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Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 27.05.2008

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 1 Ws 107/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28323
OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 1 Ws 107/08 (https://dejure.org/2008,28323)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.07.2008 - 1 Ws 107/08 (https://dejure.org/2008,28323)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - 1 Ws 107/08 (https://dejure.org/2008,28323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit der beschlossenen Abtrennung und Aussetzung des Verfahrens gegen einen von mehreren Angeklagten mit der Beschwerde; Verzögerung des abgetrennten Teils des Verfahrens

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 223/05

    Strafrecht - Rechtsmittel gegen Abtrennung und Aussetzung während laufender …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 1 Ws 107/08
    Ein Abtrennungsbeschluss nach § 2 Abs. 2 StPO, der das Verfahren lediglich hemmt, kann nach übereinstimmender Ansicht angefochten werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 25. Januar 2008, 1 Ws 9/08;… OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1983, S. 92;… OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1991, S. 504;… OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, S. 142 f.; OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2005, 2 Ws 223/05, zitiert nach Juris).

    Demgegenüber kann eine Abtrennung, die in Vorbereitung des Urteils der Förderung des Verfahrens dient, als Entscheidung des erkennenden Gerichts, die der Urteilsfindung vorausgeht, gemäß § 305 StPO nur in Ausnahmefällen - z.B. bei willkürlichem Handeln des Gerichts oder der Verfolgung verfahrensfremder Ziele - angefochten werden (OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2005, 2 Ws 223/05 m.w.N. zitiert nach Juris).

    Ein Abtrennungsbeschluss nach § 2 Abs. 2 StPO, der das Verfahren lediglich hemmt, kann nach übereinstimmender Ansicht angefochten werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 25. Januar 2008, 1 Ws 9/08;… OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1983, S. 92;… OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1991, S. 504;… OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, S. 142 f.; OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2005, 2 Ws 223/05, zitiert nach Juris).

    Demgegenüber kann eine Abtrennung, die in Vorbereitung des Urteils der Förderung des Verfahrens dient, als Entscheidung des erkennenden Gerichts, die der Urteilsfindung vorausgeht, gemäß § 305 StPO nur in Ausnahmefällen - z.B. bei willkürlichem Handeln des Gerichts oder der Verfolgung verfahrensfremder Ziele- angefochten werden (OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2005, 2 Ws 223/05 m.w.N. zitiert nach Juris).

  • OLG Düsseldorf, 04.12.1995 - 1 Ws 922/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 1 Ws 107/08
    Ein Abtrennungsbeschluss nach § 2 Abs. 2 StPO, der das Verfahren lediglich hemmt, kann nach übereinstimmender Ansicht angefochten werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 25. Januar 2008, 1 Ws 9/08;… OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1983, S. 92;… OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1991, S. 504; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, S. 142 f.; OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2005, 2 Ws 223/05, zitiert nach Juris).

    Ein Abtrennungsbeschluss nach § 2 Abs. 2 StPO, der das Verfahren lediglich hemmt, kann nach übereinstimmender Ansicht angefochten werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 25. Januar 2008, 1 Ws 9/08;… OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1983, S. 92;… OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1991, S. 504; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, S. 142 f.; OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2005, 2 Ws 223/05, zitiert nach Juris).

  • OLG Frankfurt, 11.05.1982 - 3 Ws 336/82
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 1 Ws 107/08
    Ein Abtrennungsbeschluss nach § 2 Abs. 2 StPO, der das Verfahren lediglich hemmt, kann nach übereinstimmender Ansicht angefochten werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 25. Januar 2008, 1 Ws 9/08; OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1983, S. 92;… OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1991, S. 504;… OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, S. 142 f.; OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2005, 2 Ws 223/05, zitiert nach Juris).

    Ein Abtrennungsbeschluss nach § 2 Abs. 2 StPO, der das Verfahren lediglich hemmt, kann nach übereinstimmender Ansicht angefochten werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 25. Januar 2008, 1 Ws 9/08; OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1983, S. 92;… OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1991, S. 504;… OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, S. 142 f.; OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2005, 2 Ws 223/05, zitiert nach Juris).

  • OLG Frankfurt, 24.06.1991 - 3 Ws 370/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 1 Ws 107/08
    Ein Abtrennungsbeschluss nach § 2 Abs. 2 StPO, der das Verfahren lediglich hemmt, kann nach übereinstimmender Ansicht angefochten werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 25. Januar 2008, 1 Ws 9/08;… OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1983, S. 92; OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1991, S. 504;… OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, S. 142 f.; OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2005, 2 Ws 223/05, zitiert nach Juris).

    Ein Abtrennungsbeschluss nach § 2 Abs. 2 StPO, der das Verfahren lediglich hemmt, kann nach übereinstimmender Ansicht angefochten werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 25. Januar 2008, 1 Ws 9/08;… OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1983, S. 92; OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1991, S. 504;… OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, S. 142 f.; OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2005, 2 Ws 223/05, zitiert nach Juris).

  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 337/07

    Urteil im Fall "Zündel" rechtskräftig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 1 Ws 107/08
    Ein Anspruch auf Akteneinsicht in der Kanzlei besteht nach Auffassung des BGH nicht ( BGH 12.9.2007 - 1 StR 337/07 zitiert nach juris).
  • KG, 19.12.2001 - 3 Ws 649/01

    Besorgnis der Befangenheit wegen Ablehnung der Aktenübersendung an den …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 1 Ws 107/08
    Aus der Sollvorschrift des § 147 Abs. 4 StPO ergibt sich keine Verpflichtung, die Akten in die Geschäftsräume des Rechtsanwalts zu versenden ( KG Beschluss vom 19.12.2001 - 3 Ws 649/01 - zitiert nach juris).
  • KG, 05.08.1997 - 5 Ws 490/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 1 Ws 107/08
    Es sind keine Gründe von dem Beschwerdeführer vorgetragen noch sonst erkennbar, die sich auf seine Stellung als Angeklagter im Verfahren nachteilig auswirken könnten (vgl. KG Berlin, 5. Strafsenat, Beschluss vom 05.08.1997, 1 AR 889/97 m.w.N., zitiert nach Juris).
  • OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21

    Pflicht zur Gesamtbetrachtung bei Prüfung eines Abtrennungsbeschlusses; …

    Nach zutreffender Auffassung ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen und zu prüfen, ob der innere Zusammenhang mit der Urteilsfällung in Bezug auf das Verfahren in seiner Gesamtheit besteht (KG Berlin…, Beschluss vom 10. Mai 2012, 4 Ws 42/12, juris, Rn. 5; OLG Köln…, Beschluss vom 15. Juli 2005, 2 Ws 223 + 224 + 232/05, juris, Rn. 8, 10; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 6. Mai 2021, 3 Ws 282/21, juris, Rn. 2; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juli 2008, 1 Ws 107/08, juris, Rn.15; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 20. April 2016, 1 Ws 94/16, juris, Rn. 8;… Zabeck in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 305 Rn. 6).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht zwar ausnahmsweise von einer Anfechtbarkeit von Abtrennungsbeschlüssen aus, wenn sich die Entscheidung des erkennenden Gerichts als willkürlich erweist oder mit der Abtrennung verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 6. Mai 2021, 3 Ws 282/21, juris, Rn. 2; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juli 2008, 1 Ws 107/08, juris, Rn.15).

  • OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 3 Ws 282/21

    Keine Anfechtung von Abtrennungsbeschlüssen

    Eine Ausnahme gilt nach obergerichtlicher Rechtsprechung nur, wenn die Abtrennung sich als willkürlich erweist oder der Verfolgung verfahrensfremder Zwecke dient, wobei insoweit auf die Verfahrenslage in ihrer Gesamtheit abzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 04.03.2021 - ...; KG, NStZ-RR 2013, 218; OLG Köln Beschluss vom 15.07.2005 - 2 Ws 223/05; OLG Brandenburg Beschluss vom 02.07.2008 - 1 Ws 107/08).
  • OLG Köln, 12.07.2024 - 3 Ws 55/24

    Cum/Ex: Die gerichtliche Entscheidung, das gegen den Angeklagten gerichtete …

    Ebenso wie die § 305 Satz 1 StPO unterfallenden Entscheidungen über die Abtrennung oder Verbindung von Verfahrensteilen, die Aussetzung eines Verfahren zum Zwecke seiner Förderung in der Gesamtheit (vgl. hierzu etwa OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.1999 - 2 Ws 46/99, StraFo 1999, 236, 237; OLG Köln…, Beschluss vom 15.07.2005 - 2 Ws 223/05, BeckRS 2005, 152921 Rn. 8; OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.07.2008 - 1 Ws 107/08, BeckRS 2008, 23446; KG, Beschluss vom 10.05.2012 - 4 Ws 42/12, NStZ-RR 2013, 218, 219;… KK-StPO/MüKoStPO/Neuheuser, 2. Aufl., § 305 Rn. 17) oder auch die Entscheidung über die Nichteinbeziehung einer Nachtragsanklage (…vgl. etwa Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 266 Rn. 24) hat das Landgericht mit dem angefochtenen Beschluss demnach eine die weitere Verfahrensgestaltung betreffende Entscheidung getroffen, die auf Grundlage des Vorstehenden dem Prozessurteil vom 24.06.2024 sachlich und zeitlich vorgelagert gewesen ist.
  • OLG Hamm, 30.06.2009 - 3 Ws 229/09

    Übersetzung; Verteidiger; Unzulässigkeit

    Ob auch ein Ausnahmefall anzuerkennen ist, wenn die angefochtene Entscheidung willkürlich oder zur Verfolgung verfahrensfremder Ziele getroffen wurde (vgl. OLG Brandenburg Beschl. v. 02.07.2008 - 1 Ws 107/08 - juris), kann dahinstehen, da es hierfür keinerlei Anhaltspunkte gibt.
  • OLG Köln, 15.08.2025 - 2 Ws 411/25

    Erfolglose Beschwerden gegen Teilabtrennung von Vorwürfen im Strafverfahren gegen …

    Danach sind Abtrennungsbeschlüsse ausnahmsweise nur dann anfechtbar, wenn die Rechtswidrigkeit der Anordnung infolge fehlerhafter Ermessensausübung evident ist und dadurch für den Verfahrensbeteiligten eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt oder sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt (zu vgl. KG, Beschluss v. 27.03.2009 [4 Ws 17/09]; OLG Brandenburg, Beschluss v. 02.07.2008 [1 Ws 107/08]; SenE v. 15.07.2005 [2 Ws 223/05]).
  • KG, 10.05.2012 - 4 Ws 42/12

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Abtrennung eines Verfahrens

    Abtrennungsbeschlüsse sind danach ausnahmsweise nur dann anfechtbar, wenn die Rechtswidrigkeit der Anordnung infolge fehlerhafter Ermessensausübung evident ist und dadurch für den Verfahrensbeteiligten eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt oder sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt (…vgl. Senat a.a.O.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 Ws 107/08 - ; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 223/05, 224/05, 232/05 - ;… Engelhardt in Karlsruher Komm. zur StPO, 6. Aufl., § 305 Rdn. 9).
  • OLG Köln, 15.08.2025 - 2 Ws 411+413/25

    Keine Einschränkung des Beschwerderecht gegen eine Abtrennungsentscheidung über § …

    Danach sind Abtrennungsbeschlüsse ausnahmsweise nur dann anfechtbar, wenn die Rechtswidrigkeit der Anordnung infolge fehlerhafter Ermessensausübung evident ist und dadurch für den Verfahrensbeteiligten eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt oder sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt (zu vgl. KG, Beschluss v. 27.03.2009 [4 Ws 17/09]; OLG Brandenburg, Beschluss v. 02.07.2008 [1 Ws 107/08]; SenE v. 15.07.2005 [2 Ws 223/05]).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2025 - 1 Ws 13/25

    Anfechtbarkeit eines Abtrennungsbeschlusses in einem Verfahren wegen …

    Abtrennungsbeschlüsse sind daher nicht respektive - ausnahmsweise - nur dann anfechtbar, wenn die Rechtswidrigkeit der Anordnung infolge fehlerhafter Ermessensausübung evident ist und dadurch für den Verfahrensbeteiligten eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt (KG, Beschluss vom 10. Mai 2012, Az. 4 Ws 42/12) oder wenn sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt (Senatsbeschluss vom 2. Juli 2008, Az. 1 Ws 107/08), wobei es auf eine Verzögerung des Verfahrens in seiner Gesamtheit und nicht nur des abgetrennten Verfahrensteils ankommt (KG, Beschluss vom 10. Mai 2012, Az. 4 Ws 42/12; KG Berlin, Beschluss vom 27. März 2009, Az. 4 Ws 17/09 m.w.N.; OLG Köln, Beschluss vom 12. Juli 2024, Az. 3 Ws 55/24).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 107/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,44844
OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 107/08 (https://dejure.org/2008,44844)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.05.2008 - 1 Ws 107/08 (https://dejure.org/2008,44844)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 1 Ws 107/08 (https://dejure.org/2008,44844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr wegen eines zweifachen gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall; Unrechtsgehalt und Schweregrad im Hinblick auf die Rückfallgeschwindigkeit, die Dichte der Tataufeinanderfolge und des Gesamttatzeitraums

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 15.06.2016 - 2 Ws 193/16

    Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl durch Wachestehen: Voraussetzungen für den Erlass …

    Eine Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO liegt insoweit (auch) bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum, dessen immaterielle Auswirkungen auf einen Geschädigten mit einem Wohnungseinbruchsdiebstahl (zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr insoweit OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2013, 1 Ws 561/13) typischerweise nicht zu vergleichen sind, eher fern, wenn die Schadenssumme im Einzelfall jedenfalls 1.000 Euro nicht übersteigt (vgl. OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 143 f.; OLG Frankfurt, StV 2010, 583; OLG Braunschweig, StV 2012, 352; siehe auch OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 210, sowie - für Betrugstaten - OLG Hamm, StV 2010, 291, 292; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 49; KG, NStZ-RR 2015, 115; weniger streng OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.05.2008, 1 Ws 107/08).
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