Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kostenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen des Todes des Angeklagten: Beschwerdebefugnis des Erben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befugnis des Erben zur Einlegung der Kostenbeschwerde und der Beschwerde nach § 8 Abs. 3 StrEG bei Verfahrenseinstellung infolge des Todes des Erblassers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befugnis des Erben zur Einlegung einer Kostenbeschwerde bei Verfahrenseinstellung infolge des Todes des Erblassers; Statthaftigkeit einer (sofortigen) Beschwerde nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) gegen eine ...
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 176 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (18)
- BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde …
Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10
Rn. 15 Hierbei folgt der Senat der Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe (= NStZ-RR 2003, 286 f. im Anschluss an BGH NStZ 2000, 230; vgl. zuletzt auch OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224), wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO bereits erfüllt sind, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand (maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt) ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm VRS 100, 52; OLG Köln NJW 1991, 506; Senat JR 1981, 38;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 467 Rn. 16).Der Gegenmeinung, wonach eine Versagung der Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. BGH NStZ 1995, 406; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 127; KG NJW 1994, 600; OLG München NStZ 1989, 134; OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134), ist nicht zu folgen, weil eine solche Auslegung den Anwendungsbereich der Vorschrift wegen der mit Blick auf die Unschuldsvermutung erforderlichen Schuldspruchreife auf Fälle beschränkt, in denen ein Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung nach dem letzten Wort des Angeklagten zu Tage tritt (BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Hamm VRS 100, 52, 54).
Allerdings muss dabei aus der Begründung deutlich hervorgehen, dass es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder Schuldzuweisung handelt, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (BVerfG NStZ 1992, 289/290; BGH NStZ 2000, 330/331).
- BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97
Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10
Rn. 5 2. Die Entscheidung BGHSt 45, 108, mit welcher das Erfordernis einer förmlichen Einstellung beim Tod des Beschuldigten nach § 206 a StPO statuiert worden ist, wurde unter anderem damit begründet, dass damit gerechtere Nebenentscheidungen verbunden seien.Der BGH habe mit seinem grundlegenden Beschluss vom 08.06.1999 (NJW 1999, 1282 = BGHSt 45, 108) klargestellt, dass im Falle des Todes des Betroffenen (bzw. des Angeklagten) das Bußgeld- bzw. das Strafverfahren wegen des eingetretenen Verfahrenshindernisses außerhalb der Hauptverhandlung durch einen Beschluss gemäß § 206 a Abs. 1 StPO (i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG) einzustellen und mit den erforderlichen Nebenentscheidungen zu versehen ist; erst diese förmliche Einstellung beende danach mit konstitutiver Wirkung die fortbestehende Anhängigkeit des zuvor förmlich eingeleiteten Verfahrens.
- OLG Karlsruhe, 03.02.2003 - 3 Ws 248/02
Einstellung des Strafverfahrens nach dem Tod des Angeklagten: Sofortige …
Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10
Weiter ist nicht ersichtlich, dass der Beschuldigte, der einen Wahlverteidiger hat, hinsichtlich des Rechtsschutzes schlechter gestellt sein soll als der Beschuldigte, der einen Pflichtverteidiger hat, dessen Bestellung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens - in allen Punkten - fortbesteht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286) und der daher wirksam Beschwerde einlegen kann.Rn. 15 Hierbei folgt der Senat der Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe (= NStZ-RR 2003, 286 f. im Anschluss an BGH NStZ 2000, 230; vgl. zuletzt auch OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224), wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO bereits erfüllt sind, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand (maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt) ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm VRS 100, 52; OLG Köln NJW 1991, 506; Senat JR 1981, 38;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 467 Rn. 16).
- OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 216/00
Absehen von Auslagenerstattung bei Vorliegen von Verdachtsmomenten
Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10
Rn. 15 Hierbei folgt der Senat der Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe (= NStZ-RR 2003, 286 f. im Anschluss an BGH NStZ 2000, 230; vgl. zuletzt auch OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224), wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO bereits erfüllt sind, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand (maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt) ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm VRS 100, 52; OLG Köln NJW 1991, 506; Senat JR 1981, 38;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 467 Rn. 16).Der Gegenmeinung, wonach eine Versagung der Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. BGH NStZ 1995, 406; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 127; KG NJW 1994, 600; OLG München NStZ 1989, 134; OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134), ist nicht zu folgen, weil eine solche Auslegung den Anwendungsbereich der Vorschrift wegen der mit Blick auf die Unschuldsvermutung erforderlichen Schuldspruchreife auf Fälle beschränkt, in denen ein Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung nach dem letzten Wort des Angeklagten zu Tage tritt (BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Hamm VRS 100, 52, 54).
- OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10
Rn. 15 Hierbei folgt der Senat der Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe (= NStZ-RR 2003, 286 f. im Anschluss an BGH NStZ 2000, 230; vgl. zuletzt auch OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224), wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO bereits erfüllt sind, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand (maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt) ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm VRS 100, 52; OLG Köln NJW 1991, 506; Senat JR 1981, 38;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 467 Rn. 16).Denn über diese Tatbestandsvoraussetzung hinaus ist nach Auffassung des OLG Nürnberg (…aaO.) wegen des Ausnahmecharakters der Vorschrift gemäß § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO im Rahmen der Ermessensentscheidung nach herrschender Rechtsprechung und Kommentarliteratur weiter zu berücksichtigen, ob besondere Umstände vorliegen, die die Belastung der Staatskasse mit den Auslagen des Angeklagten als unbillig erscheinen lassen (BayObLG NJW 1970, 875; OLG Düsseldorf MDR 1990, 359; OLG Köln NJW 1991, 506; OLG Köln StraFo 1997;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 467 Rn. 18;… KK-Gieg StPO 6. Aufl. § 467 Rdn. 10b;… SK-Degener StPO § 467 Rn. 29;… KMR-Stöckel § 467 Rn. 26;… LR-Hilger StPO 25. Aufl. § 467 Rn. 56).
- OLG München, 05.11.2002 - 2 Ws 672/02
Beendigung der Verteidigervollmacht mit Tod des Angeklagten; Erstattung von …
Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10
Der Gegenmeinung, die ein vollständiges Erlöschen der Verteidigervollmacht annimmt (vgl. OLG München NJW 2003, 1133; OLG Hamburg NStZ 2004, 280) sei nicht zu folgen.Rn. 7 3. Das OLG München (NJW 2003, 1133) hat dagegen die fortbestehende Vollmacht des Wahlverteidigers des verstorbenen Beschuldigten zur Anfechtung der Kostenentscheidung verneint.
- BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94
Verjährung - Nationalsozialismus - Auslagenerstattung - Schuldspruch - …
Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10
Der Gegenmeinung, wonach eine Versagung der Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. BGH NStZ 1995, 406; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 127; KG NJW 1994, 600; OLG München NStZ 1989, 134; OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134), ist nicht zu folgen, weil eine solche Auslegung den Anwendungsbereich der Vorschrift wegen der mit Blick auf die Unschuldsvermutung erforderlichen Schuldspruchreife auf Fälle beschränkt, in denen ein Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung nach dem letzten Wort des Angeklagten zu Tage tritt (BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Hamm VRS 100, 52, 54). - BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1590/89
Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung
Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10
Allerdings muss dabei aus der Begründung deutlich hervorgehen, dass es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder Schuldzuweisung handelt, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (BVerfG NStZ 1992, 289/290; BGH NStZ 2000, 330/331). - OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02
Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des …
Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10
Rn. 15 Hierbei folgt der Senat der Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe (= NStZ-RR 2003, 286 f. im Anschluss an BGH NStZ 2000, 230; vgl. zuletzt auch OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224), wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO bereits erfüllt sind, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand (maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt) ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm VRS 100, 52; OLG Köln NJW 1991, 506; Senat JR 1981, 38;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 467 Rn. 16). - OLG Hamm, 07.04.2010 - 2 Ws 60/10
Absehen von der Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse bei …
Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10
Rn. 15 Hierbei folgt der Senat der Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe (= NStZ-RR 2003, 286 f. im Anschluss an BGH NStZ 2000, 230; vgl. zuletzt auch OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224), wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO bereits erfüllt sind, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand (maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt) ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm VRS 100, 52; OLG Köln NJW 1991, 506; Senat JR 1981, 38;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 467 Rn. 16). - OLG Hamburg, 08.09.2003 - 2 Ws 217/03
Verteidigervollmacht und Tod des Angeklagten vor rechtskräftigem …
- OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ws 496/96
Entschädigung, StrEG, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenshindernis, …
- OLG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Ws 25/97
- OLG München, 01.08.1988 - 2 Ws 237/88
Freistellung; Angeklagter; Verfahrenshindernis; Hauptverhandlung; …
- KG, 14.07.1993 - 4 Ws 157/93
Einstellung; Verfahren; Verfahrenshindernis ; Verurteilung; Auslagen; …
- OLG Nürnberg, 30.03.2010 - 1 Ws 113/10
Auslagenentscheidung nach Tod des Angeklagten: Beschwerdebefugnis des ehemaligen …
- BayObLG, 29.09.1969 - RReg. 3b St 88/69
Kostenentscheidung bei Einstellung eines Verfahrens wegen eines …
- OLG Karlsruhe, 12.05.1980 - 3 Ws 93/80
- OLG Saarbrücken, 07.10.2019 - 1 Ws 174/19
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Verteidigers gegen Kostenentscheidung …
Der Wahlverteidiger kann die im Einstellungsbeschluss nach § 206a Abs. 1 StPO wegen Todes Angeklagten nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO getroffene Auslagenentscheidung daher nicht anfechten; das können nur die Erben des Angeklagten (Anschluss an OLG Bamberg, Bes. v. 20. Juli 2010 - 1 Ws 218/10).Nicht der Verteidiger ist deshalb beschwerdebefugt, sondern dies sind ausschließlich die Erben des Verstorbenen (…KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., § 464 Rdnr. 10; vgl. auch OLG Bamberg StraFo 2010, 475).
- LG Karlsruhe, 31.01.2024 - 4 Qs 46/23
Auslagenerstattung, Einstellung des Verfahrens, Verjährung
Nach anderer Ansicht und wohl herrschender Rechtsprechung genügt eine niedrigere Tatverdachtsstufe und insbesondere ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht (vgl. etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 20.07.2010, Az.: 1 Ws 218/10).Die erforderlichen besonderen Umstände dürfen dabei aber gerade nicht in der voraussichtlichen Verurteilung und der zu Grunde liegenden Tat gefunden werden, denn das ist bereits Tatbestandsvoraussetzung für die Ermessensentscheidung des Gerichts (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.07.2010, 1 Ws 218/10).
- LG Ulm, 06.11.2020 - 2 Qs 46/20
Verfahrenseinstellung, Verjährung, Kostenerstattung
Nach anderer Ansicht und wohl herrschender Rechtsprechung genügt eine niedrigere Tatverdachtsstufe und insbesondere ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht (vgl. etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 20.07.2010, Az.: 1 Ws 218/10).Die erforderlichen besonderen Umstände dürfen dabei aber gerade nicht in der voraussichtlichen Verurteilung und der zu Grunde liegenden Tat gefunden werden, denn das ist bereits Tatbestandsvoraussetzung für die Ermessensentscheidung des Gerichts (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.07.2010, Az.: 1 Ws 218/10).
- LG Kaiserslautern, 21.11.2013 - 6053 Js 15219/12
Strafverfahren: Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf diesen …
Rn. 11 Auf Tatbestandsebene genügt dann, bei Feststellung des Verfahrenshindernisses, ein zumindest hinreichender Tatverdacht (einen erheblichen Tatverdacht verlangend: BGH, Beschluss vom 05.11.1999 - StB 1/99, NStZ 2000, 330 (331); KG…, Beschluss vom 02.12.2011 - 1 Ws 82/11 - 2 AR 117/01, Rn. 17, zitiert nach juris), wenn keine Umstände erkennbar sind, die bei - gedachter - Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.07.2010 - 1 Ws 218/10, Rn. 15, zitiert nach juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 07.04.2010 - 2 Ws 60/10, Rn. 5, zitiert nach juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 30.03.2010 - 1 Ws 113/10, Rn. 12, zitiert nach juris).Rn. 12 Weiter müssen besondere Umstände vorliegen, welche die Belastung der Staatskasse mit den Auslagen des Angeschuldigten als unbillig erscheinen lassen, und im Rahmen der Ermessenentscheidung gemäß § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO berücksichtigt werden (OLG Bamberg, Beschluss vom 20.07.2010 -1 Ws 218/10, Rn. 17, zitiert nach juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 30.03.2010 - 1 Ws 113/10, Rn. 13, zitiert nach juris;… Meyer-Goßner, StPO, 56. A., § 467, Rn. 18;… Gieg in KK-StPO, 6. A., § 467, Rn. 10b;… Niesler in BeckOK-StPO, Stand 28.01.2013, § 467, Rn. 12; a.A. wohl OLG Hamm…, Beschluss vom 07.04.2010 - 2 Ws 60/10, Rn. 8, zitiert nach juris, welches allein auf die Feststellung eines hinreichenden Tatverdachts abstellt; ebenso wohl OLG Frankfurt…, Beschluss vom 17.04.2002 - 2 Ws 16/02, Rn. 2, zitiert nach juris).
- LG Bremen, 15.09.2025 - 63 NBs 16/25
Kostenentscheidung, Ansprüche nach dem StrEG, Versterben eines Angeklagten …
Für die Anwendbarkeit der Ausnahmevorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG bestehen die gleichen Voraussetzungen wie für § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.07.2010 - 1 Ws 218/10, NStZ 2011, 176 (Ls.)).Für die Anwendbarkeit der Ausnahmevorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG bestehen hierbei die gleichen Voraussetzungen wie für § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.07.2010 - 1 Ws 218/10, NStZ 2011, 176 (Ls.)).
- LG Ravensburg, 11.11.2024 - 1 Qs 54/24
Auslagenentscheidung, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenshindernis, Billigkeit
Die erforderlichen besonderen Umstände dürfen dabei aber gerade nicht in der voraussichtlichen Verurteilung und der zu Grunde liegenden Tat gefunden werden, denn darin besteht bereits die Tatbestandsvoraussetzung für die Ermessensentscheidung des Gerichts (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20. Juli 2010, 1 Ws 218/10). - LG Dortmund, 17.02.2025 - 53 Qs 6/25
Auslagenerstattung, Einstellung des Verfahrens, Ausnahme
Nach anderer Ansicht und wohl herrschender Rechtsprechung genügt eine niedrigere Tatverdachtsstufe und insbesondere ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht (vgl. etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 20.07.2010 - 1 Ws 218/10, SVR 2011 Heft 1, 33, beck-online; OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2010 - 2 Ws 60/10, NStZ-RR 2010, 224, beck-online). - LG Koblenz, 06.09.2021 - 1 Qs 23/21
Absehen von der Auslagentragung bei Verfahrenshindernis nicht nur bei …
Für die Beurteilung dieser Frage bedarf es nach Auffassung der Kammer nicht einer Schuldspruchreife, sondern es genügt, dass bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand ein zumindest erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Fragen stellen würden (OLG Karlsruhe Beschluss vom 03.02.2003 - 3 Ws 248/02, NStZ-RR 2003, 2$6; OLG Bamberg, Beschluss vom 20.07.2010 - 1 Ws 218/10, SVR 2011, 33; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.08.2015 - 2 Ws 46/15, NStZ-RR 2015, 294; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.1997 - 2 Ws 25/97, NStZ-RR 1997, 288;… KG Beschluss vom 14.07.1993 - 4 Ws 157/93, NJW 1994, 600, Niesler in: BeckOK-StPO, § 467 Rn. 11).
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