Rechtsprechung
| OLG Jena, 25.06.2024 - 1 Ws 204/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
KCanG, Neufestsetzung von Strafen, Zuständigkeit
- Justiz Thüringen
Art 313 Abs 3 StGBEG, Art 313 Abs 4 S 1 StGBEG, Art 313 Abs 5 StGBEG, Art 316p StGBEG, § 309 Abs 2 StPO
Neubemessung einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund des Cannabisgesetzes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGStGB Art. 313 Abs. 1 ; EGStGB Art. 313 Abs. 4
Neufestsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe; Fortfall der Einzelstrafen wegen Wegfalls der Strafbarkeit des Marihuanabesitzes
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- BGH, 23.05.2024 - 5 StR 68/24
Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Strafzumessungsakt; …
Auszug aus OLG Jena, 25.06.2024 - 1 Ws 204/24
Das Erfordernis der Neufestsetzung aufgrund Inkrafttretens des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zum 01.04.2024 bezieht sich nach § 316p EGStGB lediglich auf solche Strafen, die nach neuem Recht des KCanG nicht mehr strafbar (oder bußgeldbedroht) sind (BGH, Urteil vom 23.05.2024, 5 StR 68/24).Führt die nachträgliche Rechtsänderung lediglich zur Möglichkeit milderer Bestrafung, verbleibt es hingegen bei dem Grundsatz, dass rechtskräftige Einzelstrafen ihre Eigenständigkeit behalten (BGH, Urteile vom 23.05.2024, 5 StR 68/24 und vom 16.08.1977, 1 StR 390/77).
Eine Ausnahme hiervon, wie sie etwa durch Art. 313 Abs. 1 und 3 EGStGB ermöglicht wird (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.2024, 5 StR 68/24), kommt vorliegend nicht in Betracht.
Sie besteht in Form des § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG für den weiterhin unerlaubten Methamphetaminbesitz fort (so i.E. auch BGH, Urteil vom 23.05.2024, 5 StR 68/24).
- OLG Bamberg, 12.03.2013 - 2 Ws 19/13
Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei …
Auszug aus OLG Jena, 25.06.2024 - 1 Ws 204/24
Der Senat kann daher vorliegend nach § 309 Abs. 2 StPO selbst in der Sache entscheiden, ohne dass hierdurch der Verurteilte seinem gesetzlichen Richter entzogen wäre (KG, Beschluss vom 26.09.2005, 5 Ws 430/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2000, 3 Ws 395/00; OLG Bamberg, Beschluss vom 12.03.2013, 2 Ws 19/13).Die gebotene Einzelfallprüfung ergibt vorliegend keinen Verstoß gegen die Verfassungsgarantie aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, da nicht jede fehlerhafte Anwendung von Zuständigkeitsregeln einen solchen begründet und eine willkürliche oder offensichtlich unhaltbare Annahme der Zuständigkeit durch die Strafvollstreckungskammer nicht ersichtlich ist (vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 12.03.2013, 2 Ws 19/13).
Eine bloße fehlerhafte Anwendung der Zuständigkeitsvorschriften führt noch nicht zu einem Verfassungsverstoß (OLG Bamberg, Beschluss vom 12.03.2013, 2 Ws 19/13), sodass auch die abweichende Rechtsprechung des Senates (Beschluss vom 30.09.2011, 1 Ws 410/11 ) zwischenzeitlich mit Beschluss vom 15.07.2021 ( 1 Ws 104/21 ) aufgegeben wurde.
- OLG Stuttgart, 06.06.2024 - 4 Ws 167/24
Zuständigkeit des erkennenden Gerichts für Neufestsetzung einer Strafe infolge …
Auszug aus OLG Jena, 25.06.2024 - 1 Ws 204/24
Vielmehr lässt Art. 313 Abs. 5 EGStGB offen, welches Gericht zuständig sein soll (OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2024, 4 Ws 167/24).Diese gesetzliche Lücke ist durch Auslegung des objektivierten gesetzgeberischen Willens zu schließen, was im Ergebnis zu einer Zuständigkeit des erkennenden Gerichtes und nicht der Strafvollstreckungskammer führt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2024, 4 Ws 167/24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2024, 2 Ws 54/24 (S); i.E. wohl auch BGH, Urteil vom 24.09.1974, 1 StR 365/74).
- OLG Brandenburg, 21.05.2024 - 2 Ws 54/24
Neubewertung bereits rechtskräftig verhängter Strafen wegen nach neuem Recht …
Auszug aus OLG Jena, 25.06.2024 - 1 Ws 204/24
Diese gesetzliche Lücke ist durch Auslegung des objektivierten gesetzgeberischen Willens zu schließen, was im Ergebnis zu einer Zuständigkeit des erkennenden Gerichtes und nicht der Strafvollstreckungskammer führt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2024, 4 Ws 167/24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2024, 2 Ws 54/24 (S); i.E. wohl auch BGH, Urteil vom 24.09.1974, 1 StR 365/74).Die Kostenentscheidung beruht auf entsprechender Anwendung von § 465 Abs. 1 StPO (vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2024, 2 Ws 54/24 (S)).
- KG, 26.09.2005 - 5 Ws 430/05
Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit für die Entscheidung bei …
Auszug aus OLG Jena, 25.06.2024 - 1 Ws 204/24
Trotz fehlender Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer war vorliegend ausnahmsweise eine Zurückverweisung an das zuständige Gericht des ersten Rechtszuges nicht veranlasst, da der Senat zugleich auch für Beschwerden gegen Entscheidungen des funktionell zuständigen Spruchkörpers des Erstgerichtes zuständig ist (vgl. KG, Beschluss vom 26.09.2005, 5 Ws 430/05;… KK-StPO/Zabeck, 9. Auflage, § 309, Rn. 10b;… KK-StPO/Appl, 9. Auflage, § 462, Rn. 4).Der Senat kann daher vorliegend nach § 309 Abs. 2 StPO selbst in der Sache entscheiden, ohne dass hierdurch der Verurteilte seinem gesetzlichen Richter entzogen wäre (KG, Beschluss vom 26.09.2005, 5 Ws 430/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2000, 3 Ws 395/00; OLG Bamberg, Beschluss vom 12.03.2013, 2 Ws 19/13).
- BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77
Keine Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung - Gültigkeit einer …
Auszug aus OLG Jena, 25.06.2024 - 1 Ws 204/24
Zwar liegt in dem Wegfall der Strafbarkeit des Marihuanabesitzes insofern eine Minderung des Unrechtsgehaltes der vorbezeichneten Taten, jedoch führt eine solche nach Art. 313 Abs. 4 und 5 EGStGB nicht zu einer Herabsetzung auch der insofern rechtskräftigen Einzelstrafen (vgl. BGH, Urteil vom 16.08.1977, 1 StR 390/77).Führt die nachträgliche Rechtsänderung lediglich zur Möglichkeit milderer Bestrafung, verbleibt es hingegen bei dem Grundsatz, dass rechtskräftige Einzelstrafen ihre Eigenständigkeit behalten (BGH, Urteile vom 23.05.2024, 5 StR 68/24 und vom 16.08.1977, 1 StR 390/77).
- OLG Düsseldorf, 16.10.2000 - 3 Ws 395/00
Beschwerde gegen Widerruf der Strafaussetzung - Widerruf durch Amtsgericht …
Auszug aus OLG Jena, 25.06.2024 - 1 Ws 204/24
Der Senat kann daher vorliegend nach § 309 Abs. 2 StPO selbst in der Sache entscheiden, ohne dass hierdurch der Verurteilte seinem gesetzlichen Richter entzogen wäre (KG, Beschluss vom 26.09.2005, 5 Ws 430/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2000, 3 Ws 395/00; OLG Bamberg, Beschluss vom 12.03.2013, 2 Ws 19/13). - OLG Jena, 15.07.2021 - 1 Ws 104/21
Eigene Sachentscheidungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei Aufhebung eines …
Auszug aus OLG Jena, 25.06.2024 - 1 Ws 204/24
Eine bloße fehlerhafte Anwendung der Zuständigkeitsvorschriften führt noch nicht zu einem Verfassungsverstoß (OLG Bamberg, Beschluss vom 12.03.2013, 2 Ws 19/13), sodass auch die abweichende Rechtsprechung des Senates (Beschluss vom 30.09.2011, 1 Ws 410/11 ) zwischenzeitlich mit Beschluss vom 15.07.2021 ( 1 Ws 104/21 ) aufgegeben wurde. - BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
Berücksichtigung von zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderungen im …
Auszug aus OLG Jena, 25.06.2024 - 1 Ws 204/24
Diese gesetzliche Lücke ist durch Auslegung des objektivierten gesetzgeberischen Willens zu schließen, was im Ergebnis zu einer Zuständigkeit des erkennenden Gerichtes und nicht der Strafvollstreckungskammer führt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2024, 4 Ws 167/24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2024, 2 Ws 54/24 (S); i.E. wohl auch BGH, Urteil vom 24.09.1974, 1 StR 365/74). - OLG Hamm, 23.04.2024 - 4 OGs 10/24
Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Jugendverfahren u.a. wegen Erwerbs …
Auszug aus OLG Jena, 25.06.2024 - 1 Ws 204/24
Zu ergänzen ist lediglich, dass sich diese Auslegung auch aus der ausdrücklichen Verweisung in Art. 313 Abs. 4 S. 2 EGStGB ergibt, der für den Anwendungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes eine Verweisung auf dessen § 66 vornimmt, der in Absatz 2 S. 4 im Falle einer (teilweisen) Vollstreckung von Jugendstrafe ausdrücklich den Vollstreckungsleiter für zuständig erklärt, da dieser aktuellere Kenntnisse über den Jugendlichen hat und daher den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht besser berücksichtigen kann (OLG Hamm, Beschluss vom 23.04.2024, 4 OGs 10/24). - OLG Jena, 30.09.2011 - 1 Ws 410/11
Beschwerde gegen Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit für den …
- OLG Jena, 17.06.2024 - 1 Ws 190/24
Zuständigkeit für die Neufestsetzung einer Gesamtstrafe nach dem Cannabisgesetz; …
- OLG Saarbrücken, 08.08.2024 - 1 Ws 101/24
Strafneufestsetzung und Entscheidung über Aussetzung der Vollstreckung der Strafe …
Ihr Bestand bleibt daher auch davon unberührt, dass die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts für die Entscheidung über die erforderliche Neufestsetzung der Strafe nach Art. 316p i.V.m. Art. 313 Abs. 3 Satz 2 EGStGB nicht zuständig war (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 4 Ws 167/24 -, juris Rn. 10 ff.; OLG Köln…, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 Ws 319/24 -, juris Rn. 9 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juni 2024 - 1 Ws 204/24 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26. Juni 2024 - Ws 420/24 -, juris Rn. 11 ff.; Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 2024 - 1 Ws 96/24 - und 1 Ws 98/24, 1 Ws 99/24 - sowie vom 11. Juli 2024 - 1 Ws 121/24 -).Im Fall der Unzuständigkeit des Vordergerichts kann eine eigene Sachentscheidung jedoch nur ergehen, wenn das Beschwerdegericht als gemeinsames Beschwerdegericht auch dann zu einer Entscheidung berufen gewesen wäre, wenn der zuständige Spruchkörper entschieden hätte (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juni 2024 - 1 Ws 204/24 -, juris Rn. 9; Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 2024 - 1 Ws 96/24 - und 1 Ws 98 u. 99/24 - sowie vom 11. Juli 2024 - 1 Ws 121/24 -).
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts war für die Entscheidung über die erforderliche Neufestsetzung der Strafe nach Art. 316p i.V.m. Art. 313 Abs. 3 Satz 2 EGStGB nicht zuständig (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 4 Ws 167/24 -, juris Rn. 10 ff.; OLG Köln…, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 Ws 319/24 -, juris Rn. 9 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juni 2024 - 1 Ws 204/24 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26. Juni 2024 - Ws 420/24 -, juris Rn. 11 ff.; Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 2024 - 1 Ws 96/24 - und 1 Ws 98/24, 1 Ws 99/24 - sowie vom 11. Juli 2024 - 1 Ws 121/24 -).
- BGH, 23.10.2024 - 2 ARs 179/24
Zuständigkeitsbestimmung (Neufestsetzung der Gesamtstrafe bei Erlass noch nicht …
(1) Die überwiegende und in der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang einheitliche Ansicht sieht - in Abgrenzung zu den Strafvollstreckungskammern - die Zuständigkeit des "Gerichts des ersten Rechtszugs" bzw. "des Tatgerichts" oder "des erkennenden Gerichts" begründet (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 Ws 54/24 ("Gericht des ersten Rechtszugs"); OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 4 Ws 167/24 ("erkennendes Gericht"); OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2024 - 2 Ws 95/24 ("Gericht des ersten Rechtszugs"); Thüringer OLG, Beschlüsse vom 17. Juni 2024 - 1 Ws 190/24, und vom 25. Juni 2024 - 1 Ws 204/24 ("erkennendes Gericht"); OLG Köln, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 Ws 319/24 ("Gericht des ersten Rechtszugs"); OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Juni 2024 - Ws 420/24 ("erkennendes Gericht"); Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 1. August 2024 - 1 Ws 123/24 ("Tatgericht" bzw. "erkennendes Gericht, welches die Ausgangsstrafe festgesetzt hat"); OLG München, Beschluss vom 6. August 2024 - 2 Ws 521/24 ("erkennendes Gericht"); Saarländisches OLG, Beschluss vom 8. August 2024 - 1 Ws 101/24, Rn. 11 und 17 (ohne konkrete Bezeichnung), jeweils mwN; vgl. auch LG Aachen, Beschluss vom 29. April 2024 - 69 KLs 17/19 ("erkennendes Gericht" bzw. "erstinstanzliches Gericht"). - OLG Jena, 30.09.2024 - 1 Ws 328/24
Voraussetzungen der Neufestsetzung einer Strafe aufgrund Inkrafttretens des …
Art. 313 Abs. 4 EGStGB betrifft vielmehr ausdrücklich nur eine Neufestsetzung der Gesamtstrafe in den Fällen des Art. 313 Abs. 1 EGStGB, also dann, wenn sich Einzelstrafen auf solche Taten beziehen, deren Strafbarkeit nach neuem Recht gänzlich entfällt (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.06.2024 - Az.: 1 Ws 204/24 ).Sie besteht in Form des § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG für den weiterhin unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln dem Grunde nach fort (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.06.2024 - Az.: 1 Ws 204/24 ).
- KG, 29.11.2024 - 5 Ws 174/24
Anwendung des Art. 316p EGStGB auf auch nach dem KCanG strafbare Taten
a) Die entsprechende Anwendung des Art. 313 EGStGB auf - wie vorliegend - vor dem 1. April 2024 verhängte Strafen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 316p EGStGB auf solche Taten beschränkt, die nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) oder dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) nicht mehr strafbar und auch nicht mit Geldbuße bedroht sind (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Mai 2024 - 5 StR 68/24 -, juris Rdnr. 15; Thüringer OLG, Beschlüsse vom 30. September 2024 - 1 Ws 328/24 -, juris Rdnr. 9, und 25. Juni 2024 - 1 Ws 204/24 -, juris Rdnr. 10; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 11. September 2024 - 1 Ws 123/24 -, juris Rdnrn. 3, 5 [unter klarstellender Änderung des in derselben Sache ergangenen Beschlusses vom 1. August 2024, juris]; OLG Hamm…, Beschluss vom 20. August 2024 - 5 Ws 230/24 -, juris Rdnr. 3; KG, Beschluss vom 24. Oktober 2024 - 2 Ws 147/24 -).Art. 313 Abs. 4 EGStGB betrifft ausdrücklich nur eine Neufestsetzung der Gesamtstrafe in den Fällen des Art. 313 Abs. 1 EGStGB, also dann, wenn sich Einzelstrafen auf solche Taten beziehen, deren Strafbarkeit nach neuem Recht gänzlich entfällt (vgl. Thüringer OLG, Beschlüsse vom 30. September 2024, a. a. O., juris Rdnr. 9, und 25. Juni 2024, a. a. O., juris Rdnr. 11).
- OLG Saarbrücken, 09.09.2024 - 1 Ws 92/24
Neufestsetzung der Einheitsjugendstrafe nach Einführung des …
Die Jugendammer I des Landgerichts Saarbrücken hat, da die Strafe derzeit noch nicht vollstreckt wird, als sachlich, örtlich und funktionell zuständiges Gericht des ersten Rechtszugs (zur Zuständigkeit des Tatgerichts im Erwachsenenstrafrecht vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 4 Ws 167/24 -, juris Rn. 10 ff.; OLG Köln…, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 Ws 319/24 -, juris Rn. 9 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juni 2024 - 1 Ws 204/24 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26. Juni 2024 - Ws 420/24 -, juris Rn. 11 ff.; Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 2024 - 1 Ws 96/24 - und - 1 Ws 98-99/24 - sowie vom 11. Juli 2024 - 1 Ws 121/24 - im Jugendstrafrecht gilt eine abweichende Zuständigkeit des Vollstreckungsleiters gemäß dem Rechtsgedanken aus § 66 Abs. 2 Satz 3 und 4 JGG allenfalls in dem Fall, in dem die Vollstreckung der Jugendstrafe bereits begonnen hat; so jedenfalls OLG Hamm…, Beschluss vom 23. April 2024 - 4 OGs 10/24 -, juris Rn. 6 ff.) zu Recht davon abgesehen, den im Urteil vom 13. Juli 2023 in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2023 (Az.: 6 StR 505/23) getroffenen Schuldspruch abzuändern und die dafür verhängte Jugendstrafe von fünf Jahren neu festzusetzen. - OLG Köln, 12.09.2024 - 2 Ws 553/24
Sofortige Beschwerde gerichtet auf eine Neufestsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe …
Daher ist bereits der Anwendungsbereich des Art. 313 Abs. 3 EGStGB nicht eröffnet, was einer Strafneufestsetzung schon im Ansatz entgegensteht (so auch OLG Jena, Beschl. v. 25.06.2024, 1 Ws 204/24; AG Köln, Beschl. v. 16.05.2024, 583 Ds 135/22; AG Mannheim, Beschl. v. 06.08.2024, 2 Ls 302 Js 14819/21; wohl auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 21.05.2024, 2 Ws 54/24 (S); vgl. auch BGH, Urteil v. 23.05.2024, 5 StR 68/24;… a.A. LG Magdeburg, a.a.O.). - OLG Hamm, 20.08.2024 - 5 Ws 230/24
Handeltreiben mit Marihuana in nicht geringer Menge nach § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. …
Allein der Umstand, dass das Handeltreiben mit Marihuana in nicht geringer Menge nach der neuen Gesetzeslage im Vergleich zu der in dem Urteil des Landgerichts Hagen noch zur Anwendung gelangten Strafvorschrift (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) mit einer geringeren Strafe bedroht ist, führt nicht zu einer nachträglichen Strafmilderung (…vgl. BGH, Urt. v. 23. Mai 2024 - 5 StR 68/24 -, BeckRS 2024, 13152; OLG Jena, Beschl. v. 25. Juni 2024 - 1 Ws 204/24 -, BeckRS 2024, 16416; OLG Brandenburg Beschl. v. 21. Mai 2024 - 2 Ws 54/24 -, BeckRS 2024, 12707; LG Karlsruhe, Beschl. v. 15. Mai 2024 - 20 StVK 228/24 -, BeckRS 2024, 10817; AG Köln, Beschl. v. 16. Mai 2024 - 583 Ds 135/22 -, BeckRS 2024, 12051). - OLG Koblenz, 20.11.2024 - 6 Ws 547/24
Zuständigkeit für eine Entscheidung über eine Neufestsetzung der …
Rn. 9 a) Der Senat schließt sich insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung durchgängig vertretenen Auffassung an, dass eine Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern nicht begründet ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. 4 Ws 167/24 v. 06.06.2024 - BeckRS 2024, 12407; OLG Dresden, Beschl. 2 Ws 95/24 v. 07.06.2024 - NStZ-RR 2024, 346 ; OLG Köln, Beschl. 2 Ws 319/24 v. 18.06.2024 - BeckRS 2024, 17222; Thüringer OLG, Beschl. 1 Ws 204/24 v. 25.06.2024 - BeckRS 2024, 16416; OLG Nürnberg, Beschl. Ws 420/24 v. 26.06.2024 - BeckRS 2024, 23104; OLG Schleswig, Beschl. 1 Ws 123/24 v. 01.08.2024 - BeckRS 2024, 19125; OLG München, Beschl. 2 Ws 521/24 v. 06.08.2024 - BeckRS 2024, 23322; Saarländisches OLG, Beschl. 1 Ws 101/24 v. 08.08.2024 - BeckRS 2024, 21024; a.A. LG Trier Beschl. 10 StVK 209/24 v. 02.04.2024 - BeckRS 2024, 6440; LG Kleve Beschl. 181 StVK 74/24 v. 06.05.2024 - BeckRS 2024, 14853). - KG, 15.08.2024 - 5 Ws 126/24
Gerichtszuständigkeit für die neu zu bildende Gesamtstrafe nach Inkrafttreten des …
Dies entspricht der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, die bislang dazu - soweit ersichtlich - ergangen ist (vgl. Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 Ws 54/24 (S) -, juris Rn. 18 ff.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 4 Ws 167/24 -, juris Rn. 10 ff.; OLG Dresden…, Beschluss vom 7. Juni 2024 - 2 Ws 95/24 -, juris Rn. 12 ff.; OLG Köln…, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 Ws 319/24 -, juris Rn. 9 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juni 2024 - 1 Ws 204/24 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26. Juni 2024 - Ws 420/24 -, juris Rn. 10 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 1. August 2024 - 1 Ws 123/24 -, juris Rn. 15 ff.).
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