Rechtsprechung
| KG, 16.03.2009 - 1 Ws 11/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
§ 22 RVG
Adäsionsklagen - dieselbe Angelegenheit - mehrere Ahhäsionskläger - Burhoff online
Adhäsionsklagen; dieselbe Angelegenheit; mehrere Adhäsionskläger
- openjur.de
- Judicialis
StPO § 397a Abs. 2; ; RVG § 22; ; RVG § 49; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 2; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 3
- IWW
- Anwaltsblatt
§ 15 RVG, § 22 RVG
Zwei Adhäsionsklagen sind zwei Angelegenheiten - anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff "derselben" Angelegenheit i.S. von § 22 Abs. 1 RVG bei Beiordnung im Adhäsionsverfahren für mehrere Nebenkläger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Vorliegen "derselben Angelegenheit" nach § 22 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.R.d. Festsetzung der zu gewährenden Vergütung für mehrere Adhäsionsverfahren
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Adhäsionsverfahren - Vertretung mehrerer Adhäsionskläger
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.12.2008 - 524 KLs 25/08
- KG, 16.03.2009 - 1 Ws 11/09
Papierfundstellen
- AnwBl 2009, 727
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- OLG Bamberg, 25.02.2005 - Ws 136/05
Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbares Recht, Grundgebühr in Übergangsfällen
Auszug aus KG, 16.03.2009 - 1 Ws 11/09
"Dieselbe Angelegenheit" liegt (nur) dann vor, wenn ein einheitlicher Auftrag vorliegt, die Tätigkeit des Rechtsanwalts sich in gleichem Rahmen hält und zwischen den einzelnen Handlungen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. KG, Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - 3 Ws 499/05 - und 19. Mai 2006 - 4 Ws 136/05 - Burhoff in Burhoff (Hrsg.), RVG 2. Aufl., Vergütungs-ABC "Angelegenheiten (§§ 15 ff.)"/. - KG, 09.02.2006 - 1 AR 1158/05
Festsetzung der zu erstattenden Auslagen und Gebühren eines Beistands des …
Auszug aus KG, 16.03.2009 - 1 Ws 11/09
"Dieselbe Angelegenheit" liegt (nur) dann vor, wenn ein einheitlicher Auftrag vorliegt, die Tätigkeit des Rechtsanwalts sich in gleichem Rahmen hält und zwischen den einzelnen Handlungen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. KG, Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - 3 Ws 499/05 - und 19. Mai 2006 - 4 Ws 136/05 - Burhoff in Burhoff (Hrsg.), RVG 2. Aufl., Vergütungs-ABC "Angelegenheiten (§§ 15 ff.)"/.
- OLG Stuttgart, 18.12.2014 - 2 Ws 74/14
Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts im Strafverfahren: Vertretung des …
Das Kammergericht Berlin (AGS 2009, 484) geht jedenfalls dann von mehreren Angelegenheiten aus, wenn den Adhäsionsklagen mehrere Taten des Angeklagten im materiell-rechtlichen Sinn der §§ 52 ff. StGB zugrunde liegen. - OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 1 Ws 416/13
Dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit bei gleichzeitiger Vertretung im Straf- …
Rn. 34 Ob ein Rechtsanwalt im Einzelfall in mehreren Angelegenheiten tätig wird, wenn er von mehreren Adhäsionsklägern jeweils aufgrund eines eigenständigen Lebenssachverhalts mit der Durchsetzung ihrer jeweiligen vermögensrechtlichen Ansprüche gegen die Angeklagten beauftragt und ihnen zu diesem Zweck vom Gericht beigeordnet worden ist (so KG, 1 Ws 11/09 vom 16. März 2009 - juris Rdn. 4;… ebenso wohl Burhoff, a. a. O., Nr. 4143 VV RVG Rdn. 5), kann offen bleiben, da ein derartiger Fall hier jedenfalls nicht vorliegt. - LG Berlin, 05.08.2009 - 82 T 453/09
Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im …
20 Dem gegenüber folgt die Kammer der - nicht näher begründeten Auffassung, es sei die Übergangsregelung des § 60 RVG anzuwenden, so Hess. LAG RVGreport 2009, 302; Volpert VRR 2009, 254, 257, nicht.
- LG Düsseldorf, 15.08.2016 - 14 KLs 1/14
Adhäsionsverfahren, Strafverfahren, dieselbe Angelegenheit, Gegenstandswert
Soweit dies - ohne Begründung - vereinzelt anders gesehen wird (KG Berlin, Beschluss vom 16.03.2009, 1 Ws 11/09 = RVGreport 2009, 302), vermag sich das erkennende Gericht dem nicht anzuschließen. - OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 333/16
Beantragung der Festsetzung von Prozesskostenhilfevergütung für Adhäsionsklagen; …
Dieses ist, bezogen auf das Adhäsionsverfahren, regelmäßig zu bejahen, wenn die Ansprüche auf ein und demselben historischen Vorgang beruhen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 22.09.1983, 1 Ws 173/83, MDR 1984, 166), hingegen zu verneinen, wenn den Ansprüchen materiell-rechtlich verschiedene, auf einem neuen Tatentschluss beruhende Taten zu Grunde liegen (vgl. KG, Beschluss v. 16.03.2009, 1 Ws 11/09, bei ). - LG Berlin, 05.08.2009 - 82 T 453/08 Dem gegenüber folgt die Kammer dernicht näher begründeten Auffassung, es sei die Übergangsregelung des § 60 RVG anzuwenden, so Hess. LAG RVGreport 2009, 302: Volpert VRR 2009, 254, 257, nicht.
- LG Magdeburg, 12.07.2013 - 24 Qs 65/13
Rechtsanwaltsgebühr im Adhäsionsverfahren: Vertretung des Angeklagten gegen …
Vielmehr handelt es sich nach den Feststellungen des Urteils vom 24.01.2013 um mehrere Verkaufshandlungen an verschiedene Personen, so dass es sich auch nicht deshalb um dieselbe Angelegenheit handelt, weil alle Taten Gegenstand eines Urteils sind (vgl. zur Vertretung von zwei Adhäsionsklägern auch KG Berlin, B. v. 16.03.2009, Az.: 1 Ws 11/09, zitiert nach juris).
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