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| OLG Dresden, 28.09.2021 - 1 Ws 264/21 |
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- KG, 05.06.2000 - 3 Ws 231/00
Auszug aus OLG Dresden, 28.09.2021 - 1 Ws 264/21
Da die tatsächliche und rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses nicht von derjenigen der Anklageschrift abweicht, hat der Senat nicht das Vorliegen des hinreichenden Tatverdachtes (§ 203 StPO), sondern nur die in diesem Beschluss getroffene Zuständigkeitsbestimmung zu überprüfen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 05. Juni 2000 - 1 AR 561/00 - 3 Ws 231/00 -, juris).
- OLG Zweibrücken, 12.12.2024 - 1 Ws 141/24
Beweisverwertungsverbot für "Anom"- Chat Protokolle
Die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung (OLG Dresden , Beschluss vom 16.12.2022 - 2 Ws 270/22), wonach die nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG als gesetzliche Ausnahme konzipierte sachliche Zuständigkeit des Landgerichts nicht eröffnet sei, wenn bei überschlägiger Prognose der Straferwartung offen bleibe, ob der Strafbann des Amtsgerichts möglicherweise überschritten werden wird, teilt der Senat deshalb nicht (…so auch KG Berlin Beschluss vom 18.10.2021 - 4 Ws 87/21 - in juris Rn. 22; KG…, Beschluss vom 03.03.2000 - 4 Ws 46/00 - in juris Rn. 4 mwN; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2017 - 2 Ws 686/17 ; OLG Dresden , Beschluss vom 28.09.2021 - 1 Ws 264/21 -). - OLG Dresden, 16.12.2022 - 2 Ws 270/22
Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts in Strafsachen von der …
a) Der Senat teilt die Auffassung der Beschwerdeführerin nicht, die der Entscheidung des KG Berlin folgend (KG Berlin…, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 4 Ws 87/21 -, juris Rdnr. 22 unter Verweis auf OLG Koblenz…, Beschluss vom 06. November 2017 - 2 Ws 686/17 -, juris Rdnr. 8; so auch 1. Strafsenat des OLG Dresden, Beschluss vom 28. September 2021 - 1 Ws 264/21 -) meint, das eine Zuständigkeit des Schöffengerichts nach §§ 28, 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG nur gegeben sei, wenn im Einzelfall eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe nicht zu erwarten ist und die amtsgerichtliche Strafgewalt mit Sicherheit ausreiche. - OLG Zweibrücken, 10.07.2024 - 1 Ws 149/24
Eröffnung eines Hauptverfahrens vor dem Landgericht bei mehreren angeklagten …
Die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung (OLG Dresden , Beschluss vom 16.12.2022 - 2 Ws 270/22), wonach die nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG als gesetzliche Ausnahme konzipierte sachliche Zuständigkeit des Landgerichts nicht eröffnet sei, wenn bei überschlägiger Prognose der Straferwartung offen bleibe, ob der Strafbann des Amtsgerichts möglicherweise überschritten werden wird, teilt der Senat deshalb nicht (…so auch KG Berlin Beschluss vom 18.10.2021 - 4 Ws 87/21 -, juris Rn. 22; KG…, Beschluss vom 03.03.2000 - 4 Ws 46/00 -, juris Rn. 4 mwN; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2017 - 2 Ws 686/17 ; OLG Dresden , Beschluss vom 28.09.2021 - 1 Ws 264/21 -).
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