Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 1 Ws 150/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Maßregel: Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Verdacht von Körperverletzung und Bedrohung
- Judicialis
StGB § 63; ; StGB § 64; ; StGB § 67g Abs. 1; ; StGB § 67g Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 67g Abs. 2
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für den Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung nach den §§ 63, 64 Strafgesetzbuch (StGB) bei Erwartung weiterer rechtswidriger Taten
Verfahrensgang
- AG Merzig, 26.02.2003 - 5 VRJs 16/99
- LG Saarbrücken, 21.06.2007 - I StVK 473/07
- OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 1 Ws 150/07
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 1 Ws 150/07
Die Begehung einer rechtswidrigen Tat muss dabei - ebenso wie die Begehung einer Straftat im Rahmen des parallel gelagerten § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB - zur Überzeugung des Widerrufsgerichts feststehen (…vgl. Tröndle-Fischer, StGB, 54. A., § 67g Rn. 2, § 56f Rn. 4), ein bloßer Verdacht reicht nicht aus (BVerfG NStZ 1987, 118; BVerfGE 74, 358, 370; BVerfG NStZ 1991, 30). - BVerfG, 04.12.1986 - 2 BvR 796/86
Verfassungsmäßigkeit des Bewährungswiderrufs bei neuer Straftat
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 1 Ws 150/07
Die Begehung einer rechtswidrigen Tat muss dabei - ebenso wie die Begehung einer Straftat im Rahmen des parallel gelagerten § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB - zur Überzeugung des Widerrufsgerichts feststehen (…vgl. Tröndle-Fischer, StGB, 54. A., § 67g Rn. 2, § 56f Rn. 4), ein bloßer Verdacht reicht nicht aus (BVerfG NStZ 1987, 118; BVerfGE 74, 358, 370; BVerfG NStZ 1991, 30). - BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Geständnis einer Straftat in einem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 1 Ws 150/07
Die Begehung einer rechtswidrigen Tat muss dabei - ebenso wie die Begehung einer Straftat im Rahmen des parallel gelagerten § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB - zur Überzeugung des Widerrufsgerichts feststehen (…vgl. Tröndle-Fischer, StGB, 54. A., § 67g Rn. 2, § 56f Rn. 4), ein bloßer Verdacht reicht nicht aus (BVerfG NStZ 1987, 118; BVerfGE 74, 358, 370; BVerfG NStZ 1991, 30). - OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 1 Ws 143/07
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Verstoß gegen das staatliche …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 1 Ws 150/07
Vielmehr fehlt es nach Aktenlage auch an der weiteren zentralen Voraussetzung des § 67g StGB, wonach der Zweck der Maßregel die Unterbringung des Verurteilten erfordern muss (vgl. im einzelnen Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - 1 Ws 143/07 -): .
- OLG Saarbrücken, 16.11.2023 - 1 Ws 259/23
Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung
Entgegen einer in Teilen der Kommentarliteratur (…Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 67g Rn. 8) und auch in früherer Senatsrechtsprechung (Senatsbeschluss vom 18. September 2007 - 1 Ws 150/07 -) vertretenen Auffassung kommt ein Rückgriff auf § 67g Abs. 2 StGB nicht nur dann in Betracht, wenn ein Widerruf nach § 67g Abs. 1 StGB ausscheidet.Schließlich liefe es auch dem präventiven Zweck des § 67g Abs. 2 StGB (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 18. September 2007 - 1 Ws 150/07 - MüKo-StGB/Groß/Veh, a.a.O., § 67g Rn. 12) zuwider, wenn ein für das Vorliegen dieses Widerrufsgrundes entscheidendes Verhalten erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung berücksichtigt werden dürfte.
Aus den genannten Gründen wird an der früheren Auffassung des Senats, ein Rückgriff auf § 67g Abs. 2 StGB sei immer dann ausgeschlossen, wenn ein noch nicht in einem gerichtlichen Erkenntnisverfahren festgestelltes Verhalten des Untergebrachten vorliege, das auch als Anlasstat im Sinne des § 67g Abs. 1 Satz Nr. 1 StGB in Betracht komme (Senatsbeschluss vom 18. September 2007 - 1 Ws 150/07 -), nicht mehr festgehalten.
- OLG Hamm, 14.11.2023 - 3 Ws 421/23
Widerruf; Maßregelaussetzung zur Bewährung; Zustandsverschlechterung; …
Denn bei § 67g Abs. 2 StGB handelt es sich um einen restriktiv auszulegenden Ausnahmetatbestand, der gegenüber den in § 67g Abs. 1 StGB genannten Widerrufsgründen subsidiär ist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18. September 2007 - 1 Ws 150/07 - juris, Rdnr. 13;… Fischer, StGB, 70. Auflage, § 67g, Rdnr. 8;… MüKoStGB/Groß/Veh, 4. Aufl. 2020, § 67g, Rdnr. 12). - OLG Nürnberg, 28.12.2023 - Ws 1075/23
Trotz fehlender Feststellung einer neuen rechtswidrigen Tat im Rahmen eines …
Rn. 24 a. Da der Widerruf nach dieser Vorschrift - anders als der Widerruf nach § 67g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 StGB - nicht an ein Verhalten des Probanden, sondern allgemein an dessen Zustand anknüpft, ist die Vorschrift restriktiv auszulegen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.09.2007, 1 Ws 150/07, juris Rn. 13, m.w.N.).
- KG, 20.01.2020 - 5 Ws 221/19
Widerruf der Aussetzung einer bereits langjährig vollzogenen Unterbringung in …
Da der Widerruf nach dieser Vorschrift - anders als der Widerruf nach § 67g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 StGB - nicht an ein Verhalten des Probanden, sondern allgemein an dessen Zustand anknüpft, ist die Vorschrift restriktiv auszulegen (Saarländisches OLG, Beschluss vom 18. September 2007 - 1 Ws 150/07 -, juris Rn. 13; Senat, Beschluss vom 26. September 2018 - 5 Ws 148/18 -, betreffend den Beschwerdeführer). - KG, 26.09.2018 - 5 Ws 148/18
Anforderungen an Widerruf der Aussetzung der bereits langjährig vollzogenen …
Da der Widerruf nach dieser Vorschrift an kein Verhalten des Probanden, sondern allgemein an dessen Zustand anknüpft, ist die Vorschrift restriktiv auszulegen (Saarländisches OLG, Beschluss vom 18. September 2007 - 1 Ws 150/07 -, juris Rdnr. 13; KG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 2 Ws 448/09 -). - LG Frankfurt/Main, 22.08.2013 - 27 Qs 54/13 Bei ungeklärter Beweis- oder Rechtslage darf ein Widerruf nicht erfolgen (vgl. zum Vorstehenden: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 18.09.2007, Az. 1 Ws 150/07, juris).
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