 (im Hauptsacheverfahren BVerwG 1 WB 55.13 ) teilte der Bundesminister der Verteidigung - R II 2 - die zugunsten des Beigeladenen getroffene Auswahl und die endgültige Übertragung der Aufgaben an den Beigeladenen mit.

    Rn. 14 Mit gerichtlicher Verfügung vom 20. Januar 2014 wurde den Beteiligten mitgeteilt, dass die anhängigen Verfahren in der Hauptsache (BVerwG 1 WB 55.13 ) und im vorläufigen Rechtsschutz (vorliegend BVerwG 1 WDS-VR 23.13 ) unter Einbeziehung der inzwischen getroffenen Auswahlentscheidung weitergeführt werden.

    Die Unterlagen des Auswahlverfahrens, die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - R II 2 - Az.: .../13 -, die Akte des Hauptsacheverfahrens BVerwG 1 WB 55.13 und die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Sachlich zuständig ist das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der - bereits anhängigen (BVerwG 1 WB 55.13 ) - Hauptsache (§ 123 Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2020 - 6 B 101/20

    Geltung bei der Missachtung einer Formvorgabe für die Bewerbung nichts anderes …

    Rn. 47 Vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 = juris Rn. 20 ff., und vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, NJW 2016, 310 = juris Rn. 14; BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 55.13 -, Buchholz 449 § 3 SG Nr. 70 = juris Rn. 27, und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, BVerwGE 133, 13 = juris Rn. 35 ff., sowie Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 -, IÖD 2019, 110 = juris Rn. 45; OVG NRW, Urteil vom 21. Juni 2012 - 6 A 1991/11 -, a. a. O. Rn. 89, sowie Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - 6 B 344/19 -, NWVBl. 2019, 455 = juris 6, sowie vom 3. August 2017 - 6 B 828/17 -, NWVBl. 2018, 23 = juris Rn. 4.
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