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Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 09.07.2012

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40593
OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12 (https://dejure.org/2012,40593)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2012 - 1 Ws 218/12 (https://dejure.org/2012,40593)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 1 Ws 218/12 (https://dejure.org/2012,40593)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Hab ich zeitlich argen Stress, schick ich die Berufung per SMS” / Zur Zulässigkeit der Berufung per SMS-to-Fax-Service

  • openjur.de

    §§ 312, 298 Abs. 1 StPO; § 67 Abs. 3 JGG
    Zulässige Berufungseinlegung durch "SMS-to-Fax-Service"

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 312 StPO, § 298 Abs 1 StPO, § 67 Abs 3 JGG
    Zulässige Berufungseinlegung durch "SMS-to-Fax-Service"

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Berufung nach der StPO mittels "SMS-to-Fax-Service" formgerecht

  • R&W Online

    Zulässige Rechtsmitteleinlegung mittels SMS-to-Fax-Service

  • kanzlei.biz

    "SMS-to-Fax-Service' ist zur Fristeinhaltung ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gericht akzeptiert "SMS to Fax”

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wirksame Berufungseinlegung durch "SMS to Fax"

  • heise.de (Pressemeldung)

    SMS kann zur Fristwahrung ausreichen

  • heise.de (Pressebericht, 06.02.2013)

    Berufung auch per SMSFax möglich

  • heise.de (Pressebericht, 06.02.2013)

    Berufung auch per SMSFax möglich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Berufung per SMS möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gericht hält Berufung per SMS via SMS-to-Fax-Service für zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einlegung einer Berufung durch "SMS-to-Fax-Service" ist zulässig - Schriftliche Einlegung der Berufung liegt in einem solchen Fall vor (§ 314 StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Berufungseinlegung durch "SMS-to-Fax-Service"

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 288
  • K&R 2013, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12
    Für die Wahrung des Schriftformerfordernisses ist daher auch bei fristgebundenen Rechtsbehelfen eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig; entscheidend ist, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise oder jedenfalls hinreichend zuverlässig ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172, 174; RGSt 62, 53, 54; 63, 246, 247 f.; 67, 385, 388; BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; BGH NJW 1984, 1974; BGH NStZ 2002, 558; BVerfGE 15, 288, 291 f.; BVerfG [K] NJW 2002, 3534, 3535;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, Einleitung, Rdnr. 128).

    Bei der Anwendung und Auslegung prozessrechtlicher Vorschriften, die die Gewährung rechtlichen Gehörs sichern sollen, dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfG [K] NJW 2002, 3534, 3535).

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12
    Für die Wahrung des Schriftformerfordernisses ist daher auch bei fristgebundenen Rechtsbehelfen eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig; entscheidend ist, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise oder jedenfalls hinreichend zuverlässig ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172, 174; RGSt 62, 53, 54; 63, 246, 247 f.; 67, 385, 388; BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; BGH NJW 1984, 1974; BGH NStZ 2002, 558; BVerfGE 15, 288, 291 f.; BVerfG [K] NJW 2002, 3534, 3535;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, Einleitung, Rdnr. 128).

    Die Identität des Erklärenden ergibt sich hier bereits aus dem Schriftstück, d. h. der auf seine Veranlassung am Empfangsort erstellten körperlichen Urkunde selbst (vgl. dazu BVerfGE 15, 288, 291; BGH NStZ 2002, 558; BGH NJW 1984, 1974; RGSt 67, 385, 388; BayObLG NJW 1980, 2367; KG JR 1971, 252, 253;… s. auch: Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand 1. Januar 2003, § 314 StPO, Rdnr. 19).

  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12
    Für die Wahrung des Schriftformerfordernisses ist daher auch bei fristgebundenen Rechtsbehelfen eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig; entscheidend ist, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise oder jedenfalls hinreichend zuverlässig ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172, 174; RGSt 62, 53, 54; 63, 246, 247 f.; 67, 385, 388; BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; BGH NJW 1984, 1974; BGH NStZ 2002, 558; BVerfGE 15, 288, 291 f.; BVerfG [K] NJW 2002, 3534, 3535;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, Einleitung, Rdnr. 128).

    Die Identität des Erklärenden ergibt sich hier bereits aus dem Schriftstück, d. h. der auf seine Veranlassung am Empfangsort erstellten körperlichen Urkunde selbst (vgl. dazu BVerfGE 15, 288, 291; BGH NStZ 2002, 558; BGH NJW 1984, 1974; RGSt 67, 385, 388; BayObLG NJW 1980, 2367; KG JR 1971, 252, 253;… s. auch: Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand 1. Januar 2003, § 314 StPO, Rdnr. 19).

  • BGH, 17.04.2002 - 2 StR 63/02

    Schriftform der Revisionsbegründung; Antrag auf Entscheidung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12
    Für die Wahrung des Schriftformerfordernisses ist daher auch bei fristgebundenen Rechtsbehelfen eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig; entscheidend ist, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise oder jedenfalls hinreichend zuverlässig ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172, 174; RGSt 62, 53, 54; 63, 246, 247 f.; 67, 385, 388; BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; BGH NJW 1984, 1974; BGH NStZ 2002, 558; BVerfGE 15, 288, 291 f.; BVerfG [K] NJW 2002, 3534, 3535;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, Einleitung, Rdnr. 128).

    Die Identität des Erklärenden ergibt sich hier bereits aus dem Schriftstück, d. h. der auf seine Veranlassung am Empfangsort erstellten körperlichen Urkunde selbst (vgl. dazu BVerfGE 15, 288, 291; BGH NStZ 2002, 558; BGH NJW 1984, 1974; RGSt 67, 385, 388; BayObLG NJW 1980, 2367; KG JR 1971, 252, 253;… s. auch: Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand 1. Januar 2003, § 314 StPO, Rdnr. 19).

  • RG, 30.11.1933 - III 992/33

    Was gehört zur "Schriftlichkeit" im Sinne des § 314 StPO.?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12
    Für die Wahrung des Schriftformerfordernisses ist daher auch bei fristgebundenen Rechtsbehelfen eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig; entscheidend ist, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise oder jedenfalls hinreichend zuverlässig ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172, 174; RGSt 62, 53, 54; 63, 246, 247 f.; 67, 385, 388; BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; BGH NJW 1984, 1974; BGH NStZ 2002, 558; BVerfGE 15, 288, 291 f.; BVerfG [K] NJW 2002, 3534, 3535;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, Einleitung, Rdnr. 128).

    Die Identität des Erklärenden ergibt sich hier bereits aus dem Schriftstück, d. h. der auf seine Veranlassung am Empfangsort erstellten körperlichen Urkunde selbst (vgl. dazu BVerfGE 15, 288, 291; BGH NStZ 2002, 558; BGH NJW 1984, 1974; RGSt 67, 385, 388; BayObLG NJW 1980, 2367; KG JR 1971, 252, 253;… s. auch: Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand 1. Januar 2003, § 314 StPO, Rdnr. 19).

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12
    Aus diesem Grund ist seit langem anerkannt, dass Rechtsmittelschriften durch Telegramm, Fernschreiben und sog. Computerfax ihrer Art nach dem Schriftlichkeitserfordernis genügen (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 2000, 2340, 2341; BGH NStZ 1983, 36 f. - je mit zahlr.
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12
    Für die Wahrung des Schriftformerfordernisses ist daher auch bei fristgebundenen Rechtsbehelfen eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig; entscheidend ist, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise oder jedenfalls hinreichend zuverlässig ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172, 174; RGSt 62, 53, 54; 63, 246, 247 f.; 67, 385, 388; BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; BGH NJW 1984, 1974; BGH NStZ 2002, 558; BVerfGE 15, 288, 291 f.; BVerfG [K] NJW 2002, 3534, 3535;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, Einleitung, Rdnr. 128).
  • BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58

    Leserlichkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung bei Entbehren des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12
    Für die Wahrung des Schriftformerfordernisses ist daher auch bei fristgebundenen Rechtsbehelfen eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig; entscheidend ist, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise oder jedenfalls hinreichend zuverlässig ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172, 174; RGSt 62, 53, 54; 63, 246, 247 f.; 67, 385, 388; BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; BGH NJW 1984, 1974; BGH NStZ 2002, 558; BVerfGE 15, 288, 291 f.; BVerfG [K] NJW 2002, 3534, 3535;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, Einleitung, Rdnr. 128).
  • BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81

    Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung - …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12
    Aus diesem Grund ist seit langem anerkannt, dass Rechtsmittelschriften durch Telegramm, Fernschreiben und sog. Computerfax ihrer Art nach dem Schriftlichkeitserfordernis genügen (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 2000, 2340, 2341; BGH NStZ 1983, 36 f. - je mit zahlr.
  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12
    Für die Wahrung des Schriftformerfordernisses ist daher auch bei fristgebundenen Rechtsbehelfen eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig; entscheidend ist, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise oder jedenfalls hinreichend zuverlässig ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172, 174; RGSt 62, 53, 54; 63, 246, 247 f.; 67, 385, 388; BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; BGH NJW 1984, 1974; BGH NStZ 2002, 558; BVerfGE 15, 288, 291 f.; BVerfG [K] NJW 2002, 3534, 3535;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, Einleitung, Rdnr. 128).
  • BayObLG, 22.04.1980 - 2 ObOWi 44/80

    Einspruchsschrift; Schriftform; Unterschrift; Diktatzeichen

  • RG, 23.02.1928 - II 74/28

    Ist der Strafantrag schriftlich angebracht (§ 158 StPO.), wenn die …

  • RG, 06.09.1929 - III 722/29

    1. Kann eine als Beschluß bezeichnete Entscheidung, durch welche die Berufung im …

  • OLG Jena, 10.11.2017 - 1 OLG 145 SsBs 49/16

    Bußgeldverfahren in Thüringen: Formwirksame Einlegung eines Einspruchs gegen …

    Rn. 24 Von den vorgenannten Formen elektronischer Übermittlung, bei denen die elektronische Speicherung nur planmäßiges Durchgangsstadium im Hinblick auf die spätere, eine Kenntnisnahme durch den Empfänger erst ermöglichende Urkunde ist (vgl. BGH, Beschl. v. 04.12.2008, Az. IX ZB 41/08, bei juris), unterscheidet sich die e-mail insoweit, als sie auch am Bildschirm gelesen werden kann und nicht notwendig zum Ausdruck bestimmt ist (…BGH, a.a.O.), ein solcher Ausdruck mithin an der Empfängerstelle nicht ohne weiteres, sondern erst durch das Zutun des Empfängers zustande kommt, der die entsprechende Technik vorhält (OLG Brandenburg, Beschl.v. 10.12.2012, Az. 1 Ws 218/12, bei juris).
  • AG Hünfeld, 04.07.2013 - 34 JsOWi 4447/13

    Ein Telefax wahrt die Schriftform nur, wenn der Empfänger es zum Ausdruck …

    Rn. 17 So hat zwar z. B. das Brandenburgische Oberlandesgericht - sehr weitgehend - entschieden, die Einlegung einer Berufung in einer Jugendstrafsache mittels des SMS-to-Fax-Dienstes wahre die Schriftform, dabei aber ausdrücklich an der oben referierten Rechtsprechung festgehalten und ausgeführt, es werde "bereits vom Absender ein Ausdruck an Empfängerstelle veranlasst und so ohne Zutun des Empfängers, der entsprechende Technik vorhält, ein Substrat geschaffen" (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.12.2012 - 1 Ws 218/12, juris).
  • VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20

    Einlegung der Erinnerung nach RVG § 11 Abs 3 S 2 mittels Online-Fax

    Nach der Lebenserfahrung bedient sich ein Rechtsmittelführer der modernen Kommunikationsmöglichkeiten gerade zur Vermeidung sonst drohender Fristüberschreitungen (vgl. BSG…, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 14 BEg 9/96 -, juris Rn. 7; vgl. auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 1 Ws 218/12 -, juris Rn. 20 zur Zulässigkeit der Berufungseinlegung per "SMS-to-Fax-Service"; Skrobotz, jurisPR-ITR 3/2013 Anm. 5).
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dejure.org Übersicht OLG Brandenburg

Rechtsprechung
   OLG Jena, 09.07.2012 - 1 Ws 218/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19490
OLG Jena, 09.07.2012 - 1 Ws 218/12 (https://dejure.org/2012,19490)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.07.2012 - 1 Ws 218/12 (https://dejure.org/2012,19490)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - 1 Ws 218/12 (https://dejure.org/2012,19490)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 68e Abs 1 S 1 Nr 3 StGB, § 68f Abs 1 StGB, § 68f Abs 2 StGB
    Führungsaufsicht: Gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten nach Vollverbüßung mehrerer Freiheitsstrafen

  • rechtsportal.de

    StGB § 68e Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StGB § 68f Abs. 1
    Strafvollstreckung; Eintritt von Führungsaufsicht; Maßgeblichkeit der zuletzt verbüßten Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafvollstreckung; Eintritt von Führungsaufsicht; Maßgeblichkeit der zuletzt verbüßten Freiheitsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 325 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 07.02.2008 - 1 Ws 71/08

    Führungsaufsicht nach Gesetzesänderung: Rechtslage bei gleichzeitig eintretenden …

    Auszug aus OLG Jena, 09.07.2012 - 1 Ws 218/12
    Nach Vollverbüßung mehrerer Freiheitsstrafen tritt bei der Entlassung nur einmal Führungsaufsicht ein, und zwar wegen der Verurteilung, deren Straferkenntnis als letztes verbüßt wurde (Anschluss OLG Nürnberg, 7. Februar 2008, 1 Ws 71/08).

    Demgegenüber haben die Oberlandesgerichte Nürnberg (Beschluss vom 7.2.2008, 1 Ws 71-72/08, bei juris) und Hamm (Beschluss vom 21.9.2010, 3 Ws 411/10, bei juris) entschieden, dass nach Vollverbüßung mehrerer Gesamt- bzw. Freiheitsstrafen Führungsaufsicht nur wegen einer der Verurteilungen eintritt.

  • OLG Hamm, 21.09.2010 - 3 Ws 411/10

    Eintritt der Führungsaufsicht im Fall der Anschlussvollstreckung; Anwendbarkeit …

    Auszug aus OLG Jena, 09.07.2012 - 1 Ws 218/12
    Diese würden beide am 21.7.2012 zu laufen beginnen, weil maßgeblicher Zeitpunkt für den Eintritt der Führungsaufsicht nach § 68f Abs. 1 StGB die Entlassung der verurteilten Person aus dem Strafvollzug, d.h. die endgültige tatsächliche Entlassung in die Freiheit bedeutet (OLG Hamm, Beschluss vom 21.9.2010, 3 Ws 411/10;… Fischer StGB, 59. Aufl., § 68f Rdz. 7).

    Demgegenüber haben die Oberlandesgerichte Nürnberg (Beschluss vom 7.2.2008, 1 Ws 71-72/08, bei juris) und Hamm (Beschluss vom 21.9.2010, 3 Ws 411/10, bei juris) entschieden, dass nach Vollverbüßung mehrerer Gesamt- bzw. Freiheitsstrafen Führungsaufsicht nur wegen einer der Verurteilungen eintritt.

  • OLG Köln, 13.01.2010 - 2 Ws 20/10
    Auszug aus OLG Jena, 09.07.2012 - 1 Ws 218/12
    Rn. 19 Das Oberlandesgericht Köln hat im Beschluss vom 13.1.2010 (Az. 2 Ws 20-21/10, bei juris) unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut die Auffassung vertreten, § 68e Abs. 1 Nr. 3 StGB stehe dem gleichzeitigen Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs. 1 StGB in mehreren Verfahren nicht entgegen.
  • KG, 22.03.2023 - 5 Ws 225/22

    Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Entfallen der Führungsaufsicht; Weisung …

    Diese Führungsaufsicht ist durch die infolge der (späteren) Vollverbüßung der Strafe aus der Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten vom 18. April 2018 gleichzeitig eingetretene Maßregel in entsprechender Anwendung des § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB jedoch als beendet anzusehen, um den parallelen Verlauf mehrerer Führungsaufsichten zu vermeiden (…vgl. BT-Drs., a. a. O., S. 37; Thüringer OLG, Beschluss vom 9. Juli 2012 - 1 Ws 218/12 -, juris Rn. 21 ff.; OLG Hamm…, Beschluss vom 21. September 2010 - III-3 Ws 411/10 -, juris Rn. 7 ff.;… Senat, Beschlüsse vom 14. Januar 2020 und 4. November 2021, a. a. O.; jew. m. w. Nachw.).
  • KG, 14.01.2020 - 5 Ws 165/19

    Vermeidung mehrerer parallel laufender Führungsaufsichten im Falle der …

    Denn § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB ist in teleologischer Auslegung auch auf gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten anzuwenden, weil der Gesetzgeber mehrere parallel laufende und damit ineffektive Führungsaufsichten vermeiden wollte (…vgl. ausführlich OLG Nürnberg, a.a.O., juris Rn. 9 ff.;… OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 7 ff.; OLG Jena, Beschluss vom 9. Juli 2012 - 1 Ws 218/12 - juris Rn. 16 ff.; KG…, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 Ws 129/08 - Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 68e Rn. 6; für ein gleichzeitiges Nebeneinander der Führungsaufsichten unter Betonung des Wortlautes ohne tiefere Begründung hingegen OLG Köln…, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 2 Ws 20 - 21/10 - juris Rn. 3).
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