Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§§ 57 Abs. 5 Satz 2, 56f Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 StGB; §§ 12a Abs. 2 Satz 1, 6 MRK
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56f Abs. 2 S. 1; StGB § 57 Abs. 5 S. 2
Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit zwischen der Verurteilung und der Entscheidung über die Strafaussetzung; Gebot der Unschuldsvermutung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf einer Strafaussetzung einer verurteilten Person i.R.e. Straftatbegehung zwischen der Verurteilung und der Entscheidung über die Strafaussetzung; Unschuldsvermutung bei Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten vor deren rechtskräftiger ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 14.09.2009 - III StVK 539/08
- OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (18)
- EGMR, 03.10.2002 - 37568/97
Fall B. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
a) Zwar ist nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 3. Oktober 2002 Nr. 37568/97 (veröffentlicht u.a. NStZ 2004, 159) grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten vor deren rechtskräftiger Aburteilung die Unschuldsvermutung verletzt und nur noch in Ausnahmefällen zulässig ist.Entsprechende (fach-)gerichtliche Entscheidungen haben sowohl der Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1991, 30; NStZ 2005, 204) wie der des EGMR (StV 1992, 282; StV 2003, 82) standgehalten.
- BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04
Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Entsprechende (fach-)gerichtliche Entscheidungen haben sowohl der Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1991, 30; NStZ 2005, 204) wie der des EGMR (StV 1992, 282; StV 2003, 82) standgehalten.Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 9. Dezember 2004 (NJW 2005, 817) in Kenntnis der Entscheidung des EGMR vom 3. Oktober 2002 Folgendes ausgeführt:.
- OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 3 Ws 469/03
Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung; Fehlen einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Dementsprechend wird die Unschuldsvermutung in der vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung dann nicht als verletzt angesehen, wenn der Bewährungswiderruf auf ein glaubhaftes Geständnis des Betroffenen, namentlich ein solches vor einem Richter gestützt wird (vgl. OLG Braunschweig StV 2007, 257; Dresden StV 2008, 313; Düsseldorf NStZ 2004, 269; Jena StV 2003, 575; Hamburg NStZ-RR 2007, 198; Hamm StV 2004, 83 sowie Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 - zit. nach juris; OLG Köln NStZ 2004, 685; StV 2009, 151; Nürnberg NJW 2004, 2032; Stuttgart NJW 2005, 83; Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8;… Senatsbeschluss vom 8. Februar 2008 - 1 Ws 26/08 - s.a. Fischer, StGB, 52. A., § 56f Rn. 7).Vor diesem Hintergrund sieht auch der Senat keine Veranlassung, sich der Auffassung anzuschließen, dass ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der neuen Tat ein - in Anwesenheit eines Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 1992, 2846) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordere (s.a. OLG Düsseldorf NJW 2004, 790; OLG Stuttgart NJW 2005, 83).
- OLG Stuttgart, 26.07.2004 - 4 Ws 180/04
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Neue Straftat als Widerrufsgrund vor …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Dementsprechend wird die Unschuldsvermutung in der vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung dann nicht als verletzt angesehen, wenn der Bewährungswiderruf auf ein glaubhaftes Geständnis des Betroffenen, namentlich ein solches vor einem Richter gestützt wird (vgl. OLG Braunschweig StV 2007, 257; Dresden StV 2008, 313; Düsseldorf NStZ 2004, 269; Jena StV 2003, 575; Hamburg NStZ-RR 2007, 198; Hamm StV 2004, 83 sowie Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 - zit. nach juris; OLG Köln NStZ 2004, 685; StV 2009, 151; Nürnberg NJW 2004, 2032; Stuttgart NJW 2005, 83; Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8;… Senatsbeschluss vom 8. Februar 2008 - 1 Ws 26/08 - s.a. Fischer, StGB, 52. A., § 56f Rn. 7).Vor diesem Hintergrund sieht auch der Senat keine Veranlassung, sich der Auffassung anzuschließen, dass ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der neuen Tat ein - in Anwesenheit eines Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 1992, 2846) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordere (s.a. OLG Düsseldorf NJW 2004, 790; OLG Stuttgart NJW 2005, 83).
- OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07
Verfahrenseinstellung nach § 206a Strafgesetzbuch (StGB) mangels Bestehens der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Sind diese Voraussetzungen - wie hier angesichts der bisherigen Unbeeindruckbarkeit des Verurteilten durch die Verhängung und Vollstreckung von Freiheitsstrafen und seiner Rückfallgeschwindigkeit - nicht gegeben, so ist die Aussetzung zwingend zu widerrufen (…vgl. Fischer, a.a.O., § 56f Rn. 14; Senatsbeschlüsse vom 2. April 2007 - 1 Ws 44/07 -, 10. Oktober 2007 - 1 Ws 192/07 - und 18. Oktober 2007 - 1 Ws 193/07 -). - BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Geständnis einer Straftat in einem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Entsprechende (fach-)gerichtliche Entscheidungen haben sowohl der Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1991, 30; NStZ 2005, 204) wie der des EGMR (StV 1992, 282; StV 2003, 82) standgehalten. - OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04
Widerruf der Strafrestaussetzung wegen erneuter Straftatbegehung: …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Dementsprechend wird die Unschuldsvermutung in der vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung dann nicht als verletzt angesehen, wenn der Bewährungswiderruf auf ein glaubhaftes Geständnis des Betroffenen, namentlich ein solches vor einem Richter gestützt wird (vgl. OLG Braunschweig StV 2007, 257; Dresden StV 2008, 313; Düsseldorf NStZ 2004, 269; Jena StV 2003, 575; Hamburg NStZ-RR 2007, 198; Hamm StV 2004, 83 sowie Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 - zit. nach juris; OLG Köln NStZ 2004, 685; StV 2009, 151; Nürnberg NJW 2004, 2032; Stuttgart NJW 2005, 83; Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8;… Senatsbeschluss vom 8. Februar 2008 - 1 Ws 26/08 - s.a. Fischer, StGB, 52. A., § 56f Rn. 7). - OLG Köln, 09.06.2004 - 2 Ws 209/04
Widerruf der Strafaussetzung und Unschuldsvermutung - Pflichtverteidigung im …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Dementsprechend wird die Unschuldsvermutung in der vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung dann nicht als verletzt angesehen, wenn der Bewährungswiderruf auf ein glaubhaftes Geständnis des Betroffenen, namentlich ein solches vor einem Richter gestützt wird (vgl. OLG Braunschweig StV 2007, 257; Dresden StV 2008, 313; Düsseldorf NStZ 2004, 269; Jena StV 2003, 575; Hamburg NStZ-RR 2007, 198; Hamm StV 2004, 83 sowie Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 - zit. nach juris; OLG Köln NStZ 2004, 685; StV 2009, 151; Nürnberg NJW 2004, 2032; Stuttgart NJW 2005, 83; Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8;… Senatsbeschluss vom 8. Februar 2008 - 1 Ws 26/08 - s.a. Fischer, StGB, 52. A., § 56f Rn. 7). - OLG Koblenz, 19.05.2005 - 1 Ws 213/05
Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund des glaubhaften Geständnisses einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Im Einzelfall kann vielmehr auch ein polizeiliches Geständnis genügen, wenn dieses nach seinem Inhalt und der Art seines Zustandekommens geeignet ist, dem Widerrufsgericht die erforderliche Überzeugung von der Begehung der neuen Tat zu vermitteln (s.a. OLG Koblenz Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -). - OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Gemäß § 57 Abs. 5 S. 2 StGB in der Fassung des 2. JuMoG vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I, 3416; in Kraft seit dem 31. Dezember 2006) widerruft das Gericht die Strafaussetzung jedoch auch dann, wenn die verurteilte Person in der Zeit zwischen der Verurteilung und der Entscheidung über die Strafaussetzung eine Straftat begangen hat, die von dem Gericht bei der Entscheidung über die Strafaussetzung aus tatsächlichen Gründen nicht berücksichtigt werden konnte und die im Fall ihrer Berücksichtigung zur Versagung der Strafaussetzung geführt hätte; als Verurteilung gilt das Urteil, in dem die zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten (s.a. Senatsbeschluss vom 6. August 2007 - 1 Ws 124/07 - veröffentlicht NStZ-RR 2008, 91f. m.w.N.). - OLG Hamburg, 19.02.2007 - 2 Ws 31/07
Strafaussetzung: Bewährungswiderruf bei neuer Straffälligkeit vor dem …
- OLG Braunschweig, 09.01.2006 - Ws 1/06
Anforderungen an die Bestimmtheit der Auflage zur Ableistung gemeinnütziger …
- OLG Hamm, 19.02.2009 - 3 Ws 44/09
Gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Strafvollstreckung; …
- OLG Dresden, 08.04.2008 - 2 Ws 183/07
Widerruf
- OLG Nürnberg, 17.05.2004 - Ws 558/04
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer durch Strafbefehl …
- OLG Jena, 31.01.2007 - 1 Ws 44/07
Psychiatrisches Krankenhaus
- RG, 13.02.1911 - I 604/09
Patentvindikation
- OLG Jena, 18.02.2008 - 1 Ws 26/08
Bestechlichkeit
- OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20
Widerruf der Strafaussetzung, neue Straftat, polizeiliches Geständnis
Der Senat neigt zu der Auffassung, dass im Einzelfall bei Anlegung eines entsprechend strengen Prüfungsmaßstabs an die Glaubhaftigkeit des Geständnisses und dessen prozessordnungsgemäßes Zustandekommen auch allein ein nur außergerichtliches - polizeiliches - Geständnis als Grundlage für einen Widerruf der Strafaussetzung als ausreichend angesehen werden kann (Anschluss an OLG Koblenz…, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 5, und OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14).In dem vom Bundesverfassungsgerichts am 09. Dezember 2004 entschiedenen Fall hatte der Verurteilte die Anlasstat, einen Diebstahl, noch am Tattag gegenüber dem Ladendetektiv gestanden und die Tat anschließend in einem ihm durch die Polizei zugesandten Anhörungsbogen eingeräumt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14; OLG Koblenz…, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 4).
Rn. 21 5. Die Frage, ob im Einzelfall allein ein nur außergerichtliches - polizeiliches - Geständnis als ausreichend angesehen werden kann (vgl. OLG Koblenz…, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 5; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14) - der Senat neigt zu der Auffassung, dass dies bei Anlegung eines entsprechend strengen Prüfungsmaßstabs an die Glaubhaftigkeit des Geständnisses und dessen prozessordnungsgemäßes Zustandekommen im Einzelfall vertretbar sein wird - oder ob ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der Tat zwingend ein - in Anwesenheit des Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 1992, 2646) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordert (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 -, juris, Rn. 12 = NJW 2004, 790; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 4 Ws 180/04 -, juris, Rn. 9 = NJW 2005, 83; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 2 Ws 828/04 - OLG Köln…, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 643/07 -, juris, Rn. 8) bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.
- VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18 Hierbei setzt sich der Beschwerdeführer angesichts der ausführlichen Begründung des Oberlandesgerichts zur Glaubwürdigkeit des Geständnisses unter Bezugnahme auf das Protokoll des Amtsgerichts und der Erklärung des zuständigen Amtsrichters, aber nicht mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung auseinander, wonach für den Widerruf der Strafaussetzung auch ein Geständnis vor dem Haftrichter oder Ermittlungsrichter ausreichend sein kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. April 2012 - III-3 Ws 101/12 - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 - juris); teilweise nehmen die Fachgerichte sogar an, dass ein polizeiliches Geständnis für den Widerruf der Strafaussetzung herangezogen werden kann (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 - juris Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 - juris).
- OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
Strafvollstreckung: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei glaubhaftem …
Mit Urteil vom 3. Oktober 2002 - 37568/97 - hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung zwar darin gesehen, dass das für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zuständige Gericht aufgrund eigener Feststellungen die Überzeugung von der Schuld des Verurteilten in Bezug auf die diesem vorgeworfene neue Straftat gewonnen hat, ohne dass gegen den Verurteilten wegen dieser ihm zur Last gelegten Tat nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Schuldspruch ergangen war, zugleich aber ausdrücklich hervorgehoben, dass der entschiedene Einzelfall, in dem es um die umfassende Würdigung des Beweiswertes einer belastenden Zeugenaussage ging, keine Entsprechung zu einigen vorangegangenen Fällen, insbesondere der Entscheidung vom 9. Oktober 1991 - 15871/89 - aufwiese, in denen der Widerruf der Strafaussetzung auf das Schuldeingeständnis des Betroffenen zurückzuführen gewesen sei (vgl. EGMR…, Urteil vom 3. Oktober 2002 - 37568/97 -, juris Rn. 65; Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris Rn. 7).
- OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 4 Ws 387/22
Bewährungshilfe: Kompetenz für Bestimmung der Einbestellungsfrequenz
Der Verurteilte ist, wenngleich der Tatverdacht wegen der ihm mit Anklage der Staatsanwaltschaft vom 2. November 2022 zur Last gelegten Tat schwer wiegt, bislang weder verurteilt, noch liegt ein Geständnis des Verurteilten hinsichtlich dieser Tat vor, das die hinreichende Überzeugung von der Tatbegehung begründen könnte (zu den Anforderungen an die Feststellung der Begehung einer neuen Straftat im Sinne des § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschlüsse vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 - und vom 21. Juli 2022 - 4 Ws 137/22; BVerfG, Beschlüsse vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 - …und vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - Fischer, StGB, 69. Aufl., § 56f Rn. 7a f. m.w.N.). - OLG Koblenz, 15.07.2022 - 4 Ws 326/22
Widerruf der Strafaussetzung bei Geständnis des Verurteilten
Rn. 11 Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage, ob ein außergerichtliches polizeiliches Geständnis als Grundlage für einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen der Begehung neuer Straftaten gem. § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB überhaupt ausreichend ist (bejahend: OLG Koblenz, Beschl. 1 Ws 213/05 v. 19. Mai 2005; OLG Saarbrücken, Beschl. 1 Ws 182/09 v. 29.10.2009 - juris; OLG Hamm, Beschl. III-1 Ws 479/20 v. 02.12.2020 mwN. - OLG Karlsruhe, 13.01.2012 - 2 Ws 523/11
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat
Im Hinblick auf die in Art. 6 Abs. 2 MRK normierte, auch vom EGMR in seiner Entscheidung vom 03.10.2002 (NJW 2004, 43 ff.) betonte Unschuldsvermutung ist ein auf § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB gestützter Bewährungswiderruf erst möglich, wenn die in der Bewährungszeit begangenen neuen Straftaten entweder rechtskräftig festgestellt sind oder ein glaubhaftes richterliches Geständnis vorliegt (vgl. Senat Beschluss vom 06.12.2011 - 2 Ws 482/11 - OLG Köln Beschluss vom 23.12.2010 - 2 Ws 834/10 -, zitiert nach juris, und StV 2009, 151; OLG Stuttgart NJW 2005, 83 f.; OLG Düsseldorf NJW 2004, 790;… Hubrach in LK, StGB , 12. Aufl., § 56 f Rdnr. 10;… Fischer, StGB , 59. Aufl., § 56 f Rdnr. 7 u. 7a, Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB , 28. Aufl., § 56 f Rdnr. 3; a.A. - auch glaubhaftes polizeiliches Geständnis ausreichend - OLG Saarbrücken Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Ws 182/09 - sowie OLG Koblenz Beschluss vom 19.05.2005 - 1 Ws 213/05 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".