Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 28.09.1984 - 1 Ws 211/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 35 Abs. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zurückstellungsentscheidung; Widerruf; Nachweis; Widerrufsgrund; Rehabilitation; Therapie
Papierfundstellen
- MDR 1985, 164
- MDR 1985, 165
- NStZ 1985, 80
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 21.12.1982 - 4 VAs 140/82
Zurückstellungsgesuch; Therapiebereitschaft; Therapiefähigkeit; Abhängigkeit; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.1984 - 1 Ws 211/84
Dabei ist die Frage, ob eine Zurückstellung durch die Vollstreckungsbehörde erfolgt, in das nach §§ 23, 28 EGGVG nur auf Ermessensfehler und Ermessensmißbrauch hin überprüfbare Ermessen der Vollstreckungsbehörde gestellt (OLG Zweibrücken StV 1982, 589 ; 1983, 249; OLG Karlsruhe StV 1983, 112 ).Dabei darf nicht auf die Freiwilligkeit der Therapiebereitschaft des Verurteilten abgestellt werden, da es sich bei den Drogenkriminellen ganz überwiegend um Personen handelt, die eine wirklich auf Freiwilligkeit beruhende Entschließung erst zu fassen in der Lage sind, wenn eine Langzeittherapie anschlägt und der Heilungsprozeß schon weit fortgeschritten ist (OLG Karlsruhe StV 1983, 112 ).
- OLG Zweibrücken, 30.08.1982 - 1 Ws 264/82
Vollstreckungsbehörde; Anfechtung; Vollstreckung; Gericht; Anfechtbarkeit; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.1984 - 1 Ws 211/84
Dabei ist die Frage, ob eine Zurückstellung durch die Vollstreckungsbehörde erfolgt, in das nach §§ 23, 28 EGGVG nur auf Ermessensfehler und Ermessensmißbrauch hin überprüfbare Ermessen der Vollstreckungsbehörde gestellt (OLG Zweibrücken StV 1982, 589 ; 1983, 249; OLG Karlsruhe StV 1983, 112 ).Die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszuges, mit dem die Zustimmung zur Zurückstellung verweigert wird, ist überhaupt nicht mit Rechtsmitteln angreifbar, auch nicht incidenter im Rahmen des Verfahrens nach § 23 EGGVG (OLG Zweibrücken StV 1982, 589 ; Tröndle MDR 1982, 1 [2 f.]).
- OLG Zweibrücken, 21.02.1983 - VAs 1/83
Ambulante Therapie; Vollstreckungsbehörde; Zurückstellungsentscheidung; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.1984 - 1 Ws 211/84
Dabei ist die Frage, ob eine Zurückstellung durch die Vollstreckungsbehörde erfolgt, in das nach §§ 23, 28 EGGVG nur auf Ermessensfehler und Ermessensmißbrauch hin überprüfbare Ermessen der Vollstreckungsbehörde gestellt (OLG Zweibrücken StV 1982, 589 ; 1983, 249; OLG Karlsruhe StV 1983, 112 ). - OLG Zweibrücken, 18.12.1983 - 1 VAs 11/83
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.1984 - 1 Ws 211/84
Vor der Zurückstellung der Strafvollstreckung und dem Beginn der Therapie ist grundsätzlich abzuwägen, welche Therapieform am ehesten Erfolg verspricht und die Zustimmung zur Zurückstellung ist jedenfalls zunächst davon abhängig zu machen, daß der Verurteilte sich dieser Therapie unterzieht (OLG Zweibrücken StV 1984, 124 ).
- OLG Koblenz, 04.11.1994 - 2 Ws 622/94
Betäubungsmittelstrafrecht: Widerruf der Zurückstellung der Strafvollstreckung …
Vor der Zurückstellung der Strafvollstreckung und dem Beginn der Therapie ist von der Vollstreckungsbehörde grundsätzlich abzuwägen, welche Therapieform am ehesten Erfolg verspricht, und die Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges zur Zurückstellung ist davon abhängig zu machen, daß der Verurteilte sich dieser Therapie unterzieht (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1985, 80 [81]). - OLG Stuttgart, 17.11.1989 - 3 Ws 279/89
Zurückstellung der Strafvollstreckung; Bestimmte Behandlung
Will die Vollstreckungsbehörde erneut die Vollstreckung der Strafe zurückstellen, bedarf es, wie sich auch aus § 35 Abs. 4 Satz 3 BtMG ergibt, einer erneuten Verfügung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG , die wiederum der Zustimmung des Gerichtes des ersten Rechtszuges bedarf (wie hier: OLG Karlsruhe, NStZ 1985, 80 m.w.N.; Erbs-Kohlhaas-Pelchen, Strafrechtliche Nebengesetze, 1989, BtMG § 35 Anm. 5). - LG Karlsruhe, 17.12.1984 - II Qs 190/84 Dieser Auslegung des § 35 Abs. 4 Satz 1 BtMG steht der Beschluß des OLG Karlsruhe vom 28.09.1984 (1 Ws 211/84), den die Staatsanwaltschaft Karlsruhe weiterhin zur Beschwerdebegründung anführt, nicht entgegen.
- AG Karlsruhe, 06.12.1984 - VRs 67/83 Die Bezugnahme der Staatsanwaltschaft Karlsruhe auf den Beschluß des OLG Karlsruhe vom 28.9.1984 (1 Ws 211/84) geht daher fehl, da ihm ein anderer Sachverhalt zugrunde lag: Der dortige Verurteilte hatte eine stationäre Langzeitbehandlung abgebrochen, um sich anschließend lediglich einer ambulanten Behandlung zu unterziehen.
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.10.1984 - 1 Ws 211/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 174 StPO; § 242 StGB; § 153 Abs. 1 StPO; § 172 Abs. 2 S. 3 StPO
Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Klageerzwingungsverfahren); Relevante Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten; Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung; Verfahrenseinstellung mit Zustimmung des Generalstaatsanwalts - Wolters Kluwer
Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Klageerzwingungsverfahren); Relevante Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten; Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung; Verfahrenseinstellung mit Zustimmung des Generalstaatsanwalts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 249
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 20.02.1975 - 2 Ws 289/74
Auszug aus OLG Celle, 19.10.1984 - 1 Ws 211/84
Diese Verfahrensweise ist zwar umstritten (…vgl. dazu die Zusammenstellung des Meinungsstreits bei Meyer-Gossner in LR, 23. Aufl., RdNr. 3 ff. zu § 174 StPO); der Senat hält sie aber für geboten und schließt sich der Auffassung an, die das Oberlandesgericht Hamm (NJW 1975, 1984) und das Oberlandesgericht Stuttgart (MDR 1982, 954) vertreten (sh. auch OLG Braunschweig NJW 1958, 1361 [OLG Braunschweig 14.03.1958 - Ws 101/57]).
- OLG Braunschweig, 29.08.2013 - 1 Ws 227/13
Zulässigkeit der Einstellung nach §§ 153, 153a StPO im Klageerzwingungsverfahren
Rn. 26 Während ein Teil der Rechtsprechung und Literatur die Einstellungsmöglichkeit entsprechend §§ 153 ff. StPO unter Hinweis auf systematische Zusammenhänge nicht für möglich hält, sobald der Klageerzwingungsantrag beim Oberlandesgericht angebracht ist (…Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage, § 174, Rn. 3; OLG Hamburg, VRS 38 (1970) 442;… Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 174, Rn. 8 m. w. N.) wird von der überwiegenden Anzahl der Oberlandesgerichte die Anwendbarkeit mit unterschiedlichen dogmatischen Begründungen und Konsequenzen, vor allem im Hinblick auf prozessökonomische Erwägungen bejaht (OLG Stuttgart, Beschluss v. 03.02.1997, 4 Ws 230/96, juris; MDR 82, 954; OLG Braunschweig, NJW 1958, 1361/1362; OLG Celle, MDR 1985, 249/250; OLG Köln, NJW 1991, 764/765; OLG Hamm, NJW 75, 1984). - OLG Stuttgart, 03.02.1997 - 4 Ws 230/96
Fahrlässige Tötung durch Aufnahme einer suizidgefährdeten Patientin in ein …
Dies ist zwar schon bezüglich § 153 StPO nicht unumstritten (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 174 Rdnr. 3 mwN), der Senat hält aber mit der überwiegenden Anzahl der Oberlandesgerichte (3. Strafsenat des OLG Stuttgart, MDR 1982, 954 sowie Beschluß vom 07. August 1996 - 3 Ws 63/95 -, OLG Braunschweig NJW 1958, 1361; OLG Gelle MDR 1985, 249 ; OLG Hamm NJW 1975, 1984; OLG Köln NJW 1991, 764; anders OLG Hamburg VRS 38, 440) eine Einstellung nach § 153 StPO im Verfahren nach § 172 Abs. 2 - 4 StPO für möglich. - OLG Oldenburg, 25.04.1995 - 1 Ws 28/95
Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Geringfügigkeit; Besonderheiten im …
Rn. 2 Diese prozessuale Möglichkeit steht im Klageerzwingungsverfahren dem Oberlandesgericht zu (vgl. OLG Celle, MDR 1985, 249 [OLG Celle 19.10.1984 - 1 Ws 211/84]; OLG Stuttgart, MDR 1982, 954 [OLG Stuttgart 24.05.1982 - 3 Ws 109/81]).
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