Rechtsprechung
| BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Beschwerdeform; E-Mail; rechtliches Gehör
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 2 S 1 WBO, Art 103 Abs 1 GG, § 3a Abs 2 S 1 VwVfG, § 3a Abs 2 S 2 VwVfG
Beschwerdeform; E-Mail; rechtliches Gehör - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der Begründung einer auf § 22a Wehrbeschwerdeordnung (WBO) gestützten Beschwerde; Wahrung des Formerfordernisses des § 6 Abs. 2 WBO durch Einlegung einer Beschwerde per E-mail
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Darlegung der Begründung einer auf § 22a Wehrbeschwerdeordnung ( WBO ) gestützten Beschwerde; Wahrung des Formerfordernisses des § 6 Abs. 2 WBO durch Einlegung einer Beschwerde per E-mail
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Süd, 09.06.2010 - S 4 BLa 3/10
- BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 06.01.2010 - 1 WNB 7.09
Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenz; Bezeichnung
Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10
Dies gilt nach der Rechtsprechung der beiden Wehrdienstsenate auch für die § 132 Abs. 2 Nr. 1 und § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nachgebildeten (vgl. dazu BTDrucks 16/7955 S. 36 zu Nr. 18) Regelungen des § 22a Abs. 2 Nr. 1 WBO und des § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO (vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - NZWehrr 2009, 258 und vom 6. Januar 2010 - BVerwG 1 WNB 7.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 160).Diese Anforderungen gelten auch für die Vorschriften über die Divergenzrüge in § 22a Abs. 2 Nr. 2 WBO und § 22 b Abs. 2 Satz 2 WBO (Beschluss vom 6. Januar 2010 - BVerwG 1 WNB 7.09 - a.a.O.).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10
Rn. 16 Mit seiner Gehörsrüge verkennt der Antragsteller, dass Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verlangt, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 = NJW 1991, 2823 = juris Rn. 7). - BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08
Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10
Rn. 12 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass innerhalb des durch die Beschwerde abgesteckten Rahmens die zuständige Beschwerdestelle eine umfassende Kontrollkompetenz über die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der angefochtenen truppendienstlichen Entscheidung oder Maßnahme erlangt (vgl. im Einzelnen: Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - DokBer 2010, 211).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10
In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f.), dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung im beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (…vgl. auch Beschluss vom 24. Januar 2008 - BVerwG 6 BN 2.07 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 85 Rn. 14). - BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts setzt die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrundes der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 11, vom 20. November 2007 - BVerwG 7 BN 4.07 - juris Rn. 9…, vom 28. August 2009 - BVerwG 8 B 42.09 - juris Rn. 9 …und vom 4. September 2009 - BVerwG 7 B 8.09 - juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.). - BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90
Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts - …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10
Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteils- oder Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (Beschlüsse vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6 = juris Rn. 14 …und vom 23. Oktober 2008 - BVerwG 4 B 30.08 - BauR 2009, 233 = juris Rn. 11). - BVerwG, 23.10.2008 - 4 B 30.08
Beurteilung des Vorwurfs der Aktenwidrigkeit im Lichte des Grundsatzes der freien …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10
Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteils- oder Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (…Beschlüsse vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6 = juris Rn. 14 und vom 23. Oktober 2008 - BVerwG 4 B 30.08 - BauR 2009, 233 = juris Rn. 11). - BVerwG, 24.01.2008 - 6 BN 2.07
Von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichende Rechtsanwendung als …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10
In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f.), dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung im beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. auch Beschluss vom 24. Januar 2008 - BVerwG 6 BN 2.07 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 85 Rn. 14). - BVerwG, 04.09.2009 - 7 B 8.09
Wegfall der Abfalleigenschaft von Harzöl mit der Beendigung des konkreten …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts setzt die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrundes der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (…vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 11, vom 20. November 2007 - BVerwG 7 BN 4.07 - juris Rn. 9…, vom 28. August 2009 - BVerwG 8 B 42.09 - juris Rn. 9 und vom 4. September 2009 - BVerwG 7 B 8.09 - juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.). - BVerwG, 24.03.2010 - 1 WNB 3.10
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Berücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10
Dieser in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz gilt auch im wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren und erstreckt sich - über den Wortlaut des § 18 Abs. 2 Satz 4 WBO hinaus - auf alle für die Entscheidung maßgeblichen Sachfragen sowie auf die Beweisergebnisse, ferner auf entscheidungsrelevante Rechtsfragen, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 1 WNB 3.10 - m.w.N.). - BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09
Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.
- BVerwG, 28.08.2009 - 8 B 42.09
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den …
- BVerwG, 20.11.2007 - 7 BN 4.07
Anforderungen an eine Antragsbefugnis im Rahmen einer Normenkontrolle gegen eine …
- BVerwG, 30.06.1983 - 1 WB 27.81
Wehrbeschwerde - Eigenhändige Unterschrift - Unschädliches Fehlen
- BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 51.08
Verwendung; Verwendungsdauer; Versetzungsanordnung; Aufhebung; …
- BVerwG, 02.07.2020 - 2 WRB 1.20
Beschwerdeform; Beschwerdefrist; Beweiswürdigung; Rechtsbeschwerdebegründung; …
Dem Schriftformerfordernis genügt eine elektronische Einlegung durch einfache E-Mail nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 4).Da ihre Kontrollkompetenz wesentlich vom Vorliegen und vom Inhalt der Beschwerde abhängt, haben sich nach der bisherigen Rechtsprechung sowohl die Beschwerdestelle als auch das Gericht über das Vorliegen einer formwirksamen Beschwerde von Amts wegen zu vergewissern (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 12 m.w.N.).
- BVerwG, 03.11.2011 - 1 WNB 4.11
Rechtsbeschwerde; Erledigung der Hauptsache; Einstellungs- und Kostenbeschlüsse
Dieser in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz gilt auch im wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren und erstreckt sich - über den Wortlaut des § 18 Abs. 2 Satz 4 WBO hinaus - auf alle für die Entscheidung maßgeblichen Sachfragen sowie auf die Beweisergebnisse, ferner auf entscheidungsrelevante Rechtsfragen, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (Beschlüsse vom 24. März 2010 - BVerwG 1 WNB 3.10 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 4 und vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 WNB 4.10 -).In einem derartigen Fall besteht zur Vermeidung eines Überraschungsurteils eine Hinweis- und Anhörungspflicht des Gerichts (Beschluss vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 WNB 4.10 -).
Mit seiner Gehörsrüge verkennt der Antragsteller, das Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verlangt, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 = NJW 1991, 2823; BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 WNB 4.10 -).
Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteils- oder Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekannt zu geben (Beschlüsse vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6, vom 23. Oktober 2008 - BVerwG 4 B 30.08 - BauR 2009, 233 und vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 WNB 4.10 -).
- BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16
Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Divergenz
Rn. 4 Mit dieser Rüge wird verkannt, dass Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verlangt, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 …und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die gemäß § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Januar 2010 - 1 WNB 7.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 3 Rn. 7, vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 2 …und vom 24. September 2012 - 1 WNB 5.12 - juris Rn. 2).
- VG Hamburg, 11.09.2025 - 16 K 5288/21
Zur Frage, ob die sachliche Bescheidung eines mittels einfacher E-Mail erhobenen …
In Ermangelung einer qualifizierten elektronischen Signatur [vgl. § 3a Abs. 2 (Hmb)VwVfG] genügt dies nicht den Formvorgaben des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.10.2010, 1 WNB 4.10, juris Rn. 4 und 7;… ferner OVG Hamburg, Urt. v. 28.11.2024, 4 Bf 129/24 , juris Rn. 60 ;… OVG Münster, Beschl. v. 13.3.2023, 14 B 1351/22, juris Rn. 4 ff.;… VGH München, Beschl. v. 23.9.2021, 4 ZB 21.1847, juris Rn. 14;… VGH Kassel, Beschl. v. 18.7.2018, 1 B 2029/17, juris Rn. 26;… Kopp/Schenke, VwGO, 31. Aufl. 2025, § 70 Rn. 2;… Hüttenbrink, in: BeckOK VwGO, 74. Ed. 1.4.2025, § 70 Rn. 11; jeweils m.w.Nwn.). - BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16
Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der …
Rn. 8 Mit dieser Rüge wird verkannt, dass Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verlangt, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 m.w.N.).Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteils- oder Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 m.w.N.).
- VG Gera, 06.05.2026 - 6 K 2564/25
Leistungen nach dem BAföG über das 4. Fachsemester hinaus; Anforderungen an einen …
Denn eine einfache E-Mail wahrt nicht die für einen Widerspruch gemäß § 70 Abs. 1 VwGO erforderliche Schriftform (stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.2010 - 1 WNB 4/10 = BeckRS 2010, 149234 Rn. 7; OVG LSA…, Beschluss vom 8.12.2025 - 2 M 127/25 = BeckRS 2025, 34751 Rn. 4). - BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16
Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der …
Rn. 13 Mit dieser Rüge wird verkannt, dass Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verlangt, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 m.w.N.).Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteils- oder Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 m.w.N.).
- BVerwG, 26.10.2023 - 1 WRB 1.22
Mobbingvorwürfe; Beschwerdewillen; dienstliche Maßnahme
Dabei hat sich das Truppendienstgericht zutreffend von Amts wegen über das Vorliegen einer formwirksamen Beschwerde vergewissert (zu diesem Erfordernis vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 12 m. w. N. und 2. Juli 2020 - 2 WRB 1.20 - BVerwGE 169, 112 Rn. 18) und in rechtlich nicht zu beanstandender Weise angenommen, dass die Antragstellerin mit ihrem Schreiben vom 8. Dezember 2019 eine wirksame (Erst-)Beschwerde im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung erhoben hatte. - BVerwG, 02.03.2021 - 1 WB 1.21
Gewährung rechtlichen Gehörs in einem Wehrbeschwerdeverfahren
Rn. 12 2. a) Art. 103 Abs. 1 GG verlangt grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 …und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 19.12.2017 - 1 WDS-VR 10.17
Schriftformerfordernis; qualifizierte elektronische Signatur
Unter Berücksichtigung des bis zum 28. Juli 2017 geltenden Signaturgesetzes erfüllte eine E-Mail ein normativ angeordnetes Schriftformerfordernis nicht, wenn sie keine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes trug, ohne die nicht mit der gebotenen Sicherheit festgestellt werden konnte, ob die betreffende E-Mail vollständig und richtig ist und ob sie tatsächlich von dem in ihr angegebenen Urheber stammt (vgl. z.B. VGH Kassel…, Beschluss vom 3. November 2005 - 1 TG 1668/05 - juris Rn. 4; VG Dresden…, Urteil vom 16. September 2015 - 3 K 1566/12 - Rn. 30; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - Rn. 4 ff.). - BVerwG, 15.04.2020 - 2 WNB 4.20
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen eines Gehörsverstoßes
- BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17
Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im …
- BVerwG, 29.01.2020 - 1 WRB 6.18
Rechtsbeschwerde in einem Wahlanfechtungsverfahren; Verletzung des rechtlichen …
- BVerwG, 12.02.2018 - 1 WNB 8.17
Einzelverbot gegen Soldaten unterliegt der Beschwerdefrist
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18
Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr; Konfrontation eines Soldaten …
- BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 2.17
Divergenzrüge; Besetzung des Gerichts
- BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 17.14
Anspruch auf Korrektur eines Vermerks über ein Personalgespräch
- BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18
Rechtliches Gehör; Übersendung eines Behördenschriftsatzes
- BVerwG, 12.07.2013 - 1 WNB 2.13
Musterlösung als Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit einer Prüferbewertung …
- BVerwG, 21.02.2020 - 1 WNB 7.19
Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich Verletzung der …
- BVerwG, 11.05.2011 - 1 WNB 3.11
Ein Soldat hat grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf sachliche Überprüfung …
- VG Cottbus, 25.07.2013 - 1 K 759/09
Entschädigungsrecht; Entschädigung der mit einem dinglichen Nutzungsrecht …
- BVerwG, 24.08.2012 - 1 WNB 4.12
Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangels i.S.d. § 22a Abs. 2 …
- BVerwG, 02.03.2021 - 1 WDS-VR 18.20
Erfolglosigkeit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen nicht …
- BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 1.12
Missachtung des Charakters einer Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu …
- BVerwG, 12.06.2012 - 1 WNB 2.12
Möglichkeit der Geltendmachung etwaiger Unrichtigkeiten oder Lücken bei der …
- BVerwG, 30.05.2023 - 1 W-VR 7.23
Zurückweisung der Anhörungsrüge
- BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 5.12
Voraussetzungen der Anfechtung einer dienstinternen Weisung der im Instanzenzug …
- OVG Niedersachsen, 18.12.2025 - 8 LA 47/25
Gehörsrüge; Anhörungsrüge; Berufungszulassung; Zulassung der Berufung; …
- VG Hamburg, 24.11.2025 - 16 K 3805/25
Zur Frage, ob ein mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehenes …
- VG Hamburg, 27.03.2026 - 3 K 52/26
Ein mit einer (lediglich) fortgeschrittenen Signatur versehenes und per E-Mail …
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