Rechtsprechung
| OLG Jena, 06.09.2011 - 1 Ws 394/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Art 6 Abs 1 S 1 MRK, Art 20 Abs 3 GG, § 206a StPO
Einstellung des Strafverfahrens: Verfahrenshindernis bei Verletzung des Beschleunigungsgebots - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EMRK Art. 6 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; StPO § 206a
Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernis bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer als Verfahrensverzögerung i.R.d. fortzuführenden Strafverfahrens; Angemessener Ausgleich eines Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot durch das Vollstreckungsmodell; Ableitung eines Verfahrenshindernisses aus der ...
Verfahrensgang
- AG Gotha - 361 Js 32439/01
- LG Erfurt, 27.06.2011 - 361 Js 32439/01
- OLG Jena, 06.09.2011 - 1 Ws 394/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus OLG Jena, 06.09.2011 - 1 Ws 394/11
Rn. 13 Dabei ist seit dem Beschluss des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 17.1.2008 (BGHSt 52, 124 ff.), dem sich der Senat angeschlossen hat (StV 2009, 132 f.) von folgenden Grundsätzen auszugehen: Zunächst kann einer überdurchschnittlichen langen Verfahrensdauer über den Strafzumessungsgesichtspunkt eines langen zeitlichen Abstands zwischen Tat und Verurteilung hinaus eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommen. - BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer …
Auszug aus OLG Jena, 06.09.2011 - 1 Ws 394/11
Hinzukommen muss vielmehr, dass die Dauer des Verfahrens auch mit besonderen Belastungen für den Angeklagten einhergegangen ist, beispielsweise weil längere Zeit gegen ihn die Untersuchungshaft vollstreckt worden ist (siehe BVerfG NJW 1993, 3254 ff.; NStZ 1984, 128). - BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens - …
Auszug aus OLG Jena, 06.09.2011 - 1 Ws 394/11
Hinzukommen muss vielmehr, dass die Dauer des Verfahrens auch mit besonderen Belastungen für den Angeklagten einhergegangen ist, beispielsweise weil längere Zeit gegen ihn die Untersuchungshaft vollstreckt worden ist (siehe BVerfG NJW 1993, 3254 ff.; NStZ 1984, 128). - OLG Jena, 30.06.2008 - 1 Ss 9/08
Strafzumessung
Auszug aus OLG Jena, 06.09.2011 - 1 Ws 394/11
Rn. 13 Dabei ist seit dem Beschluss des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 17.1.2008 (BGHSt 52, 124 ff.), dem sich der Senat angeschlossen hat (StV 2009, 132 f.) von folgenden Grundsätzen auszugehen: Zunächst kann einer überdurchschnittlichen langen Verfahrensdauer über den Strafzumessungsgesichtspunkt eines langen zeitlichen Abstands zwischen Tat und Verurteilung hinaus eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommen.
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B
Vertragsarzt - Einzel- und Pauschalleistungen im EBM-Ä für ärztliche Leistungen …
Zwar ist für das Strafverfahren anerkannt, dass eine überlange Verfahrensdauer - jedenfalls im Regelfall - (zu Ausnahmen s Thüringer OLG Beschluss vom 6.9.2011 - 1 WS 394/11 - juris) nicht zur Einstellung des Verfahrens führt, ihr aber eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (zB BGH Beschluss vom 16.3.2011 - 5 StR 585/10 - NStZ-RR 2011, 171; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 19.4.1993 - 2 BvR 1487/90 - NJW 1993, 3254). - BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 99/11 B Zwar ist für Strafverfahren anerkannt, dass eine überlange Verfahrensdauer - jedenfalls im Regelfall (zu Ausnahmen s Thüringer OLG Beschluss vom 6.9.2011 - 1 Ws 394/11 - juris) nicht zur Einstellung des Verfahrens führt, ihr aber eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (vgl zB BGH Beschluss vom 16.3.2011 - 5 StrR 585/10 - NStZ-RR 2011, 171; BVerfG (Kammer) Beschluss vom 19.4.1993 - 2 BvR 1487/90 - NJW 1993, 3254).
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