Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.01.1978 - 1 Ws 314/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 22.09.1988 - 4 Ws 436/88
Terminverfügung; Isolierte Beschwerde; Entscheidungen des Vorsitzenden des …
Diese Bestimmung schließt nach einer Auffassung generell jedenfalls die Beschwerde des Angeklagten bzw. des Verteidigers gegen eine Terminsverfügung aus (OLG Stuttgart NJW 1976, 1647; OLG Hamm 1 Ws 314/77 vom 1. Mai 1978; OLG Hamm 6 Ws 508/85 vom 6. November 1985; OLG Celle in OLGSt Nr. 2 zu § 305 StPO).Rn. 7 In Fällen der vorliegenden Art besteht danach keine Notwendigkeit für einen mit der Eröffnung des Beschwerdeverfahrens möglichen Eingriff in die "Terminshoheit" (…OLG Stuttgart a.a.O.) des Vorsitzenden, zumal auch im Hinblick auf die ansonsten gebotene Vorlage der Akten an das Beschwerdegericht (§ 306 Abs. 2, 2. Halbsatz StPO) einer Prozeßverschleppung "Tür und Tor" (…vgl. Löwe-Rosenberg Gollwitzer, § 305, Rdnr. 2) geöffnet werden könnte (ähnlich OLG Celle a.a.O. und OLG Hamm 1 Ws 314/77 zur Umgehung des § 329 Abs. 1 Satz 2 StPO).
- OLG Hamm, 24.01.2017 - 1 RVs 97/16
Anforderungen an die Begründung eines Verwerfungsurteils gemäß § 329 Abs. 1 StPO
Es kann deswegen zu dem Ergebnis kommen, dass dem Antrag auf Verlegung des Verhandlungstermins zu Unrecht nicht entsprochen und das Ausbleibens des nicht erschienenen Angeklagten als genügend entschuldigt anzusehen ist (vgl. OLG Hamm, den Beschluss vom 05.01.1978 - 1 Ws 314/77 -, BeckRS 1978, 01398).
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