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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 14.08.2015

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30696
OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15 (https://dejure.org/2015,30696)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15 (https://dejure.org/2015,30696)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 1 Ws 133/15 (https://dejure.org/2015,30696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63; StGB § 67d
    Einordnung einer Störung (hier: Pädophilie) als schwere andere seelische Abartigkeit stellt eine Rechtsfrage dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63; StGB § 67d
    Einordnung einer Störung (hier: Pädophilie) als schwere andere seelische Abartigkeit stellt eine Rechtsfrage dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pädophilie als schwere andere seelische Abartigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung einer Störung (hier: Pädophilie) als schwere andere seelische Abartigkeit stellt eine Rechtsfrage dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 77
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
    Das Gericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Mai 2010, Az.: 2 StR 48/10 - juris Rn. 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 6. Juni 2007, Az.: 2 Ws 137/07 - juris Rn. 12).

    Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen hängt das erforderliche Maß an Gewissheit für künftig straffreies Verhalten einerseits wesentlich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts ab, wird aber andererseits durch die Dauer der Unterbringung wieder dahin relativiert, dass bei einem bereits langandauernden Freiheitsentzug etwaige Zweifel an einer günstigen Kriminalprognose leichter überwunden und Risiken in Kauf genommen werden müssen, um damit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Oktober 1985, Az.: 2 BvR 1150/80, 2 BvR 2504/80 - juris Rn. 43).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
    Dabei ist auch nicht jedes abweichende Sexualverhalten, auch nicht eine Devianz in Form einer Pädophilie, die zwangsläufig nur unter Verletzung strafrechtlich geschützter Rechtsgüter verwirklicht werden kann, ohne Weiteres mit einer schweren anderen seelischen Abartigkeit i. S. d. § 20 StGB gleichzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000, Az.: 1 StR 420/00 - beck online;… Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 20 Rn. 41;… Schöch, in: Leipziger Kommentar StGB, 12. Auflage, § 20 Rn. 155).
  • BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Sichverschaffen kinderpornographischer …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
    Das Gericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2010, Az.: 2 StR 48/10 - juris Rn. 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 6. Juni 2007, Az.: 2 Ws 137/07 - juris Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 137/07

    Unterbringung: Schwere andere seelische Abartigkeit; Pädophilie; zu erwartende …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
    Das Gericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Mai 2010, Az.: 2 StR 48/10 - juris Rn. 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2007, Az.: 2 Ws 137/07 - juris Rn. 12).
  • KG, 07.05.2001 - 5 Ws 23/01
    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
    Das geforderte Maß der Wahrscheinlichkeit einer günstigen Prognose hängt maßgeblich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts ab (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2001, Az.: 1 AR 43/01, 5 Ws 23/01 - juris Rn. 3).
  • OLG Hamm, 04.04.2016 - 4 Ws 69/16

    Erledigung der Unterbringung nur bei sicherem Wegfall von Erkrankung und …

    Eventuelle Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 2016, 77;… Schönke/ Schröder-Stree/Kinzig, StGB, 29. Auflage, § 67d StGB Rn. 24).

    Rn. 30 Ob das Störungsbild einer Pädophilie unter eines der Eingangsmerkmale der §§ 20, 21 StGB zu subsumieren ist, ist eine Rechtsfrage, so dass ein Gericht demnach auch nicht gehindert ist, von dem Gutachten eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 26.05.2010, Az. 2 StR 48/10; OLG Braunschweig NStZ-RR 2016, 77).

    Bei einer derartigen Persönlich-keitsentartung ist die Annahme einer rechtserheblichen Störung gerechtfertigt (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 2016, 77).

  • OLG Zweibrücken, 23.04.2018 - 1 Ws 328/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Wegfall des …

    Ist dies dagegen lediglich zweifelhaft, kommt eine Erledigung nicht in Betracht (vgl. OLG Rostock…, Beschluss vom 08.02.2007 - I Ws 438/06, juris Rn. 5; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15, juris Rn. 12 sowie nachfolgend: BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.08.2017 - 2 BvR 1496/15, juris).

    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (BGH…, Urteil vom 15.03.2016 - 1 StR 526/15, juris Rn. 14;… Beschluss vom 12.12.2017 - 2 StR 414/17, juris Rn. 2; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15, juris Rn. 14; OLG Hamm…, Beschluss vom 04.04.2016 - III-4 Ws 69/16, juris Rn. 26).

  • OLG Koblenz, 22.09.2021 - 1 Ws 481/21

    Erledigung der Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus wegen Fehleinweisung …

    Eine Erledigung ist danach nur auszusprechen, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass der Defektzustand, auf Grund dessen die Unterbringung angeordnet worden ist, oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten von Anfang an nicht bestanden haben oder weggefallen sind; Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten (vgl. OLG Koblenz, 2 Ws 860/20 v. 17.02.2021; 4 Ws 227/20 v. 23.04.2020; 4 Ws 409/19 v. 02.07.2019; 1 Ws 63/19 v. 06.03.2019; 1 Ws 210/17 v. 15.05.2017, Bl. 240 ff. VH; Hanseatisches OLG in Bremen, 1 Ws 45/19 v. 21.05.2019 - juris; OLG Brandenburg, 1 Ws 141/18 v. 27.09.2018 - juris; OLG Zweibrücken, 1 Ws 328/16 v. 23.04.2018 - juris; OLG Braunschweig, 1 Ws 133/15 v. 29.06.2015 - juris; 1 Ws 379/14 v. 20.1.2015 - NStZ-RR 2015, 190; vgl. auch BVerfG, 2 BvR 1496/15 v. 16.08.2017 - juris).

    Rn. 31 Es kann insofern dahinstehen, ob es im Rahmen der Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung maßgeblich ist, dass der Anlassdefekt (ggf. unter veränderter Diagnose) weiterhin - auch hinsichtlich des Schweregrades - eine Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB darstellt (ohne dass es aber jedenfalls auf die voraussichtliche Erheblichkeit einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit ankommt, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, 1 Ws 45/19 v. 21.05.2019 - juris; OLG Braunschweig, 1 Ws 133/15 v. 29.06.2015 - juris; 1 Ws 379/14 v. 20.1.2015 - NStZ-RR 2015, 190; KG Berlin, 2 Ws 377/11 v. 22.11.2011 - juris; OLG Stuttgart, 2 Ws 137/07 v. 06.06.2007 - juris;… BeckOK StGB/Ziegler, 50. Edition 01.05.2021, § 67d Rn. 15) oder ob es bei einer - wie hier - lediglich graduellen Besserung des dem Grunde nach fortbestehenden, die Maßregelanordnung rechtfertigenden Zustands keine Rolle spielt, ob dieser Zustand nach geänderter Wertung noch von einer Art und Dauer ist, dass er die Anordnung der Maßregel rechtfertigen kann bzw. gerechtfertigt hätte (vgl. OLG Zweibrücken, 1 Ws 328/16 v. 23.04.2018 - juris), es also ausreichend ist, dass die andauernde Gefährlichkeit des Untergebrachten auf demjenigen Defekt beruht, der nach den Urteilsfeststellungen die Einschränkung oder Aufhebung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstat begründet hat (vgl. KG Berlin, 5 Ws 150/20 v. 06.10.2020 - juris).

  • OLG Brandenburg, 27.09.2018 - 1 Ws 141/18

    Unterbringung eines wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilten Täters …

    Die Erledigung ist nach dieser Vorschrift nur auszusprechen, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass der bei den Anlasstaten bestehende Defektzustand oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten weggefallen ist; Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. April 2018, Az.: 1 Ws 328/16; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Juni 2015, Az.: 1 Ws 133/15 - jeweils m. w. Nachw.; juris).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2019 - 1 Ws 53/19

    Fortdauer der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Die Erledigung ist nach dieser Vorschrift nur auszusprechen, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass der bei den Anlasstaten bestehende Defektzustand oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten weggefallen ist; Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten (st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2018, 1 Ws 141/18; Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2018, 1 Ws 159/18; ebenso: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. April 2018, Az.: 1 Ws 328/16; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Juni 2015, Az.: 1 Ws 133/15 - jeweils m. w. Nachw.; juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2016 - 2 Ws 254/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen des …

    Eine solche Mitwirkung ist dem Verurteilten nicht zuletzt deshalb zu raten, weil nach einer bestmöglichen Sachaufklärung verbleibende Zweifel an dem Fortbestand des bei der Anlasstat bestehenden Defektzustands oder der daraus resultierenden Gefährlichkeit des Verurteilten jedenfalls bei der Prüfung, ob die Maßregel gemäß § 67d Abs. 6 Satz 1 StGB für erledigt zu erklären ist, zu Lasten des Verurteilten gingen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015, 1 Ws 133/15;… Veh, in: MK-StGB, 2. Auflage 2012, § 67d Rdn. 28).
  • OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17

    Anfängliche Fehleinweisung eines Verurteilten in ein psychiatrisches Krankenhaus: …

    Dies kann namentlich in Betracht kommen, wenn sich im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergibt, dass der psychische Zustand des Untergebrachten und dessen Auswirkungen auf die Tatbegehung von dem erkennenden Strafgericht falsch eingeschätzt worden waren, wobei Zweifel zu Lasten des Untergebrachten gehen (vgl. Senat…, Beschluss vom 23.04.2018 - 1 Ws 328/16 , juris Rn. 18 ; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, NStZ-RR 2011, 61; Hans. OLG Bremen…, Beschluss vom 24.09.2010 - Ws 90/10, juris Rn. 25; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15, juris Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 06.05.2024 - 1 Ws 23/24

    Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Die Erledigung ist nach dieser Vorschrift nur auszusprechen, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass der bei den Anlasstaten bestehende Defektzustand oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten weggefallen ist; Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten (st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2023, 1 Ws 1/23; Senatsbeschluss vom 30 März 2020, 1 Ws 24/20; Senatsbeschluss vom 27. April 2020, 1 Ws 54/20; Senatsbeschluss vom 27. September 2018, 1 Ws 141/18; Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2018, 1 Ws 159/18; ebenso: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. April 2018, Az.: 1 Ws 328/16; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Juni 2015, Az.: 1 Ws 133/15, jeweils zit. n. juris; jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - III-1 Ws 133/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36926
OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - III-1 Ws 133/15 (https://dejure.org/2015,36926)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.08.2015 - III-1 Ws 133/15 (https://dejure.org/2015,36926)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. August 2015 - III-1 Ws 133/15 (https://dejure.org/2015,36926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in arretierte Vermögenswerte eines Unternehmens, gegen das kein Titel vorliegt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.1953 - IV ZR 95/53

    Forderungspfändung gegen Treuhänder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 1 Ws 133/15
    Der Grundsatz, dass Gegenstand der Zwangsvollstreckung nur das Vermögen des sich aus dem Titel ergebenden Vollstreckungsschuldners ist, erfordert vielmehr auch im Fall der uneigennützigen Treuhand, bei der der Treugeber wirtschaftlich berechtigt bleibt, für die Vollstreckung seiner Gläubiger in das Treugut einen Titel gegen den Treuhänder (BGHZ 11, 37 = Urteil IV ZR 95/53 vom 5. November 1953 ).
  • OLG Celle, 26.01.2010 - 1 Ws 47/10

    Streitwert in Strafverfahren und Maßregelvollzugsverfahren; Nichtanwendung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 1 Ws 133/15
    Da die "Zulassung" von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen deliktisch Geschädigter gemäß § 111g Abs. 2 StPO im Ergebnis nur eine Rangrücktrittserklärung des aufgrund strafprozessual begründeter Pfändungsmaßnahmen als Pfändungspfandgläubiger vorrangigen Staates darstellt, kommt sie in Bezug auf staatlicherseits nicht verstrickte Vermögenswerte von vornherein nicht in Betracht (Senatsbeschluss III-1 Ws 47/10 vom 4. März 2010 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2013 - 3 Ws 248/13

    Zulassung der Zwangsvollstreckung für den Verletzten im Strafverfahren: Fehlende …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 1 Ws 133/15
    Sein Titel muss sich daher gegen den von der staatlichen Beschlagnahme betroffenen Arrestschuldner richten, denn Parteien der Zwangsvollstreckung sind grundsätzlich nur die in dem Titel namentlich bezeichneten Personen, § 750 Abs. 1 ZPO (ebenso OLG Hamm 3 Ws 560/07 vom 8. Oktober 2007 ; OLG Karlsruhe 3 Ws 248/13 ;… vgl. ferner Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage 2015, § 111g Rdnr. 2).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 - 9 SaGa 1123/16

    Rechtliches Interesse bei der Nebenintervention

    Eine Zulassung der Zwangsvollstreckung gemäß § 111g Abs. 2 Satz 1 StPO kommt nur hinsichtlich derjenigen staatlich beschlagnahmten Vermögenswerte in Betracht, auf die der Verletzte mit dem von ihm erwirkten Titel auch Zugriff hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. August 2015 - III-1 Ws 133/15, 1 Ws 133/15 -, Rn. 6, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juli 2015 - III-1 Ws 81/15, 1 Ws 81/15 -, juris) .
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