Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 56b Abs. 1 StGB; § 56b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StGB; § 56f Abs. 3 S. 2 StGB; ErsFrhStrAbwV ND § 5 Abs. 1 S. 1; MiLoG § 1 Abs. 2; § 473 Abs. 1 StPO
Umrechnung erbrachter Zahlungen in gemeinnützige Arbeit bei Widerruf der Strafaussetzung; Berücksichtigung erbrachter Leistungen bei Widerruf der Strafaussetzung; Beachtung des Mindestlohns bei Umrechnung von Zahlungen in gemeinnützige Arbeit; Umfang von sechs ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Anrechnung erbrachter Leistungen auf Zahlungsauflagen bei Widerruf der Strafaussetzung
- rechtsportal.de
Umfang der Anrechnung erbrachter Leistungen auf Zahlungsauflagen bei Widerruf der Strafaussetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bewährungswiderruf - wegen neuer Straftaten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bewährungswiderruf - trotz abgelaufener Bewährungszeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Widerruf der Strafaussetzung - und die erbrachten Zahlungsauflagen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anrechnung erbrachter Arbeitsleistungen auf Zahlungsauflagen
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 30.06.2021 - 55 StVK 143/21 # 55 BRs 37/21
- OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 08.06.2009 - 2 BvR 847/09
Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf eines Straferlasses; Rechtstaatsprinzip …
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21
Unzulässig wird ein Widerruf aus Gründen der Rechtssicherheit erst bei einer ungebührlichen Verzögerung im Widerrufsverfahren oder im Verfahren zur Feststellung der für die Widerrufsprüfung relevanten Straftat, sofern der Verurteilte darauf vertrauen durfte, dass sein Verhalten in der Bewährungszeit keine Konsequenzen mehr nach sich ziehen würde (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Juni 2009, 2 BvR 847/09, juris, Rn. 23). - BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21
Anhaltspunkte für die Anrechnung können bei Zahlungsauflagen dabei das (…nicht unmittelbar anwendbare, vgl. Fischer, Strafgesetzbuch, 68. Auflage 2021, § 56f StGB Rn. 18a m. w. N.) Tagessatzsystem (BGH, Beschluss vom 20. März 1990, 1 StR 283/89, juris, Rn. 12) und bei Arbeitsauflagen landesrechtliche Regelungen über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit (BGH, Beschluss vom 2. April 2009, 2 StR 11/09) geben. - OLG Hamm, 06.02.2014 - 1 Ws 36/14
Widerruf der Reststrafenaussetzung zur Bewährung aufgrund neuer Verurteilung
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21
Ein Abweichen von der Prognose in der Nachverurteilung kann dabei insbesondere in Betracht kommen, wenn bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerruf durch die weitere Entwicklung und Lebensführung des Verurteilten neue prognoserelevante Aspekte bekannt geworden sind oder die Prognose des die neue Tat aburteilenden Richters auf einer nicht nachvollziehbaren, nicht überzeugenden oder bloß formelhaften Auseinandersetzung mit den Gründen beruht, die zur erneuten Strafaussetzung zur Bewährung geführt haben (OLG Karlsruhe;… a. a. O.; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2014, 1 Ws 36/14, juris, Rn. 8).
- BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09
Anrechnung einer erbrachten Bewährungsauflage in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz …
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21
Anhaltspunkte für die Anrechnung können bei Zahlungsauflagen dabei das (…nicht unmittelbar anwendbare, vgl. Fischer, Strafgesetzbuch, 68. Auflage 2021, § 56f StGB Rn. 18a m. w. N.) Tagessatzsystem (BGH…, Beschluss vom 20. März 1990, 1 StR 283/89, juris, Rn. 12) und bei Arbeitsauflagen landesrechtliche Regelungen über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit (BGH, Beschluss vom 2. April 2009, 2 StR 11/09) geben. - OLG Oldenburg, 23.02.2006 - 1 Ws 113/06
Entscheidung über Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21
Rn. 16 Anders als von dem Verurteilten in dem Schriftsatz seines Verteidigers vom 5. August 2021 ausgeführt, bedarf es einer weitergehenden Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der Entscheidung nach § 56f StGB nicht (OLG Braunschweig…, Beschluss vom 14. Mai 2020, 1 Ws 49/20, juris, Rn. 28; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Februar 2006, 1 Ws 113/06, juris, Rn. 5). - OLG Karlsruhe, 23.07.2019 - 2 Ws 211/19
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung: Bedeutung einer positiven Prognose …
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21
Im Rahmen der Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung ist das entscheidende Gericht zwar nicht an die Prognose des die neue Straftat aburteilenden Tatrichters gebunden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juli 2019, 2 Ws 211/19, juris, Rn. 9; OLG München…, Beschluss vom 21. März 2012, 3 Ws 239/12, juris, Rn. 16). - OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ws 5/16
Auslandstaten als Anlass zum Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung; …
- OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 287/03
Wiedergutmachungsleistung; Anrechnung bei Widerruf von Strafaussetzung zur …
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21
Im Regelfall kommt der Prognose des neuen Tatrichters indes gleichwohl eine erhebliche Bedeutung zu; es erscheint regelmäßig geboten, die Einschätzung des Tatrichters, der über die besseren Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich des voraussichtlichen weiteren Lebenswegs des Straftäters verfügt und der von dem Verurteilten in der Hauptverhandlung einen persönlichen Eindruck gewonnen hat, als Indiz heranzuziehen und von dessen Prognose nur ausnahmsweise abzuweichen (…vgl. OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Hamburg…, Beschluss vom 22. April 2013, 2 Ws 33/13, juris, Rn. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2003, 2 Ws 287/03, juris, Rn. 7). - KG, 23.05.2014 - 2 Ws 198/14
Bewährungswiderruf wegen Auslandstat: Erfordernis der Anwendbarkeit deutschen …
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21
Rn. 14 Ein Widerruf der Strafaussetzung ist auch nach Ablauf der Bewährungszeit noch möglich (vgl. KG, Beschluss vom 23. Mai 2014, 2 Ws 198/14, juris, Rn. 20; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 19. Mai 1988, 1 Ws 245/88 juris, Rn. 1, 2). - OLG Hamm, 19.02.2019 - 1 Ws 80/19
Widerruf einer Strafaussetzung: Unzulässigkeit aus Gründen des Vertrauensschutzes
Auszug aus OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21
Dabei ist jeweils auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen; wichtige Kriterien sind insoweit die nach der Rechtskraft der neuen Verurteilung und die nach dem Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit vergangene Zeit (OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2019, 1 Ws 80/19, juris, Rn. 10). - OLG Braunschweig, 13.02.2014 - 1 Ws 31/14
Vorraussetzungen einer positiven Prognose i.S.d. § 56 Abs. 1 StGB bei Alkohol- …
- OLG Braunschweig, 14.05.2020 - 1 Ws 49/20
Ausnahmen vom normativen Entscheidungsverbund; Keine Beharrlichkeit durch …
- OLG Zweibrücken, 19.05.1988 - 1 Ws 245/88
Widerruf; Strafaussetzung; Strafrestaussetzung; Verurteilter; Dauer des …
- OLG Hamburg, 22.04.2013 - 2 Ws 33/13
Widerruf der Bewährung: Erfordernis einer aktuellen Prognose
- OLG München, 21.03.2012 - 3 Ws 239/12
- OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 310/22
Maßstab für die Anrechnung der Erfüllung einer Geldauflage auf die erkannte …
Die geleisteten Zahlungen sind zunächst in ein Äquivalent gemeinnütziger Arbeit umzurechnen und die so ermittelte fiktive Arbeitsleistung sodann unter Heranziehung des durch ministerielle Verordnung geregelten Maßstabs für die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeit anzurechnen (Anschluss OLG Braunschweig, Beschluss vom 03. September 2021 - 1 Ws 199/21 -, juris).Der Senat geht dabei mit dem OLG Braunschweig konform (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 03. September 2021 - 1 Ws 199/21 -, juris), dass zur Bestimmung des Anrechnungsumfangs nach § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB die erbrachten Zahlungen zunächst in ein Äquivalent erbrachter gemeinnütziger Arbeit umgerechnet und die so ermittelte fiktive gemeinnützige Arbeit sodann - der std.
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